Versicherte Sturm-/Hagelereignisse Musterklauseln

Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: A 5.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 5.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 5.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 5.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 5.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 5.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: • Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. • Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. • Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. • Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. • Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder an- dere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. • Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich ver- bunden sind.
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) A 5.5 Nicht versicherte Schäden
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: A 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. A 6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude bau- lich verbunden sind. A 6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versi- cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschä- den an versicherten Sachen sind versichert. A 6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. A 6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. A 6.3.7 Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein Kraftfahrzeug. Der Versi- cherer leistet je nach vereinbarter Produktlinie Entschädigung für versicherte Sachen die infolge dessen zerstört oder beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass sich die versicherten Sachen im Innern des Kraftfahrzeuges, im Kofferaum oder einer Dachbox befinden. Je nach vereinbarter Produktlinie ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf: Produktlinie Versicherungsschutz Gothaer Hausrat Basis Nicht versichert Gothaer Hausrat Plus Nicht versichert Gothaer Hausrat Premium 3.000 EUR A 6.3.8 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen ein, die sich abweichend von
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Erweiterungen bei Vereinbarung der Premium Plus-Deckung - sofern im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart
Versicherte Sturm-/Hagelereignisse. Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sa- chen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. 6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. 6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen be- finden, baulich verbunden sind. 6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder an- dere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Ge- bäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Dar- aus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. 6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder an- dere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicher- ten Gebäude baulich verbunden sind. 6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder an- dere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbun- den sind. 6.3.7 Sturm- oder Hagelschäden an versicherten Sachen, die sich innerhalb des Grundstücks, auf dem die versicher- te Wohnung liegt, befinden. Die Entschädigung ist be- grenzt auf ein Prozent der Versicherungssumme. Nicht versichert sind Schäden an Wertsachen, elektri- schen und optischen Geräten und die allmähliche Ein- wirkung von Witterungsverhältnissen oder klimatischen Bedingungen.

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  • Versicherte Sachen Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sache innerhalb des Versicherungsortes.