Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde Schäden an der Inneneinrichtung Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt ist.
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Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie Für das Reisemobil besteht eine gesetzliche Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von bis zu EUR 50 Mio. pro Schadensfall. Diese Haftpflichtversicherung ist im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- Preis eingeschlossen. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo PlusVerkehrsregeln; Unfallflucht; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossenes sei denn, die PersonenschädenPflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt; aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straften); durch Nachlässigkeit entstandene Schäden; Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse; Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-Steuer oder Fahren auf der falschen Straftenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, Sach- und Personenschäden) versichertdie von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Reifenschäden. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. erstattet! Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-Reiseversicherung Siegfried- Xxxxxxx-Xxxxx 0, 0 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. : Schadens- und Polizeibericht Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) ); Endabrechnung der Schadensabwicklung Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung Reisebestätigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen entstehen; Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) ); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) ); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Wichtig Alle Versicherungen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht bei Verstöften gegen die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung Bedingungen des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die durch Missachtung aufgrund der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden Benutzung des Fahrzeugs Schäden durch Kälte entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder Telefon-Nummer auf dem Fahrzeug befindet Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die Erstellung des Protokolls und das Fahrzeug verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu dem Zeitpunkt unbesetzt istschaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
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Versicherung. Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von EUR 10 Mio. ist im Preis eingeschlossen. Im Basis-Plus PlusPaket und im PremiumPaket sind Fahrzeugschäden (Brandschäden, Diebstahl, Unfallschäden) werden durch die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung in Höhe von SEK 28.000 die vom Mieter zu tragen ist, gedeckt. Die Selbstbeteiligung in Höhe von SEK 28.000 ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Die Selbstbeteiligung wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe der Selbstbeteiligung. Im BasisPlus-Paket sowie im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossen, wird die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach der Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket erstattet! Zudem sind zusätzlich maximal ein Reifenschaden sowie ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichertWindschutzscheibe gedeckt. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Leistung Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 0 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig mu?ssen vollsta?ndig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. mo?glich: Schadens- und Polizeibericht Polizeibericht; Kopie des Mietvertrages Mietvertrages; Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) ); Endabrechnung der Schadensabwicklung Schadensabwicklung; FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung Reisebesta?tigung. In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG Hanse Merkur jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen entstehen; Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Behandlung; Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Drogen; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) ); Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsystemen; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) ); Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind sind: Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln; wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt; Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung ); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, Unfallflucht); durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Nachlässigkeit entstandene Schäden (z.B. Stehen auf dem Dach oder der Motorhaube); Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen; Schäden durch Einschlafen am Steuer oder Fahren auf der falschen Straftenseite; Schäden durch falsche Betankung; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen; Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen; Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind; Schäden durch Rauchen im Fahrzeug; Schäden an der Kupplung)Inneneinrichtung; Schäden durch das Fahren mit dem falschen Reifendruck; Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel; Schäden durch Sandstürme oder durch Schnee; generell Schäden durch Stürme (es ist verboten die Wohnmobile zu fahren, wenn die Windgeschwindigkeiten 15m/s überschreiten) Pannenhilfe/Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet eine 24h- Pannenservice an. Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrers entstanden sind fehlende RadkappenFahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, Bordwerkzeuge dürfen vom Miete mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter für den Schaden haftet. Nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Reserveräder Diebstahl, wenn Wildschaden hat der Schlüssel steckt Mieter die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Spätestens bei der Fahrzeugrückgabe sollte dem Vermieter ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Schadens- bzw. Unfallbericht übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (siehe oben) erlischt auch der Versicherungsschutz. Sorgfalts- und Obhutspflichten Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäft zu behandeln und jeweils ordnungsgemäft zu verschlieften. Das Ladungsgut ist ordnungsgemäft zu sichern. Die für die Benutzung maftgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten, insbesondere die Zuladung des Fahrzeugs sowie dessen Fahrradträger. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist bei jedem Auftanken zu überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäftig zu überprüfen, ob sich der Schlüssel Mietgegenstand in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt istverkehrssicherem Zustand befindet. Mechanische Probleme müssen umgehend an TouringCars gemeldet werden.
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Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von 100 Mio. Euro ist im Premium Paket ist eine Basisversicherung Preis eingeschlossen. Basis Paket: Fahrzeugscha?den (Haftpflicht- und KaskoversicherungBrandscha?den, Diebstahl, Unfallscha?den) mit werden durch die Versicherung abzu?glich einer Selbstbeteiligung in Höhe Ho?he von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossenEUR 1.700,-, die Personenschädenvom Mieter zu tragen ist, gedeckt. Versicherungsausschluss: Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden durch Verletzung der vereinbarten Mietbedingungen und Verkehrsregeln, Unfallflucht, wenn der Mieter entgegen der Verpflichtung bei einem Unfall die Hinzuziehung der Polizei unterlässt, es sei denn, die Pflichtverletzung hat weder Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes noch der Schadenshöhe gehabt, aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flu?ssen), grob fahrlässig herbeigefu?hrte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss/Drogen, Fahren auf nicht erlaubten Straften), durch Nachlässigkeit entstandene Schäden, Motorschäden durch falsche Benutzung von Kupplung/Handbremse, Schäden durch Nichtbeachtung von Warnanzeigen, Schäden durch Einschlafen am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-Steuer oder Fahren auf der falschen Straftenseite, Sach- und Personenschäden) versichert. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Schäden durch falsche Betankung, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, Schäden aufgrund von Nichtbeachtung der Zuladungsbestimmungen, Schäden, die von einem unberechtigten Fahrer verursacht worden sind Premium Paket: Beim Premium Paket wird die Selbstbeteiligung nach Rückkehr der Ru?ckkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. erstattet! Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Reiseversicherung Abt. RLK/Leistung, Leistung Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 0 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen mu?ssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. : Schadens- und Polizeibericht Polizeibericht, Kopie des Mietvertrages Mietvertrages, Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) ), Endabrechnung der Schadensabwicklung Schadensabwicklung, FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen entstehen, Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Behandlung, Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Drogen, wenn der Fahrzeugschlüssel Fahrzeugschlu?ssel verloren oder beschädigt wurde wurde, Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung, Schäden an der Markise (soweit vorhanden) ), Schäden an KüchengerätenKu?chengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsystemen, Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte Vorzelten (soweit vorhanden) ), Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind, Folgekosten, z.B. für fu?r Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen, Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht Wichtig Alle Versicherungen sind bei Verstöften gegen die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“Bedingungen des Mietvertrages nichtig! Bei Schäden, die „Special Cover“aufgrund der Benutzung des Fahrzeugs entgegen der Erlaubnis des Vermieters entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Buftgelder zu erheben, die Campingausstattungdurch Verschulden des Mieters entstanden sind (Falschparken, das Bett-SetGeschwindigkeitsübertretungen, Zusatzfahrer etc. sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine gemeldete Unfälle oder Schäden). Diese werden jeweils zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen EUR 15,- berechnet und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht werden im Mietvertrag angegebenen Fahrer)Nachhinein von der Kreditkarte des Mieters eingezogen. Die Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung. Der Abschluss einer eiseunfall-, Schäden durch falsche Betankung Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. Pannenhilfe, Reparaturen: Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (Biodiesel nicht erlaubtauch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzu?glich den Vermieter oder seine Vertriebspartner zu benachrichtigen. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer zu gewährleisten, du?rfen vom Mieter bis zum Preis von € 150,- ohne weiteres, gröftere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit nicht der Mieter fu?r den Schaden haftet. Ausgenommen von dieser Regelung sind Reifenschäden. Verhalten bei Unfällen: Der Mieter hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die Anmietstation (Telefon- Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Anspru?che du?rfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfu?gigen Schäden, einen ausfu?hrlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde - die durch Missachtung Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Vermittlungsbedingungen Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet. Der Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugru?ckgabe dem Vermieter vollständig ausgefu?llt und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte unterschrieben u?bergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Bei Versäumnis der Meldungen nach Unfällen (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungensiehe oben) oder Überhitzung Schäden erlischt auch der Versicherungsschutz durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt istVIP.
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Versicherung. Im BasisDie Boote sind zu folgenden Konditionen versichert: für Haftpflicht-, Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal 10 Millionen €. Die Kasko-Plus Paket sowie Haftpflichtversicherung deckt bei einer Selbstbeteiligung von 500,00 € sämtliche Schäden auf Grund von, höherer Gewalt, durch Strandung, Schiffbruch, Sinken, Zusammenstoß, Feuer und Blitzschlag ab. Nicht versichert sind Schäden bis zur Höhe der hinterlegten Kaution, von 500,00 € pro Floß, als auch Schäden die vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurden. Der Mieter und seine Mitreisenden tragen während der Überlassungszeit das gleiche Risiko. Die Kautionshöhe kann verringert werden, durch die Zahlung einer Haftungspauschale. In diesem Fall übernimmt Eider-Tours die Differenz zu den 500 EUR der Eigenbeteiligung im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- Falle eines Unfalls. Die Haftungspauschale wird nicht zurückerstattet, da Eider-Tours einen erheblichen Teil des Haftungsrisikos trägt. Die Kautionshöhe mindert sich bei Zahlung einer Pauschale wie folgt: • Pauschale von 10 € mindert die Kaution auf 350 € • Pauschale von 20 € mindert die Kaution auf 250 € • Pauschale von 30 € mindert die Kaution auf 150 € Die Versicherungspolice deckt nicht die an Bord befindlichen Personen gegen Unfallschäden ab. Alle vom Mieter und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe seinen Mitreisenden an Bord gebrachten Gegenstände sind ebenfalls nicht versichert. Eider-Tours weist auf die Möglichkeit des Abschlusses folgender Versicherungen hin: • Reisegepäckversicherung • Reisehaftpflichtversicherung • Reiserücktrittsversicherung hin. Zusätzlich verweist Eider-Tours auf die Möglichkeit von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) Zusatzversicherungen wie: • Urlaubsgarantieversicherung • Notfall-Versicherung • Reiseunfallversicherung. Der erstattungsfähige Schaden für den Mieter entspricht dem Mietpreis der Reise ohne die Absicherungspauschale. Diesen Betrag bekommt der Mieter im Fall von Xxxxxxxx, Reiserücktritt bzw. GBP 2.000,- Stornierung anteilig vom Vermieter erstattet (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde Schäden an der Inneneinrichtung Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden siehe Absatz Vertragsrücktritt / Stornierung / Fahrverbot aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an SpiegelXxxxxxxxx, Reifen Xxxxx und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets Gewitter dieser AGB). Den vom Vermieter einbehaltenen Restbetrag kann sich der Mieter, durch Zahlung der Unwetter-, Reiserücktritts bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter AlkoholeinflussStornopauschale, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) abzüglich 20% Selbstbeteiligung absichern und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt istebenfalls erstattet bekommen.
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Versicherung. Im BasisDas Fahrzeug ist gemäß den geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Kraftfahr- zeug-Plus Paket sowie Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. ,€ bei Personenschäden, Sach- oder Vermögensschäden max. 7,5 Mio.€ je geschädigter Person; Haftpflichtversicherung mit 0.000€ Selbstbe- teiligung; Teilkaskoversicherung mit 0.000€ Selbstbeteiliugng; Kaskoversicherung mit 0.000€ Selbstbeteiligung. Kein Versicherungsschutz besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schadensereignissen. Fahrten ins Ausland müssen vor Antritt der Fahrt oder– wenn bekannt- bereits bei Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet und von diesem vor Fahrtantritt genehmigt werden. Bei Verletzung dieser Pflicht durch den Mieter haftet dieser für sämtliche sich hieraus ergebenden Schäden und Nachteile, die dem Vermieter daraus entstehen, insbesondere auch für Mietausfall (vgl. Ziffer 10). Bei genehmigten Auslandsfahrten ist der Mieter für die Einhaltung von Zoll- und Devisenbestimmungen verantwortlich. Falls dem Vermieter wegen der Nichtbeachtung dieser Vorschriften Kosten erwachsen oder Schäden entstehen, haftet hierfür der Mieter uneingeschränkt. Ereignet sich ein vom Mieter unverschuldeter Unfall im Premium Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo PlusAusland, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall eingeschlossenkann die zum Schadensersatz verpflichtete Versicherung des/der Unfallgegner möglicherweise nur die Reparaturkosten übernehmen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versicherteiner Reparatur im Ausland entstehen würden. Die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung AG rückerstattet. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ein Schaden an der Windschutzscheibe, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichert. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde Schäden an der Inneneinrichtung Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) PrivatgegenständeDifferenz zwischen den tatsächlichen entstehenden Reparaturkosten in Deutschland, die durch einen Unfall beschädigtSachverständigen oder durch Kostenvoranschlag oder Rechnung eines Kfz-Reparaturbetriebes ermittelt werden, und der Leistung der ausländischen Versicherung trägt in jedem Fall der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten und einzuhalten, sowie alle während der Nutzungsdauer fälligen Wartungsdienste bei einer Fachwerkstatt durchführen zu lassen. Der Mieter darf das Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass die Ver- kehrssicherheit des Fahrzeugs nicht gewährleistet ist oder durch die Ladung leidet. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Ladung einschließlich der Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen nach den anerkannten Regeln der Technik zu sichern; bei einer Verletzung dieser Pflicht haftet der Mieter für den entstehenden Schaden. Der Mieter hat auf seine Kosten eine Haftpflicht-Versicherung abzuschließen, die durch die Ladung verursachte Schäden jeglicher Art in angemessener Höhe abdeckt. Die Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte ist nicht zulässig. Der Mieter ist nicht berechtigt, gewerbliche Personenbeförderung mit dem Kraftfahrzeug durchzuführen. Bei gewerblicher Warenbeförde- rung hat sich der Mieter an die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes zu halten. Der Einsatz des Fahrzeuges zum Transport von Gefahrstoffen ist zuvor vom Vermieter zu genehmigen. Ist das Kraftfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, so wird hiermit der Mieter ausdrücklich auf die gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung dieses Fahrtenschreibers hingewiesen. Laut Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - § 2 Digitaler Fahrten- schreiber, Absatz 4 und 5 - hat bei Einsatz von Mietfahrzeugen, deren Verwendung in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder dieser Verordnung fällt, der Unternehmer, der das Fahrzeug anmietet (Mieter), zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums durch Verwendung der Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden Massenspeicher des Fahrtenschreibers über die mit den Fahrzeugen durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies in begründeten Ausnahmefällen oder abhandengekommen sind Folgekostenbei einer Mietdauer von nicht mehr als 24 Stunden nicht möglich, z.B. für Hotelsist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte zu fertigen. Der Fahrer hat den Ausdruck unverzüglich nach Erhalt an den Mieter weiterzuleiten, Telefon der ihn ein Jahr aufzubewahren hat. Der Mieter hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massenspeicher des Fahrtenschreibers spätestens 90 Tage nach Aufzeichnung eines Ereignisses zur Speicherung im Betrieb kopiert werden. Das Fahrzeug darf nur persönlich vom Mieter, den beim Mieter beschäftigten Berufskraftfahrern im Auftrag des Mieters oder Abschleppen Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind Zur Erhöhung der Deckung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht dem im Mietvertrag angegebenen FahrerFahrer geführt werden, sofern die jeweilige Person im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Mieter muss sich von der Fahrtüchtigkeit der jeweiligen Person vor Fahrtantritt überzeugen. Das Fahrzeug darf nicht von Personen geführt werden, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen oder übermüdet sind. Das Verhalten und Handeln des jeweiligen Fahrers wird dem Mieter wie eigenes zugerechnet. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, die Überwachung des Öl- und Wasserstandes in den Aggregaten sowie des Frostschutzes und des Reifendruckes. Speziell bei Langzeitmieten ist auf den Stand von Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie den Batteriezustand zu achten. Der Mieter haftet für Falschbetankung des Fahrzeuges in vollem Umfang. Sämtliche LKW und Transporter sind Dieselfahrzeuge und dürfen nur mit Diesel betankt werden. Das Tanken von Biodiesel ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt ebenso für PKW, welche Dieselfahrzeuge sind, auch hier ist das Tanken von Biodiesel ausdrücklich untersagt. Es ist dem Mieter nicht gestattet, das Fahrzeug zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder zu Renn- und Sportveranstaltungen zu benutzen. Eine Belastung des Kraftfahrzeuges über das gesetzliche Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat den Wagen sorgfältig gegen Diebstahl, unbefugtes Benutzen Dritter und Einbruch zu sichern. Verstößt er gegen diese Bedingungen, so hat er dem Vermieter vollen Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges zuzüglich des Mietausfalls zu leisten.(vgl. Ziffer 10) Die Mietzeit wird zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Mietvertrag ist nur in beiderseitigem Einverneh- men vorzeitig kündbar. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug in dem von ihm übernommenen, mangelfreien Zustand am vereinbarten Tag und Ort während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter zurückzugeben. Eine Rücknahme erfolgt nur während der Geschäftszeiten. Werden Fahrzeuge außerhalb der Geschäftszeiten an einer Filiale der LVS LKW- Vertriebs-Service GmbH abgestellt, haftet der Mieter bis zur Rücknahme durch einen Mitarbeiter der LVS GmbH für jede zufällige Ver- schlechterung des Fahrzeuges. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht an dem vereinbarten Ort zurück, so können folgende Rückführungsgebühren erhoben werden: 100,- €, zuzüglich 1,- € pro gefahren Kilometer. Dem Mieter wird nachgelassen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Wird das Mietfahrzeug nicht am Tag des Mietvertragsendes zurückgebracht, wird der Mietvertrag um einen weiteren Monat verlängert, sofern der Vermieter dem Weitergebrauch des Mietfahrzeuges zustimmt. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf in jedem Fall der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Bei unberechtigtem Weitergebrauch des Fahrzeuges nach Ablauf der Mietzeit tritt ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine Verlängerung des Mietverhältnisses ein. Darüber hinaus ist der Mieter bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Kraftfahrzeuges, der Fahrzeug- papiere oder des Fahrzeugschlüssels am vereinbarten Rückgabeort dem Vermieter zum Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens, insbesondere des Nutzungsausfalls, verpflichtet. In diesem Fall entfällt auch jede in diesem Vertrag vorgesehene Haftungsbefreiung des Mieters. Der Mieter muss bei der Verletzung der Rückgabepflicht mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur soweit, als es auf diesem Vertrag beruht. Der Mieter muss mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug bei erheblichem Verstoß des Mieters gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder aus sonstigem wichtigen Grund sofort zurückzufordern. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit das Fahr- zeug in Besitz zu nehmen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Zahlungen länger als zwei Wochen im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht nachkommen kann. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen (gleich aus welchen Gründen), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) verliert der Mieter sämtliche Rechte aus dem Mietvertrag, insbesondere der vom Vermieter zugesagte Versicherungsschutz und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkldie Haftungsreduzierung des Mieters. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust Ungeachtet dessen ist der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs SchädenMieter verpflichtet, für die durch Missachtung ungenehmigte Überschreitung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzwMietdauer den jeweiligen Mietpreis nach Preisliste zu zahlen, mit Aus- nahme der gesonderten Kosten für vertragliche Haftungsbeschränkung. Schäden (z.B. an der Kupplung)Der Nachweis eines weitergehenden Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. LVS LKW-Vertriebs-Service GmbH ist berechtigt, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahlden Mietvertrag jederzeit zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Schlüssel steckt bzwMieter durch Haftanordnung oder Eidesstattliche Versicherung nicht über genügend Bonität verfügt. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet Nach Mietende muss das Mietfahrzeug gereinigt und getankt zurückgegeben werden. Soweit das Fahrzeug zu bei Rückgabe nicht vollgetankt oder gereinigt ist, wird die notwendige Betankung und Reinigung dem Zeitpunkt unbesetzt istMieter berechnet.
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Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo PlusAU$ 3.500 beim Hitop, Family TravellerVivid und Endeavour und AU$ 5.000,- beim 2-Bett ST, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall 4-Bett und 6-Bett eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Schaden an Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der WindschutzscheibeMietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichertdie aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxx 0, Platz 1; 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. *Premium Paket: Im Premium Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahzeug-, Sach- und Personenschäden). Zusätzlich sind Schäden an Dach und Unterboden versichert. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung der Haftpflichtversicherung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicheurng über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossenEuro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen. Single Vehicle Rollover Versicherung: Wenn Sie das Premium Paket buchen, dann können Sie vor Ort noch die Zusatzversicherung von Schäden bei Überschlag ohne Fremdbeteiligung (Single Vehicle Rollover) kaufen für AUD 5,50 pro Tag (mind. AUD 50,-) Vor Ort besteht die Möglichkeit können zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieftenZusatzversicherungen gebucht werden: „High Road“ GBP 30,-/Tag Roadside Assistance: Vor Ort können Sie Roadside Asstistance buchen. Die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Diese beinhaltet Abschleppkosten bis 25Km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Anfahrtspauschale bis max. $ 150,-, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu AUD 120,-, Lieferung von bis zu 20 Lieter Benzin im Notfall. Roadside Assistance (maximal GBP 450/Miete)inkl. 1 Windschutzscheibe, Reduziert 2 Reifen) - nicht buchbar bei dem Vivid Camper -:Diese beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der "Roadside Assistance" die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar Kosten für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 einen Schaden an der WindschutzscheibeWindschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden. Single Vehicle Rollover Versicherung: Wenn Sie das Premium Paket buchen, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag dann können Sie vor Ort noch die Zusatzversicherung von Schäden bei Überschlag ohne Fremdbeteiligung (maxSingle Vehicle Rollover) kaufen für AUD 5,50 pro Tag (mind. GBP 750AUD 50,-) beinhaltet die „High Road“, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen von jeglicher aus jeder Versicherung sind sind: Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. z.B. Durchqueren von Flüssen) ); durch unsachgemäfte Behandlung; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an Spiegelder Inneneinrichtung; Schäden an der Markise/Slideout; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs (ausgenommen bei Buchung des Premium Pakets); Schäden an Küchengeräten, Reifen Multifunktionsgeräten, Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Schäden an Reifen, Rädern und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. Abschluss der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Zusatzversicherung, siehe oben); Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen bei Abschluss der Single Vehicle Rollover Versicherung, siehe oben); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. z.B. Fahren Fahrten unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), ; Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und Betankung; durch „"Festfahren“ im " in unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Gelände; Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen entstehen. Pannenhilfe / Reparaturen: Trotz regelmäftigen Qualitätskontrollen können Schäden am Dach- auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte technischen Schwierigkeiten (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplungauch bei Reifenpannen!), sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die durch Fahrlässigkeit Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturenn über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung! Beachten Sie unbedingt die Informationen des Fahrers entstanden sind fehlende RadkappenVermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. wie Sie sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug im Falle eines Schadens zu dem Zeitpunkt unbesetzt istverhalten haben.
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Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) AU$ 8.000 pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Premium Paket: Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung von AUD 500,- eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Zusätzlich eingeschlossen ist die SBA-Versicherung der HanseMerkur, welche Ihnen die vor Ort einbehaltete Selbstbeteiligung von AUD 500,- nach Ihrer Rückkehr rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Schaden an Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der WindschutzscheibeMietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichertdie aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxx 0, Platz 1; 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind sind. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung der Haftpflichtversicherung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicheurng über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar Euro eingeschlossen für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“Ansprüche, die „Special Cover“, über die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt istgesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen.
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Samples: www.bestcamper.de
Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo PlusNZ$ 5.000 beim Hitop, Family TravellerEndeavour und Vivid und NZ$ 7500,- beim Euro Tourer, Family Traveller PlusEuro Camper, Family Voyager) pro Schadensfall Euro Star und Euro Deluxe eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Premium Paket sind zusätzlich maximal Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Schaden an Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der WindschutzscheibeMietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichertdie aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxx 0, Platz 1; 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind. Premium Paket: Im Premium Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahzeug-, Sach- und Personenschäden). Zustätzlich sind Schäden an der Windschutzscheibe (Kategorie Vivid nur ein Schaden), Reifenschäden, Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung, sowie auch Schäden an Dachaufbau und Unterboden versichert. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung der Haftpflichtversicherung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossenEuro eingeschlossen für Ansprüche, die über die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme hinausgehen. Roadside Assistance: Vor Ort besteht können Sie Roadside Asstistance buchen. Die Kosten finden Sie in dem Angebot aufgeführt. Diese beinhaltet Abschleppkosten bis 25Km, Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Ersatzschlüssel bei Verlust bis zu AUD 120,-, Lieferung von bis zu 20 Lieter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis max. $ 220,- (nicht- mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Möglichkeit Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen) Roadside Assistance (inkl. 1 Windschutzscheibe, 2 Reifen) - nicht buchbar für den Vivid Camper -: Diese beinhaltet zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert zu den Leistungen der "Roadside Assistance" die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar Kosten für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 einen Schaden an der WindschutzscheibeWindschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden. Versicherungsausschlüsse: Ausgeschlossen aus jeder Versicherung sind: Schäden durch unsachgemäfte Behandlung; Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels; Schäden an der Inneneinrichtung; Schäden an der Markise/Slideout und dem Dachzelt; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs (Ausnahmen siehe oben); Schäden an Küchengeräten, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“Multifunktionsgeräten, die „Special Cover“, die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Navigationsgeräten; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelten; Privatgegenstände; Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Wassereinwirkungen; Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen aufter bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Premium Pakets); Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung (Ausnahmen siehe oben); grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. z.B. Fahren Fahrten unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), ; Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und Betankung; durch „"Festfahren“ im " in unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Gelände; Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen entstehen; Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche aufgrund der fehlerhaften Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzwSchneeketten. Pannenhilfe / Reparaturen: Trotz regelmäftigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (z.B. an der Kupplungauch bei Reifenpannen!), sind Sie verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu NZ$ 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die durch Fahrlässigkeit Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturenn über NZ$ 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar. Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung! Beachten Sie unbedingt die Informationen des Fahrers entstanden sind fehlende RadkappenVermieters und/oder der Selbstbehaltsausschluss - Versicherung, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. wie Sie sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug im Falle eines Schadens zu dem Zeitpunkt unbesetzt istverhalten haben.
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Versicherung. Im Basis-Plus Paket sowie im Premium Paket BasisPaket: In allen Paketen ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von GBP 1.500,- (Kategorie Duo) bzw. GBP 2.000,- (Kategorie Duo Plus, Family Traveller, Family Traveller Plus, Family Voyager) pro Schadensfall AU$ 8.000 eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Vor Ort können Sie die Eigenbeteiligung durch Zahlung einer Zusatzversicherung reduzieren. Die Prämien dafür finden Sie in unserem Angebot. Basis-Plus Paket: Hier wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiserversicherung Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Premium Paket: Im Premium Paket sind zusätzlich maximal ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung von AUD 500,- eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden) versichert. Zusätzlich eingeschlossen ist die SBA-Versicherung der HanseMerkur, welche Ihnen die vor Ort einbehaltete Selbstbeteiligung von AUD 500,- nach Ihrer Rückkehr rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise. Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden: umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Schaden an Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt; umgehende Benachrichtigung des Vermieters; bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der WindschutzscheibeMietstation erstellen und unterschreiben lassen; eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, zwei Reifenschäden oder zwei Spiegelschäden versichertdie aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann. Bitte senden Sie dazu folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die HanseMerkur Reiseversicherung, Abt. RLK/Leistung, Xxxxxxxxx-; Xxxxxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxx 0, Platz 1; 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich. Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte) Endabrechnung der Schadensabwicklung FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung In folgenden Fällen ist eine Erstattung seitens der HanseMerkur Reiseversicherung AG jedoch ausgeschlossen: Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden durch unsachgemäfte Behandlung Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen Behandlung; wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde wurde; Schäden an der Inneneinrichtung Inneneinrichtung; Schäden an der Markise (soweit vorhanden) Markise; Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsystemen Verkehrsleitsysteme; Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte (soweit vorhanden) Vorzelte; Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhandengekommen sind abhanden gekommen sind; Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Abschleppen; Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind sind. Zusatzhaftpflichtversicherung: Zur Erhöhung der Deckung der Haftpflichtversicherung ist zusätzlich eine deutsche Zusatz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicheurng über maximal EUR 10 Mio. eingeschlossen. Vor Ort besteht die Möglichkeit zusätzlich folgende Versicherungspakete abzuschlieften: „High Road“ GBP 30,-/Tag (maximal GBP 450/Miete), Reduziert die Selbstbeteiligung und Kaution auf EUR 250,- pro Schadensfall nicht verfügbar Euro eingeschlossen für Fahrer unter 25 Jahre „Special Cover“ GBP 10,-/ Tag (maximal GBP 150/Miete) Versichert 1 Schaden an der Windschutzscheibe, 2 Spiegelschäden oder 2 Reifenschäden „Value Pack“ GBP 50,-/Tag (max. GBP 750) beinhaltet die „High Road“Ansprüche, die „Special Cover“, über die Campingausstattung, das Bett-Set, Zusatzfahrer sowie Toilettenchemikalien nicht verfügbar für Fahrer unter 25 Jahre Apollo berechnet für jeden Schadensfall zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von GBP 45,-. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen) Schäden an Spiegel, Reifen und Windschutzscheibe (ausgenommen bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS Pakets bzw. der Zusatzversicherung „Special Cover“ vor Ort) Schäden an der Antenne Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straften, Verstoft gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer), Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt) und durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten durch Verlust der Fahrzeugschlüssel sowie Verlust oder Schäden an Privatgegenständen Schäden durch Überladen des Fahrzeugs Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen Schäden am Dach- oder Unterboden des Fahrzeugs Schäden durch Kälte (z.B. durch Einfrieren von Wasserleitungen) oder Überhitzung Schäden durch die falsche Benutzung von Schneekette mechanische Probleme bzw. Schäden (z.B. an der Kupplung), die durch Fahrlässigkeit des Fahrers entstanden sind fehlende Radkappen, Bordwerkzeuge oder Reserveräder Diebstahl, wenn der Schlüssel steckt bzw. sich der Schlüssel in oder auf dem Fahrzeug befindet und das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt unbesetzt istgesetzlich vorgesschriebene Deckungssumme hinausgehen.
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