Versicherung. 15.1. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen. 15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen: a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall, b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall, c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall 15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Rental Agreement, Rental Agreement, Rental Agreement
Versicherung. 15.1. Der Mieter (7.1) Zur Deckung von Güterschäden durch Verlust und Beschädigung ist verpflichtetjedes DHL EUROPAKET ohne zusätzliches Entgelt unabhängig von der Haftung bis zur Höhe des vollen Wertes des versandten Gutes, höchstens jedoch bis zur Abdeckung der HaftungsrisikenSumme von 500 EURO versichert („Standardversicherung“).
(7.2) Bei Vereinbarung des Services „Transportversicherung 2.500 EURO“ oder „Transport- versicherung 25.000 EURO“ sowie Zahlung des entsprechenden Zusatzentgelts schließt DHL eine Transportversicherung ab, die ihm als Veranstalter aus das Interesse des Absenders an jedem bedingungsgerech- ten Paket gegen die Gefahren des Verlustes und der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenBeschädigung bis zu einer Summe von
(7.3) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
1. Schäden an Sendungen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließendie Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 2 Abs. 2 enthalten.
15.22. Gegenstand der Versicherung ist Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulassen.
3. Schäden, die gesetzliche Haftpflicht durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzli- che Herbeiführung des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenSchadenfalls vom Absender verursacht worden sind. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇Deutsche Post AG – Kenn-Nr.: 72 – Mat.-Nr.: ▇▇▇.-▇▇▇-▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,– Stand: 06/2018 – 2 von 2
b(7.4) ▇Die Einzelheiten der Transportversicherung regelt die Broschüre „Transportversiche- rung“.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versicherung. 15.18.1. Für jedes Paket besteht eine Versicherung. Diese Versicherungsleistung ist auf höchstens 520,00 Euro je Paket begrenzt. Der Mieter Wert der Sendung ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließenim Schadensfall durch den Absender nachzuweisen.
15.28.2. Gegenstand der Versicherung ist Ein höherer Versicherungsschutz kann bis zu 13.000,00 Euro pro Paket in Staffelungen gegen eine zusätzlich zu entrichtende Prämie vereinbart werden. Hierfür gilt die gesetzliche Haftpflicht besondere Preisliste für Mehrentgelte bei Zusatzversicherung. Ein Mehrentgelt gegen Erhöhung des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos Versicherungsschutzes kann aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der technischen Gründen nicht in den Paketannahmestellen sondern nur mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenNordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG direkt vereinbart werden.
8.3. Die Höherversicherung kann nach Maßgabe des Auftraggebers für das gesamte Paketvolumen, für ein Teilvolumen oder für einzelne Pakete bei Vertragsschluss, jedoch nicht nach Übernahme vereinbart werden.
8.4. Die über die Haftung hinausgehende Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:besteht allein zugunsten von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.
a) ▇8.5. Von der über die Haftung nach Ziffer 7 hinausgehenden Versicherung sind Pakete ausgeschlossen, für die anderweitig eine Versicherungsdeckung besteht.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versicherung. 15.1(1) Für immatrikulierte Studierende gelten die Bestimmungen der Bayerischen Landesunfallkasse. Der Mieter ist verpflichtetBisher: Immatrikulierte Studierende sind demnach bei allen Kursveranstaltungen während des organisierten Übungsbetriebs sowie bei Hochschul-Wettkämpfen im Namen des ZHS über die Bayerische Landesunfallkasse gesetzlichen unfallversichert. NEU: Immatrikulierte Studierende sind demnach mit der Buchung der Veranstaltung bei allen Kursveranstaltungen, zur Abdeckung dem „Freien Spiel“ und „Freien Training“ während des organisierten Übungsbetriebs sowie bei Hochschul-Wettkämpfen im Namen des ZHS über die Bayerische Landesunfallkasse gesetzlichen unfallversichert. NEU: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für immatrikulierte Studierende besteht beim freien Spiel außerhalb des organisierten Übungsbetriebs der HaftungsrisikenZHS (freies bzw. individuelles Training). Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport (Tel. 089/▇▇▇-▇▇▇▇▇) zu melden!
(2) Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, die ihm als Veranstalter aus wenn bei der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenSportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. ▇▇▇▇▇ Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird daher, insbesondere bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen), empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Schäden Dritter abzuschließen.
15.2. Gegenstand (3) Bei der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Teilnahme an Kursen im Einzelfall,Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.
b(4) ▇Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Participation Conditions
Versicherung. 15.1. Der Mieter ist verpflichtet5.7.1 Bruckberger the art of work Transport & Montagen GmbH schließt die Versicherung der Güter, zur Abdeckung zum Beispiel eine Transport- oder Lagerversicherung, nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus Versicherungssumme und der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließenzu deckenden Gefahren ab.
15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.5.7.2 ▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,the art of work Transport & Montagen GmbH mit dem Abschluss der Versicherung beauftragt wird, wird diese mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung nur zu den am Erfüllungsort üblichen Versicherungsbedingungen, jedenfalls nicht gegen Bruchgefahr, abgeschlossen.
c) . 5.7.3 Der Ersatzanspruch des Auftraggebers gegen ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden the art of work Transport & Montagen GmbH ist im EinzelfallVersicherungsfall beschränkt auf die Ersatzleistung des Versicherers. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montage GmbH genügt ihren Verpflichtungen im Schadensfall, wenn sie dem Auftraggeber die Ansprüche gegen den Versicherer abtritt; zur Verfolgung der Ansprüche ist ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers verpflichtet.
15.3. Der Nachweis 5.7.4 Versichert der Auftraggeber selbst, so ist jeder Schadenersatzanspruch aus den durch diese Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegengedeckten Gefahren gegen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ the art of work Transport & Montagen GmbH ausgeschlossen, geht also nicht auf den Versicherer über (Regressverzicht des Versicherers).
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Versicherung. 15.1Die KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V. gewährleistet für alle Maßnahmen Vereinshaftpflicht- und Vereinsunfallversicherungsschutz, sowie zusätzlich für das Ferienlager Reiserechtschutz-, Reisegepäck-, Reiseunfallschutz und Reisehaftpflichtversicherung. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2. Gegenstand der Versicherung ist Für die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten oder private Krankenversicherung kommen die Betreuer/innen selbst auf. Die Versichertenkarte bzw. ein Auslandsreisekrankenschein der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der Kasse ist mitzuführen. Die Betreuer-Teams können ggf. mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenKINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V. die Mitführung eines Privat-PKW, inkl. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € Benzinkosten (zu Lasten des Gruppengeldes), vereinbaren. Im Falle unserer Zusage übernimmt die KINDERVEREINIGUNG Chemnitz e.V. die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einen gesonderten Dienstfahrten-Versicherungsschutz. Insolvenzschutzversicherung im Einzelfall,
b) ▇Sinne des Reiserechts besteht nicht, da die Betreuer/innen keinen Reisepreis entrichten.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Vereinbarungsbedingungen Für Ferienlagerbetreuer/Innen
Versicherung. 15.1. Der Mieter Die Hafenbetrieb Aken GmbH besorgt die Versicherung des Gutes bei einem Versicherer ihrer ▇▇▇▇, wenn der Vertragspartner sie vor Übergabe der Güter be- auftragt. Kann die Hafenbetrieb Aken GmbH wegen der Art der zu versichernden Güter oder aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, teilt sie dies dem Vertragspartner unverzüglich mit. Die Hafenbetrieb Aken GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisikendie Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Vertragspartners liegt. Die Hafenbetrieb Aken GmbH darf in den in Ziff. 21.2. ADSp geregelten Fällen vermuten, daß die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließenEindeckung einer Ver- sicherung im Interesse des Vertragspartners liegt.
15.2. Gegenstand Für die Haftungsversicherung der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenHafenbetrieb Aken GmbH gilt Ziff. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇29 ADSp.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis Die Hafenbetrieb Aken GmbH hat ihre vertragliche und außervertragliche Haftung beim Kommunalen Schadenausgleich (KSA) versichert.
15.4. Die Verkehrshaftungsversicherung ist eingedeckt bei der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegenAllianz Versicherungs AG, Zweigniederlassung Berlin.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Versicherung. 15.1U. U. empfiehlt es sich, Ihr Vertriebsgeschäft zu versichern. Der Mieter ist verpflichtetHausversicherungen decken normalerweise bei der geschäftlichen Tätigkeit erlittene Verletzungen bzw. Diebstahl oder Beschädigung von Beständen oder Betriebsmitteln nicht ab. Sollten Sie Fragen haben, zur Abdeckung der Haftungsrisikenwenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenum zu gewährleisten, dass Ihr geschäftliches Eigentum geschützt ist. Informieren Sie sich, ob ggf. Zusatzversicherungen notwendig sind. Das Unternehmen hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2Produkthaftpflichtversicherung für alle seine Produkte abgeschlossen. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht Eine Kopie des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Anbieter-Versicherungsformulars finden Sie in Ihrer eSuite im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € Abschnitt „Formulare“ unter der Registerkarte „Dokumente“. Wenn Sie eine Veranstaltung besuchen, bei der der Versicherte namentlich genannt sein muss, sollten Sie ggf. das Antragsformular für Mietsachschäden einen Haftpflichtversicherungsschein ausfüllen; hierfür sind u. U. die folgenden Angaben erforderlich: Termin der Veranstaltung, Namen aller zu versichernden Personen, Name und Anschrift des Veranstalters und Anschrift des Veranstaltungsorts. Anschließend wird ein Exemplar der Anbieterversicherung per E-Mail an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3den Vertriebspartner gesandt, der das Formular eingereicht hat. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen Bitte senden Sie Ihren Antrag mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung vorzulegenein.
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Sources: Vertriebspartnervertrag
Versicherung. 15.113.1. Der Mieter ist verpflichtetLieferant hat eine umfassende allgemeine Haftpflicht- und Produkthaftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung (einschließlich USA und Kanada) zu unterhalten und dafür zu sorgen, zur Abdeckung der Haftungsrisikendass seine verbundenen Unternehmen eine solche Versicherung unterhalten, die Personen- und Sachschäden, Montage- und Demontagekosten (Nachrüstung) und die daraus resultierenden finanziellen Verluste bei einem angesehenen und finanzkräftigen Versicherer abdeckt. Der Versicherungsschutz des Lieferanten und der mit ihm als Veranstalter verbundenen Unternehmen muss mindestens den Gegenwert von 10 Millionen CHF pro Schadensfall betragen.
13.2. Auf Verlangen hat der Lieferant Rieter Components Germany GmbH unverzüglich eine Versicherungsbescheinigung vorzulegen, aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließendie unter Ziffer 13.1 geforderten Deckungen hervorgehen.
15.213.3. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht Der Lieferant hat Rieter Components Germany GmbH in angemessener Zeit im Voraus über jede Nichterneuerung, Kündigung oder sonstige Änderung des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich Versicherungsschutzes des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht Lieferanten oder der mit ihm verbundenen Unternehmen schriftlich zu informieren.
13.4. Dieser Versicherungsschutz entbindet den Lieferanten nicht von seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen oder Haftungen.
13.5. Erfüllt der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇Lieferant die in Ziffer 13 genannten Anforderungen nicht, kann Rieter Components Germany GmbH die Vereinbarung nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist kündigen oder von der Vereinbarung zurücktreten.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Einkauf Von Waren Und Dienstleistungen
Versicherung. 15.1(1) Für immatrikulierte Studierende gelten die Bestimmungen der Bayerischen Landesunfallkasse. Der Mieter ist verpflichtetImmatrikulierte Studierende sind demnach mit der Buchung der Veranstaltung bei allen Kursveranstaltungen, zur Abdeckung dem „Freien Spiel“ und „Freien Training“ während des organisierten Übungsbetriebs sowie bei Hochschul-Wettkämpfen im Namen des ZHS über die Bayerische Landesunfallkasse gesetzlichen unfallversichert. Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für immatrikulierte Studierende besteht beim freien Spiel außerhalb des organisierten Übungsbetriebs der HaftungsrisikenZHS (freies bzw. individuelles Training). Alle Sportunfälle sind unverzüglich im Sekretariat Hochschulsport (Tel. 089/▇▇▇-▇▇▇▇▇) zu melden!
(2) Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, die ihm als Veranstalter aus wenn bei der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenSportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. ▇▇▇▇▇ Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird daher, insbesondere bei Veranstaltungen an externen, öffentlich zugänglichen Veranstaltungsorten (z.B. Fahrten bei Berg- und Skisport, Kanusport, Rudern, Segeln, Tauchen und Windsurfen), empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung zur Deckung von Ansprüchen aus Schäden Dritter abzuschließen.
15.2. Gegenstand (3) Bei der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Teilnahme an Kursen im Einzelfall,Ausland wird dringend empfohlen, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die zusätzliche Risiken (medizinische Versorgung, Bergungskosten, Kosten einer Rückführung usw.) abdeckt.
b(4) ▇Bei hohen Kursentgelten empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Participation Conditions
Versicherung. 15.1Der Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspaketes, insbesonde- re inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskosten- versicherung, wird empfohlen. Der Mieter Die Prä- mie ist verpflichtetmit der Anzahlung auf den Reise- preis fällig, zur Abdeckung bei nachträglichem Abschluss – im Rahmen der Haftungsrisiken, Versicherungsbedin- gungen – tritt die ihm als Veranstalter aus Fälligkeit sofort sein. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenPrämie. In der Reiserücktrittskostenversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss des Versicherungsvertra- ges für die gebuchte Reise. Die Kom- plett-Versicherung beinhaltet eine Rei- serücktrittskostenversicherung, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2Reisegepäckversicherung, eine Reise- krankenversicherung und eine Notfall- versicherung. Gegenstand der Versicherung Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bit- te den im Preisteil abgedruckten Infor- mationen über „Reiseversicherungen“. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.MDT Travel underwriting GmbH, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3, unver- züglich zu benachrichtigen. Der Nachweis Reiseve- ranstalter ist mit der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegenSchadensregelung nicht befasst.
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Sources: Pauschalreisevertrag
Versicherung. 15.15.1. Grundsätzlich ist bei Urlaubsrei- sen zu beachten, dass keine wertvollen Gegenstände, wichtige Dokumente etc. mitgenommen werden sollten. Bei wichti- gen Dokumenten wird die Anfertigung und Verwendung von Kopien – soweit deren Gebrauch erlaubt ist – empfohlen. Der Mieter Dieb- stahl von Wertgegenständen kann nicht aus- geschlossen werden und ist verpflichtetvom Reisenden grundsätzlich selbst, zur Abdeckung der Haftungsrisikenals Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsenzu tragen.
5.2. Es wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) URLAUBSTOURISTIK URL-REISE GMBH ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Tel: +43 7221 - 643 65 ▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) FN: 579927i Landesgericht Linz UID-Nr.: ATU78123969 IBAN: ▇▇▇.▇ ▇▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ BAWAG P.S.K. Bank (Reiserücktrittsversicherung, Reiseab- bruchversicherung, Reisegepäckver- sicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Ver- spätungsschutz, Personenschutz, etc.), welche ausreichende Deckung ab dem Datum des Pauschalreisevertrages bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet, abzuschließen. Nähere Informationen zu Versicherungen kann der Reisende im Einzelfall
15.3Kata- log oder auf der Homepage des Reiseveran- stalters nachlesen, bzw. Der Nachweis sollte der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegenReisende darüber durch das vermittelnde Reisebüro informiert werden.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter
Versicherung. 15.1. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung 10.1.) Bei der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus Angebotsabgabe hat der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, AN eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2. Gegenstand durch Vorlage der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenPolice nachzuweisen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) Betriebshaftpflichtversicherung des AN darf die Min- destdeckungssumme von ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Folgeschäden nicht unterschreiten.
10.2.) Der Versicherungsschutz ist in vollem Umfang bis zum Ablauf der Mängelan- spruchsfristen aufrecht zu halten. Der AG ist berechtigt, Sach- falls der AN die fälligen Ver- sicherungsprämien nicht bezahlt, diese von den Forderungen des AN abzuziehen und Vermögensschäden im Einzelfall,zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes an den Versicherer zu zahlen bzw. für den AN eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
b10.3.) Jede Veränderung hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist dem AG durch den AN schriftlich mitzuteilen.
10.4.) Der AN hat eine Haftpflichtversicherung für Umweltschäden mit einer Mindest- deckungssumme von ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇abzuschließen.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen
Versicherung. 15.1. Der Mieter 4.1 Das Allradreisemobil ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten gegenüber Dritten bei Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,pauschal 100 Mio. €, höchstens je geschädigte Person 15 Mio. €.
b) ▇4.2 Schäden am Allradreisemobil, am Wohnaufbau und sonstigem Zubehör, die während der Mietzeit bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden beträgt bis zu 1.500,00 €, bei Teilkaskoschäden bis zu 1.500,00 €. Die Selbstbeteiligungen gelten pro Schadens- fall, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 11 dieser Allgemeinen Mietbedingungen (AMB). Die Selbstbeteiligung kann nicht aus- geschlossen werden.▇▇▇
4.3 Das Allradreisemobil ist zusätzlich mit einem Reisemo- bil-Schutzbrief ausgestattet, welcher verschiedene Risiken bei Pannen, notwendige Bergung oder den Rücktransport versichert, sofern das Allradreisemobil vor Ort nicht repariert werden kann.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Mietvertrag
Versicherung. 15.116.1. Der Mieter Sofern nicht bei größeren Projekten ab 5 Mio. € Auftragswert besondere Bedingungen vereinbart sind, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zur Abdeckung folgende Versicherungen im industrieüblichen Umfang und gegen alle Gefahren abzuschließen: – Transportversicherung, – Montageversicherung einschließlich Auftraggeberrisiken.
16.2. Weiterhin hat der HaftungsrisikenAuftragnehmer jeweils eine Haftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung unter Einschluss mittelbarer Schäden abzuschließen und bis zum Ende der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aufrechtzuerhalten, und zwar bei zweifacher Maximierung p.a. mit einer Mindestdeckungssumme von: – Euro 2.000.000,00 je einzelnes Sach- und Vermögensschadensereignis – Euro 2.000.000,00 für Personenschäden je einzelne Person.
16.3. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Abschluss der Versicherungen, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließenerfolgten Prämienzahlungen und den Deckungsumfang nachzuweisen.
15.216.4. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.Für ▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion , die den Auftraggeber betreffen, werden die zukünftig entstehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen die jeweiligen Versicherungen auf Verlangen des Auftraggebers im Einzelfall,
c) ▇▇▇Voraus abgetreten. Für eingesetzte Subunternehmer haftet der Auftragnehmer wie für eigenes Personal. Die vereinbarten Versicherungssummen gelten auch für Subunternehmer.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Service Agreement
Versicherung. 15.18.1. Der Mieter ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, Auftragnehmer verpflichtet sich vor Übernahme eines Transportes die ihm Versi- cherungspolizze als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, Bestätigung über ei- ne ausreichende und in Österreich bran- chenübliche Versicherung Doppelmayr vorzulegen. Diese Versicherung muss auch eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließenHaftung gem. Art. 29 CMR und Schäden Be- und Entladungsvor- gängen decken.
15.28.2. Gegenstand Sollte Doppelmayr vor Durchführung des Transportes die Versicherungspolizze über die Eindeckung der Versicherung Verkehrshaf- tungsversicherung nicht vorliegen, ist die gesetzliche Haftpflicht Doppelmayr berechtigt eine Versiche- rungsdeckung für diesen Transport zu Lasten des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin Auftragnehmers einzuholen und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenKosten dem Auftragnehmer an- zulasten. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen8. Страхование:
a) ▇8.1. Перед принятием груза к перевозке Исполнитель обязуется представить компании Doppelmayr страховой полис, подтверждающий наличие достаточного страхования, принятого в Австрии в данной отрасли. Это страхование также должно покрывать ответственность в соответствии со ст. 29 Конвенции о договоре международной перевозки грузов автомобильным транспортом (CMR), a также ущерб, который может быть причинён во время проведения погрузочно-разгрузочных операций.▇▇▇
8.2. В случае если перед исполнением грузовой перевозки компании Doppelmayr не будет представлен страховой полис на страхование ответственности перевозчика, компания Doppelmayr имеет право заключить договор страхования для данной перевозки за счет Исполнителя и отнести расходы на его счёт.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Frachtvertrag
Versicherung. 15.1bei Mietwagen, Kundendienstersatzwagen und Probefahrten: Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflicht- und eine Kasko-Versicherung. Der Mieter Kasko-Selbstbehalt (Höhe siehe Aushang im Schauraum)ist im Schadensfall vom Verursacher zu bezahlen. - bei Kundendienstersatzwagen & Mietwagen: Im Preis für das Fahrzeug ist verpflichtetauch die Vollkaskoversicherung inkludiert. Wünscht der Benützer zusätzliche eine Selbstbehalt-Befreiung, zur Abdeckung so ist der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2dafür lt. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten PersonenTarifplan vorgesehene Betrag (Tages- oder Wochenpauschale) zu entrichten. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇Vereinbarung über eine SB-Befreiung hat vor Fahrtantritt zu erfolgen. Wir halten uns bei Beschädigung die Geltendmachung sämtlicher Regressansprüche, wie Wertminderung u.ä. vor. Die Haftpflichtpolizzennummer ist am Mietvertrag/Probefahrtschein/Nutzungs- vereinbarung angedruckt.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,
b) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Miet Und Nutzungsbedingungen
Versicherung. 15.1. Der Mieter 4.1 Das Reisemobil ist verpflichtet, zur Abdeckung der Haftungsrisiken, die ihm als Veranstalter aus der von ihm durchgeführten Veranstaltung erwachsen, eine ausreichende wie folgt versichert: Haftpflichtversicherung abzuschließen.
15.2. Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Mieters als Veranstalter inklusive aller Vor- und Nacharbeiten der Veranstaltung einschließlich des Risikos aus der Anmietung von Räumlichkeiten der Vermieterin und die persönliche Haftpflicht der mit der Vorbereitung und Durchführung betrauten gegenüber Dritten bei Personen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckung aufweisen:
a) ▇.▇▇▇.▇▇▇ € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Einzelfall,pauschal 100 Mio. €, höchstens je geschädigte Person 15 Mio. €.
b) ▇4.2 Schäden am Reisemobil, am Wohnaufbau und sonstigem Zubehör, die während der Mietzeit bei vertragsgemäßer Nutzung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Selbstbeteiligung bei Vollkaskoschäden beträgt bis zu 2.500,00 €, bei Teilkaskoschäden bis zu 500,00 €. Die Selbstbeteiligungen gelten pro Schadensfall, soweit die Bedingungen keine volle Haftung des Mieters vorsehen, insbesondere entsprechend Ziff. 11 dieser Allgemeinen Mietbedingungen (AMB). Die Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.▇▇▇
4.3 Das Reisemobil ist zusätzlich mit einem Reisemobil-Schutzbrief ausgestattet, welcher verschiedene Risiken bei Pannen, notwendige Bergung oder den Rücktransport versichert, sofern das Allradreisemobil vor Ort nicht repariert werden kann.▇▇▇ € für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden durch Feuer/Explosion im Einzelfall,
c) ▇▇▇.▇▇▇ € für sonstige Mietsachschäden im Einzelfall
15.3. Der Nachweis der Versicherung ist der Vermieterin spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung vorzulegen.
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Sources: Mietvertrag