Versicherungen. 1. Während der Erbringung von Leistungen oder der Bereitstellung von Produkten bzw. Services im Rahmen jedweden Teils dieses Vertrags muss der Partner auf eigene Kosten für den gesamten Partnerkonzern und dessen Personal für eine Versicherungsdeckung sorgen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Darüber hinaus muss der Partner die folgende Versicherung bei einem finanziell stabilen Versicherungsunternehmen unterhalten, das zur Abwicklung von Geschäften in den Rechtsgebieten berechtigt ist, in denen die Leistungen, Produkte oder Services bereitgestellt werden. a) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 EUR pro Versicherungsfall und einer Deckungssumme von 2.000.000 EUR insgesamt einschließlich u. a. der Deckung von Personenschäden, Sachschäden, Produkten und abgeschlossenen Vorgängen, Betriebsstätten sowie vertraglicher Haftung; und b) Berufshaftplicht (Fehler und Unterlassung) mit einer Deckungssumme von 1.000.000 EUR* pro Versicherungsfall und insgesamt, der Ansprüche abdeckt, die aufgrund von Fehlern oder Unterlassungen in Verbindung mit vom Partner bereitgestellten Produkten oder Services entstehen. Die Versicherungspolice muss rückwirkend spätestens ab dem Wirksamkeitsdatum des Master Partner Agreement bzw. dem Datum der ersten Bereitstellung von Produkten oder Services durch den Partner gelten. Der Partner muss wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Deckung für mindestens zwei Jahre ab der endgültigen Bereitstellung der Produkte oder Services aufrecht zu erhalten. *In dem Fall, dass die aus der Partnerschaft mit SAP resultierenden Bruttojahreserlöse des Partners 1.000.000 EUR (oder den entsprechenden Betrag in einer Fremdwährung) übersteigen, ist der Partner zur Erhöhung der Versicherungsbeträge wie folgt verpflichtet: Erlös Deckungsobergrenze der Berufshaftpflicht- versicherung 1.000.001–5.000.000 EUR 3.000.000 EUR pro Versicherungsfall 5.000.001–10.000.000 EUR 6.000.000 EUR pro Versicherungsfall 10.000.001 EUR und höher 10.000.000 EUR pro Versicherungsfall 2. Auf Anfrage muss der Partner SAP einen ordnungsgemäßen Versicherungsschein vorlegen, der die erforderliche Versicherungsdeckung belegt, und informiert SAP mindestens 30 Tage im Voraus über eine Reduzierung oder die Aufhebung des Versicherungsschutzes. Das Versäumnis seitens SAP, die Einhaltung der Anforderungen zu überwachen oder Einspruch gegen die Nichteinhaltung oder eine unzureichende Einhaltung der genannten Anforderungen einzulegen, ändert die Pflichten des Partners nicht und entbindet den Partner nicht von seinen Pflichten. Die oben genannten Versicherungsbedingungen können mit Höchstwerten in Fremdwährung erfüllt werden, solange diese den hier genannten erforderlichen Beträgen entsprechen. SAP behält sich das Recht vor, die Versicherungsanforderungen jederzeit zu prüfen und Änderungen vorzunehmen, um zusätzlichen Gefährdungen Rechnung zu tragen, die sich aus der Bereitstellung von Produkten oder Services durch den Partner im Rahmen jedweden Teils dieses Vertrags ergeben können. 3. Keine der hierin enthaltenen Anforderungen hinsichtlich der Versicherungsarten oder -deckungssummen sollen oder dürfen die vom Partner im Rahmen dieses Vertrags übernommenen Haftungsvorgaben und Pflichten in irgendeiner Weise begrenzen, qualifizieren oder quantifizieren.
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Versicherungen. 1. Während der Erbringung von Leistungen oder der Bereitstellung von Produkten bzw. Services im Rahmen jedweden Teils dieses Vertrags muss der Partner auf eigene Kosten für den gesamten Partnerkonzern und dessen Personal für eine Versicherungsdeckung sorgen, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Darüber hinaus muss der Partner die folgende Versicherung bei einem finanziell stabilen Versicherungsunternehmen unterhalten, das zur Abwicklung von Geschäften in den Rechtsgebieten berechtigt ist, in denen die Leistungen, Produkte oder Services bereitgestellt werden.
a) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 EUR CHF pro Versicherungsfall und einer Deckungssumme von 2.000.000 EUR CHF insgesamt einschließlich einschliesslich u. a. der Deckung von Personenschäden, Sachschäden, Produkten und abgeschlossenen Vorgängen, Betriebsstätten sowie vertraglicher Haftung; und
b) Berufshaftplicht (Fehler und Unterlassung) mit einer Deckungssumme von 1.000.000 EURCHF* pro Versicherungsfall und insgesamt, der Ansprüche abdeckt, die aufgrund von Fehlern oder Unterlassungen in Verbindung mit vom Partner bereitgestellten Produkten oder Services entstehen. Die Versicherungspolice muss rückwirkend spätestens ab dem Wirksamkeitsdatum des Master Partner Agreement bzw. dem Datum der ersten Bereitstellung von Produkten oder Services durch den Partner gelten. Der Partner muss wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen unternehmen, um die Deckung für mindestens zwei Jahre ab der endgültigen Bereitstellung der Produkte oder Services aufrecht zu erhalten. *In dem Fall, dass die aus der Partnerschaft mit SAP resultierenden Bruttojahreserlöse des Partners 1.000.000 EUR (oder den entsprechenden Betrag in einer Fremdwährung) übersteigen, ist der Partner zur Erhöhung der Versicherungsbeträge wie folgt verpflichtet: Erlös Deckungsobergrenze der Berufshaftpflicht- versicherung 1.000.001–5.000.000 EUR CHF 3.000.000 EUR CHF pro Versicherungsfall 5.000.001–10.000.000 EUR CHF 6.000.000 EUR CHF pro Versicherungsfall 10.000.001 EUR CHF und höher 10.000.000 EUR CHF pro Versicherungsfall
2. Auf Anfrage muss der Partner SAP einen ordnungsgemäßen ordnungsgemässen Versicherungsschein vorlegen, der die erforderliche Versicherungsdeckung belegt, und informiert SAP mindestens 30 Tage im Voraus über eine Reduzierung oder die Aufhebung des Versicherungsschutzes. Das Versäumnis seitens SAP, die Einhaltung der Anforderungen zu überwachen oder Einspruch gegen die Nichteinhaltung oder eine unzureichende Einhaltung der genannten Anforderungen einzulegen, ändert die Pflichten des Partners nicht und entbindet den Partner nicht von seinen Pflichten. Die oben genannten Versicherungsbedingungen können mit Höchstwerten in Fremdwährung erfüllt werden, solange diese den hier genannten erforderlichen Beträgen entsprechen. SAP behält sich das Recht vor, die Versicherungsanforderungen jederzeit zu prüfen und Änderungen vorzunehmen, um zusätzlichen Gefährdungen Rechnung zu tragen, die sich aus der Bereitstellung von Produkten oder Services durch den Partner im Rahmen jedweden Teils dieses Vertrags ergeben können.
3. Keine der hierin enthaltenen Anforderungen hinsichtlich der Versicherungsarten oder -deckungssummen sollen oder dürfen die vom Partner im Rahmen dieses Vertrags übernommenen Haftungsvorgaben und Pflichten in irgendeiner Weise begrenzen, qualifizieren oder quantifizieren.
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