Common use of Versicherungen Clause in Contracts

Versicherungen. a) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Unfallversicherung für Unfälle während der Dauer der Entsendung, ausgenommen Arbeits- und Wegunfall im Sinne des ASVG, die zum Tod oder dau- ernder Invalidität führen, zu ersetzen. Hinsichtlich des Kostenersatzes wird für Tod eine Versicherungssumme von mindestens € 21.800, für dauernde Invalidität von mindestens € 43.600 festgesetzt. Es werden nur die Kosten für eine Versicherung gedeckt, die jene Risken abdeckt, die nach den österreichischen Versiche- rungsbedingungen unter das normale Unfallrisiko fal- len. Der Kostenersatz fällt weg oder verringert sich entsprechend, wenn auf eine andere Weise für Abde- ckung des Unfallrisikos in obigem Ausmaß durch die Firma gesorgt ist; von dieser anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen. b) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Krankenrücktransportversicherung für die Dauer der Entsendung zu ersetzen, sofern der Arbeit- geber nicht auf andere Weise für einen entsprechen- den Versicherungsschutz Sorge trägt; von dieser an- derweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Versicherungen. a) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Unfallversicherung für Unfälle während der Dauer der Entsendung, ausgenommen Arbeits- und Wegunfall im Sinne des ASVG, die zum Tod oder dau- ernder Invalidität führen, zu ersetzen. Hinsichtlich des Kostenersatzes wird für Tod eine Versicherungssumme Versicherungssum- me von mindestens € 21.800, für dauernde Invalidität von mindestens € 43.600 festgesetzt. Es werden nur die Kosten für eine Versicherung gedeckt, die jene Risken Ris- ken abdeckt, die nach den österreichischen Versiche- rungsbedingungen unter das normale Unfallrisiko fal- len. Der Kostenersatz fällt weg oder verringert sich entsprechend, wenn auf eine andere Weise für Abde- ckung des Unfallrisikos in obigem Ausmaß durch die Firma gesorgt ist; von dieser anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen. b) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Krankenrücktransportversicherung für die Dauer der Entsendung zu ersetzen, sofern der Arbeit- geber nicht auf andere Weise für einen entsprechen- den Versicherungsschutz Sorge trägt; von dieser an- derweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen.

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Samples: Kollektivvertrag

Versicherungen. a) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Unfallversicherung für Unfälle während der Dauer der Entsendung, ausgenommen Arbeits- und Wegunfall im Sinne des ASVG, die zum Tod oder dau- ernder dauernder Invalidität führen, zu ersetzen. Hinsichtlich des Kostenersatzes wird für Tod eine Versicherungssumme von mindestens € 21.800, 21.800 für dauernde Invalidität von mindestens € 43.600 festgesetzt. Es werden nur die Kosten für eine Versicherung gedeckt, die jene Risken abdeckt, die nach den österreichischen Versiche- rungsbedingungen Versicherungsbedingungen unter das normale Unfallrisiko fal- lenfallen. Der Kostenersatz fällt weg oder verringert sich entsprechend, wenn auf eine andere Weise für Abde- ckung Abdeckung des Unfallrisikos in obigem Ausmaß durch die Firma gesorgt ist; von dieser anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen. b) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Krankenrücktransportversicherung für die Dauer der Entsendung zu ersetzen, sofern der Arbeit- geber Arbeitgeber nicht auf andere Weise für einen entsprechen- den entsprechenden Versicherungsschutz Sorge trägt; von dieser an- derweitigen anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte

Versicherungen. a) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Unfallversicherung für Unfälle während der Dauer der Entsendung, ausgenommen Arbeits- und Wegunfall im Sinne des ASVG, die zum Tod oder dau- ernder dauernder Invalidität führen, zu ersetzen. Hinsichtlich des Kostenersatzes wird für Tod eine Versicherungssumme von mindestens € 21.800, 21.800 für dauernde Invalidität von mindestens € 43.600 festgesetzt. Es werden nur die Kosten für eine Versicherung gedeckt, die jene Risken Risiken abdeckt, die nach den österreichischen Versiche- rungsbedingungen Versicherungsbedingungen unter das normale Unfallrisiko fal- lenfallen. Der Kostenersatz fällt weg oder verringert sich entsprechend, wenn auf eine andere Weise für Abde- ckung Abdeckung des Unfallrisikos in obigem Ausmaß durch die Firma gesorgt ist; von dieser anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen. b) Der Arbeitgeber hat dem Angestellten die Kosten einer Krankenrücktransportversicherung für die Dauer der Entsendung zu ersetzen, sofern der Arbeit- geber Arbeitgeber nicht auf andere Weise für einen entsprechen- den entsprechenden Versicherungsschutz Sorge trägt; von dieser an- derweitigen anderweitigen Vorsorge ist dem Angestellten schriftlich Mitteilung zu machen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte