Common use of Versicherungsbestätigung Clause in Contracts

Versicherungsbestätigung. Hiermit wird bestätigt, dass für die Firma Bonke-Baulogistik GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00 xx 00000 Xxxxxxxxxxx eine Betriebs-Haftpflichtversicherung unter der Versicherungsschein-Nr. HG 220-4758609-7044056 besteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem nach- stehend näher beschriebenen Risiko: Fuhrbetrieb (keine Möbeltransporte). Mitversichert gilt die Tätigkeit aus Baustoffhandel bis zu einem Umsatz i.H.v. 800.000 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für die Haftung als Quasi-Hersteller - also für Produkte, die der Versicherungsnehmer unter eigenem Namen / Warenzeichen verkauft oder die er aus Nicht-EU-Ländern selbst importiert hat. Mitversichert gilt im Rahmen und Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beförderung von Abfällen für Entsorgungsfachbetriebe (§ 7 Abs. 3 Ziff. 2 EfbV). Mitversichert gilt nur der Transport von Abfällen auf direktem Wege vom Abfallerzeuger zur Abfallentsorgunganlage. Jede Zwischenlagerung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und bedarf einer besonderen Vereinbarung. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem Transport-, Lager- und Logistikgut, anlässlich von Viehtransporten und beim direkten Umschlag vom und zum Schiff und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zugrunde. Die Versicherungssummen des Vertrages betragen, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR 3.000.000,00 begrenzt. Die Versicherungssumme für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflicht- versicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n), sofern im einzelnen nichts anderes bestimmt ist. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n). Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Dieser Versicherung liegen die Mannheimer Bedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde. Die Versicherungssumme beträgt, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00. Bei der Umweltschadensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme gleichzeitig die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Versicherung begann am 03.01.2019, der vorläufige Ablauf ist der 01.01.2025, jeweils mittags 12 Uhr. Der Vertrag verlängert sich gemäß den Bestimmungen zur Dauer des Vertrages in den AHB. Mannheim, den 10.01.2019 Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxxxxx Versicherung AG Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxx

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Versicherungsbestätigung. Diese Bestätigung ist nur zum Zwecke der Information ausgestellt und überträgt keine Rechte auf den Inhaber. Durch diese Bestätigung wird die Deckung, die durch die unten genannte Police geboten wird, weder ergänzt noch erweitert oder geändert. Name und Anschrift des Versicherungsnehmers: B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxx Mitversicherte Unternehmen: Concada GmbH, Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0, 00000 Xxxx Medical Airport Service GmbH (MAS), 00000 Xxxxxxxxx ZAE Zentrum für arbeitsbedingte Erkrankungen, Brunsbüttel GmbH Versicherer: HDI Industrie Versicherung AG Postfach 510 369 30633 Hannover Hiermit wird bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherungspolice für die Firma Bonke-Baulogistik GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxx. 00 xx 00000 Xxxxxxxxxxx eine Betriebs-Haftpflichtversicherung unter der Versicherungsschein-Nr. HG 220-4758609-7044056 bestehtden oben ge- nannten Versicherungsnehmer ausgestellt wurde und zurzeit in Kraft ist. Der Versicherungsschutz der MAS erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit, Durchführung des Versicherungsnehmers aus dem nach- stehend näher beschriebenen RisikoRettungsdienstes am Flughafen Haan, Beratung und Unterstützung in den Bereichen Gewässer- und Strahlenschutz und Behandlung von Gefahrgut sowie Kin- dernotbetreuung für Mitarbeiter des Frankfurter Flughafens. Deckungssummen: Fuhrbetrieb Für Personen- und/oder Sachschäden (keine Möbeltransporte)pauschal) EUR 5.112.918,81 je Versicherungsfall und EUR 10.225.837,62 Jahreshöchstersatzleistung Policen-Nr.: 50-002135-01108-110-1483 Ablaufdatum: 1. Mitversichert gilt die Tätigkeit aus Baustoffhandel bis zu einem Umsatz i.H.v. 800.000 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für die Haftung als Quasi-Hersteller - also für Produkte, die der Versicherungsnehmer unter eigenem Namen / Warenzeichen verkauft oder die er aus Nicht-EU-Ländern selbst importiert hat. Mitversichert gilt im Rahmen und Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beförderung von Abfällen für Entsorgungsfachbetriebe (§ 7 Abs. 3 Ziff. 2 EfbV). Mitversichert gilt nur der Transport von Abfällen auf direktem Wege vom Abfallerzeuger zur Abfallentsorgunganlage. Jede Zwischenlagerung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und bedarf einer besonderen Vereinbarung. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem Transport-, Lager- und Logistikgut, anlässlich von Viehtransporten und beim direkten Umschlag vom und zum Schiff und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zugrunde. Die Versicherungssummen des Vertrages betragen, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person auf EUR 3.000.000,00 begrenzt. Die Versicherungssumme für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflicht- versicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n), sofern im einzelnen nichts anderes bestimmt ist. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n). Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Dieser Versicherung liegen die Mannheimer Bedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde. Die Versicherungssumme beträgt, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00. Bei der Umweltschadensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme gleichzeitig die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Versicherung begann am 03.01.2019, der vorläufige Ablauf ist der 01.01.2025, jeweils mittags 12 UhrJanuar 2005. Der Vertrag verlängert sich gemäß den Bestimmungen zur Dauer des Vertrages in den AHBautoma- tisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. MannheimDüsseldorf, den 10.01.2019 Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxxxxx Versicherung AG Xx1. Xxxxxxx XxxxxxxxOktober 2003 HDI Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx XX Die Betreuung basiert auf dem arbeitsmedizinischen Betreuungskatalog, der in Zusam- menarbeit mit der EFAS erarbeitet wurde und führt die im Jahr 1998 begonnene Betreuung fort. Aufgrund der geänderten Gesamtkonzeption wird für das Jahr 2004 ein Jahrespauschal- preis von 1.114.000 Euro berechnet. Der Jahrespauschalpreis erhöht sich für das Jahr 2005 auf 1.257.000 Euro und im Jahr 2006 auf 1.400.000 Euro. Alle Preise verstehen sich zu- züglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die oben genannten Preise beziehen sich auf eine Gesamtbeschäftigtenzahl von 180.000 Arbeitnehmern. Ändert sich die Beschäftigtenzahl um mehr als 5 Prozent wird der Jah- respauschalpreis neu verhandelt. Der Beitritt der verschiedenen Landeskirchen erfolgt auf freiwilliger Basis. Treten einzelne Landeskirchen dem Vertrag nicht bei, reduziert sich die Pauschalsumme anteilig um das jeweilige Mitarbeiterpotenzial. Der Jahrespauschalpreis erhöht sich zum 1. Januar des jeweiligen Jahres um den Prozent- satz, zu dem im abgelaufenen Jahr die Grundvergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst angehoben worden ist. Für den Fall der Erhöhung des Jahrespauschalpreises um mehr als 5 Prozent steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten ab Erhöhungsbegehren zu. Eine Erhöhung der Vergütung ist frühestens zum 1. Januar 2007 möglich. Die Abrechnung erfolgt in vier Teilbeträgen. Diese werden jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Kalenderjahres fällig. Alle Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von vier Wochen nach Anforderung zu leisten. Der Unternehmer stellt bei einer Betreuung im Betrieb einen geeigneten Raum (z. B. Erste- Hilfe-Raum) mit zweckentsprechender Einrichtung (z. B. Handwaschbecken und Liege) zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden im Betrieb nur die Aufgaben wie Betriebs- begehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen, Teilnahme an Sitzung usw. erfüllt. Der Unternehmer wird die Arbeitnehmer des Betriebes zu den erforderlichen Untersu- chungen freistellen. Sollten besonders umfangreiche körperliche Untersuchungen erfor- derlich werden, die nicht im Betrieb durchgeführt werden können, wird der Arbeitgeber die Arbeitnehmer in das betreuende Zentrum entsenden. Die B.A.D. GmbH wird im Rah- men der Planung auf die Wünsche des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Der Unternehmer wird der B.A.D. GmbH alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen. Er wird den Ärzten der B.A.D. GmbH nach vorheriger Terminabsprache Be- triebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigen ermöglichen. Der Unternehmer stellt sicher, dass · die Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung nach § 9 ASiG, · die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 10 ASiG sowie

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Versicherungsbestätigung. Diese Bestätigung ist nur zum Zwecke der Information ausgestellt und überträgt keine Rechte auf den Inhaber. Durch diese Bestätigung wird die Deckung, die durch die unten genannte Police geboten wird, weder ergänzt noch erweitert oder geändert. Name und Anschrift des Versicherungsnehmers: B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxx Xxxxxxxxxxx Versicherer: Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx. Hiermit wird bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherungspolice, die das Produkt- risiko beinhaltet, für den oben genannten Versicherungsnehmer ausgestellt wurde und zur Zeit in Kraft ist. Im Rahmen dieses Vertrages gilt die Firma Bonke-Baulogistik GmbH, Xxxxxxxxxxx XxxSonderausbildung (Anerkennung als „Andere Stelle“ (i. S. der §§ 8 a Abs. 00 xx 00000 Xxxxxxxxxxx eine Betriebs-Haftpflichtversicherung unter der Versicherungsschein-4 Nr. HG 220-4758609-7044056 besteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem nach- stehend näher beschriebenen Risiko: Fuhrbetrieb (keine Möbeltransporte). Mitversichert gilt die Tätigkeit aus Baustoffhandel bis zu einem Umsatz i.H.v. 800.000 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für die Haftung als Quasi-Hersteller - also für Produkte, die der Versicherungsnehmer unter eigenem Namen / Warenzeichen verkauft oder die er aus Nicht-EU-Ländern selbst importiert hat. Mitversichert gilt im Rahmen 7 und Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beförderung von Abfällen für Entsorgungsfachbetriebe (§ 7 8 b Abs. 3 Ziff4 Nr. 2 EfbV)5 der Straßenverkehrs- zulassungs-Ordnung (STVZO) durch Herrn Dr. med. Mitversichert gilt nur der Transport von Abfällen auf direktem Wege vom Abfallerzeuger zur Abfallentsorgunganlage. Jede Zwischenlagerung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und bedarf einer besonderen Vereinbarung. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem Transport-, Lager- und Logistikgut, anlässlich von Viehtransporten und beim direkten Umschlag vom und zum Schiff und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zugrundeXxxxxxxxx Xxxxxxxxxx als mitversi- chert. Die Versicherungssummen des Vertrages Deckungssummen betragen, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00 pauschal : für Personen-, Sach- u. VermögensschädenPersonen- und/oder Sachschäden (pauschal) 5 000 000,- DM je Schadenereignis 3 000 000,- DM max. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person 10 000 000,- DM Jahreshöchstersatzleistung Policen-Nr.: 00-00000-00000/110 Ablaufdatum: 1. Januar 1999 Geltungsbereich: weltweit Die Betreuung wird als komplettes Servicepaket angeboten. Analog zur gesetzlichen Ver- pflichtung beginnt die Betreuung stufenweise. Für das Jahr 1998 wird ein Jahrespauschalpreis von 680 TDM festgelegt. Ab dem 1. Januar 1998 wird mit der Durchführung der notwendigen Vorsorgeuntersu- chungen begonnen. Alle verpflichteten Einrichtungen (VBG 123) werden betreut. Der Jahrespauschalpreis erhöht sich für 1999 auf EUR 3.000.000,00 begrenzt1300 TDM und ab dem 1. Januar 2000 auf 1600 TDM pro Jahr. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Beginn des Jahres, in dem für die Kirchengemeinden und Kirchenverwaltungen nach der neuen UVV 123 der VBG eine arbeitsmedizinische Betreuung erforderlich wird, erhöht sich die Pauschale auf 1900 TDM pro Jahr. Diese Erhöhung erfolgt frühestens ab dem 1. Januar 2000. Bei o. g. Preisen bilden ab dem Jahr 2000 insgesamt 180 000 Beschäftigte die Grundlage. Der Beitritt der verschiedenen Landeskirchen erfolgt auf freiwilliger Basis. Treten einzelne Landeskirchen dem Vertrag nicht bei, dann reduziert sich die Pauschalsumme anteilig um das jeweilige Mitarbeiterpotential. Ändert sich die Beschäftigtenzahl um mehr als 5 % (+ oder -), wird über den Jahrespau- schalpreis verhandelt. Die Versicherungssumme Mitarbeiterzahl wird jeweils zum 1. Januar überprüft. Die Ver- änderung der Beschäftigtenzahl wird anhand von zwei repräsentativen Bereichen festge- stellt. Bleiben die Verhandlungen ohne einvernehmliches Ergebnis, ist der Unternehmer oder die B·A·D GmbH berechtigt, den Jahrespauschalpreis um den entsprechenden Prozentsatz zu mindern oder zu erhöhen. Eine Anpassung des Jahrespauschalpreises an die kosten- und tarifmäßige Entwicklung muss der Auftragnehmer drei Monate vor Inkrafttreten dem Arbeitgeber schriftlich mit- teilen. Für den Fall der Erhöhung des Jahrespauschalpreises um mehr als 5 % steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten ab Erhöhungsbegehren zu. Der Jahrespauschalpreis erhöht sich zum 1. Januar des jeweiligen Jahres um den Prozent- satz, zu dem im abgelaufenen Jahr die Grundvergütungen der Angestellten im öffentlichen Dienst angehoben worden sind. Eine Erhöhung der Vergütung ist frühestens zum 1. Januar 2001 möglich. Die Abrechnung erfolgt in vier Teilbeträgen. Diese werden jeweils zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober eines Kalenderjahres fällig. Alle Zahlungen sind sofort fällig und innerhalb von vier Wochen nach Anforderung zu leisten. Der definierte Leistungsinhalt gestaltet sich wie folgt: - die Betreuung durch einen Betriebsarzt unter bedarfsgerechter Einbeziehung von wei- terem B·A·D-Fach-/Hilfspersonal - Erfüllung der Aufgaben nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes - regelmäßige branchenbezogene Informationen über arbeitsmedizinische Fragen - die Durchführung von Gruppenveranstaltungen und Informationsseminaren - Untersuchungen nach der VBG 100 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ - Übernahme sonstiger arbeitsmedizinischer Verpflichtungen (Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Untersuchungen nach dem BSeuchG § 17 und 18, Augenuntersuchungen für Sachschäden Mitarbeiter an Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx [X 37]) - notwendige Labor- und Röntgenuntersuchungen - zentral erarbeitete arbeitsmedizinische Checklisten - Nutzung unserer arbeitsmedizinischen Hotline - Terminorganisation und Überwachung - Dokumentation, Führen der Gesundheitsdatei und Jahresberichterstattung. Die B·A·D GmbH organisiert die Untersuchungen so, dass Mitarbeiter der EKD nicht weiter als 10 km zur Untersuchung anreisen müssen. Falls keine Untersuchungsmöglich- keit vor Ort besteht und sich kein Untersuchungszentrum in diesem Umkreis befindet, setzt die B·A·D GmbH ein Untersuchungsfahrzeug ein. Die Betreuung wird als Gesamtaufgabe ohne die Ableistung von Einzelmitarbeiterstunden durchgeführt. Der Unternehmer stellt bei einer Betreuung im Betrieb einen geeigneten Raum (z. B. Erste- Hilfe-Raum) mit zweckentsprechender Einrichtung (z. B. Handwaschbecken und Liege) zur Verfügung. Ist dies nicht möglich, werden im Betrieb nur die Aufgaben wie Betriebs- begehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen, Teilnahme an Sitzungen usw. erfüllt. Der Unternehmer wird die Arbeitnehmer des Betriebes zu den erforderlichen Untersu- chungen freistellen. Sollten besonders umfangreiche körperliche Untersuchungen erfor- derlich werden, die nicht im Betrieb durchgeführt werden können, wird der BetriebsArbeitgeber die Arbeitnehmer in das betreuende Zentrum entsenden. Die B·A·D GmbH wird im Rah- men der Planung auf die Wünsche des Arbeitgebers Rücksicht nehmen. Der Unternehmer wird der B·A·D GmbH alle für eine ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erforderlichen Informationen und Auskünfte erteilen. Er wird den Ärzten der B·A·D GmbH nach vorheriger Terminabsprache Betriebs- begehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen ermöglichen. Der Unternehmer stellt sicher, dass - die Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung nach § 9 ASiG - die Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Sicherheitstechniker nach § 10 ASiG sowie - die Teilnahme an der Arbeitsschutzausschusssitzung nach § 11 ASiG ermöglicht wer- den. Zu betreuende Einrichtungen sind: - die Evangelische Kirche in Deutschland mit ihren gesamtkirchlichen Einrichtungen, Werken und Diensten - die Vereinigte Evangelisch-Haftpflichtversicherung ist Lutherische Kirche Deutschlands mit ihren gesamtkirch- lichen Einrichtungen, Werken und Diensten - die Evangelische Kirche der Union mit ihren gesamtkirchlichen Einrichtungen, Wer- ken und Diensten - die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in der Umwelt-Haftpflicht- versicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- Deutschland mit allen Kirchenkreisen, Dekanaten, Propsteien, Kirchengemeinden und mitversicherte Vermögensschäden. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n)sonstigen öffentlich rechtlichen Kör- perschaften, Anstalten und Stiftungen sowie deren Einrichtungen, sofern im einzelnen nichts anderes bestimmt ist. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n). Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Dieser Versicherung liegen die Mannheimer Bedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde. Die Versicherungssumme beträgt, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00. Bei der Umweltschadensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme gleichzeitig die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Versicherung begann am 03.01.2019, der vorläufige Ablauf ist der 01.01.2025, jeweils mittags 12 Uhr. Der Vertrag verlängert sich gemäß den Bestimmungen zur Dauer des Vertrages in den AHB. Mannheim, den 10.01.2019 Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxxxxx Versicherung AG Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxdiese Ein- richtungen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und weniger als 150 Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

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Samples: kirchenrecht-erk.de

Versicherungsbestätigung. SCHUNCK Frachtführer-Police (Europa-Plus) für die Versicherungsperiode 01.01.2022 bis 01.01.2023 Vertrags-Nr.: 419675 Vertragsbeginn: 01.05.2007 Versicherungsnehmer: 198388 Frye Transport-Logistik GmbH Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Mitversicherte(s) Unternehmen: 188558 X. Xxxx GmbH, Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx 222454 X. Xxxx Verwaltungs GmbH, Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Hiermit wird bestätigtbestätigt die Xxxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, dass für die Firma Bonkedie frachtvertragliche Haftung mit den gemeldeten Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen der SCHUNCK-Baulogistik GmbHFrachtführer-Police (Europa-Plus), Xxxxxxxxxxx Xxxwelche die Mindestanforderungen des § 7 a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) erfüllt, versichert ist. 00 xx 00000 Xxxxxxxxxxx eine Betriebs-Haftpflichtversicherung unter der Versicherungsschein-NrVersichert ist die Haftung, z. B. - nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 407 ff. HG 220-4758609-7044056 besteht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf HGB; - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem nach- stehend näher beschriebenen Risiko: Fuhrbetrieb (keine Möbeltransporte). Mitversichert gilt die Tätigkeit aus Baustoffhandel bis zu einem Umsatz i.H.v. 800.000 EUR. Kein Versicherungsschutz besteht für die mit den Auftraggebern vereinbarte weitergehende Haftung als Quasi-Hersteller - also für Produkte, die der Versicherungsnehmer unter eigenem Namen / Warenzeichen verkauft oder die er aus Nicht-EU-Ländern selbst importiert hat. Mitversichert gilt im Rahmen und Umfang des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beförderung von Abfällen für Entsorgungsfachbetriebe (vorgesehenen gesetzlichen Haftungskorridorsgemäß § 7 449 Abs. 3 2 Ziff. 2 EfbV1 HGB auf bis zu 40 Sonderziehungsrechte (SZR) je kg brutto; - nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR); - nach den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten und denen der Türkei, Zyperns sowie der Mittelmeeranrainerstaaten über den innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Gütertransport mit Kraftfahrzeugen auf der Straße; - nach den für Gütertransporte mit Kraftfahrzeugen auf der Straße marktüblichen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen (AGB). Mitversichert gilt nur der Transport von Abfällen auf direktem Wege vom Abfallerzeuger zur Abfallentsorgunganlage. Jede Zwischenlagerung Die Versicherungsleistung für Güterschäden und Güterfolgeschäden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen und bedarf einer besonderen Vereinbarung. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden an dem Transport-, Lager- und Logistikgut, anlässlich von Viehtransporten und beim direkten Umschlag vom und zum Schiff und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Haftpflicht-Versicherung (AHB) sowie die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) zugrunde. Die Versicherungssummen des Vertrages betragen, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden. Bei Personenschäden ist die Höchstersatzleistung für die einzelne Person je Schadenfall auf EUR 3.000.000,00 2.500.000,00 begrenzt. Die Versicherungssumme Aufgrund dieser Bestätigung übernimmt/übernehmen der/die Versicherer keinerlei Verpflichtung gegenüber Dritten. Diese Bestätigung verpflichtet insbesondere den/die Versicherer oder die XXXXX XXXXXXX GmbH & Co. KG nicht, über Veränderungen oder Beendigungen des Versicherungsschutzes zu informieren. Diese Versicherungsbestätigung genügt als Kopie und ohne Unterschrift den Anforderungen des Bundesamts für Sachschäden in der Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in der Umwelt-Haftpflicht- versicherung die pauschale Versicherungssumme für Sach- und mitversicherte VermögensschädenGüterverkehr. Bei der Betriebs-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme(n), sofern im einzelnen nichts anderes bestimmt ist. Bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versiche- rungsjahres das Einfache der vereinbarten Versicherungssumme(n). Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungs- nehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Dieser Versicherung liegen die Mannheimer Bedingungen für die Umweltschadensversicherung zugrunde. Die Versicherungssumme beträgt, sofern im einzelnen nichts anderes vereinbart ist, EUR 3.000.000,00. Bei der Umweltschadensversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme gleichzeitig die Höchstersatzleis- tung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Die Versicherung begann am 03.01.2019, der vorläufige Ablauf ist der 01.01.2025, jeweils mittags 12 Uhr. Der Vertrag verlängert sich gemäß den Bestimmungen zur Dauer des Vertrages in den AHB. MannheimBremen, den 10.01.2019 Mit freundlichen Grüßen Xxxxxxxxxx Versicherung AG Xx30. Xxxxxxx XxxxxxxxNovember 2021

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Samples: frye-logistik.de