Leistungsabrechnung Musterklauseln

Leistungsabrechnung. Die Leistungsbeteiligten werden sich in dem Service Level Agreement (§ 2.2 des Rahmenleistungsvertrages) auf ein Rechnungsmuster einigen.
Leistungsabrechnung. Die erbrachten Leistungen werden unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von den regional zuständigen Abteilungen Regionales MediaBroadcast (RMB) des Leistungsgebers (siehe Anlage 2) entsprechend den AGB in Rechnung gestellt.
Leistungsabrechnung. 7.1 Die erbrachten Leistungen werden unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von den regional zuständigen Abteilungen Regionales MediaBroadcast (RMB) des Leistungsgebers (siehe Anlage 3) monatlich im voraus in Rechnung gestellt.
Leistungsabrechnung. 7.1 Die erbrachten Leistungen werden unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen von dem Leistungsgeber monatlich im voraus in Rechnung gestellt.
Leistungsabrechnung. 7.1 Ist bei der Erteilung des Auftrags der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisen der TEU.
Leistungsabrechnung. Die Erstattung von medizinischen Leistungen erfolgt auf Vorlage der unter Punkt 6 genannten Unterlagen grundsätzlich an den Versiche- rungsnehmer. Wird vom Versicherungsnehmer eine direkte Erstat- tung an den Leistungserbringer gewünscht, ist dies auf dem Schaden- formular entsprechend zu vermerken.
Leistungsabrechnung. 7.1 Ist bei der Erteilung des Auftrages der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH.
Leistungsabrechnung. Über die Grundsätze der Abrechnung und der Abrechnungsverfahren werden zwischen den Vertragsparteien einvernehmliche Vereinbarungen geschlossen. Näheres regelt die Gemeinsame Kommission.
Leistungsabrechnung. Der Vertragszahnarzt ist zur peinlich genauen Abrechnung und Dokumen- tation seiner Leistungen gegenüber der KZV verpflichtet. Es können nur tatsächlich erbrachte Leistungen in dem Umfang abgerechnet werden, wie dies unter Zugrundelegung insbesondere des Bewertungsmaßstabes für die zahnärztlichen Leistungen (BEMA-Z) zulässig ist. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Erfüllung der jeweiligen Leistungsbeschreibung und die Einhal- tung der diesbezüglichen Abrechnungsbestimmungen im BEMA-Z und ge- gebenenfalls der GOZ.
Leistungsabrechnung. 7.1 Ist bei der Erteilung des Auftrages der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung monatlich nach Aufwand.