Versicherungsfall und Serienschaden. 7.1 Versicherungsfall ist das während der Wirksamkeit des Vertra- ges eingetretene Schadenereignis gemäß Ziffer 1.1 SVAHB. 7.2 Der Versicherungsfall tritt ein bei: 7.2.1 Ziffer VII. 4.2 im Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Erzeugnisse; 7.2.2 Ziffer VII. 4.3 im Zeitpunkt der Weiterbearbeitung oder - verarbeitung der Erzeugnisse; 7.2.3 Ziffer VII. 4.4 im Zeitpunkt des Einbaus, Anbringens, Verlegens oder Auftragens der Erzeugnisse; 7.2.4 Ziffer VII. 4.5 die für Ziffern VII. 4.2 bis VII. 4.4 vorgenannten Zeitpunkte, je nachdem, mit welchem Deckungsbaustein die in Ziffer 7.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung