Versicherungsleistungen. Die Versicherungsleistung für das Gewässerschaden-Anlagenrisiko ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
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