Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 30 contracts
Samples: D&o Insurance Agreement, Insurance Application, Insurance Application
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- Anschriften- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 3 contracts
Samples: Cyber Insurance Application, Business Insurance Policy, Cyber Insurance Application
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich unver- züglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete MitteilungenMittei- lungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer ohne die Anschrifts- Anschriften- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 1 contract
Samples: Business Insurance Policy
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, letzte dem Versicherer Ver- sicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in zu dem Zeitpunkt zugegangen, in zu dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- Anschriften- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 1 contract
Samples: Persönliche D&o Versicherung
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in dem Zeitpunkt zugegangen, in dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- oder Namensänderung bei regelmäßiger regelmässiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 1 contract
Samples: Vermögensschaden Und Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer Änderungen seiner Anschrift oder seines Namens unverzüglich mitzuteilen. An die letzte, letzte dem Versicherer bekannte Anschrift des Versicherungsnehmers gerichtete Mitteilungen, insbesondere Willenserklärungen, gelten als in zu dem Zeitpunkt zugegangen, in zu dem sie dem Versicherungsnehmer ohne die Anschrifts- Anschrift- oder Namensänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen wären.
Appears in 1 contract
Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung