Versorgungszuschlag. Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 1. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht. Sie sollen von den Ländern bis zum 30.06. des Folgejahres beim BVA – ZfA – angefordert werden.
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Samples: www.rathaus.bremen.de, www.auslandsschulwesen.de, www.kmk.org
Versorgungszuschlag. Der Bund zahlt für die Auslandsdienstlehrkräfte mit Wirkung vom 101. Januar 2011 den Ländern Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht. Sie sollen von den Ländern bis zum 30.06. des Folgejahres beim BVA – ZfA – angefordert werden.
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Samples: www.berlin.de, www.landtag.nrw.de, www.kmk.org