Versorgungszuschlag. Der Bund zahlt der Dienstbehörde für verbeamtete Lehrkräfte, die mit vorheriger Zusage des BVA – ZfA – aus dem inländischen Schuldienst aus dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen für eine Tätigkeit als Ortslehrkraft im Auslandsschuldienst ohne Dienstbezüge beurlaubt werden, für die Dauer der Beurlaubung Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht. Voraussetzung der Zusage ist, dass
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Samples: www.rathaus.bremen.de, www.auslandsschulwesen.de, www.kmk.org
Versorgungszuschlag. Der Bund zahlt der Dienstbehörde den Dienstherren für verbeamtete Lehrkräfte, die mit vorheriger Zusage des BVA – ZfA – aus dem inländischen Schuldienst aus dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen für eine Tätigkeit als Ortslehrkraft im Auslandsschuldienst ohne Dienstbezüge beurlaubt werden, für die Dauer der Beurlaubung Versorgungszuschläge in Höhe von 30 vom Hundert auf der Basis der hälftigen Bemessungsgrundlage nach dem jeweiligen Landesrecht. Voraussetzung der Zusage ist, dass
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