Vertragsauflösung. a) Die schriftliche Vertragsbestätigung (Zulassung oder Rechnung) nach erfolgter schriftlicher Anmeldung ist bindend (Vertragserfüllung). Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten. Kommt keine einvernehmliche Vertragsauf- lösung zustande und der Aussteller kommt seiner Standbesetzungspflicht nicht nach, so ist er neben der Vertragserfüllung (Ziffern 100 – 999 des Anmeldefor- mulares) auch zur Kostenerstattung für Zusatzaufwendungen (z. B. Dekoration) verpflichtet.
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Vertragsauflösung. a) Die schriftliche Vertragsbestätigung (Zulassung oder Rechnung) nach erfolgter schriftlicher Anmeldung ist bindend (Vertragserfüllung). Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten. Kommt keine einvernehmliche Vertragsauf- lösung Vertragsauflösung zustande und der Aussteller kommt seiner Standbesetzungspflicht Standbe- setzungspflicht nicht nach, so ist er neben der Vertragserfüllung (Ziffern 100 – 999 des Anmeldefor- mularesAnmeldeformulares) auch zur Kostenerstattung für Zusatzaufwendungen (z. B. Dekoration) verpflichtet.
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