Common use of Vertragsauflösung Clause in Contracts

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer die vereinbarte Vergütung, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.zepf-werbung.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer die Agentur die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Soweit nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung Pauschalisierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 1010 % der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 1010 % der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen (neueste neuste Fassung) üblichen übliche Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.torbica.com

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer XX-XXXX.xx die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.ap-film.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende abweichen- de individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: heike-huebler.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütungvereinbart. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: comunion-gmbh.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Xxxxxxxx die vereinbarte VergütungVer- gütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen Aufwen- dungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10Arbeitsbeginn 10 % der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart vereinbart, gilt, 1010 % der nach dem AGD-Tarif- vertrag AGD- Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen Ver- einbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.schlicht.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge Ersatz- aufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart ver- einbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen VergütungVergü- tung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle indi- viduelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.babst-graphic-design.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer die Müller Schopf GbR die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte durchge- führte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten erbrach- ten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com

Vertragsauflösung. 10.1 Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Xxxxx Xxxxx product design die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart giltvereinbart, gilt 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag AGD- Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Bei Kündigung nach der ersten Entwurfsphase sind 40% fällig. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer und Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.klaushackl.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Xxxxxxx Xxxxx die vereinbarte Vergütung, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen anrech- nen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen Leistun- gen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen Ver- einbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: uploads-ssl.webflow.com

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer die Agentur WELTEN Unternehmensfaszination die vereinbarte Vergütung, muß muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber Dar- über hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: www.welten.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikations- designer Produktdesigner die vereinbarte Vergütung, muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der ver- einbarten vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht vereinbart giltvereinbart, gilt 10% der nach dem AGD-Tarif- vertrag Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer und Aufwendungen vorbehalten.

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Samples: rc-moebeldesign.de