Common use of Vertragsauflösung Clause in Contracts

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.babst-graphic-design.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die Müller Schopf GbR die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte durchge- führte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten erbrach- ten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tungVergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: uploads-ssl.webflow.com

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tungVergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle abweichen- de individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: heike-huebler.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner Produktdesigner die vereinbarte Vergütung, muss muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart giltvereinbart, gilt 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tungVergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer und Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: rc-moebeldesign.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die Agentur WELTEN Unternehmensfaszination die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tungVergütung. Darüber Dar- über hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.welten.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner Kommunikations- designer die vereinbarte Vergütung, muss muß sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 10% der vereinbarten ver- einbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart vereinbart gilt, 10% der nach dem AGD-Tarifvertrag Tarif- vertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergü- tungVergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.zepf-werbung.de

Vertragsauflösung. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die Agentur die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatz- aufträge Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Soweit nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien vereinbaren jedoch eine Pauschalierung Pauschalisierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: Bei Kündigung vor Arbeitsbeginn: 1010 % der vereinbarten Vergütung bzw. ist eine solche nicht ver- einbart vereinbart gilt, 1010 % der nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen (neueste neuste Fassung) üblichen Vergü- tungübliche Vergütung. Darüber hinaus sind natürlich abweichende indi- viduelle individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

Appears in 1 contract

Samples: www.torbica.com