Common use of Vertragsbeginn Clause in Contracts

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 Max. Wärmeleistung (Anschlusswert) Voraussichtlicher Lieferbeginn Zählernummer Zählerstand Meine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Ich erteile der Stadtwerke Karlsruhe GmbH widerruflich eine kostenlose Bankeinzugsermächtigung für die jeweils zur Zahlung fälligen Beträge bei nachstehendem Kreditinstitut und weise dieses hiermit an, die von 3 Zwischen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze Karlsruhe GmbH gezogenen Lastschriften einzulösen. Kontoinhaber Kreditinstitut IBAN BIC (nur bei ausländischer Bankverbindung) Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber und ggf. Firmenstempel Mein Auftrag Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass alle Angaben korrekt sind, ich von sämtlichen beigefügten und nachfolgend aufgeführten Vertrags- bedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, Kenntnis genommen, sie erhalten habe und mich damit einverstanden erkläre. Allgemeine Bedingungen zum Fernwärmeversorgungsvertrag AVBFernwärmeV nebst ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (Anlage 1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas Preisübersicht Fernwärme (Anlage 2) Preisänderungklauseln (Anlage 3) Verordnung über die definierte Messstelle Verbrauchserfassung und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (2FFVAV) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder Technische Anschlussbedingungen für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. Heizwasser für die Lieferung von Wärme aus dem Fernheiznetz der Stadtwerke (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (Anlage 5) Jede Kündigung bedarf Angebot der Schriftform. Stadtwerke zum Fernwärmeanschluss in der zuletzt abgegebenen Form (Anlage 6; nur bei Neuanschlüssen) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf Ja, ich möchte nichts verpassen und von den derzeitigen rechtlichen Stadtwerken über aktuelle Produkte und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungenDienstleistungen informiert und zum Zwecke der Marktforschung kontaktiert werden per: E-Mail Telefon Alle Angaben sind freiwillig. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigtMeine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx, diesen Vertrag unter Stadtwerke Karlsruhe GmbH, 00000 Xxxxxxxxx oder 0721 599 2255, ohne dass mir hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Voraus- setzungen von ZiffBasistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten entstehen. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Karlsruhe, Ort, Datum Unterschrift und ggf. Firmenstempel Datum Stadtwerke Karlsruhe GmbH –> Zum Verbleib beim Kunden

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Samples: Fernwärmeversorgungsvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggfDie Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.01.2020. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Der Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgasendet am 31.12.2020, ohne dass alle Voraussetzungen es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb einer Wärmepumpe. Die Lieferung („Freigabestunden") richtet sich nach den vom Netzbetreiber festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Kunden elektrische Energie für den Betrieb der Wärmepumpe bereit. Dessen , den (Ort) (Datum) Unterschrift des AbsKUNDEN Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. 1 vorliegenGaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und nimmt Ende der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vorBelieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, gilt Ziffsofern ich sie nicht vorher widerrufe. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Anschlussnutzung sind Zukunft und berührt damit nicht zu entrichtendie Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werdenTelefonwerbung. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigenWiderruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, wenn er Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht Kunden zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigtVerfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5Ort) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Datum)

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas StandDer Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung. Zwischen der Registergericht: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Amtsgericht Stuttgart, HRB 380 686 Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxxx Frau / Herrn / Firma (Anschlussnutzer) – Anschlussnutzer – Name Anschrift ggf. vertreten durch durch: Name, Anschrift (Kopie der Vollmacht als Anlage) wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers Anschlussneh- mers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- separa- ten Netz-nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahmegedul- dete Not-Gasentnahme).. Stadtwerke Tübingen GmbH Stand 01-2019 (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter geduldeter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 41) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen Sonderleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt ge- kündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietetan- bietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle Anschlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- Rahmen-bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- Voraus-setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggfDie Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.01.2020. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Der Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgasendet am 31.12.2020, ohne dass alle Voraussetzungen es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb einer Wärmepumpe. Die Lieferung („Freigabestunden") richtet sich nach den vom Netzbetreiber festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Kunden elektrische Energie für den Betrieb der Wärmepumpe bereit. Dessen ungeachtet sind die STADTWERKE berechtigt, die Verteilung der , den (Ort) (Datum) Unterschrift des AbsKUNDEN Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. 1 vorliegenGaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und nimmt Ende der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vorBelieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, gilt Ziffsofern ich sie nicht vorher widerrufe. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Anschlussnutzung sind Zukunft und berührt damit nicht zu entrichtendie Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werdenTelefonwerbung. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigenWiderruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, wenn er Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht Kunden zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigtVerfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5Ort) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6Datum) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Unterschrift des KUNDEN

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Der Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abssoll am wirksam werden. (1Der Vertrag kann frühestens 4 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Un- terlagen wirksam werden) informiert Durch nachstehende Unterschrift(en) bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit und Vollstän- digkeit der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglichAngaben und der beigefügten Unterlagen. Ort, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei Datum Stempel und Unterschrift des jeweiligen Vertrages ist. Trägers Anlage 2 zum Vertrag vom (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 vorliegenBuchstabe b))‌‌ Name, Vorname Anschrift (PLZ, Ort, Straße) freiwillige Angabe Quali- fikation *) wöchentl. Arbeitszeit (in Std.) Beschäfti- gungsbeginn Unterschrift des Mitarbeiters Hand- zeichen Pflegedienstleitung seit: stellvertretende Pflegedienstleitung seit: weitere Pflegefachkräfte, die palliativpflegerische Leistungen (vgl. Anlage 3) erbringen *) Den Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung sowie Fotokopien zur Führung der Berufsbezeichnung und nimmt Nachweis der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers Palliative-Care- Weiterbildung im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß ZiffUmfang von 160 Stunden bitte jeweils beifügen. 10 Bitte eine Bestätigung des Trägers beifügen, aus der AGB Anschluss hervorgeht, dass mit dem Trä- ger ein Arbeitsvertrag (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (§ 4 Abs. 2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werdenabgeschlossen wurde und der Einsatz beim Leistungserbringer bestätigt wird. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung Datum Stempel und Unterschrift des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil Trägers Datum Stempel und Unterschrift des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Trägers

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Samples: Vertrag Über Die Ambulante Palliativpflegerische Versorgung

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas StandTarifart: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH Anzahl Einzelstellplatz in Euro 1. unbegrenztes Parken netto 19% Ust. brutto (NetzbetreiberMo. - So.: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx X 159,66 30,34 190,00 Der aktuelle Stand ergibt sich aus der Mietvertragsübersicht. Die Vermieterin stellt dem/der Mieter/in fest für drei Monate und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird anschließend auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag Dauer einen Stellplatz in oben genanntem Parkhaus zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Stellplatzes. Das Mietverhältnis kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende Ende eines jeden Kalendermonats von beiden Parteien schriftlich gekündigt werden. Das Stellplatzentgelt kann nach vorheriger Ankündigung tariflich angepasst werden. Das oben aufgeführte Stellplatzentgelt ist zum 1. des Monats fällig und wird am 10. eines jeden Monats von dem im SEPA-Basis-Lastschrift- Formular benannten Konto eingezogen. Das SEPA-Basis-Lastschrift-Formular ist Bestandteil des vom Mieter/in unterzeichneten Angebots. Ändert sich die Höhe der gesetzlichen Umsatzsteuer, gilt das Nettoentgelt zuzüglich der geänderten Umsatzsteuer als vereinbart. Der/die Mieter/in ist bereits jetzt mit der entsprechenden Vertragsanpassung einverstanden. Für den Fall der Nichteinlösung der Lastschrift bleibt es der Vermieterin vorbehalten, neben den nachgewiesenen Verzugsschäden weiteren Schadenersatz zu verlangen und weitere Vertragsverhältnisse in der Zukunft zu verweigern. Die Vermieterin ist berechtigt den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die für das Mietverhältnis maßgeblichen personenbezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Vertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte. Gerichtsstand, sofern der/die Mieter/in Unternehmer/in ist, ist Sitz der PSH Parking GmbH. Der Netzbetreiber Erfüllungsort ist der Ort des Mietobjekts. Die ausgehängten Einstell- und Haftungsbedingungen sind dem/r Mieter/in bekannt und werden akzeptiert. Das Merkblatt für Dauerparker, Stand Zeitpunkt Vertragsangebot, wird dem/r Mieter/in zusammen mit den aktuellen AGB ausgehändigt und vom Mieter mit Unterzeichnung seines Angebots auf Abschluss eines Mietvertrags akzeptiert. Der/die Mieter/in erhält die in der Mietvertragsübersicht aufgeführten Zugangsmedien welche nicht an Dritte überlassen werden dürfen. Die Mietvertragsübersicht enthält sämtliche notwendigen Angaben und gilt gemeinsam mit dem Vertrag als umsatzsteuerrechtliche Dauerrechnung. , den _ Ort Unterschrift Mieter/in Annahme des Angebots auf Abschluss des Mietvertrags durch PSH Parking GmbH , den _ Ort Unterschrift Vermieterin Sitz der Gesellschaft Stuttgart, AG Stuttgart HRB 763530 PSH Parking GmbH Vaihinger Markt 22 USt-IdNr.: DE308518336 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Xxxxx Xxxxxxxx BW Bank Stuttgart IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Commerzbank Stuttgart IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 00000 Xxxxxxxxx Telefon +00 000 00 00 00 - 0 Telefax +00 000 00 00 00 - 80 xxxx@xxx-xxxxxxx.xx xxx.xxx-xxxxxxx.xx SEPA–Basislastschrift (Core)–Mandat - 4600 Zahlungsempfänger Vorname und Name/Firma: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Gläubiger-Identifikationsnummer: Mandatsreferenz: PSH Parking GmbH Xxxxxxxxx Xxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx DE91ZZZ00002109245 Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den oben genannten Zahlungsempfänger, wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von oben genanntem Zahlungsempfänger auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Hinweis: Ich kann den Vertrag nur kündigen(Wir können) innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belas- tungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber) Vorname und Name/Firma: Straße und Hausnummer: PLZ und Ort: Kreditinstitut (Name): BIC: IBAN: _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | | _ _ Ort, Datum Unterschrift/en Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend erklären wir Ihnen die Handhabung der Automaten für Dauerparker im „Parkhaus Coulinstraße“ in Wiesbaden. Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig durch und fragen Sie unsere Mitarbeiter, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber Ihnen etwas unklar sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibtsollte. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.

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Samples: Mietvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas StandDer Vertrag soll am wirksam werden. (Der Vertrag kann frühestens 4 Wochen nach Vorliegen der vollständigen Unter- lagen wirksam werden) Durch nachstehende Unterschrift(en) bestätige(n) ich/wir die Richtigkeit und Vollstän- digkeit der Angaben und der beigefügten Unterlagen. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Trägers Name, Vorname Anschrift (PLZ, Ort, Straße) freiwillige Angabe Quali- fikation *) wöchentl. Arbeitszeit (in Std.) Beschäfti- gungsbeginn Unterschrift des Mitarbeiters Hand- zeichen Pflegedienstleitung seit: August 2009 Seite 1 stellvertretende Pflegedienstleitung seit: weitere Pflegefachkräfte, die palliativpflegerische Leistungen (vgl. Anlage 3) erbringen *) Den Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung sowie Fotokopien zur Führung der Berufsbezeichnung und Nachweis der Palliative-Care- Weiterbildung im Umfang von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH 160 Stunden bitte jeweils beifügen. Bitte eine Bestätigung des Trägers beifügen, aus der hervorgeht, dass mit dem Trä- ger ein Arbeitsvertrag (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf§ 4 Abs. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss abgeschlossen wurde und der Gasanlage im Auftrag Einsatz beim Leistungserbringer bestätigt wird. Datum Stempel und Unterschrift des Anschlussnehmers an das Netz Trägers Datum Stempel und Unterschrift des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Trägers

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Samples: Vertrag Über Die Ambulante Palliativpflegerische Versorgung

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggfDie Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.07.2022. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Der Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgasendet am 31.12.2022, ohne dass alle es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 vorliegen3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektronischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Post@Stadtwerke- Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und nimmt Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vorBelieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, gilt Ziffsofern ich sie nicht vorher widerrufe. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Anschlussnutzung sind Zukunft und berührt damit nicht zu entrichtendie Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werdenTelefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. netto brutto Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb von Wärmespeicheranlagen. Die , den Lieferung („Freigabestunden“) richtet sich nach den vom Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Anschlussnutzer zugleich mit Kunden elektrische Energie für die Aufladung der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem Wärmespeicheranlagen bereit. Dessen ungeachtet sind die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist STADTWERKE berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Verteilung der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume entsprechend dem täglichen Energiebedarf witterungsabhängig sowie (5Ort) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6Datum) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.Unterschrift des KUNDEN

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 Max. Wärmeleistung (Anschlusswert) Voraussichtlicher Lieferbeginn Zählernummer Zählerstand Meine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) Ich erteile der Stadtwerke Karlsruhe GmbH widerruflich eine kostenlose Bankeinzugsermächtigung für die jeweils zur Zahlung fälligen Beträge bei nachstehendem Kreditinstitut und weise dieses hiermit an, die von 3 Zwischen der Stadtwerke Weißenfels Energienetze Karlsruhe GmbH gezogenen Lastschriften einzulösen. Kontoinhaber Kreditinstitut IBAN BIC (nur bei ausländischer Bankverbindung) Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber und ggf. Firmenstempel Mein Auftrag Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass alle Angaben korrekt sind, ich von sämtlichen beigefügten und nachfolgend aufgeführten Vertrags- bedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, Kenntnis genommen, sie erhalten habe und mich damit einverstanden erkläre. Allgemeine Bedingungen zum Fernwärmeversorgungsvertrag AVBFernwärmeV nebst ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggf. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (Anlage 1) Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas Preisübersicht Fernwärme (Anlage 2) Preisänderungklauseln (Anlage 3) Verordnung über die definierte Messstelle Verbrauchserfassung und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (2FFVAV) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen, und nimmt der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vor, gilt Ziff. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte für die Anschlussnutzung sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziff. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4) oder Technische Anschlussbedingungen für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. Heizwasser für die Lieferung von Wärme aus dem Fernheiznetz der Stadtwerke (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (Anlage 5) Jede Kündigung bedarf Angebot der SchriftformStadtwerke zum Fernwärmeanschluss in der zuletzt abgegebenen Form (Anlage 6; nur bei Neuanschlüssen) Ja, ich möchte nichts verpassen und von den Stadtwerken über aktuelle Produkte und Dienstleistungen informiert und zum Zwecke der Marktforschung kontaktiert werden per: E-Mail Telefon Alle Angaben sind freiwillig. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen unter: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx, Stadtwerke Karlsruhe GmbH, 00000 Xxxxxxxxx oder 0721 599 2255, ohne dass mir hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten entstehen. Karlsruhe, Ort, Datum Unterschrift und ggf. Firmenstempel Datum Stadtwerke Karlsruhe GmbH Frau Herr Divers Firma Vor- und Nachname / Firma (zzgl. Rechtsform und HRB-Nr. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen/ Wohnungseigentümergemeinschaft E-Mail Geburtsdatum Tel.-Nr. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen/ Mobil-Nr.

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Samples: Fernwärmeversorgungsvertrag

Vertragsbeginn. Anschlussnutzungsvertrag Gas Stand: August 2009 Seite 1 von 3 Zwischen Stadtwerke Weißenfels Energienetze GmbH (Netzbetreiber) Xxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxxxx und Frau/Herrn/Firma (Anschlussnutzer) ggfDie Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.07.2022. vertreten durch wird folgender Anschlussnutzungsvertrag geschlossen: (1) Dieser Der Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus: a) die vertragliche Sicherstellung des Netzzugangs durch einen Lieferantenrahmen- oder einen separaten Netz- nutzungsvertrag, b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstelle zu einem vom Netznutzer benannten Bilanzkreis und c) die Verbindung des genutzten Netzanschlusses aufgrund eines bestehenden Netzanschlussvertrages mit dem Verteilernetz. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des Anschlussnutzers nach Abs. (1) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unverzüglich, soweit der Anschlussnutzer nicht selbst Partei des jeweiligen Vertrages ist. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgasendet am 31.12.2022, ohne dass alle es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Unterschrift des KUNDEN Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 vorliegen3 UWG Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektronischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Post@Stadtwerke- Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass mich die STADTWERKE zum Zwecke der Werbung für eigene Produkte und/oder Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und nimmt Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Netzbetreiber keine Unterbrechung der Anschlussnutzung vorBelieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, gilt Ziffsofern ich sie nicht vorher widerrufe. 10 der AGB Anschluss (geduldete Not- gasentnahme). (1) Entgelte Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Anschlussnutzung Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Widerruf ist zu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. netto brutto Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb von Wärmespeicheranlagen. Die , den Lieferung („Freigabestunden“) richtet sich nach den vom Netzbetreiber festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Kunden elektrische Energie für die Aufladung der Wärmespeicheranlagen bereit. Dessen ungeachtet sind nicht zu entrichten. Entgeltansprüche die STADTWERKE berechtigt, die Verteilung der Freigabestunden auf die angegebenen Zeiträume entsprechend dem täglichen Energiebedarf witterungsabhängig sowie nach den jeweiligen Vorgaben des Netzbetreibers im Falle gedulde- ter Notgasentnahme gemäß Ziffzu ändern. 10 der AGB Anschluss (Anlage 4Ort) oder für vom Anschlussnutzer verlangte Son- derleistungen bleiben unberührt. (2Datum) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Kündi- gung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung Unterschrift des laufenden Vertrages annehmen kann, oder wenn eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnutzung nicht besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die An- schlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentli- chen Vertragspflichten zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (6) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, diesen Vertrag unter den Voraus- setzungen von Ziff. 20 der AGB Anschluss entsprechend anzupassen.KUNDEN

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Samples: Stromlieferungsvertrag