Common use of Vertragsbeginn Clause in Contracts

Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 8. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM als Gesamtschuldner.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeginn. wird folgender Anschlussnutzungsvertrag unter Zugrundelegung vorstehender Daten geschlossen: Dieser Vertrag regelt die Nutzung des Netzanschlusses am Übergabepunkt zur Entnahme von Erdgas über die definierte Messstelle und die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. Dieser Vertrag umfasst weder den technischen Anschluss der Gasanlage des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, noch die Netznutzung oder die Belieferung des Anschlussnutzers mit Erdgas. Hierzu bedarf es des Abschlusses gesonderter Verträge. (1) Die Nutzung des Netzanschlusses setzt voraus, dass a) der Netzzugang vertraglich sichergestellt ist, indem entweder zwischen dem Lieferanten des Anschlussnutzers und dem Netzbetreiber ein Ausspeiserahmenvertrag besteht oder der Anschlussnutzer mit dem Netzbetreiber einen separaten Netznutzungsvertrag ge- schlossen hat und b) die Zuordnung sämtlicher Entnahmen des Anschlussnutzers über die definierte Messstel- le zu einem Bilanzkreis des Lieferanten des Anschlussnutzers oder – falls der Anschluss- nutzer selber Netznutzer ist - des Anschlussnutzers gesichert ist und c) für den genutzten Netzanschluss ein Netzanschlussvertrag besteht. (2) Bei einem Wegfall der Voraussetzungen der Belieferungen durch den Lieferanten des An- schlussnutzers nach Abs. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden (1) a) oder b) informiert der Netzbetreiber den Anschlussnutzer unver- züglich. (3) Entnimmt der Anschlussnutzer Erdgas, ohne dass alle Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen und nimmt der Netzbetreiber eine Trennung des Übergabepunktes oder der Entnahmestelle ge- mäß Ziffer 11.2 der AGB Anschluss (Anlage 1) vom Netz zunächst nicht vor, gilt Ziffer 13 der AGB Anschluss (geduldete Notgasentnahme). (1) Für diesen Vertrag sind keine Entgelte zu entrichten, mit Ausnahme von AUXILIUM ein Angebot anfordernEntgelten für eine ge- duldete Notgasentnahme gemäß oder für vom Anschlussnutzer verlangte Sonderleistungen. (2) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende ei- nes Kalendermonats gekündigt werden. Bei Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussnutzer zugleich mit der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine BestätigungKündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum des Beginns der Leistungserbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits dieser ihn noch vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstanden, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt laufenden Vertrages annehmen kann oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM aber eine Pflicht zur Gewährung der Anschlussnut- zung nicht besteht.(4) Der Netzbetreiber ist berechtigt, vor und/den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnutzer wiederholt wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt, insbesondere nach Ziffer 11 der AGB Anschluss (Anlage 1). § 314 BGB bleibt unberührt. (5) Die Kündigung bedarf der Textform. (6) Kündigt ein Vertragspartner aus wichtigem Grund, hat der andere Vertragspartner, sofern er den Kündigungsgrund vorsätzlich oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden grob fahrlässig zu vertreten hat, für alle sich daraus ergeben- den Folgen einzustehen und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfenden Vertragspartner von Ansprüchen Dritter freizustellen. (7) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaft- lichen Rahmenbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM Netzbetreiber berechtigt, die Aktivierung diesen Vertrag unter den Voraussetzungen von Ziffer 23.1 der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten PreiseAGB Anschluss (Anlage 1) ent- sprechend anzupassen. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 8. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM als Gesamtschuldner.

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Samples: Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können Der Kunde kann sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM TELiAS ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - Der Kunde erhält der Kunde per E‐Mail eine BestätigungBestäti‐ gung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2. Der Vertrag zwischen AUXILIUM TELiAS und dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM TELiAS dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform Vertragsbestätigung zusendet, wenn AUXILIUM TELiAS mit der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM TELiAS die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung Vertragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-NrVertrags‐Nr., die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie – im Falle einer bereits er‐ folgten Aktivierung des Vertrages – das Datum des Beginns der LeistungserbringungLeistungs‐ erbringung. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichenErfolgt die Aktivierung nach Zugang der Vertragsbestätigung, wird der Kunde von TELiAS über die erfolgte Aktivierung per E‐Mail infor‐ miert. 3. Erfolgt die Bestellung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass XXXXXXXX TELiAS sich bei der SCHUFA und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Vertrags‐ schluss Auskünfte über ihn einholen darf. Der Kunde ist ferner damit einverstandenein‐ verstanden, dass AUXILIUM TELiAS diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darf, falls Maßnahmen (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, ZwangsvollstreckungZwangsvoll‐ streckung) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt er‐ hebt oder verwendet AUXILIUM TELiAS Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung Berech‐ nung unter anderem Adressdaten Anschriftendaten einfließen. 54. AUXILIUM TELiAS ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet verpflich‐ tet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM TELiAS kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐handels‐, Gesellschafts-gesellschafts‐, Gewerbe‐ gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen Unter‐ lagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM TELiAS berechtigt, die Aktivierung Akti‐ vierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechenun‐ terbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 65. AUXILIUM TELiAS ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM TELiAS einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 76. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, TELiAS kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen ange‐ messenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten Dreifachen des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird min‐ nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten geson‐ derten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM TELiAS ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung Sicher‐ heitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages Ver‐ trages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 87. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM TELiAS als GesamtschuldnerGesamt‐ schuldner.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbeginn. 1. Die Kunden können sich je nach Leistungsart online anmelden oder von AUXILIUM ein Angebot anfordern. Bei der Online‐Anmeldung – sofern technisch möglich - erhält der Kunde per E‐Mail eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist. 2Belieferung zu den Konditionen dieses Vertrages beginnt frühestens ab dem 01.07.2022. Der Vertrag zwischen AUXILIUM endet am 31.12.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der KUNDE nimmt die gelieferte elektrische Energie ab und bezahlt an die STADTWERKE die folgende Vergütung: Die Lieferung ist zweckgebunden für den Betrieb einer Wärmepumpe. Die Lieferung („Freigabestunden") richtet sich nach den vom Netzbetreiber festgelegten Zeiten. Die STADTWERKE stellen zu diesen Zeiten dem Kunden kommt erst zustande, wenn AUXILIUM dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform zusendet, wenn AUXILIUM mit elektrische Energie für den Betrieb der Erbringung der Leistungen beginnt oder wenn AUXILIUM Wärmepumpe bereit. Dessen ungeachtet sind die Leistungen bereitstellt. Die Auftragsbestätigung enthält insbesondere die Vertrags-Nr.STADTWERKE berechtigt, die Produkt‐ und Leistungsbezeichnung sowie das Datum Verteilung der Freigabestunden nach den jeweiligen Vorgaben des Beginns der LeistungserbringungNetzbetreibers zu ändern. Dieses kann vom Vertragsbeginn abweichen. 3Unternehmen können Kunden unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. Erfolgt die Bestellung 3 UWG Werbung für einzelne Leistungsarten online, so kommt der Vertrag zwischen AUXILIUM und dem Kunden auch dann zustande, wenn AUXILIUM die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. 4eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen per E-Mail zusenden. Der Kunde kann der Verwendung seiner unter „Lieferung elektronischer Energie“ angegebenen E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit widerrufen, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen (reguläre Porto- oder Telekommunikationskosten) entstehen. Der Widerspruch ist damit zu richten an: Stadtwerke Glauchau, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx; E‐Mail: Post@Stadtwerke- Xxxxxxxx.xx; Fax: 00000-0000-000. Ich erkläre mich einverstanden, dass XXXXXXXX sich bei mich die STADTWERKE zum Zwecke der SCHUFA Werbung für eigene Produkte und/oder anderen Wirtschaftsdateien bereits vor und/oder nach Vertragsschluss Auskünfte Dienstleistungen (Vertragsangebote zu Strom- bzw. Gaslieferverträgen sowie Informationen über ihn einholen darfSonderangebote und Rabattaktionen) telefonisch kontaktieren und hierzu die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.-Nr., Beginn und Ende der Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch) verarbeiten. Die Einwilligung gilt bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres, sofern ich sie nicht vorher widerrufe. Ein solcher Widerruf ist jederzeit möglich. Er erfolgt für die Zukunft und berührt damit nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bzw. Telefonwerbung. Der Kunde Widerruf ist ferner damit einverstandenzu richten an Stadtwerke Glauchau Dienstleistungsgesellschaft mbH, dass AUXILIUM diesen Unternehmen im Gegenzug mitteilen darfXxxxxxxxxxxx 00, falls Maßnahmen 00000 Xxxxxxxx; Telefon: 00000 0000-000; Fax: 00000 0000-000; E-Mail: kundenservice@stadtwerke- xxxxxxxx.xx. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die STADTWERKE sowie zu diesbezüglichen Widerspruchsrechten des KUNDEN finden sich in der dem Kunden zur Verfügung gestellten „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten“. , den (z.B. Mahnverfahren, Erkenntnisverfahren, ZwangsvollstreckungOrt) eingeleitet worden sind. Zum Zweck der Entscheidung über die Annahme, Durchführung oder Beendigung (Datum) Unterschrift des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet AUXILIUM Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. 5. AUXILIUM ist berechtigt, vor und/oder nach Vertragsschluss die Identität des Kunden und seiner gesetzlichen Vertreter zu prüfen. Der Kunde verpflichtet sich, hieran mitzuwirken. AUXILIUM kann ferner vom Kunden die Vorlage von Handels‐, Gesellschafts-, Gewerbe‐ und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist AUXILIUM berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben oder vorrübergehend zu unterbrechen, unter Fortzahlung der vereinbarten Preise. 6. AUXILIUM ist berechtigt, einzelne Kunden abzulehnen. Lehnt AUXILIUM einen Kunden ab, so hat dieser von ihm bereits in Anspruch genommene Dienste gleichwohl entsprechend der jeweils gültigen Preise zu vergüten. 7. Für den Fall, dass nichts anderes vertraglich vereinbart ist, kann AUXILIUM die Erbringung von Leistungen von der Zahlung einer angemessenen Sicherheitsleistung in bar abhängig machen. Als angemessen vereinbaren die Parteien eine Sicherheitsleistung in Höhe des Doppelten des zu erwartenden Bruttoumsatzes eines Abrechnungszeitraumes, mindestens jedoch 100,00 EUR je Leistungsart. Die Sicherheitsleistung wird nicht verzinst. Eine Verwahrung der Sicherheitsleistung auf einem gesonderten Konto wird nicht geschuldet. AUXILIUM ist zur Verrechnung der Sicherheitsleistung mit noch offenen Forderungen erst ab Beendigung des Vertrages und der Fälligkeit der letzten Rechnung verpflichtet. 8. Sollten zwei oder mehr Personen auf Seiten des Kunden den Vertrag unterschrieben haben, so haften diese gegenüber AUXILIUM als Gesamtschuldner.KUNDEN

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Samples: Stromlieferungsvertrag