Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an. 9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung. 9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. 9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen. 9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen. 9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit. 9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurdeDie Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Abrechnungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf Ist der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtKunde Xxxxxxxx, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf verlängert sich der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den mit ihm geschlossene Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrtFestlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit. Parkkarte(n) Ist der Kunde Verbraucher und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugebenhat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Vertragsdauer Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und textförmlich (Briefhat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung verlängert sich der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter Vertrag nach Ablauf der Mietzeit Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Kunde von asko zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten. Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellt asko für den Gebrauch Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringt die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist asko berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der Mietsache fortregulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt asko – außer bei der Gerätemiete – die von asko ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von asko. Der Nachweis, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeitdass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, 7.1 Der Vertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden ge- wählten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschreibung). Er ist für beide Vertragspartner mit der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach in der Leistungsbeschreibung und Preisliste festgelegten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkanntMindestvertrags- laufzeit kündbar. Für die Rechtzeitigkeit Einhaltung der Kündigungen Kündigungsfrist kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, Zugang bei der anderen Partei Gesellschaft an. Sofern keine fristgemäße Kündi- gung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungs- beschreibung und der Preisliste genannten Zeitraum.
9.2 Das Recht 7.2 Sofern die Vertragsleistungen aus technischen Gründen nur in Ver- bindung mit einer anderen Grundleistung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann (die „Abhängig Vertragsleistung“, z.B. Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen als Grundleistung für weitere TV- Pakete oder HD-Hardware der Gesellschaft als Grundleistung für den Empfang privater HD-Programme), setzt dies während der gesamten Vertragslaufzeit ein Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft über die Grundleistung voraus. Wenn der Vertrag über die Grundleistung vor dem Ablauf der Abhängigen Vertragsleistung endet, schuldet der Xxxxx xxx- terhin die Entgelte für die Abhängige Vertragsleistung.
7.3 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Woh- nung und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag gemäß, soweit dieser die Erbringung von Telekom- munikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 46 Abs. 8 TKG mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde in ein von der Gesellschaft oder einem mit ihr iSd §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen versorgtes Gebiet zieht. In diesem Fall ist der Kunde für die Dauer der verbleibenden Vertragslaufzeit zum Bezug der vertragsgegenständlichen Produkte an seiner neuen Adresse verpflichtet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss.
7.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Woh- nung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z.B. weil die Gesellschaft ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Ein- richtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKN durch Rückwirkun- gen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
7.5 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets mindestens in Textform gemäß Ziffer 10 erfolgen.
7.6 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 43b Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt den Kunden sechs (6) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pauscha- lierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten or- dentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund seitens zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der MPB bleibt unberührtNachweis gestattet, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des tatsächliche Schaden vom Kunden oder der Nichterfüllungzu ersetzen.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist 1. Der vom Kunden mit der Dauerparkvertrag econ solutions GmbH gemäß diesen Pflegebedingungen geschlossene Software-Pflegevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide geschlossen und kann von beiden Parteien berechtigtmit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats frühestens jedoch zum Ablauf Ende des folgenden Monats zu kündigenzweiten Vertragsjahrs schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf nach § 621 BGB ist ausgeschlossen.
2. Hiervon unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Textform Kunde – etwa wegen Rücktritts einer Partei vom Softwareüberlassungsvertrag – nicht oder nicht mehr dauerhaft zur Nutzung der von ihm nach Maßgabe der Allgemeinen Verkaufsbedingungen der econ solutions GmbH erworbenen econ Software berechtigt ist oder wenn der Kunde auch nach Aufforderung durch die econ solutions GmbH nicht binnen angemessener Frist die aktuelle Version der econ Software installiert und soll möglichst in Betrieb nimmt, ferner im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für Vermögen des Kunden wenn der Insolvenzverwalter den Eintritt in den Softwarepflegevertrag verweigert oder wenn die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anEröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
9.2 1. Erfüllungsort ist der Sitz der econ solutions GmbH, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, als Gerichtsstand nach der Xxxx der econ solutions GmbH streitwertabhängig das Amtsgericht Mannheimoder das Landgericht Mannheim (auch Xxxxxx für Handelssachen) vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens Gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen Klageerhebung der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten Wohnsitz oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung gewöhnliche Aufenthalt des Kunden unbekannt ist oder der Nichterfüllungdieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Vorstehendes gilt auch für Scheck- und Wechselklagen. Die econ solutions GmbH kann den Kunden alternativ auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf 2. Es gilt das Recht der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(nBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenVerweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Software Maintenance Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde12.1 Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Abrechnungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf Ist der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtKunde Xxxxxxxx, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf verlängert sich der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den mit ihm geschlossene Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenFestlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit.
9.5 Sollte das Fahrzeug 12.2 Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassenFestlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt 12.3 Ist der Mieter Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte ZeitKunde von RG zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten.
9.7 12.4 Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellt RG für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringt die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist RG berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt RG – außer bei der Gerätemiete – die von RG ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von RG. Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegenNachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 13.1. Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossenge- schlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 MonatenAuf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Während dieser Zeit ist Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Klein- unternehmen (das sind Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschäftigen, weniger als 100.000 kWh/Jahr an Erdgas verbrauchen und einen Jahresum- satz oder eine ordentliche Kündigung ausgeschlossenJahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben) können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Nach Ablauf Sofern eine Bindungsfrist vertraglich vereinbart ist, kann der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtVertrag von der Salzburg AG sowie von Kunden, den Mietvertrag ohne Angabe welche Ver- braucher im Sinne von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Kleinunter- nehmen sind, zum Ablauf Ende des folgenden Monats ersten Vertragsjahres und in weite- rer Folge jederzeit gekündigt werden – dies jeweils unter Einhal- tung der o. a. Kündigungsfristen. Der Kunde hat schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform Kunden ohne Last- profilzähler können für die Einleitung und soll möglichst Durchführung eines allfälligen Lieferantenwechsels relevante Willenserklärungen elektronisch formfrei über das Online-System erfolgendie von den Lieferanten anzubieten- den Websites jederzeit vornehmen.
13.2. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sofortige Beendigung aus wichtigem Grund seitens ist jeder- zeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
a) die Nichterfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen oder die Nichterbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen gemäß Punkt 11.1. a) und b). Voraussetzung der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen vorzeitigen Be- endigung in diesen Fällen ist die Einstellbedingungen Einhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2.;
b) wenn der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse Netzzugangsvertrag des Kunden, ungenügender Deckung Kunden aufgelöst wird;
c) wenn der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung Kunde mit der Erfüllung von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen in Verzug gerät. Voraussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus vorzeitigen Beendigung in diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, Fall ist die MPB berechtigtEinhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2.;
d) wenn ein Insolvenzverfahren gegenüber einem der Vertragspart- ner mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
e) die Umgehung oder Manipulation von Mess-, das Fahrzeug auf Kosten Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen durch den Kunden;
f) wenn der Salzburg AG der Zutritt zu den Messeinrichtungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Mieters entfernen zu lassenNetzzugangsver- trages nicht möglich ist;
g) wenn der Kunde ausgezogen oder übersiedelt ist, aber den Ver- trag nicht gekündigt hat.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Erdgas
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 13.1. Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossenge- schlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 MonatenAuf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Während dieser Zeit ist Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Kleinun- ternehmen (das sind Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschäftigen, weniger als 100.000 kWh/Jahr an Erdgas verbrauchen und einen Jahresum- satz oder eine ordentliche Kündigung ausgeschlossenJahresbilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro haben, können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Nach Ablauf Sofern eine Bindungsfrist vertraglich vereinbart ist, kann der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtVer- trag von der Salzburg AG sowie von Kunden, den Mietvertrag ohne Angabe welche Verbraucher im Sinne von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Kleinunternehmen sind, zum Ablauf Ende des folgenden Monats ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge jederzeit ge- kündigt werden – dies jeweils unter Einhaltung der o. a. Kündigungs- fristen. Einzelvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt. Der Kunde hat schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform Kunden ohne Lastprofil- zähler können für die Einleitung und soll möglichst Durchführung eines allfälli- gen Lieferantenwechsels relevante Willenserklärungen elektro- nisch formfrei über das Online-System erfolgendie von den Lieferanten anzubietenden Web- sites jederzeit vornehmen.
13.2. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sofortige Beendigung aus wichtigem Grund seitens ist jeder- zeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
a) die Nichterfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen oder die Nichterbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen gemäß Punkt 11.1. a) und b). Voraussetzung der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen vorzeitigen Be- endigung in diesen Fällen ist die Einstellbedingungen Einhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2.;
b) wenn der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse Netzzugangsvertrag des Kunden, ungenügender Deckung Kunden aufgelöst wird;
c) wenn der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung Kunde mit der Erfüllung von nach Eröffnung des In- solvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen in Verzug ge- rät. Voraussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus vorzeitigen Beendigung in diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, Fall ist die MPB berechtigtEinhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2.;
d) wenn ein Insolvenzverfahren gegenüber einem der Vertragspart- ner mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
e) die Umgehung oder Manipulation von Mess-, das Fahrzeug auf Kosten Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen durch den Kunden;
f) wenn der Salzburg AG der Zutritt zu den Messeinrichtungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Mieters entfernen zu lassenNetzzugangsver- trages nicht möglich ist;
g) wenn der Kunde ausgezogen oder übersiedelt ist, aber den Ver- trag nicht gekündigt hat.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Erdgas
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel automatisch nach Bestellung des Programmangebots.
7.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs jeweils zu den Standartpreisen vornehmen. Ein Upgrade zu Sonderkondi- tionen bedingt ggf. einen Neustart der Vertragslaufzeit. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss Sky bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung in Textform mitgeteilt werden.
7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Programmkanäle) soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnement- vertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonnementvertrages, auch einzeln, in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
7.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Kunden einzelne Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten 7.6 Sky ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- nicht verantwortlich für Störungen bzw. EURO 40,-- zu entrichtenUnterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgensind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
9.5 Sollte 7.7 Zieht der Kunde in ein anderes Empfangsgebiet als das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (BriefVodafone, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigtberechtigt ihn das nicht, das Fahrzeug auf Kosten Sky Abonnement außerordentlich zu kündigen, sofern die Sky Programme technisch verfügbar bleiben. Dies ist insbesondere der Fall, wenn am neuen Wohnort des Mieters entfernen zu lassenKunden ein Anschluss an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangs- anlage, die auch Sky Programme empfangen kann, vorhanden ist. Für diesen Fall stellt Sky dem Kunden die erforderlichen Empfangsgeräte und Smartcard ggf. gegen eine Gebühr zur Verfügung. Der Kunde hat unverzüglich eine amtliche Ummeldebestätigung vorzulegen, andere Nachweise werden nicht anerkannt.
9.6 Die Vorschrift 7.8 Kündigt der Kunde das Vodafone Pay TV Paket, stellt Sky dem Kunden zuzüglich des § 545 BGB bereits gebuchten Sky Programms, das Sky Basispaket zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte ZeitVerfügung.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Abonnementvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde12.1 Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Abrechnungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf Ist der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtKunde Xxxxxxxx, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf verlängert sich der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den mit ihm geschlossene Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenFestlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit.
9.5 Sollte das Fahrzeug 12.2 Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassenFestlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt 12.3 Ist der Mieter Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Garantiewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte ZeitKunde von SMVK zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten.
9.7 12.4 Wird ein Abrechnungsvertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erstellt SMVK für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die Abrechnung und erbringt die dazugehörigen Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist SMVK berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt SMVK – außer bei der Gerätemiete – die von SMVK ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von SMVK. Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegenNachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 10.1 Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit ab- geschlossen, es sei denn, es wird eine genaue Laufzeit festgelegt. Die Mindestmietdauer liegt bei Der Wartungsvertrag kann ordentlich unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine Monaten zum Kalender- jahresende gekündigt werden, wobei die erste ordentliche Kündigung ausgeschlossenerstmals nach einem vollen Kalenderjahr erfolgen kann. Nach Ablauf Maßgeblich für die Einhaltung der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf Frist ist der Zugang des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anKündigungsschreibens beim Erklärungs- empfänger.
9.2 10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllungun- berührt.
9.3 Sollte 10.3 Stellt D+L die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker Wartung der zu wartenden Software allgemein ein oder wird die Software nicht mehr ausreichenhergestellt, müssen wir den weiterentwickelt und/oder vom Hersteller unterstützt, so kann D+L diesen Vertrag aus diesem Grunde mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- 10.4 Jede Kündigung hat schriftlich zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf 11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, Schriftform.
11.2 D+L ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu verweigern, wenn die Erfüllung des Mieters entfernen zu lassenVertrages Exportvorschriften verletzen würde.
9.6 11.3 Die Vorschrift zur Erfüllung des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine AnwendungSoftware-Wartungsvertrags notwen- digen Daten werden gemäß der Bestimmungen der EU- Datenschutz-Grundverordnung behandelt. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fortAls Software- hersteller u. -dienstleister hält sich D+L an die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Ziel, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeitvertrauliche Informationen und personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in 11.4 Gerichtsstand ist vorbehaltlich eines abweichenden, aus- schließlichen Gerichtsstands für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag München (Landgericht München II). Erfüllungsort ist der Zukunft liegenSitz von D+L.
11.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für Inlandsgeschäfte.
11.6 Erweist sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. In diesem Fall werden sich die Parteien auf wirksame Ersatz- bestimmungen einigen, die den unwirksamen Bestim- mungen und deren Regelungsintentionen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahekommen. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.
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Samples: Wartungsvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, 7.1 Der Vertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden gewähl- ten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschrei-bung). Er ist für beide Vertragspartner mit der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach in der Leistungsbeschreibung und Preisliste festgelegten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkanntMindestvertrags- laufzeit kündbar. Für die Rechtzeitigkeit Einhaltung der Kündigungen Kündigungsfrist kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, Zugang bei der anderen Partei Gesellschaft an. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungsbe- schreibung und der Preisliste genannten Zeitraum.
9.2 Das Recht 7.2 Die Gesellschaft weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger auf die stillschwei- gende Verlängerung des Vertrages, die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine fristgerechte Kündigung zu verhindern, und die Kündigungsfrist, mit der dieser Vertrag nach seiner Verlängerung gekündigt werden kann, hin.
7.3 Sofern die Vertragsleistungen aus technischen Gründen nur in Ver- bindung mit einer anderen Grundleistung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann (die „Abhängig Vertragsleistung“, z.B. Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen als Grundleistung für weitere TV- Pakete oder HD-Hardware der Gesellschaft als Grundleistung für den Empfang privater HD-Programme), setzt dies während der gesamten Vertragslaufzeit ein Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft über die Grundleistung voraus. Wenn der Vertrag über die Grundleistung vor dem Ablauf der Abhängigen Vertragsleistung endet, endet auch das Vertrags- verhältnis über die Abhängige Vertragsleistung.
7.4 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnun- gund Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag, soweit dieser die Erbringung von Telekommunikati- onsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestä- tigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksam- werden der Kündigung weiter berechnet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss.
7.5 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kün- digung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z.B. weil die Gesellschaft ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Ein- richtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKN durch Rückwirkun- gen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
7.6 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt den Kunden sechs (6) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pauschalier- ten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte ge- genüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund seitens zu vertreten hat. Der Gesellschaft bleibt es vorbe- halten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie die- sen nachweist. Dem Kunden ist der MPB bleibt unberührtNachweis gestattet, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des tatsächliche Schaden vom Kunden oder der Nichterfüllungzu ersetzen.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, 7.1 Der Vertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden gewählten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschrei- bung). Er ist für beide Vertragspartner mit der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach in der Leistungsbeschrei- bung und Preisliste festgelegten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkanntMindest- vertragslaufzeit kündbar. Für die Rechtzeitigkeit Einhaltung der Kündigungen Kündigungsfrist kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, Zugang bei der anderen Partei Gesellschaft an. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungsbeschreibung und der Preisliste genannten Zeitraum.
9.2 Das Recht 7.2 Die Gesellschaft weist den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger auf die stillschwei- gende Verlängerung des Vertrages, die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine fristgerechte Kündigung zu verhindern, und die Kündigungsfrist, mit der dieser Vertrag nach seiner Verlängerung gekündigt werden kann, hin.
7.3 Sofern die Vertragsleistungen aus technischen Gründen nur in Ver- bindung mit einer anderen Grundleistung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann (die „Abhängig Vertragsleistung“, z.B. Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen als Grundleistung für weitere TV-Pakete oder HD-Hardware der Gesellschaft als Grundleistung für den Empfang privater HD-Programme), setzt dies während der gesamten Vertragslaufzeit ein Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft über die Grundleistung voraus. Wenn der Vertrag über die Grundleistung vor dem Ablauf der Abhängigen Vertragsleistung endet, schuldet der Xxxxx xxx- terhin die Entgelte für die Abhängige Vertragsleistung.
7.4 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag gemäß, soweit dieser die Erbringung von Telekommunikati- onsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 60 Abs. 2 TKG mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss.
7.5 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Woh- nung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z.B. weil die Gesellschaft ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Ein- richtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKN durch Rückwirkun- gen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
7.6 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets mindestens in Textform gemäß Ziffer 10 erfolgen.
7.7 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt den Kunden sechs (6)Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.8 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pau- schalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund seitens zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der MPB bleibt unberührtNachweis gestattet, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des tatsächliche Schaden vom Kunden oder der Nichterfüllungzu ersetzen.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 7.1. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurdezwischen den Parteien nichts Abweichendes geregelt ist, ist beginnt die Verpflichtung zur Erbringung der Dauerparkvertrag Supportleistungen mit Abschluss des entsprechenden Software- Servicevertrages und läuft auf unbestimmte Zeit geschlossenZeit. Haben die Parteien im Software- Servicevertrag eine befristete Vertragslaufzeit vereinbart, endet das Vertragsverhältnis automa- tisch zum Ende der Vertragslaufzeit. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ist in diesem Fall für beide Par- teien ausgeschlossen.
7.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Im Falle einer unbefristeten Vertragslaufzeit können beide Parteien berechtigtden Software- Servicevertrag ordentlich kündigen. Für den Kunden gilt insoweit eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres, den Mietvertrag ohne Angabe für SOFiSTiK gilt eine Kündigungsfrist von Gründen bis spätestens am letzten Werktag 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigenKalendervierteljahres. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Onlineist frühestens zum Ende einer Mindestlaufzeit möglich, soweit eine solche Mindestlaufzeit im Software-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anServicevertrag verein- bart ist.
9.2 7.3. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund seitens bleibt unbe- rührt. SOFiSTiK ist zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berech- tigt, wenn der MPB bleibt unberührtKunde seine Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 3 dieser Supportbedingungen nachhaltig verletzt und SOFiSTiK deshalb ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Dasselbe gilt für den Fall, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen dass der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung Kunde mit der Zahlungsmodalitäten oder Zahlung der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der NichterfüllungServicegebühr gemäß Ziffer 4 dieser Sup- portbedingungen trotz zweifacher Mahnung in Verzug gerät.
9.3 Sollte 7.4. Nimmt der Kunde Supportleistungen für Software in Anspruch, die Kapazität an Stellplätzen ihm gemäß Ziffer 4.2 der Lizenzbedingungen von SOFiSTiK auf Zeit (Softwaremiete) lizenziert wurde, kann der Soft- ware-Servicevertrag nur gemeinsam mit dem Lizenzvertrag für Kurzparker nicht mehr ausreichendie entsprechende Software ge- kündigt werden. Für die Kündigung des Software-Lizenzvertrages gelten die Regelungen in Zif- fer 5 der Lizenzbedingungen von SOFiSTiK.
7.5. Soweit mehrere Softwareprodukte von SOFiSTiK Gegenstand des Software-Servicevertrages sind, müssen wir können beide Parteien den Vertrag aus diesem Grunde kündigenSoftware-Servicevertrag auch im Hinblick auf einzelne Soft- wareprodukte kündigen (Teilkündigung).
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf 7.6. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenSchriftform.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Support Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde10.1 Der Informationsvertrag kommt durch die Übersendung der Auftragsbestätigung von meteo- radar nach Ziff. 2.2 zustande und endet nach vollständiger Konsumation des einbezahlten Nachrichtenguthabens für die Benachrichtigung von Wetterhinweisen, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossenohne dass es einer Kün- digung bedarf. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf meteoradar wird dem Kunden rechtzeitig vor vollständigem Verbrauch des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das OnlineGut- haben die Unterlagen zur Erneuerung des Vertrages per e-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anMail zukommen lassen.
9.2 10.2 Das Recht zur außerordentlichen ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB Grunde bleibt unberührt. Ein wich- tiger Grund liegt insbesondere dann vor, insbesondere bei Verstößen wenn
10.2.1 wenn eine Partei gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen und/oder des Informationsvertrages verstösst und ihr vertragswidriges Verhalten trotz schriftlicher Abmahnung durch die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben andere Partei fortsetzt oder den vertragswidrigen Zustand trotz dieser Abmahnung aufrecht erhält,
10.2.2 wenn über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden Insolvenzan- trag mangels Masse abgelehnt oder der Nichterfüllungdas gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet wird oder
10.2.3 eine Partei ihre Geschäftstätigkeit endgültig einstellt.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen10.3 Sofern der Informationsvertrag von meteoradar aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde ausserordentlich gekündigt wird, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigenerfolgt keine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Vergü- tung.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Informationsverträge
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Mo- nate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung.
7.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Kunde kann jederzeit während der Ver- tragslaufzeit ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs jeweils zu den Stan- dardpreisen vornehmen. Ein Upgrade zu Sonderkonditionen bedingt ggf. einen Neustart der Vertragslaufzeit. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann der Kunde jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit vornehmen, dies muss Sky bis zum Wirksam- werden der Vertragsverlängerung schriftlich mitgeteilt werden.
7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Pro- grammausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
7.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Kunden einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfü- gung zu stellen, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats Abonne- mentvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkom- binationen außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das 7.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Na- turkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbie- tern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
7.7 Der Wegfall des 1&1 Vertrages berührt die Wirksamkeit des Abonnementvertrages mit Sky nicht. Es besteht für diesen Fall kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Abon- nementvertrages mit Sky. Dies gilt unabhängig davon, aus wichtigem welchem Grunde der Vertrag mit 1&1 endet (z.B: Kündigung, Nichtverfügbarkeit des 1&1 Angebots nach Umzug). Vorausset- zung ist, dass der Empfang des Programms von Sky technisch möglich ist (über ein digitales Kabelnetz oder eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage). Soweit erforderlich stellt Sky dem Kunden die erforderlichen Empfangsgeräte und eine Smartcard nach den zu die- ser Zeit gültigen Preislisten für die Vertragsrestlaufzeit zur Verfügung. 1&1. Ist der Empfang des Programms von Sky auf Grund seitens eines Umzugs nicht mehr möglich, kann der MPB bleibt unberührtKunde den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende, insbesondere bei Verstößen gegen jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem der Empfang nicht mehr möglich ist, kündigen.. Der Kunde hat dies Sky gegenüber in geeigneter Form nachzuweisen (z.B. durch Vorlage einer Ummel- debestätigung). Erfolgt die Einstellbedingungen Kündigungserklärung zunächst ohne Vorlage eines Nachweises, so ist für die Kündigungsfrist der ParkierungsanlagenZeitpunkt maßgeblich, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kundenin dem der Nachweis beigebracht worden sind.
7.8 Für den Fall, ungenügender Deckung dass der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung Vertrag des Kunden oder mit 1&1 endet ist Sky berechtigt den Sky Abon- nementvertrag außerordentlich zum Ende der Nichterfüllung.
9.3 Sollte Vertragslauzeit des Vertrages zwischen 1&1 und dem Kunden zu kündigen. Für den Fall, dass die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker Sky Programme nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb über das Netz von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein1&1 verbreitet werden, ist die MPB Sky berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen den Sky Abonnementvertrag außeror- dentlich zu lassendem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Verbreitung eingestellt wird.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Zusatzbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde13.1 Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Rauchwarnmelder-Wartungsverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes gekündigt werden. Das Kündigungsrecht des § 649, Satz 1 BGB ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf Ist der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtKunde Xxxxxxxx, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf verlängert sich der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den mit ihm geschlossene Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenFestlaufzeit jeweils erneut um den Zeitraum der Festlaufzeit.
9.5 Sollte das Fahrzeug 13.2 Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Abrechnungs- oder Verbrauchsdatenservice), verlängert der Vertrag sich nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassenFestlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt 13.3 Ist der Mieter Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte ZeitKunde von SMVK zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten.
9.7 13.4 Wird ein Wartungsvertrag zum Ende der Wartungsperiode ordentlich gekündigt, stellt SMVK den Wartungsservice zum Ende der Wartungsperiode ein. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist SMVK berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt SMVK – außer bei der Gerätemiete – die von SMVK ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von SMVK. Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegenNachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, 7.1 Der Vertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden ge- wählten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschreibung). Er ist für beide Vertragspartner mit der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach in der Leistungsbeschreibung und Preisliste festgelegten Frist frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkanntMindestvertrags- laufzeit kündbar. Für die Rechtzeitigkeit Einhaltung der Kündigungen Kündigungsfrist kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, Zugang bei der anderen Partei Gesellschaft an. Sofern keine fristgemäße Kündi- gung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungs- beschreibung und der Preisliste genannten Zeitraum.
9.2 Das Recht 7.2 Sofern die Vertragsleistungen aus technischen Gründen nur in Ver- bindung mit einer anderen Grundleistung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann (die „Abhängig Vertragsleistung“, z.B. Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen als Grundleistung für weitere TV- Pakete oder HD-Hardware der Gesellschaft als Grundleistung für den Empfang privater HD-Programme), setzt dies während der gesamten Vertragslaufzeit ein Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft über die Grundleistung voraus. Wenn der Vertrag über die Grundleistung vor dem Ablauf der Abhängigen Vertragsleistung endet, schuldet der Xxxxx xxx- terhin die Entgelte für die Abhängige Vertragsleistung.
7.3 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Woh- nung und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag gemäß, soweit dieser die Erbringung von Telekom- munikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 46 Abs. 8 TKG mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (z.B. amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss.
7.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Woh- nung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z.B. weil die Gesellschaft ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Ein- richtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKN durch Rückwirkun- gen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
7.5 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets mindestens in Textform gemäß Ziffer 10 erfolgen.
7.6 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 43b Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt den Kunden sechs (6) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pauscha- lierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten or- dentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund seitens zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der MPB bleibt unberührtNachweis gestattet, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des tatsächliche Schaden vom Kunden oder der Nichterfüllungzu ersetzen.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurdeDer Vertrag tritt mit Unterzeichnung des Vertra- ges in Kraft und hat eine unbestimmte Laufzeit.
9.2 Der Vertrag ist frühestens mit der Kündigung des letzten, zwischen Minol und dem AG geschlos- senen und auf diesen Vertrag bezugnehmenden Einzelvertrages (Wärmedienst, Endgerätemiete, Wartungsvertrag, etc.) kündbar. Ziff 9.4 bleibt hiervon unberührt. Hat der AG diesen oder einen Einzelvertrag für mehrere Liegenschaften abge- schlossen, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlosseneine liegenschaftsbezogene Kün- digung zulässig. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB Ziff 9.4 bleibt hiervon unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichenIst der AG ein Verbraucher, müssen wir den kann der Vertrag aus diesem Grunde kündigen.un- ter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem
(1) Monat zum Monatsende frühestens nach Ab- lauf von 24 Monaten ordentlich gekündigt wer- den. Soweit der AG von seinem Recht nach Satz 1 keinen Gebrauch macht, verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Laufzeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von ei- nem (1) Monat gekündigt werden..
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf Widerruft der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugebenVerbraucher die mit Minol geschlos- senen funkbasierten Einzelverträge im Nach- gang an die Vertragsunterzeichnung dieses Ver- trages, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenentfällt auch dieser Vertrag.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassenVertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
9.6 Die Vorschrift des Bei Unternehmern bedarf die Kündigung der Schriftform. Diese ist mittels Telefax, nicht je- doch durch Übersendung einer E-Mail gewahrt. Bei Verbrauchen kann die Kündigung in Text- form (§ 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit126 b BGB) erklärt werden.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen 8.1 Der Vertrag hat Laufzeit von 3 Jahren ab Unterzeichnung des Dienste-Auftrags, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und beiderseitig unterzeichnet wurde, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder sonicsense jeweils 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach (Drei) Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, die 10% der laufenden monatlichen Gebühr übersteigen, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist in Folge dessen berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf Vertrag auf den Zeitpunkt des folgenden Monats Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung bedarf muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Textform Preisänderung schriftlich zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.
8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der gebuchten Kanäle. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch Aktivierung seitens der sonicsense Technik durch Fernzugriff auf die Server von sonicsense.
8.3 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und soll möglichst über das Onlinejeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit weitere Kanäle freischalten lassen (Upgrade). Die jeweils mögliche Anzahl an dem Digital-System erfolgenReceiver gleichzeitig frei- schaltbaren Kanäle kann bei der Redaktion von sonicsense oder der Auftragsbearbeitung abgefragt werden. Eine Kündigung per Telefon Sofern zum Zwecke des Upgrades weitere Hardware nötig ist, wird nicht anerkanntder Abonnent diese bei sonicsense käuflich erwerben oder, falls angeboten, mieten, leasen oder, falls vorgesehen, kostenfrei für die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt bekommen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung sonicsense schriftlich mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen mitgeteilt werden.
8.4 Während der Laufzeit des Abonnement- vertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Rechtzeitigkeit Laufzeit des sonicsense Vertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärungjeweiligen Vertragslaufzeit, bei der anderen Partei anauch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen 8.5 Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausge- schlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der NichterfüllungUnterbrechung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker 8.6 Ist sonicsense aufgrund von lizenz- rechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr ausreichenin der Lage dem Abonnenten einzelne Kanäle, müssen wir Programmpakete oder Programm- kombinationen zur Verfügung zu stellen, ist sonicsense mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Vertrag aus diesem Grunde für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programm- pakete oder Programmkombinationen außer- ordentlich zu kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten 8.7 sonicsense ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- nicht verantwortlich für Störungen bzw. EURO 40,-- zu entrichtenUnterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von sonicsense unterliegen. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgensind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Feuer, Pandemien und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikations- anbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine (1) Angebote und Kostenvoranschläge von LEMUNDO sind unverbindlich.
(2) Der Vertrag wird an dem Tag wirksam, an dem die Parteien das SoW unterzeichnen und läuft auf 12 Monate, es sei denn im Angebot von LEMUNDO oder im vereinbarten SoW wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, Startzeit und / oder Laufzeit vereinbart.
(3) Jede Partei ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe Vertrag mit einer Frist von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats 3 Monaten zum Ablauf des folgenden Monats Ende der aktuell für das SoW gültigen Vertragslaufzeit zu kündigen.
(4) Ein SoW kann eine eigene, für dieses im SoW spezifizierte projektbezogene Laufzeit haben. Die Kündigung bedarf Dies ermöglicht höhere Agilität im Ausbau und der Textform Anpassung von Leistungen für KUNDE. Hintergrund ist, dass im Rahmen der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen LEMUNDO und soll möglichst KUNDE ein Ausbau von Leistungen (z.B. neue Kanäle) vorgenommen werden, dies geschieht durch weitere, über das Online-System erfolgeninitiale Angebot / SoW, hinausgehende SoWs. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anDadurch können sich mitunter unterschiedliche Laufzeiten für unterschiedliche Leistungen mit KUNDE ergeben.
9.2 Das (5) Unberührt hiervon bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde außerordentlich und fristlos zu kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf (6) Als wichtiger Grund, der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugebenzu einer solchen außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, ansonsten ist hierfür gilt insbesondere, wenn
a. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungseinstellung des KUNDEN auftreten;
b. der Zahlungsverzug des KUNDEN mehr als 2 Monats-rechnungen übersteigt;
c. ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgenInsolvenzverfahren bei einer der Parteien eröffnet wird.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf (7) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassenSchriftform.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Master Service Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde10.1 Das Nutzungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bei Vertragsabschluss zum abweichenden Beginn des Nutzungsjahres läuft der Nutzungsvertrag für das erste Jahr anteilig bis zum nächsten 31. Dezember.
10.2 Die Nutzungsvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Nutzungsjahr, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe wenn sie nicht von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats einer Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf Ende des folgenden Monats zu kündigenjeweiligen Nutzungsjahres gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit Maßgeblich ist der Kündigungen kommt es auf den Eingang Zugang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anKündigungserklärung beim Vertragspartner.
9.2 10.3 Erstmals ist die Nutzungsvereinbarung kündbar nach Ablauf von neun Monaten nach Vertragsdatum zum Ende des dann folgenden Nutzungsjahres (31. Dez.).
10.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens bleibt hiervon unberührt. Die Beendigung der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen Nutzungsvereinbarung wird nach Vorliegen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse außerordentlichen/frist- losen Kündigung spätestens mit Ablauf des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllungjeweiligen Kalendermonats wirksam.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker 10.5 Der Betreiber hat grundsätzlich das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Nutzungsvereinbarung ohne vorherige Abmahnung. Dieses Kündigungsrecht besteht insbesondere dann, wenn der Golfspieler seiner Pflicht zur Zahlung des Nutzungsentgeltes nicht mehr ausreichenfristgerecht nachkommt. Der Golfspieler bleibt bei der außerordentlichen Kündigung zur Zahlung des Nutzungsentgeltes bis zum regulären Vertragsende (Ablauf des Nutzungsjahres) verpflichtet; das Nutzungsentgelt ist dabei als Einmalzahlung binnen 14 Tage zu bezahlen. Ein Anspruch auf Erstattung - auch zeitanteilig - der bereits gezahlten Nutzungsentgelte, müssen wir sowie der sonstigen Gebühren und Beiträge ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
11.6 Für den Fall, dass der Golfspieler den Vertrag aus diesem wichtigem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden seinaußerordentlich kündigt, ist die MPB berechtigtder Betreiber nicht verpflichtet, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen jährliche Nutzungsentgelt an den Golfspieler zurückzuzahlen, es sei denn, der wichtige Grund ist von dem Betreiber, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen zu lassenvertreten.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 MonatenInnerhalb von zwei Wochen nach Beginn dieses Vertragsverhältnisses kann der Bewohner / die Bewohnerin jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Während dieser Zeit ist Wird dem Bewohner / der Bewohnerin erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossenAusfertigung dieses Vertrags ausgehändigt, kann er / sie auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändi- gung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nach Ablauf Danach kann der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis Bewohner / die Bewohnerin diesen Vertrag spätestens am letzten dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf dessel- ben Monats schriftlich kündigen. Bei der Erhöhung des Entgelts ist die Kündigung abwei- chend von Satz 3 jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
11.3. Der Bewohner / die Bewohnerin kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen, wenn ihm / ihr die Fortsetzung dieses Vertrages bis zum Ablauf des folgenden Monats zu der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
11.4. Die Einrichtung kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf be- darf der Textform Schriftform und soll möglichst ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
11.4.1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verän- dert wird und die Fortsetzung dieses Vertrages für die Einrichtung eine unzumutbare Härte bedeuten würde,
11.4.2. der Betrieb der Einrichtung eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht er- bringen kann, weil 11.4.2.1. der Bewohner / die Bewohnerin eine von der Einrichtung angebotene notwendige Anpas- sung der Leistungen bei veränderter Pflege- und Betreuungsbedarfe nicht annimmt oder 11.4.2.2. die Anpassung der Leistungen nach der gesonderten Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 4 WBVG zu Anlage dieses Vertrags ausgeschlossen ist und der Einrichtung deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist,
11.4.3. der Bewohner / die Bewohnerin seine / ihre vertraglichen Pflichten so gröblich verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, oder
11.4.4. der Bewohner / die Bewohnerin 11.4.4.1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist, oder 11.4.4.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anEntgelt für zwei Monate erreicht.
9.2 Das Recht 11.5. Die Einrichtung kann aus dem Grund des Absatzes 4.2.1. nur kündigen, wenn sie zuvor dem Bewohner / der Bewohnerin gegenüber ihr Angebot zur außerordentlichen Anpassung der Leistungen an ver- änderte Pflege- und Betreuungsbedarfe unter Bestimmung einer angemessenen Annahme- frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung aus wichtigem Grund seitens erneuert hat und der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen Kündigungs- grund durch die Einstellbedingungen Inanspruchnahme der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllungangepassten Leistungen nicht entfallen ist.
9.3 Sollte 11.6. Die Einrichtung kann aus dem Grund des 11.4.4.1. und 11.4.4.2. nur kündigen, wenn sie zuvor dem Bewohner / der Bewohnerin unter Hinweis auf die Kapazität an Stellplätzen beabsichtigte Kündigung er- folglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist der Bewohner / die Bewohnerin mit der Entrichtung des Entgelts für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb die Überlassung von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden seinWohnraum in Rückstand geraten, ist die MPB berechtigtKündigung ausgeschlossen, das Fahrzeug auf Kosten wenn die Entrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Mieters entfernen zu lassenRäumungsanspruches hinsichtlich des fälligen Entgelts befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet.
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
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Samples: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 11.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 MonatenInnerhalb von zwei Wochen nach Beginn dieses Vertragsverhältnisses kann der Bewohner / die Bewohnerin jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Während dieser Zeit ist Wird dem Bewohner / der Bewohnerin erst nach Beginn des Vertragsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossenAusfertigung dieses Vertrags ausgehändigt, kann er / sie auch noch bis zum Ablauf von zwei Wochen nach der Aushändi- gung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Nach Ablauf Danach kann der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis Bewohner / die Bewohnerin diesen Vertrag spätestens am letzten dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf dessel- ben Monats schriftlich kündigen. Bei der Erhöhung des Entgelts ist die Kündigung abwei- chend von Satz 3 jederzeit für den Zeitpunkt möglich, an dem die Erhöhung wirksam werden soll.
11.3. Der Bewohner / die Bewohnerin kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist kündigen, wenn ihm / ihr die Fortsetzung dieses Vertrages bis zum Ablauf des folgenden Monats zu der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.
11.4. Die Einrichtung kann diesen Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf be- darf der Textform Schriftform und soll möglichst ist zu begründen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
11.4.1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verän- dert wird und die Fortsetzung dieses Vertrages für die Einrichtung eine unzumutbare Härte bedeuten würde,
11.4.2. der Betrieb der Einrichtung eine fachgerechte Pflege- oder Betreuungsleistung nicht erbrin- gen kann, weil 11.4.2.1. der Bewohner / die Bewohnerin eine von der Einrichtung angebotene notwendige Anpas- sung der Leistungen bei veränderter Pflege- und Betreuungsbedarfe nicht annimmt oder 11.4.2.2. die Anpassung der Leistungen nach der gesonderten Vereinbarung gemäß § 8 Abs. 4 WBVG zu Anlage dieses Vertrags ausgeschlossen ist und der Einrichtung deshalb ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist,
11.4.3. der Bewohner / die Bewohnerin seine / ihre vertraglichen Pflichten so gröblich verletzt, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann, oder
11.4.4. der Bewohner / die Bewohnerin 11.4.4.1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, der das Entgelt für einen Monat übersteigt, in Verzug ist, oder 11.4.4.2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei anEntgelt für zwei Mo- nate erreicht.
9.2 Das Recht 11.5. Die Einrichtung kann aus dem Grund des Absatzes 4.2.1. nur kündigen, wenn sie zuvor dem Bewohner / der Bewohnerin gegenüber ihr Angebot zur außerordentlichen Anpassung der Leistungen an ver- änderte Pflege- und Betreuungsbedarfe unter Bestimmung einer angemessenen Annahme- frist und unter Hinweis auf die beabsichtigte Kündigung aus wichtigem Grund seitens erneuert hat und der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen Kündigungs- grund durch die Einstellbedingungen Inanspruchnahme der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllungangepassten Leistungen nicht entfallen ist.
9.3 Sollte 11.6. Die Einrichtung kann aus dem Grund des 11.4.4.1. und 11.4.4.2. nur kündigen, wenn sie zuvor dem Bewohner / der Bewohnerin unter Hinweis auf die Kapazität an Stellplätzen beabsichtigte Kündigung er- folglos eine angemessene Zahlungsfrist gesetzt hat. Ist der Bewohner / die Bewohnerin mit der Entrichtung des Entgelts für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb die Überlassung von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden seinWohnraum in Rückstand geraten, ist die MPB berechtigtKündigung ausgeschlossen, das Fahrzeug auf Kosten wenn die Entrichtung vorher befriedigt wird. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Einrichtung bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Mieters entfernen zu lassenRäumungsanspruches hinsichtlich des fälligen Entgelts befriedigt wird oder eine öffentliche Stelle sich zur Befriedigung verpflichtet.
9.6 Die Vorschrift 11.7. In den Fällen der 11.4.2, 11.4.3. und 11.4.4. kann die Einrichtung den Vertrag ohne Einhal- tung einer Frist kündigen. In den übrigen Fällen des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung 11.4. ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeitnächsten Monats zulässig.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate 11.8. Hat die Einrichtung nach 11.4.1. gekündigt, so ist sie dem Bewohner / der Bewohnerin ge- genüber auf dessen / deren Verlangen zum Nachweis eines angemessenen Leistungsersat- zes zu zumutbaren Bedingungen und zur Übernahme der Umzugskosten in angemessenem Umfang verpflichtet. Dasselbe gilt, soweit die Einrichtung den Kündigungsgrund zu vertreten hat, im Falle der Zukunft liegenKündigung durch den Bewohner / die Bewohnerin nach 11.3. mit der Maß- gabe, dass der Bewohner / die Bewohnerin den Nachweis eines angemessenen Leistungs- ersatzes zu zumutbaren Bedingungen auch dann verlangen kann, wenn die Kündigung noch nicht erklärt wurde. § 115 Abs. 4 SGB XI bleibt unberührt.
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Samples: Vertrag Über Vollstationäre Betreuungs Und Pflegeleistungen
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag 13.1. Der Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossenge- schlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 MonatenAuf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen gekündigt werden. Während dieser Zeit ist Verbraucher im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Klein- unternehmen (das sind Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, die weniger als 50 Personen beschäftigen, weniger als 100.000 kWh/Jahr an Elektrizität verbrauchen und einen Jahres- umsatz oder eine ordentliche Kündigung ausgeschlossenJahresbilanzsumme von höchstens zehn Millio- nen Euro haben) können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Nach Ablauf Sofern eine Bindungsfrist vertraglich vereinbart ist, kann der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigtVertrag von der Salzburg AG sowie von Kunden, den Mietvertrag ohne Angabe welche Verbrau- cher im Sinne von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG oder Kleinunternehmen sind, zum Ablauf Ende des folgenden Monats ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge jederzeit gekündigt werden – dies jeweils unter Einhaltung der o.
a. Kündigungsfristen. Der Kunde hat schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform Kunden ohne Lastprofil- zähler können für die Einleitung und soll möglichst Durchführung eines allfälli- gen Lieferantenwechsels relevante Willenserklärungen elektro- nisch formfrei über das Online-System erfolgendie von den Lieferanten anzubietenden Web- sites jederzeit vornehmen.
13.2. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sofortige Beendigung aus wichtigem Grund seitens ist jeder- zeit möglich. Wichtige Gründe sind insbesondere:
a) die Nichterfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen oder die Nichterbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen gemäß Punkt 11.1. a) und b). Voraussetzung der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen vorzeitigen Be- endigung in diesen Fällen ist die Einstellbedingungen Einhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2;
b) wenn der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse Netzzugangsvertrag des Kunden, ungenügender Deckung Kunden aufgelöst wird;
c) wenn der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung Kunde mit der Erfüllung von nach Eröffnung des In- solvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen in Verzug gerät. Voraussetzung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung.
9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus vorzeitigen Beendigung in diesem Grunde kündigen.
9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen.
9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, Fall ist die MPB berechtigtEinhaltung des Mahnverfahrens gemäß Punkt 11.2;
d) wenn ein Insolvenzverfahren gegenüber einem der Vertragspart- ner mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
e) die Umgehung oder Manipulation von Mess-, das Fahrzeug auf Kosten Steuer- und Datenübertragungseinrichtungen durch den Kunden;
f) wenn der Salzburg AG der Zutritt zu den Messeinrichtungen gemäß den entsprechenden Bestimmungen des Mieters entfernen zu lassen.Netzzugangsver- trages nicht möglich ist;
9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt g) wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit Kunde ausgezogen oder übersiedelt ist, aber den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit.
9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.Ver-
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie