Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere: a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter; b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters; c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter; d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur; e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur; f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters; g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters; h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen; i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur; j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
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Samples: Agenturvertrag, Agenturvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. 5.1 Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er jeweilige Einzelvertrag wird auf für unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert Dauer geschlossen und verlängert sich jeweils um ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann weiteres Jahr, sofern ihn die Parteien nicht unter Einhaltung von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden3 Monaten zum voraus schriftlich kündigen. Für die Einhaltung Die Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages zwi- schen der Frist ist Kundin und der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichTON richtet sich nach den Best- immungen des Einzelvertrages. Der Vertrag kann außerordentlich Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem in den Einzel- vertrag vereinbarten Bereitstellungstermin.
5.2 Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenGrund ausserordentlich zu kündigen, bleibt von der Regelung in Ziffer 5.1 unberührt. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweilige andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob ver- tragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn die Kundin mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon an zwei aufei- nanderfolgenden Terminen in Verzug gerät oder ein An- trag auf Eröffnung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber Kundin gestellt und/oder Gesellschafter;ein solches Insol- venzverfahren eröffnet worden ist.
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf 5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5.4 Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart und kündigt die Kundin den Vertrag vor dessen Ablauf, so schuldet sie der TON das Entgelt für die während der noch nicht abge- laufenen Zeit der nicht bezogenen Leistungen.
5.5 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung der Kundin durch die TON ausseror- dentlich gekündigt, so ist die Kundin verpflichtet, der TON den aus der ausserordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft7.1 Das Vertragsverhältnis gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden gewählten Vertragsleistung. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich Es ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier 6 (sechs) Wochen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Gesellschaft oder dem Kunden mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr, wenn nicht 6 (sechs) Wochen vor ihrem Ablauf gekündigt werdenwird.
7.2 Schließt der Kunde während der Mindestvertragslaufzeit oder im Verlängerungszeitraum die- ses Vertrages einen weiteren Vertrag mit der Gesellschaft über andere kabel- basierte Pro- dukte (z.B. Pay TV, Internet, Sicherheitspaket oder Telefon), so verlängert sich mit Abschluss eines solchen weiteren Vertrages die jeweilige Laufzeitperiode des vorliegenden Vertrages über die Vertragsleistung bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit des weiteren Vertrages. Für Das Einverständnis mit einer solchen Vertragsverlängerung erteilt der Kunde bereits mit Abschluss des vorliegenden Vertrages. Unbeschadet der gemäß der vorstehend vereinbarten Verlängerung der Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraum des vorliegenden Vertrages beträgt die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichMindestver- tragslaufzeit des vorliegenden Vertrages jedoch maximal 2 (zwei) Jahre und jeder Verlängerungs- zeitraum des vorliegenden Vertrages maximal 1 (ein) Jahr.
7.3 Das Sicherheitspaket hat eine von Ziff. 7.1 abweichende Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende. Der Vertrag kann außerordentlich über das Sicherheitspaket endet mit Kündigung des zugrunde liegenden Internet-Vertrages mit der Gesellschaft.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag gemäß § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bei Vorlage eines geeigneten Nachweises (amtliche Meldebestätigung) mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kün- digen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet. Dies gilt nicht, sofern der Kunde in ein von der Gesellschaft oder einem mit ihr iSd §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen versorgtes Gebiet zieht. In diesem Fall ist der Kunde für die Dauer der verbleibenden Vertragslaufzeit zum Bezug der vertragsgegenständlichen Produkte an seiner neuen Adresse verpflichtet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwen- dungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu Produkte an seiner neuen Adresse berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf als das für einen entsprechenden Neuanschluss. Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Ge- stattung zur Versorgung der Wohnung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird.
7.5 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets in Textform erfolgen.
7.6 Das Vertragsverhältnis endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 43b Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berech- tigt den Kunden 6 (sechs) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.7 Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenGrund zu vertreten hatte. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz gel- tend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der tatsächliche Schaden vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der SchriftformKunden zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit Ein bereits bestehender Agenturvertrag verliert mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen 3 Monaten, nach einer Vertragsdauer von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten, ordentlich gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen jeweiligen Vertragspartner maßgeblich. Die Provisionsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum 31.12. eines Jahres schriftlich geändert werden. Widerspricht der Vertriebspartner der Änderung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Kommt auf einen Widerspruch hin keine Einigung zustande, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages. Der Vertrag wird ohne Ausspruch einer Kündigung dann beendet, wenn der Inhaber der Agentur oder eine Betriebsstelle wechselt, ohne dass zuvor die Zustimmung des Veranstalters erfolgt ist. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose zur fristlosen Kündigung des Vertrages bzw. einer Betriebsstelle durch den Veranstalter gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Informationen an den Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur
d) Eröffnung eines des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;, sowie Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
de) Abtretung, Verpfändung Pfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen Provisionsforderungen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ Firmensitzes/räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;Agentur
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter festgelegter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände erheblicher Buchungsrückgänge gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung bzw. vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach mehrfacher grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung Buchungen durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages Agenturvertrages bedarf der Schriftform.
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Samples: Agenturvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag 9.1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Er Kraft und wird auf unbestimmte unbestimm- te Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichabgeschlossen.
9.2. Der Vertrag kann außerordentlich von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimo- natigen Kündigungsfrist zum Monatsende mittelt eingeschriebenen Briefs gekündigt werden, sofern in den Annexen nicht abweichende Fristen vorgesehen sind.
9.3. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag in Bezug auf einzelne Produkte laut Annex A unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende zu kündigen.
9.4. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenGrund mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtige Gründe für wichtiger Grund gilt unter anderem: eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel vertragswidrige Verbreitung oder Weiterleitung der Gesellschafter Marktdaten, die irreführende Darstellung der Marktdaten, die Verweigerung der Mitarbeit bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen einem Audit sowie eine Verletzung der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Ver- pflichtung zur Zahlung der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung WBAG vorgeschriebenen Gebühren trotz schriftlicher Mah- nung durch die Agentur;WBAG, falls ein Antrag auf Liquidation des Geschäftes des jeweils anderen Vertragspartners gestellt oder einem solchen Antrag stattgegeben wird oder aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Vertragspartners ein ähnlicher Antrag gestellt oder diesem stattgegeben oder ein Verfahren eingeleitet wird, falls das Market Data Agreement betreffend die Lieferung von Marktdaten zwischen dem Vertrags- partner und dem Vendor oder Subvendor laut Annex A beendet wurde und der Vertragspartner die WBAG nicht über einen neuen Vendor oder Subvendor in Kenntnis setzt.
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags9.5. Die Kündigung des WBAG kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn sie aus irgendeinem Grund gehindert ist, die zu liefernden Marktdaten zur Verfügung zu stellen (z.B. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch die WBAG).
9.6. Im Falle einer vertragskonformen Auflösung dieses Vertrages bedarf hat keine der SchriftformVertragsparteien An- spruch auf Ersatz eines daraus resultierenden Schadens oder Erstattung von Kosten oder Aufwen- dungen.
9.7. Ungeachtet einer Vertragsauflösung gemäß dieser Klausel hat der Vertragspartner ohne weitere Ver- pflichtungen der WBAG gegenüber das Recht auf zeitlich unbegrenzte Nutzung der während der Laufzeit dieses Vertrages bezogenen Marktdaten sowie auf Verwendung dieser Marktdaten für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
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Samples: Derived Data Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 7.1 Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in KraftVertrag gilt für die Mindestvertragsdauer der vom Kunden gewählten Vertragsleistung (gemäß Preisliste und Leistungsbeschreibung). Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit ist für beide Vertragspartner mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werdenin der Leistungsbeschreibung und Preisliste festgelegten Frist, frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, kündbar. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es auf den Zugang bei der Gesellschaft an. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um den in der Leistungsbeschreibung und der Preisliste genannten Zeitraum.
7.2 Die Gesellschaft weißt den Kunden rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger auf die stillschweigende Verlängerung des Vertrages, die Möglichkeit, die Verlängerung des Vertrages durch seine fristgerechte Kündigung zu verhindern und die Kündigungsfrist, mit der dieser Vertrag nach seiner Verlängerung gekündigt werden kann, hin.
7.3 Sofern die Vertragsleistungen aus technischen Gründen nur in Verbindung mit einer anderen Grundleistung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden kann (die „abhängige Vertragsleistungen“ z. B. Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen als Grundleistung für weitere TV-Pakete oder HD-Hardware der Gesellschaft als Grundleistung für den Empfang privater HD-Programme), setzt dieses während des gesamten Vertragslaufzeit ein Vertragsverhältnis mit der Gesellschaft über die Grundleistung voraus. Wenn der Vertrag über die Grundleistung vor dem Ablauf der abhängigen Vertragsleistung endet, schuldet der Kunde weiterhin die Entgelte für die abhängige Vertragsleistung.
7.4 Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung und Umzug in ein von der Gesellschaft nicht versorgtes Gebiet das Recht, den Vertrag gemäß, soweit dieser die Erbringung von Telekommunikationsdiensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) umfasst, gemäß § 60 Absatz 2 TKG mit einer Frist von einem (1.) Monat zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit Wirkung zum Ende des Monats, indem er aus der Wohnung auszieht. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten Nachweis über den Umzug (amtliche Meldebestätigung) vorzulegen. Die monatlichen Entgelte werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiter berechnet. Die Gesellschaft ist berechtigt, für die durch den Umzug entstandenen Aufwendungen, ein Entgelt gemäß Preisliste zu verlangen, welches aber nicht höher sein darf, als das für den entsprechenden Neuanschluss.
7.5 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung ausläuft oder vom Gestattungsgeber gekündigt wird oder wenn die Zuführung der für die Erbringung der Vertragsleistungen notwendigen Leitungssignale über das BKN zum Kunden unmöglich ist (z. B. weil die Gesellschaft ein entsprechendes Grundstück, durch welches das BKN verläuft, nicht mehr nutzen kann) oder wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere des BKN durch Rückwirkungen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
7.6 Die ordentliche oder außerordentliche Kündigung dieses Vertrages muss stets mindestens in Textform gemäß Ziffer 10 erfolgen.
7.7 Der Vertrag endet bei Produkten mit fester Vertragslaufzeit im Sinne des § 56 Absatz 1 Satz 2 TKG mit Ablauf der Festlaufzeit, ohne, dass es einer Kündigung bedarf. Die Gesellschaft ist berechtigt den Kunden sechs (6) Wochen vor Ablauf der Festlaufzeit entsprechend zu informieren.
7.8 Der Kunde ist verpflichtet, einen in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte, der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte, gegenüber der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist. Dem Kunden ist der Eingang Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der tatsächliche Schaden vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der SchriftformKunden zu ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird 3.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag unbe- stimmte Zeit, es sei denn, es sind Verein- barungen über bestimmte Mindestvertrags- laufzeiten getroffen worden.
3.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich ordentlich mit einer Frist von vier 2 Wochen in Textform gekündigt werden, sofern nicht eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde. Für Durch die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichKündigung gegenüber Tele2 wird die dauerhafte Voreinstellung des Kundenan- schlusses nicht aufgehoben. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenKunde wird die Umstellung auf einen anderen Anbieter bei diesem beantragen. Als wichtige Gründe Dies gilt auch für eine fristlose Rückstellung auf den Anschlussbetreiber (Telekom Deutschland GmbH). Beauftragt der Kunde keinen anderen Anbieter und erbringt Tele2 gegenüber dem Kunden aufgrund der nicht erfolgten Umstellung des Kundenan- schlusses auch nach Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:Vertrags- verhältnisses Telekommunikationsdienstleis- tungen, hat der Kunde die Kosten der Inan- spruchnahme der Leistungen von Tele2 nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen.
3.3 Das Recht der Parteien zur fristlosen Kün- digung bleibt unberührt. Tele2 ist insbesondere zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsver- hältnisses berechtigt, wenn
a) Wechsel der Gesellschafter Kunde Dienstleistungen von Tele2 miss- bräuchlich in Anspruch nimmt, bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder ein ent- sprechender Tatverdacht besteht,
b) Verpachtung von Betriebsstellen gegen den Kunden ein Verfahren zur Abgabe der Agentur ohne vorherige Zustimmung eidesstattlichen Versicherung eingeleitet, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, ein solches droht oder in den Vermögensverhältnissen des Veranstalters;Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Ver- pflichtungen zeitweise oder dauerhaft nicht nachkommen wird,
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur Kunde wiederholt seine vertraglichen Pflichten verletzt, insbesondere für zwei auf- einanderfolgende Abrechnungszeiträume mit der Zahlung des von Tele2 in Rechnung gestellten Betrages bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;eines nicht unerheb-
d) Abtretungder Kunde wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;insbesondere einen erfolg- ten Wohnsitzwechsel nicht anzeigt,
e) Verpfändung der Kunde nach Abschluss des Dienstleis- tungsvertrages sein Einverständnis mit einer von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze Tele2 durchzuführenden Bonitätsprüfung nicht erteilt bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch widerruft oder die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der SchriftformAuskunft negativ ausfällt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 7.1 Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in KraftVertragsbeginn ist der Tag der ersten Werbesendung.
7.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vertraglich abgeschlossene Laufzeit – längstens um 12 Monate – wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit oder Ablauf einer Verlängerung gekündigt wird. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit Bei kurzen Laufzeiten bis zwei Monate beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag vereinbarten Ver- tragsdauer.
7.3 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen uns ohne Einhaltung gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:, wenn
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem VeranstalterAuftraggeber mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Zahlungsverzug kommt;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des VeranstaltersAuftraggeber seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder GesellschafterAuftraggeber einer wesentlichen Verpflichtung aus diesem Vertrag trotz zweimaliger schriftlicher Ab- mahnung nicht nachkommt;
d) Abtretung, Verpfändung außergewöhnliche und Verpfändung unverschuldete Umstände im Sinne von Provisionsansprüchen durch die AgenturZiffer 4.3 unsere Leistungserbringung auf nicht absehbare Zeit unmöglich oder unzumutbar machen;
e) Verpfändung die Anlage mangels Auslastung wirtschaftlich von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agenturuns nicht mehr zu betreiben ist;
f) Änderung ein Dritter Eigentums- oder Sicherungsrechte an der Anlage geltend macht und dadurch uns die Leistungs- erbringung unmöglich wird.
7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
7.5 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung Vertrages aufgrund von Ziffer 7.3 a bis c oder aus einem sons- tigen in der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung Person des Veranstalters;Auftraggebers liegenden wichtigen Grund, haftet uns der Auftraggeber für den durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstehenden Schaden. Der Schaden bemisst sich aus der Summe der noch ausstehenden Zahlungen bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt. Abzüglich einer Verzinsung in Höhe des dem Zeitpunkt der Kündigung gültigen Basiszinssatzes, höchstens jedoch 5% p.a. Soweit uns der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist, ist dieser maßgebend.
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;7.6 Bei Kündigung nach Ziffer 7.3 d bis f stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegen uns zu.
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände 7.7 Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformanderen Vertragspartner zu erfolgen.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsdauer, Kündigung. (1) Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er Vertrag wird an dem Tag wirksam, an dem die Parteien das SoW unterzeichnen und läuft auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich Zeit.
(2) Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der 3 Monaten zum Ende des dritten Quartals eines Kalenderjahres zu kündigen.
(3) Unberührt hiervon bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde Grund außerordentlich und fristlos gekündigt werdenzu kündigen.
(4) Als wichtiger Grund, der zu einer solchen außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt, gilt insbesondere, wenn
a. begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder die Zahlungseinstellung des KUNDEN auftreten;
b. der Zahlungsverzug des KUNDEN mehr als 2 Monats-Pauschalen bzw. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:Monatsrechnungen übersteigt;
a) Wechsel der Gesellschafter c. ein Insolvenzverfahren bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;der Parteien eröffnet wird.
b(5) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Auf Wunsch des KUNDEN übergibt LEMUNDO bei Ende des MSA oder des letzten gültigen SoW, je nach dem was später ist, die DOKUMENTATION und die Zugänge zur eCommerce-Plattform des KUNDEN an den KUNDEN oder einen von ihm benannten Dritten. Der Kunde trägt die Aufwände für die Übergabe, inkl. ggfs. Onboarding, Support, relevantem Know-How.
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Samples: Master Service Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 13.1. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er Vertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von beiden Parteien schriftlich mit den Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von vier acht Wochen gekündigt werden.
13.2. Für die Einhaltung der Frist Eine sofortige Beendigung aus wich tigem Grund ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichjederzeit möglich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Wich tige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten sind insbesondere:
a) Wechsel die Nichterfüllung fälliger Zahlungsver pflichtungen oder die Nichterbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheits leistungen gemäß Punkt 11.1. a) und b). Voraussetzung der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstaltervorzeitigen Be endigung in diesen Fällen ist die Einhal tung des Mahnverfahrens gem. Punkt 11.2.;
b) Verpachtung von Betriebsstellen wenn der Agentur ohne vorherige Zustimmung Netzzugangsvertrag des VeranstaltersKun den aufgelöst wird;
c) eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden eintritt oder der Kunde mit der Erfül lung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenz verfahrens fällig gewordenen Forde rungen in Verzug gerät. Voraussetzung der Agentur bzw. deren Inhaber sofortigen Beendigung ist in beiden Fällen, dass die Auflösung des Vertrages zur Abwendung schwerer persönlicher oder Gesellschafterwirtschaftlicher Nachteile des Ver tragspartners unerlässlich ist;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung der Kunde mit der Erfüllung von Provisionsansprüchen durch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fäl lig gewordenen Forderungen in Verzug gerät; Voraussetzung der vorzeitigen Beendigung in diesem Fall ist die AgenturEinhal tung des Mahnverfahrens gem. Punkt 11.2.;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen ein Insolvenzverfahren gegenüber einem der AgenturVertragspartner mangels kostende ckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information die Umgehung oder Manipulation von Mess, Steuer und Zustimmung des VeranstaltersDatenübertragungs einrichtungen durch den Kunden;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung wenn der Salzburg Öko der Zutritt zu den Messeinrichtungen gemäß den ent sprechenden Bestimmungen des Direktinkassos des VeranstaltersNetz zugangsvertrages nicht möglich ist;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in wenn der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei Kunde ausgezogen oder übersiedelt ist, aber den Vertrag nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformgekündigt hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit9.1 Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit 1 Kalendermonat (Mindestlaufzeit). Der Agenturvertrag Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der schriftlich gekündigt wird.
9.2 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für die Einhaltung der Soweit eine Abmahnung oder eine Bestimmung einer Frist zur Abhilfe erforderlich sein sollte, ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdendiese Erfordernis einzuhalten. Als wichtige Gründe wichtiger Grund für intersaar gilt insbesondere: - Erhebliches vertragswidriges Verhalten des Kunden. Dazu gehören auch Manipulationen an den technischen Einrichtungen in den Räumen der intersaar und betrügerische Handlungen. - Der Kunde seine Zahlungen nach entsprechender Ankündigung einstellt. - Der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Vergütung oder einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für die letzten zwei Monate entspricht, in Verzug kommt. - Der Kunde eine fristlose Kündigung wesentliche Bestimmung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel verletzt und trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung innerhalb dieser gesetzten Frist keine geeigneten Maßnahmen trifft, um die Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich. - Der Kunde erfüllt nicht das Verlangen von intersaar nach Sicherheitsleistung im Sinne der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur Ziffer 8.5. - Der Kunde die angemieteten Technikschränke / Mietflächen an Dritte ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;von intersaar vermietet.
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 9.3 intersaar ist auch berechtigt dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agentur des Kunden oder gegebenenfalls über das Vermögen eines persönlich haftenden Gesellschafters beantragt wird.
9.4 intersaar ist ferner berechtigt dem Kunden fristlos zu kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden oder gegebenenfalls über das Vermögen eines persönlich haftenden Gesellschafters eröffnet wird bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;der Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
d) Abtretung9.5 intersaar ist berechtigt, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen Falle einer fristlosen Kündigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht 75 % der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen nutzungsunabhängige Pauschalvergütung zu verlangen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass intersaar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Intersaar hingegen ist berechtigt den konkret angefallenen Schaden bei Nachweis vom höher oder niedriger anzusetzen, wenn intersaar einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
9.6 Kündigt intersaar den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grunde, vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen, so hat der Kunde die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen.
9.7 Jede Kündigung hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformschriftlich zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt 8.1 Dieser Vertrag ist nur solange wirksam, wie die entsprechende „Anschlussbestel- lung/Auftragsbestätigung“ Nr. ___________. vom Anschlussnehmer vollständig angenommen und nicht widerrufen worden ist und der Netzbetreiber nicht von seiner Leistungspflicht aus Grün- den, die er nicht zu vertreten hat, frei geworden ist.
8.2 Die Vereinbarung unter Punkt 1.4 und 1.5 über die Bereitstellung der vereinbarten maximalen Übertragungsleistung bzw. Einspeiseleistung wird erst wirksam, wenn die Messeinrichtung instal- liert und der Netzanschluss in Betrieb gesetzt worden ist.
8.3 Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung in Kraft. Er wird und läuft auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Zeit.
8.4 Der Agenturvertrag Vertrag kann von beiden Parteien schriftlich Vertragspartnern mit einer Frist von vier Wochen drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Netzbetreiber kann den Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:nur nach Satz 1 kündi- gen,
a) Wechsel wenn er dem Anschlussnehmer zugleich mit der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;Kündigung den Abschluss eines neuen Vertr a- ges zu angemessenen Konditionen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages annehmen kann,
b) Verpachtung von Betriebsstellen wenn dem Netzbetreiber die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten oder son s- tigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Agentur ohne vorherige Zustimmung Ziele des Veranstalters;§ 1 EnWG nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist oder
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen wenn der Agentur bzwNetzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem der Netzanschluss liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt.
8.5 Der Netzbetreiber ist zudem berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Anschlussnehmer wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, d. h. solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Netzbetreiber regelmäßig vertrauen darf (sog. deren Inhaber oder Gesellschafter;Kardinalpflichten), wie- derholt trotz Abmahnung zuwiderhandelt. § 314 BGB bleibt unberührt.
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. 8.6 Die Kündigung des Vertrages bedarf der SchriftformSchriftform (keine E-Mail).
8.7 Die gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers zum Netzanschluss und zur Abnahme des erzeug- ten Stroms aus dem EEG und dem KWKG bleiben unberührt.
8.8 Durch die Stilllegung der an die elektrische Anlage angeschlossenen Erzeugungs- /Batteriespeicheranlage/n wird der Vertrag nicht beendet
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Samples: Netzanschlussvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. (1) Alle Angebote der Wichmann Internet Services GmbH sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Wichmann Internet Services GmbH zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, des Be- reitstellungsformulars sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Der Agenturvertrag tritt Vertrag kann von jeder Seite mit Unterzeichnung in Kraftvier Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden, mit Aus- nahme von Leitungen, für die besondere Kündigungsfristen gelten. Er Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit Sollte der Unterzeichnung dieses Kunde nach Beendigung seines Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag nicht innerhalb eines Monats seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist Do- main(s) an einen anderen Provider übergeben, so ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) AbtretungProvider berechtigt, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertragsdiese freizugeben. Die Kündigung des Vertrages bedarf ausdrücklich der Schriftform.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt ins- besondere vor, wenn der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht uner- heblichen Betrages der geschuldeten Entgelte oder in einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Gebühren für 2 Monate entspricht, in Verzug kommt, der Kunde zahlungsunfähig oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt ist, der Kunde sonst schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt oder bei der Nutzung der Leistungen von Wichmann Internet Services GmbH gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezügl- ich dringender Tatverdacht besteht. Ein Recht zur fristlosen Kündigung für die Wichmann Internet Ser- vices GmbH besteht des weiteren bei vorzeitiger Beendigung des Hauptmietvertrages.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag 9.1. Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Er Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichabgeschlossen.
9.2. Der Vertrag kann außerordentlich von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimo- natigen Kündigungsfrist zum Monatsende mittelt eingeschriebenen Briefs gekündigt werden, sofern in den Annexen nicht abweichende Fristen vorgesehen sind.
9.3. Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag in Bezug auf einzelne Produkte laut Annex A unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende zu kündigen.
9.4. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenGrund mit sofortiger Wirkung auflösen. Als wichtige Gründe für wichtiger Grund gilt unter anderem: ◼ eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel vertragswidrige Verbreitung oder Weiterleitung der Gesellschafter Marktdaten, die irreführende Darstellung der Marktdaten, die Verweigerung der Mitarbeit bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen einem Audit sowie eine Verletzung der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen Verpflichtung zur Zahlung der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung WBAG vorgeschriebenen Gebühren trotz schriftlicher Mahnung durch die Agentur;WBAG, ◼ falls ein Antrag auf Liquidation des Geschäftes des jeweils anderen Vertragspartners gestellt oder einem solchen Antrag stattgegeben wird oder aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Vertragspartners ein ähnlicher Antrag gestellt oder diesem stattgegeben oder ein Verfahren einge- leitet wird, ◼ falls das Market Data Agreement betreffend die Lieferung von Marktdaten zwischen dem Vertrags- partner und dem Vendor oder Subvendor laut Xxxxx A beendet wurde und der Vertragspartner die WBAG nicht über einen neuen Vendor oder Subvendor in Kenntnis setzt.
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags9.5. Die Kündigung des WBAG kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn sie aus irgendeinem Grund gehindert ist, die zu liefernden Marktdaten zur Verfügung zu stellen (z.B. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch die WBAG).
9.6. Im Falle einer vertragskonformen Auflösung dieses Vertrages bedarf hat keine der SchriftformVertragsparteien Anspruch auf Ersatz eines daraus resultierenden Schadens oder Erstattung von Kosten oder Aufwendungen.
9.7. Ungeachtet einer Vertragsauflösung gemäß dieser Klausel hat der Vertragspartner ohne weitere Ver- pflichtungen der WBAG gegenüber das Recht auf zeitlich unbegrenzte Nutzung der während der Lauf- zeit dieses Vertrages bezogenen Marktdaten sowie auf Verwendung dieser Marktdaten für die vertrag- lich vereinbarten Zwecke.
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Samples: Derived Data Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 4.1 Der Agenturvertrag Vertrag tritt mit Unterzeichnung seiner schriftlichen Bestätigung durch die WF zum in Kraftdieser Bestätigung genannten Ausführungstermin in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Er wird Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit geschlossenund kann gemäß § 56 Abs. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich 3 TKG mit einer Frist von vier Wochen 1 Monat gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für Außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei Umzug in eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei WF nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertragsversorgte Liegenschaft. Die Kündigung erfolgt dann zu dem Datum, in dem die nachweisliche Beendigung des Vertrages bedarf Mietvertrages bzw. der SchriftformNutzung durch den Eigentümer eintritt. Im Falle eines Ablebens des Kunden können Angehörige zum Ende des laufenden Monats den Vertrag bei Vorlage der Sterbeurkunde kündigen. Die Kündigung muss der WF immer unter Angabe der Vertragsnummer in Textform, im Sinne der Rechtsprechung, zugehen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seine Kündigung bei der WF rechtzeitig und vollständig eintrifft. Es werden immer alle diesen Vertrag betreffenden Dienste mitgekündigt, so der Kunde dies nicht anders mit der WF vereinbart bzw. einen separaten Nutzungsvertrag für diese Dienste eingeht. Hierbei geht es z.B. um die weitere Nutzung von Rufnummern und Email Adressen.
4.2 Die WF ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn:
4.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der WF hat der Kunde alle ihm von der WF überlassenen Komponenten (und Endgeräte) unverzüglich und in funktionsfähigem Zustand, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen auf eigene Kosten der WF zurückzugeben. Geschieht dies nicht oder sind die Komponenten beschädigt, werden dem Kunden die Kosten für eine Neubeschaffung in Rechnung gestellt.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft10.1. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossenDie Mindestdauer eines Wartungsvertrages beträgt 3 Jahre. Mit Die Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine GültigkeitVertrag nicht bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt wird.
10.2. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist Jede Partei ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose zur Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:berechtigt, wenn die andere Partei es bei Verletzung einer Vertragsbestimmung unterlassen hat, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der anderen Partei zur Wiedergutmachung der Verletzung, dieser Aufforderung nachzukommen.
a) Wechsel 10.3. Der AN hat das Recht, bei Nichtbezahlung der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft Wartungsgebühr durch den Kunden vom Vertrag ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;Einhaltung von Fristen zurückzutreten.
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens 10.4. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Wird dieser Rücktritt ausgeübt, so wird er sofort mit der Agentur bzwEntscheidung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. deren Inhaber Wird das Unternehmen fortgeführt, so wird ein Rücktritt erst 6 Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Gesellschafter;nach Abweisung des Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens wirksam. Jedenfalls erfolgt die Vertragsauflösung mit sofortiger Wirkung, sofern das Insolvenzrecht, dem die insolvente Vertragspartei unterliegt, dem nicht entgegensteht oder wenn die Vertragsauflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile des Vertrags-partners der insolventen Vertragspartei unerlässlich ist.
d) Abtretung10.5. Überlässt der Kunde das Gerät oder die Anlage einem Dritten, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch so bleibt dennoch seine Verpflichtung zur Zahlung des Wartungsentgeltes für die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen Dauer des Wartungsvertrages aufrecht, es sei denn, dass der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Dritte mit Zustimmung des Veranstalters;AN in den jeweiligen Vertrag eintritt. Der AN kann den Eintritt des Dritten in den Wartungsvertrag nur aus wichtigen Gründen widersprechen.
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw10.6. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch Eine Vertragskündigung nach Punkt 10.2 keine Haftung für die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformaussprechende Partei.
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Samples: Wartungsvertrag
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft5.1 Die Mindestvertragslaufzeit eines beauftragten TV Vertrages (Analog‐ und Digital TV) beträgt 1 Monat. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier 2 (zwei) Wochen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Gesellschaft oder dem Kunden mindestens 2 (zwei) Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils 1 Monat, wenn nicht 2 (zwei) Wochen vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.2 Die Mindestvertragslaufzeit eines beauftragten TV Zusatzprodukt Vertrages (BasisHD) beträgt 12 Monate. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Frist von 6 (sechs) Wochen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss der Gesellschaft oder dem Kunden mindestens 6 (sechs) Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils zwölf Monate, wenn nicht 6 (sechs) Wochen vor ihrem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
5.3 Sofern der Kunde mehrere Multimedia‐Dienste beauftragt hat, kann jeder Multimedia‐Dienst gesondert gekündigt werden. Für Dies gilt nicht bei Kombipaketen, bei denen mehrere Multimedia‐Dienste ausschließlich zusammen vermarktet und bereitgestellt werden.
5.4 Im Falle der Buchung eines höherwertigen Produktes innerhalb eines beauftragten Multimedia‐Dienstes endet die Einhaltung Bereitstellung des gebuchten Produktes mit der Frist Bereitstellung des höherwertigen Produktes. Mit dieser Bereitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für das höherwertige Produkt.
5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Kunde hat insbesondere im Fall der Kündigung seiner Wohnung das Recht, den Vertrag fristlos zum Datum seines Auszugs zu kündigen. Dies gilt nicht, sofern der Kunde in eine Liegenschaft zieht, die von der Gesellschaft oder einem mit ihr i. S. d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Eigentümer der Liegenschaft mit Fernseh‐ und Hörfunksignalen versorgt wird. In diesem Fall ist der Eingang Kunde für die Dauer der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichverbleibenden vertraglichen Laufzeit zum Bezug der beauftragten Multimedia‐ Dienste an seiner neuen Adresse verpflichtet. Der Sofern diese Voraussetzung nicht gegeben ist, endet der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos über die Multimedia‐ Dienste mit dem Datum der Vorlage geeigneter Nachweise (wie z.B. Meldebestätigung oder Vorlage des neuen Mietvertrages) durch den Kunden wirksam. Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung ausläuft oder gekündigt werden. Als wichtige Gründe für wird oder wenn eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel Gefährdung der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen Einrichtungen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben VertragsverletzungenGesellschaft, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe des Breitbandnetzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, öffentlichen Sicherheit droht.
5.6 Jede Kündigung hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformschriftlich zu erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 7.1 Der Agenturvertrag Servicevertrag (inkl. dieser ABS) tritt mit Unterzeichnung der rechtsgültigen Unterschrift beider Vertragspartner zum im Servicevertrag ver- einbarten Termin in Kraft. Er Wir zeichnen kollektiv zu zweien.
7.2 Der Servicevertrag wird für die vereinbarte Mindestlaufzeit und darüber hinaus – sofern im Servicevertrag keine Maximallauf- zeit vereinbart ist – auf unbestimmte Zeit geschlossenDauer abgeschlossen.
7.3 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Servicevertrag (inkl. Mit dieser ABS) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Kalenderjahres, frühestens aber zum Ende der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert vereinbarten Mindestlaufzeit, schriftlich zu kündigen, sofern nicht anders vereinbart.
7.4 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Servicevertrag (inkl. dieser ABS) aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: (a) bei schuldhafter schwerer Vertragsverletzung durch den anderen Vertragspartner, welche trotz schriftlicher Abmah- nung nicht innert angemessener Nachfrist vollständig beseitigt wird; oder (b) wenn der andere Vertragspartner dauerhaft zah- lungsunfähig ist oder gegen ihn ein bereits bestehender Agenturvertrag seine GültigkeitKonkurs- oder Nachlass- verfahren beantragt oder eröffnet wird oder mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wird.
7.5 Wir sind berechtigt, den Servicevertrag (inkl. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien dieser ABS) mit sofortiger Wirkung schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werdenzu kündigen, falls das System durch unsachgemässe Behandlung seitens des Kunden oder Dritter oder infolge höherer Gewalt schwer beschädigt oder un- brauchbar wird. Für die Einhaltung Ein solches Ereignis hat uns der Frist Kunde unver- züglich mitzuteilen. Die Vergütung berechnet sich in diesem Fall pro rata temporis. Schadenersatzansprüche behalten wir uns vor.
7.6 Nach Beendigung des Servicevertrages (inkl. dieser ABS) ist der Eingang Kunde berechtigt, die letzte von uns installierte Ausgabe der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe Software weiterhin gemäss den für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter;
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftformdiese geltenden Nut- zungsbedingungen zu nutzen.
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Vertragsdauer, Kündigung. 5.1 Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er jeweilige Einzelvertrag wird auf für unbestimmte Zeit Dauer geschlossen. Mit Sofern in den besonderen Geschäftsbedingungen nicht anders vereinbart, kann der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann Vertrag von beiden Parteien schriftlich Vertragspartnern jederzeit mit einer Frist von vier Wochen einem Monat zum Monatsende, erstmalig jedoch zum Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblichEine Mindestlaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages zwischen dem Kunden und t.i.c. Der Vertrag kann außerordentlich richtet sich nach den Bestimmungen des Einzelvertrages. Die Vertragslaufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit dem in dem Einzelvertrag vereinbarten Bereitstellungstermin.
5.2 Das Recht beider Vertragspartner, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werdenGrund außerordentlich zu kündigen, bleibt von der Regelung in Ziffer 5.1 unberührt. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon an zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Verzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung des Vertrages gelten insbesondere:
a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter;
b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters;
c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber des Kunden gestellt und/oder Gesellschafter;ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur;
e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur;
f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters;
g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters;
h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen;
i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur;
j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf 5.3 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
5.4 Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch t.i.c. außerordentlich gekündigt, so ist der Kunde verpflichtet, t.i.c. den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
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