Vertragsdauer, Kündigung. 1. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochen. 2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden. 3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf. 4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt. 5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen, die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnen. 6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Abonnements
Vertragsdauer, Kündigung. 1. Ist 7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums ent- weder der Kunde oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch Sky jeweils mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (Frist von sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Verbundene Angebote können nur zusammen gekündigt werden. Die zahlungspflich- tige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel 1 Jahr automatisch nach Bestellung des Pro- grammangebots.
7.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Kunde kann jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonne- mentumfangs jeweils zu den Standartpreisen vornehmen. Ein Upgrade zu Sonderkonditionen bedingt ggf. einen Neustart der Vertragslaufzeit. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss Sky bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung in Textform mitgeteilt werden.
7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gülti- gen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.
7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbre- chung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
7.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Kunden einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende14 Tagen berechtigt, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauerden Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 WochenProgrammpakete oder Programmkombina- tionen außerordentlich zu kündigen.
27.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werdenUnterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstän- de die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erd- beben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen so- wie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
37.7 Zieht der Kunde in ein anderes Empfangsgebiet als das der PYUR, berechtigt ihn das nicht, das Sky Abonnement außerordentlich zu kündi- gen, sofern die Sky Programme technisch verfügbar bleiben. Test- Dies ist ins- besondere der Fall, wenn am neuen Wohnort des Kunden ein Anschluss an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenemp- fangsanlage, die auch Sky Programme empfangen kann, vorhanden ist. Für diesen Fall stellt Sky dem Kunden die erforderlichen Empfangsge- räte und Schnupper-Abos enden generell mit FristablaufSmartcard ggf. gegen eine Gebühr zur Verfügung. Der Kunde hat unverzüglich eine amtliche Ummeldebestätigung vorzulegen, und daher ohne Kündigungsbedarfandere Nachweise werden nicht anerkannt.
4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen, die 7.8 Kündigt der Kunde schuldhaft zu vertreten hatdas PYUR Pay TV Paket, ist der Verlag berechtigtstellt Sky dem Kunden zuzüglich des bereits gebuchten Sky Programms, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnendas Sky Basispaket zur Verfügung.
6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 118.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2026. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beiden Vertragsparteien steht die Möglichkeit offen, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2027 zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vertragspartner bis spätestens zum 31.12.2025. Sämtliche Verpflichtungen des Caterers, die sich an die Übergabe der Gastronomieflächen knüpfen, bestehen erst ab der jeweiligen Übergabe der betroffenen Fläche.
18.2 Dem Caterer wird empfohlen, in Ansehung der Beendigung des vorstehenden Vertragsverhältnisses, in allen Cateringverträgen, die er mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder Veranstaltern der Volkswagen Halle abschließt, ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass ihm die Erfüllung des Cateringvertrags in Ansehung der Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses mit der SBB unmöglich wird.
18.3 Cateringverträge mit Veranstaltern der Volkswagen Halle, die über den Beendigungszeitraum des vorliegenden Vertrags hinausgehen, müssen zwischen den Vertragsparteien zuvor abgestimmt werden. Sie bedürfen der Zustimmung durch SBB.
18.4 Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbartMaßgabe der gesetzlichen Regeln aus wichtigem Grund, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristetinsbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch nach vorheriger Abmahnung und Fristsetzung zu kündigen. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch die SBB liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Caterer mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer der Zahlung vertraglich geschuldeter Entgelte in Höhe von insgesamt mehr als 50.000,00 Euro (in der Regel 1 Jahr bzw. 51 AusgabenWorten: fünfzigtausend) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 länger als vier Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochenin Verzug gerät.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlichb) gekündigt werden.dem Caterer die zur vertragsgemäßen Durchführung von Gastronomiedienstleistungen erforderliche behördliche Erlaubnis / gaststättenrechtliche oder gewerberechtliche Konzession nicht erteilt, zurückgenommen oder widerrufen wird und dies vom Caterer zu vertreten ist;
3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf(c) der Caterer eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, und daher ohne Kündigungsbedarf.ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Caterers mangels Masse abgelehnt wird;
4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich (d) Lebensmittelkontrollen der Ordnungsbehörden in der Volkswagen Halle zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründenschwerwiegenden Beanstandung führen, die der Kunde schuldhaft Caterer zu vertreten hat und er die beanstandeten Umstände nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Beanstandung behebt oder eine schwerwiegende Beanstandung wiederholt (mehr als zwei Mal binnen eines Zeitraums von 12 Monaten) ausgesprochen wird;
(e) der Caterer die Nutzung der zur Verfügung gestellten Gastronomieflächen ohne schriftliche Zustimmung durch die SBB wesentlich ändert;
(f) der Caterer auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen der vereinbarten Service Level Agreements verstößt.
18.5 Endet das Vertragsverhältnis durch eine Kündigung von der SBB aus wichtigem Grund gemäß 18.5 a-f, den der Caterer zu vertreten hat, ist so hat der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis Caterer der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach SBB den dadurch entstehenden Schaden zu verrechnenersetzen.
618.6 Bei Veräußerung oder Übertragung des gesamten Betriebes, eines Teilbetriebes oder der Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten durch den Caterer, steht der SBB ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Deckt sich im Übrigen die durch Dieses Recht kann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Anzeige der Veräußerung oder Übertragung von der SBB ausgeübt werden.
18.7 Eine Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
18.8 Setzt der Caterer nach Ablauf der Vertragszeit den Gebrauch der Gastronomieflächen fort, gilt der Vertrag nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, als verlängert. § 545 BGB wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattetabbedungen.
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Samples: Catering Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 1. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums 13.1 Der Vertragsbeginn für die zeitlich begrenzte Einräumung von Nutzungsrechten an der „Standardsoftware“ oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist die Erbringung von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochen.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden.
3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf.
4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen, die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung Wartungsleistungen im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechneneiner dauerhaften Lizenz für die „Standardsoftware“ ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
613.2 Die Vertragslaufzeit für die Erbringung von Wartungsleistungen beträgt ein Jahr. Deckt Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf eines Vertragsjahres von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird.
13.3 Hat SIGMA dem Kunden eine dauerhafte Lizenz für die „Standardsoftware“ eingeräumt, so bleiben die Nutzungsrechte des Kunden von einer Kündigung der Wartungsleistungen unberührt.
13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigt der Kunde wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes, der durch SIGMA zu vertreten ist, so wird ihm eine bereits im Übrigen Voraus für nach dem Kündigungszeitpunkt liegende Zeiträume gezahlte Vergütung anteilig erstattet.
13.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für SIGMA insbesondere in jedem Fall vor, in dem
13.5.1 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Einrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
13.5.2 der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf SIGMA jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
13.5.3 der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung ihm eingeräumten Nutzungsrechte an der „Standardsoftware“ überschreitet, und einen solchen Verstoß auch auf eine Abmahnung hin nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattetunverzüglich abstellt.
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Samples: Software License Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 18.1 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist:
8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbartVertragsschluss zur Verfügung, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware).
8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden.
8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist:
8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer bestimmten Mindestbezugsdauer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur.
8.2.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses.
8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info.
8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxx.
8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung.
8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende14 Tagen berechtigt, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauerden Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monatesonstige Dienste, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 WochenProgrammpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigen.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden.
3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf.
4. Die Kündigung 8.8 Sky ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei nicht verantwortlich für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger Störungen bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus GründenUnterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung nicht im Rahmen Einflussbereich von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnenSky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 18.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ab- lauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Ist nicht ausdrücklich Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website xxx.xxx.xx/xxx-xxxx.
8.1.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur.
8.1.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Ver- tragsschlusses.
8.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Kunde kann im Rahmen der zulässigen Kom- binationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbartmindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslauf- zeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.
8.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristetwie z. B. einzelne Programm- kanäle, jedoch soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls ver- längern sie sich jeweils um weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website xxx.xxx.xx/xxx-xxxx.
8.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Program- mausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen an- dauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
8.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung Lage dem Kunden einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stel- len, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende14 Tagen berechtigt, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauerden Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 WochenProgrammpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden.
3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf.
4. Die Kündigung 8.6 Sky ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei nicht verantwortlich für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger Störungen bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus GründenUnterbrechungen der geschuldeten Leis- tungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die der Kunde schuldhaft zu vertreten hatnicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, ist der Verlag berechtigtÜberschwemmungen, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inklFeuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Vergünstigung im Rahmen Unterlassungen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnenTelekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.
6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: Service Agreement
Vertragsdauer, Kündigung. 19.1 Dieser Rahmenvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Ist Sollten die Parteien bereits vor Abschluss dieses Rahmenvertrages Einzelverträge abgeschlossen und die sich daraus ergebenden Pflichten noch nicht ausdrücklich vollständig erfüllt haben, so gilt dieser Rahmenvertrag auch für diese Einzelverträge.
9.2 Dieser Rahmenvertrag hat eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in der Regel 1 Jahr bzwunbestimmte Laufzeit. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Frist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch 3 Monaten zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochen.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
3. Test- 9.3 Mit Kündigung des Rahmenvertrages gelten auch sämtliche auf der Grundlage des Rahmenvertrags geschlossenen Einzelverträge unter Berücksichtigung der in den Einzelverträgen vereinbarten Kündigungsfristen und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf/ oder Laufzeiten als gekündigt.
49.4 Soweit in den jeweiligen Einzelverträgen nicht anderweitig vereinbart, können die Einzelverträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden; eine Vergütung erfolgt in diesem Fall nur anteilig bis zum Wirksamwerden der Kündigung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht von LM gemäß § 648a BGB bleibt unberührt. Bei Einzelverträgen, die eine einmalige Leistungserbringung und keine wiederkehrenden Leistungen durch den Auftragnehmer vorsehen, ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
9.5 Beide Parteien sind berechtigt, diesen Rahmenvertrag oder einen Einzelvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn • über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder • eine Partei ihren vertraglichen Pflichten auch nach schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Partei nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung seitens LM liegt insbesondere vor, wenn • der Auftragnehmer gegen die Geheimhaltungspflicht oder das Wettbewerbsverbot dieses Rahmenvertrages verstößt, • der Auftragnehmer mehr als zweimal innerhalb eines Jahres gem. Ziffer 5.1 Beurteilungen schlechter als 85 % für seine Arbeit erhalten hat, • dem Auftragnehmer Abnahmen gem. Ziffer 5 mehr als einmal innerhalb eines Jahres verweigert wurden, • der Kunde von LM den Auftrag ändert oder aufkündigt. In diesem Fall endet der auf diesen Auftrag bezogene Einzelvertrag zwischen LM und dem Auftragnehmer entsprechend vorzeitig, fristlos und ohne Anspruch auf Vergütung. Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf die jeweilige Vergütung der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen.
9.6 Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und dieses Rahmenvertrages sowie eines jeden Einzelvertrages bedarf der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügtSchriftform.
59.7 Soweit der Regelungsgehalt einzelner Vorschriften dieses Rahmenvertrages über die Vertragsbeendigung hinaus reicht, bleiben die Vorschriften dieses Rahmenvertrages auch nach seiner Beendigung wirksam. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus GründenDies gilt insbesondere in Bezug auf Verpflichtungen zur Freistellung von Ansprüchen Dritter, Gewährleistungsverpflichtungen, Vorschriften zur Vertraulichkeit gemäß Ziffer 11 sowie auf das Wettbewerbsverbot und die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnenTreuepflicht gemäß Ziffer 13.
6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertragsdauer, Kündigung. 1. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbartSoweit keine abweichende Vereinbarung ge- troffen wurde, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch wird der Dauermietvertrag auf unbestimmte Zeit mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in Mindestvertrags- laufzeit, die dem Mieter auf der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum KalendermonatsendeGPS-Home- page im Rahmen der Produktauswahl unter- halb des Mietbeginns angezeigt wird, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochenge- schlossen.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werdenWährend der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach oder zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der Kün- digungsfrist zu kündigen.
3. Test- und Schnupper-Abos enden generell Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindest- laufzeit jederzeit, spätestens bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats, zulässig. Soll der Ver- trag mit FristablaufAblauf der Mindestlaufzeit beendet werden, und daher ohne Kündigungsbedarfhat die Kündigung spätestens bis zum letzten Werktag des Vormonats zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu erfolgen. Jah- resverträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und des Mieters soll ausschließlich über das Online-System erfolgen. Eine Kündi- gung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügtKündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Vermieters bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen des Parkobjek- tes, bei ungenügender Deckung der Zahlungs- modalitäten bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus GründenZahlungsverzug des Mieters oder der Gefährdung der Erfüllung der Zah- lungsverpflichtung des Mieters. Der Vermieter hat das Recht, die den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, Mieter mit zwei aufeinan- derfolgenden Zahlungen oder mit insgesamt drei Zahlungen innerhalb von zwölf Monaten in Verzug ist oder aufgrund der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnenNichtbeach- tung des zweiten Mahnschreibens ein Inkas- soverfahren eingeleitet wurde.
6. Deckt Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt.
7. Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschwei- genden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung das Mietver- hältnis daher nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattetunbestimmte Zeit.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsdauer, Kündigung. 17.1 Diese RVB gelten stets so lange, als noch mindestens ein Leistungsmodul vom AG bezogen wird; mit und zum Zeitpunkt der Beendigung des letzten Leistungsmoduls endet automatisch auch die Geltung dieser RVB, ohne dass es insofern einer gesonderten Kündigung bedarf. Ist nicht ausdrücklich Im Fall der Wiederbeauftragung eines Leistungsmoduls treten diese RVB, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, wieder in Kraft.
7.2 Die Vertragsdauer eines jeden Leistungsmoduls wird im „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ vereinbart. Sofern im „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ nichts Abweichendes vereinbart wurde, handelt es sich bei der dort angegebenen Vertragsdauer um eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbartfeste Laufzeit, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in der Regel 1 Jahr bzwdas ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen ist und die sich in Ermangelung einer Kündigung (siehe nachstehende Ziff. 51 Ausgaben7.3) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochenum jeweils 24 Monate verlängert.
2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden7.3 Sofern im „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate zum jeweiligen Laufzeitende; maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei.
37.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung eines Leistungsmoduls aus wichtigem Grund bleibt im Übrigen unberührt. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit FristablaufEin solcher wichtiger Grund liegt, und daher ohne Kündigungsbedarf.
4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären neben den in diesen RVB oder den Leistungsmodulbedingungen ausdrücklich genannten Fällen, unter anderem vor, (i) für beide Parteien, wenn über das Vermögen der jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sowie (ii) für beide Parteien, bei wesentlichen Vertragsverstößen der jeweils anderen Partei (insbesondere in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2Geheimhaltung oder bei unberechtigtem Behindern von Überwachungsmaßnahmen des AG im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügteine solche Kündigung nach dieser Unterziffer (ii) im Regelfall eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.
5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen7.5 Kündigungen haben stets schriftlich mit eingeschriebenen Brief an die andere Vertragspartei zu erfolgen.
7.6 Der AN ist berechtigt, Dokumentationen, die dem Nachweis der Kunde schuldhaft zu vertreten hatauftrags- und ordnungsgemäßen Leistungserbringung dienen, ist entsprechend der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnenjeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
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Samples: RVB (Rahmenvertrag)