Common use of Vertragsdauer, Kündigung Clause in Contracts

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware). 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. 8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxx. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigen. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit 13.1 Der Vertragsbeginn für die zeitlich begrenzte Einräumung von Nutzungsrechten an der „Standardsoftware“ oder die Erbringung von Wartungsleistungen im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware)Rahmen einer dauerhaften Lizenz für die „Standardsoftware“ ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten 13.2 Die Vertragslaufzeit für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit VertragsschlussErbringung von Wartungsleistungen beträgt ein Jahr. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich automatisch die Laufzeit jeweils um weitere 12 Monateein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. 8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 drei Monaten zum Ende vor Ablauf eines Vertragsjahres von einer der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform Parteien schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxxwird. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens 13.3 Hat SIGMA dem Kunden eine dauerhafte Lizenz für die „Standardsoftware“ eingeräumt, so bleiben die Nutzungsrechte des Kunden von einer Kündigung der Wartungsleistungen unberührt. 13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigt der Kunde wegen Vorliegens eines vollständigen Programm- ausfalls ist wichtigen Grundes, der durch SIGMA zu vertreten ist, so wird ihm eine bereits im Voraus für nach dem Kündigungszeitpunkt liegende Zeiträume gezahlte Vergütung anteilig erstattet. 13.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für SIGMA insbesondere in jedem Fall ausgeschlossenvor, wenn die Unterbrechung nicht in dem 13.5.1 der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Einrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als 12 Tage zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht; 13.5.2 der Kunde zahlungsunfähig ist oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf SIGMA jedoch nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum wegen eines Verzugs mit der Unterbre- chung. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr Entrichtung der Vergütung, der in der LageZeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist; 13.5.3 der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, dem Kunden Extrasinsbesondere die ihm eingeräumten Nutzungsrechte an der „Standardsoftware“ überschreitet, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigenund einen solchen Verstoß auch auf eine Abmahnung hin nicht unverzüglich abstellt. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: Software License Agreement

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang 18.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am 01.07.2023 und endet am 30.06.2026. Beiden Vertragsparteien steht die Möglichkeit offen, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 30.06.2027 zu verlängern. Die Ausübung der Zugang Verlängerungsoption erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vertragspartner bis spätestens zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit 31.12.2025. Sämtliche Verpflichtungen des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang Caterers, die sich an die Übergabe der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur VerfügungGastronomieflächen knüpfen, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware)bestehen erst ab der jeweiligen Übergabe der betroffenen Fläche. 8.1.2 Soweit 18.2 Dem Caterer wird empfohlen, in Ansehung der Zeitraum zwischen dem Zugang Beendigung des vorstehenden Vertragsverhältnisses, in allen Cateringverträgen, die er mit Veranstaltern der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitetVolkswagen Halle abschließt, entfällt ein außerordentliches Kündigungsrecht für den überschreitenden Zeitraum Fall zu vereinbaren, dass ihm die Zah- lungsverpflichtung Erfüllung des KundenCateringvertrags in Ansehung der Beendigung des vorliegenden Vertragsverhältnisses mit der SBB unmöglich wird. 8.2 Soweit im Leistungsumfang 18.3 Cateringverträge mit Veranstaltern der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist:Volkswagen Halle, die über den Beendigungszeitraum des vorliegenden Vertrags hinausgehen, müssen zwischen den Vertragsparteien zuvor abgestimmt werden. Sie bedürfen der Zustimmung durch SBB. 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss18.4 Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nach vorheriger Abmahnung und Fristsetzung zu kündigen. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung durch die SBB liegt insbesondere vor, wenn (a) der Caterer mit der Freischaltung Zahlung vertraglich geschuldeter Entgelte in Höhe von insgesamt mehr als 50.000,00 Euro (in Worten: fünfzigtausend) länger als vier Wochen in Verzug gerät. (b) dem Caterer die zur vertragsgemäßen Durchführung von Gastronomiedienstleistungen erforderliche behördliche Erlaubnis / gaststättenrechtliche oder gewerberechtliche Konzession nicht erteilt, zurückgenommen oder widerrufen wird und dies vom Caterer zu vertreten ist; (c) der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit Caterer eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben, ein der Übergabe Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet, seine Zahlungen eingestellt hat oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Caterers mangels Masse abgelehnt wird; (d) Lebensmittelkontrollen der Ordnungsbehörden in der Volkswagen Halle zu einer schwerwiegenden Beanstandung führen, die der Caterer zu vertreten hat und er die beanstandeten Umstände nicht innerhalb von Smartcard und Empfangsgerät an zwei Wochen nach der Beanstandung behebt oder eine schwerwiegende Beanstandung wiederholt (mehr als zwei Mal binnen eines Zeitraums von 12 Monaten) ausgesprochen wird; (e) der Caterer die Nutzung der zur Verfügung gestellten Gastronomieflächen ohne schriftliche Zustimmung durch die SBB wesentlich ändert; (f) der Caterer auch nach schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Bestimmungen der vereinbarten Service Level Agreements verstößt. 18.5 Endet das Vertragsverhältnis durch eine Kündigung von der SBB aus wichtigem Grund gemäß 18.5 a-f, den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation Caterer zu vertreten hat, so hat der Caterer der SBB den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. 18.6 Bei Veräußerung oder Übertragung des gesamten Betriebes, eines Teilbetriebes oder der Rechte aus diesem Vertrag auf einen Dritten durch den Installateur. 8.2.2 Für den FallCaterer, dass die Übergabe steht der SBB ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dieses Recht kann innerhalb eines Zeitraums von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder sechs Monaten nach Anzeige der Kunde Veräußerung oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter Übertragung von der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt SBB ausgeübt werden. 8.5 Während 18.7 Eine Kündigung dieses Vertrages bedarf der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxxSchriftform. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen18.8 Setzt der Caterer nach Ablauf der Vertragszeit den Gebrauch der Gastronomieflächen fort, wenn die Unterbrechung gilt der Vertrag nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauertverlängert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung§ 545 BGB wird abbedungen. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigen. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: Catering Agreement

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang 9.1 Dieser Rahmenvertrag tritt mit der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky GoUnterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Sky stellt Sollten die Parteien bereits vor Abschluss dieses Rahmenvertrages Einzelverträge abgeschlossen und die sich daraus ergebenden Pflichten noch nicht vollständig erfüllt haben, so gilt dieser Rahmenvertrag auch für diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware)Einzelverträge. 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden9.2 Dieser Rahmenvertrag hat eine unbestimmte Laufzeit. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang 9.3 Mit Kündigung des Rahmenvertrages gelten auch sämtliche auf der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit Grundlage des Rahmenvertrags geschlossenen Einzelverträge unter Berücksichtigung der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard in den Einzelverträgen vereinbarten Kündigungsfristen und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur/ oder Laufzeiten als gekündigt. 8.2.2 Für 9.4 Soweit in den Falljeweiligen Einzelverträgen nicht anderweitig vereinbart, dass können die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens Einzelverträge unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden; eine Vergütung erfolgt in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss diesem Fall nur anteilig bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werdenKündigung. Ein gesetzliches Kündigungsrecht von LM gemäß § 648a BGB bleibt unberührt. Bei Einzelverträgen, die eine einmalige Leistungserbringung und keine wiederkehrenden Leistungen durch den Auftragnehmer vorsehen, ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen. 8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxx. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen 9.5 Beide Parteien sind berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete diesen Rahmenvertrag oder Programm- kombinationen einen Einzelvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn • über das Vermögen der anderen Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder • eine Partei ihren vertraglichen Pflichten auch nach schriftlicher Aufforderung durch die jeweils andere Partei nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung seitens LM liegt insbesondere vor, wenn • der Auftragnehmer gegen die Geheimhaltungspflicht oder das Wettbewerbsverbot dieses Rahmenvertrages verstößt, • der Auftragnehmer mehr als zweimal innerhalb eines Jahres gem. Ziffer 5.1 Beurteilungen schlechter als 85 % für seine Arbeit erhalten hat, • dem Auftragnehmer Abnahmen gem. Ziffer 5 mehr als einmal innerhalb eines Jahres verweigert wurden, • der Kunde von LM den Auftrag ändert oder aufkündigt. In diesem Fall endet der auf diesen Auftrag bezogene Einzelvertrag zwischen LM und dem Auftragnehmer entsprechend vorzeitig, fristlos und ohne Anspruch auf Vergütung. Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf die jeweilige Vergütung der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen 9.6 Die Kündigung dieses Rahmenvertrages sowie eines jeden Einzelvertrages bedarf der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer GewaltSchriftform. 9.7 Soweit der Regelungsgehalt einzelner Vorschriften dieses Rahmenvertrages über die Vertragsbeendigung hinaus reicht, d. h. für Umstände bleiben die nicht im Einflussbereich von Sky liegenVorschriften dieses Rahmenvertrages auch nach seiner Beendigung wirksam. Dies sind z. B. Erdbebengilt insbesondere in Bezug auf Verpflichtungen zur Freistellung von Ansprüchen Dritter, ÜberschwemmungenGewährleistungsverpflichtungen, Feuer Vorschriften zur Vertraulichkeit gemäß Ziffer 11 sowie auf das Wettbewerbsverbot und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieterdie Treuepflicht gemäß Ziffer 13.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang 7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht ent- weder der Zugang zum Online-Dienst Kunde oder Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt jeweils mit Zugang einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Gojeweiligen Vertragslaufzeit in Textform kündigt. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware). 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit VertragsschlussVerbundene Angebote können nur zusammen gekündigt werden. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit zahlungspflich- tige Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit in der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den InstallateurRegel automatisch nach Bestellung des Pro- grammangebots. 8.2.2 Für den Fall, dass die Übergabe 7.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Sky gilt: Der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterungErweiterung) seines Abonnementumfangs Abonne- mentumfangs jeweils zu den Standartpreisen vornehmen. Ein Upgrade zu Sonderkonditionen bedingt ggf. einen Neustart der Vertragslaufzeit. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss Sky bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky in Textform mitgeteilt werden. 8.5 7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (Extras, wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle)Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen gülti- gen Bedingungen hinzuabonniert abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Sky Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags Vertragslaufzeit, auch einzeln, in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxx. 8.6 7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung Unterbre- chung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chungUnterbrechung. 8.7 7.5 Ist Sky aus aufgrund von lizenzrechtlichen oder bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage, Lage dem Kunden Extras, sonstige Diensteeinzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen Programmkombina- tionen außerordentlich zu kündigen. 8.8 7.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. d.h. für Umstände Umstän- de die nicht im dem Einflussbereich von Sky liegenunterliegen. Dies sind z. z.B. ErdbebenErd- beben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie so- wie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter. 7.7 Zieht der Kunde in ein anderes Empfangsgebiet als das der PYUR, berechtigt ihn das nicht, das Sky Abonnement außerordentlich zu kündi- gen, sofern die Sky Programme technisch verfügbar bleiben. Dies ist ins- besondere der Fall, wenn am neuen Wohnort des Kunden ein Anschluss an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenemp- fangsanlage, die auch Sky Programme empfangen kann, vorhanden ist. Für diesen Fall stellt Sky dem Kunden die erforderlichen Empfangsge- räte und Smartcard ggf. gegen eine Gebühr zur Verfügung. Der Kunde hat unverzüglich eine amtliche Ummeldebestätigung vorzulegen, andere Nachweise werden nicht anerkannt. 7.8 Kündigt der Kunde das PYUR Pay TV Paket, stellt Sky dem Kunden zuzüglich des bereits gebuchten Sky Programms, das Sky Basispaket zur Verfügung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt 1. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügungbefristet, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver einer bestimmten Mindestbezugsdauer (Hardware). 8.1.2 Soweit in der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 Für den Falldigitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils frühestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochen. 2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden. 8.5 Während 3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf. 4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäleVerlagskontaktdaten unter Punkt2), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt wobei für Mitteilungen des Kunden die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen rechtzeitige Absendung zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxxFristwahrung genügt. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls 5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen, die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist in jedem Fall ausgeschlossender Verlag berechtigt, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chungdurch Naturalrabatte) nach zu verrechnen. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen 6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigenAnspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Abonnements

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 1. Soweit keine abweichende Vereinbarung ge- troffen wurde, wird der Dauermietvertrag auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestvertrags- laufzeit, die dem Mieter auf der GPS-Home- page im Leistungsumfang Rahmen der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit Produktauswahl unter- halb des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur VerfügungMietbeginns angezeigt wird, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware)ge- schlossen. 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss2. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlusses. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. 8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle), soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werdenMindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten Nach oder zum Ende Ablauf der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxx. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen Mindestvertragslaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der Kün- digungsfrist zu kündigen. 8.8 Sky 3. Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindest- laufzeit jederzeit, spätestens bis zum letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats, zulässig. Soll der Ver- trag mit Ablauf der Mindestlaufzeit beendet werden, hat die Kündigung spätestens bis zum letzten Werktag des Vormonats zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu erfolgen. Jah- resverträge verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht verantwortlich für Störungen fristgerecht gekündigt werden. 4. Die Kündigung des Mieters soll ausschließlich über das Online-System erfolgen. Eine Kündi- gung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei an. 5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens des Vermieters bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen des Parkobjek- tes, bei ungenügender Deckung der Zahlungs- modalitäten bzw. Unterbrechungen Zahlungsverzug des Mieters oder der geschuldeten Leistun- gen Gefährdung der Erfüllung der Zah- lungsverpflichtung des Mieters. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter mit zwei aufeinan- derfolgenden Zahlungen oder mit insgesamt drei Zahlungen innerhalb von zwölf Monaten in Verzug ist oder aufgrund von höherer Gewaltder Nichtbeach- tung des zweiten Mahnschreibens ein Inkas- soverfahren eingeleitet wurde. 6. Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. 7. Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschwei- genden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, d. h. für Umstände die verlängert sich das Mietver- hältnis daher nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieterauf unbestimmte Zeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit 7.1 Diese RVB gelten stets so lange, als noch mindestens ein Leistungsmodul vom AG bezogen wird; mit und zum Zeitpunkt der Beendigung des letzten Leistungsmoduls endet automatisch auch die Geltung dieser RVB, ohne dass es insofern einer gesonderten Kündigung bedarf. Im Fall der Wiederbeauftragung eines Leistungsmoduls treten diese RVB, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf, wieder in Kraft. 7.2 Die Vertragsdauer eines jeden Leistungsmoduls wird im Leistungsumfang „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ vereinbart. Sofern im „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ nichts Abweichendes vereinbart wurde, handelt es sich bei der Zugang zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids enthalten ist: 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang dort angegebenen Vertragsdauer um eine feste Laufzeit, in der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Godas ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen ist und die sich in Ermangelung einer Kündigung (siehe nachstehende Ziff. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware)7.3) um jeweils 24 Monate verlängert. 8.1.2 Soweit 7.3 Sofern im „Deckblatt Leistungsmodulvertrag“ nichts Abweichendes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate zum jeweiligen Laufzeitende; maßgeblich für die Einhaltung der Zeitraum zwischen dem Zugang Kündigungsfrist ist der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang Zeitpunkt des Zugangs der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des KundenKündigungserklärung bei der jeweils anderen Partei. 8.2 Soweit 7.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung eines Leistungsmoduls aus wichtigem Grund bleibt im Leistungsumfang Übrigen unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt, neben den in diesen RVB oder den Leistungsmodulbedingungen ausdrücklich genannten Fällen, unter anderem vor, (i) für beide Parteien, wenn über das Vermögen der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten jeweils anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sowie (ii) für beide Parteien, bei wesentlichen Vertragsverstößen der jeweils anderen Partei (insbesondere in Bezug auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Geheimhaltung oder bei unberechtigtem Behindern von Überwachungsmaßnahmen des AG im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung), wobei für eine solche Kündigung nach dieser Unterziffer (ii) im Regelfall eine vorherige Abmahnung erforderlich ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 Für den Fall, dass 7.5 Kündigungen haben stets schriftlich mit eingeschriebenen Brief an die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des Vertragsschlussesandere Vertragspartei zu erfolgen. 8.3 Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate7.6 Der AN ist berechtigt, wenn nicht entweder Dokumentationen, die dem Nachweis der Kunde oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen auftrags- und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. 8.5 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle)ordnungsgemäßen Leistungserbringung dienen, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende entsprechend der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um wei- tere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxxAufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. 8.6 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chung. 8.7 Ist Sky aus lizenzrechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr in der Lage, dem Kunden Extras, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen außerordentlich zu kündigen. 8.8 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. für Umstände die nicht im Einflussbereich von Sky liegen. Dies sind z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: RVB (Rahmenvertrag)

Vertragsdauer, Kündigung. 8.1 Soweit im Leistungsumfang Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Zugang zum Online-Dienst Kunde oder Sky Go/Sky Kids enthalten ist:jeweils 2 Monate vor Ab- lauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website xxx.xxx.xx/xxx-xxxx. 8.1.1 Die vereinbarte kostenpflichtige Erstlaufzeit des Abonnementvertrages beginnt mit Zugang der Zugangsdaten zur Nutzung von Sky Go. Sky stellt diese Zugangsdaten regelmäßig un- mittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung, spätestens jedoch mit Zugang von Smartcard und Receiver (Hardware). 8.1.2 Soweit der Zeitraum zwischen dem Zugang der Zugangsdaten für Sky Go und dem Zugang der Hardware 15 Tage überschreitet, entfällt für den überschreitenden Zeitraum die Zah- lungsverpflichtung des Kunden. 8.2 Soweit im Leistungsumfang der Zugang zum Online-Dienst Sky Go nicht enthalten ist: 8.2.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die vergütungspflichtige Vertragslauf- zeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt mit der Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät an den Kunden bzw. bei Buchung einer Installations- dienstleistung Installationsdienstleistung durch mit der Installation durch den Installateur. 8.2.2 8.1.2 Für den Fall, dass die Übergabe von Smartcard und Empfangsgerät sich durch ein Verschul- den des Kunden verzögert, erfolgt die Freischaltung spätestens zum Ende des Monats des VertragsschlussesVer- tragsschlusses. 8.3 8.2 Vorbehaltlich der Zustimmung von Sky gilt: Der Kunde kann im Rahmen der zulässigen Kom- binationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die Laufzeit des Abonnementvertrags verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Kunde oder möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf in Textform kündigt(wie z.B. Internet) entnommen werden. Informationen zur Kündigung finden sich auch unter der Website xxx.xxx.xx/ agb-info. 8.4 Darüber hinaus kann der Kunde jederzeit während der Vertragslaufzeit ein „Upgrade“ (Er- weiterungErweiterung) seines Abonnementumfangs vornehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs kann jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit Vertragslauf- zeit erfolgen und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden. 8.5 8.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras (Extras, wie z. B. einzelne Pro- grammkanäle)Programm- kanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen hinzuabonniert abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des bereits bestehenden Sky Abonnementvertrages. Einzelne Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit des Abonne- mentvertrags in Textform Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern ver- längern sie sich jeweils um wei- tere weitere 12 Monate. Wichtige Informationen zur Kündigung finden sich unter der Website www. xxx.xx/xxx-xxxxxxx.xxx.xx/xxx-xxxx. 8.6 8.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden wegen eines vollständigen Programm- ausfalls Program- mausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununter- brochen andauertununterbrochen an- dauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbre- chungUnterbrechung. 8.7 8.5 Ist Sky aus aufgrund von lizenzrechtlichen oder bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage, Lage dem Kunden Extras, sonstige Diensteeinzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellenstel- len, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, sonstige Dienste, Programmpakete oder Programm- kombinationen Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen. 8.8 8.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistun- gen Leis- tungen aufgrund von höherer Gewalt, d. h. d.h. für Umstände die nicht im dem Einflussbereich von Sky liegenunterliegen. Dies sind z. z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversor- gern Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

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Samples: Service Agreement