VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN Musterklauseln

VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ sind Bestandteil des zwischen dem Vermieter und dem Mieter (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen MDS-Mietvertrags (nachfolgend „Mietvertrag“). 1.2 Der Mietvertrag regelt die mietweise Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte (nachfolgend „Output- Systemgeräte“), die im Mietvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „Mietobjekte“) durch den Vermieter an den Mieter. 1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.4 Der Bezug von Verbrauchsmaterialien (nachfolgend „VBM“) richtet sich nach Ziffer I.10. VBM sind Toner einschließlich Tonerrestbehälter und Tonereinheiten, Tinte und Tintenpatronen, Papier und Folien sowie Heftklammern, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. 1.5 Der Mietvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Mietvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundmietzeit. Soweit die Übernahme der Mietobjekte nicht auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Mietobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundmietzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Mietvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate. 1.6 Der Vermieter kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Mietvertrag“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den Mieter ändern oder ergänzen. Widerspricht der Mieter der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach ihrem Zugang beim Mieter, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ sind Bestandteil des zwischen dem Leasinggeber (nachfolgend „LG“) und dem Leasingnehmer (nachfolgend „LN“) (nachfolgend zusammen auch „Parteien“) abgeschlossenen MDS-Leasingvertrags (nachfolgend „Leasingvertrag“). 1.2 Der Leasingvertrag regelt die Überlassung derjenigen Drucker, Kopierer, Faxgeräte, Scanner, Plotter sowie Multifunktionsgeräte (nachfolgend „Output-Systemgeräte“), die im Leasingvertrag aufgelistet sind, (nachfolgend „Leasingobjekte“) durch den LG an den LN. Dem LN ist bekannt, dass der LG das Leasingobjekt erwirbt, um es dem LN zu verleasen. Der LN versichert, dass er die Auswahl des Leasingobjektes eigenständig getroffen hat. 1.3 Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 1.4 Sofern der LN über das Leasingobjekt bereits mit demjenigen Unternehmen, von dem der LG das Leasingobjekt bezieht, (nachfolgend „Lieferfirma“) einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, beauftragt er den LG, in den Kaufvertrag einzutreten. Der LN stellt dem LG alle hierfür erforderlichen Unterlagen unverzüglich zur Verfügung. 1.5 Der Leasingvertrag wird mit Unterzeichnung durch die Parteien wirksam. Der Leasingvertrag läuft für die darin vereinbarte Grundlaufzeit. Soweit die Übernahme der Leasingobjekte nicht auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundlaufzeit mit dem 1. des auf die Übernahme der Leasingobjekte folgenden Monats. Soweit die Übernahme auf den 1. eines Monats fällt, beginnt die Grundlaufzeit mit dem Tag der Übernahme. Sollte der Leasingvertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum jeweiligen Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, so verlängert er sich um jeweils 12 Monate. 1.6 Der LG kann diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen Leasingvertrag“ jederzeit im Wege einer Änderungsmitteilung an den LN ändern oder ergänzen. W iderspricht der LN der Änderungsmitteilung nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach ihrem Zugang beim LN, werden die Änderungen und/oder Ergänzungen entsprechend der Änderungsmitteilung wirksam. Der LG wird den LN schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn dieser Frist auf sein Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen dieser Ziffer I.1.6 hinweisen.
VERTRAGSGEGENSTAND, VERTRAGSLAUFZEIT, ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN. 1.1 Durch Abschluss dieses Vertrages erhält der Mieter das Recht, das Mietobjekt bestimmungsgemäß zu den unten stehenden Bedingungen zu nutzen. Die Bedin- gungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB. 1.2 Wünscht der Mieter zusätzlich die befristete Überlassung von Software gemäß Software- und Lizenzaufstellung im Objektcode nebst Einräumung der zu deren ver- tragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte an den Mieter, muss dies ausdrück- lich vereinbart werden. Hierfür gelten die unter II. stehenden „Allgemeinen Vertrags- bedingungen Softwarelizenzvertrag“ vorrangig und diese Bedingungen ergänzend. 1.3 Eine Anbindung des Mietobjektes an ein bestehendes oder noch zu installieren- des EDV-System muss ausdrücklich vereinbart werden. Hierfür gelten die unter III. stehenden „Allgemeinen Vertragsbedingungen anschaffungsnahe Dienstleistungen“ vorrangig und diese Bedingungen ergänzend. 1.4 Der Vertrag läuft für die vereinbarte Grundmietzeit. Die Grundmietzeit beginnt am 1. des auf die Übernahme folgenden Monats. Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn er nicht jeweils spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Grundmiet- zeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Tod des Mieters blei- ben hiervon unberührt. 1.5 Der Vermieter kann diese Bedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Der Mieter kann einer solchen Änderung widersprechen. Widerspricht er den geänder- ten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Ände- rungsmitteilung, werden diese entsprechend der angezeigten Änderung wirksam. Der Vermieter wird den Mieter schriftlich oder durch E-Mail vor Beginn der Frist nochmals darauf hinweisen.

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  • Vertragliche Kündigungsbedingungen Für den Kunden und ebase besteht sowohl das Recht zur ordentlichen als auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Für den Kunden und ebase gelten bezüglich des Vertrags für das Online-Ban- king die festgelegten Kündigungsregelungen unter Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase sowie unter Punkt „Kündi- gung des Online-Postkorbs“ der Bedingungen für das Online-Banking für De- pots und Konten in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Vertragsbedingungen Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe haben die ihnen in den Bedingungen im Basisprospekt vom 14. April 2023 zugewiesene Bedeutung. Dieses Dokument stellt die Endgültigen Bedingungen im Sinne von Artikel 8.4 der Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) in der gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") für die hierin beschriebenen ETC-Wertpapiere dar und ist zusammen mit dem Basisprospekt vom 14. April 2023, der einen Basisprospekt im Sinne der Prospektverordnung darstellt. Eine Zusammenfassung für die spezifische Emission findet sich im Anhang zu den Endgültigen Bedingungen. Ausführliche Informationen über die Emittentin und das Angebot der ETC-Wertpapiere sind ausschließlich auf Grundlage der Kombination dieser Endgültigen Bedingungen und des Basisprospekts vom 14. April 2023 erhältlich. Die Basisprospekte, der Nachtragsprospekt und die Endgültigen Bedingungen für jede Emission stehen auf der im Auftrag der Emittentin unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxx/ geführten Webseite, am Sitz der Emittentin sowie bei der angegebenen Geschäftsstelle der Emissions- und Zahlstelle zur Einsichtnahme zur Verfügung; entsprechende Kopien sind bei den Geschäftsstellen jeder Zahlstelle erhältlich. Eine emissionsbezogene Zusammenfassung ist den endgültigen Bedingungen im Anhang beigefügt. Die ETC-Wertpapiere dieser Serie können auch an der Official List einer Börse notiert und an einer anderen als den in diesen Endgültigen Bedingungen aufgeführten Börsen gehandelt werden, eine derartige Notierung oder Zulassung zum Handel muss jedoch auf der Grundlage separater Endgültiger Bedingungen erfolgen, die in Verbindung damit erstellt werden und abgesehen von den Angaben zu der Notierung und den damit verbundenen Offenlegungs- und/oder Angebotsunterlagen mit diesen Endgültigen Bedingungen identisch sein müssen. (i) Seriennummer: 6 (ii) Tranche (sofern anwendbar): 155 2 Festgelegte Währung: EUR 3 Hauptfinanzmarkt für die Festgelegte Währung: Jede Stadt, in der Banken grundsätzlich Zugang zum TARGET-System haben

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Laufzeit des Vertrags Den vereinbarten Vertragsbeginn finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Versicherung angegeben.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.