Common use of Vertragslaufzeit und Beendigung Clause in Contracts

Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und ist nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar. Etwaige andere Laufzeiten und Fristen werden im jeweiligen Auftragsformular vereinbart. 16.2 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. 16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfüg- bar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen. 16.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Unternehmen die vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich nur erbringen kann, wenn das Gebäude des Kunden über einen glasfaserbasierten Gebäudeanschluss an das Telekommunikati- onsnetz angebunden ist. Hierzu muss sowohl das Telekommunikationsnetz der Gemeinde als auch der Gebäudeanschluss des Kunden gebaut werden. Sofern der glasfaserbasierte Gebäudeanschluss (Teilnehmeranschluss) nicht innerhalbvon zwanzig (20) Monaten ab Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl das Unternehmen als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Anbindung gilt als realisiert, wenn der Teil- nehmer-anschluss auf dem Grundstück realisiert ist, die Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination (Glasfaser-Modem) besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann. Ein Anspruch auf Scha- densersatz steht den Parteien im Falle der Ausübung des Sonderkündigungs- rechts nicht zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 15.1. Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurdekein Termin für den Beginn der vertragsgegenständlichen Leistungen vereinbart ist, beträgt beginnt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und ist nach Vertragslaufzeit mit der Unterzeichnung aller relevanten Vertragsdokumente durch beide Parteien. 15.2. Ist für Dauerschuldverhältnisse kein Ende der jeweiligen Laufzeit vereinbart, kann der jeweilige Leistungsteil neben den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen angeordneten Fällen durch den Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten und durch FCM innerhalb von einem Monat taggenau kündbar. Etwaige andere Laufzeiten und Fristen werden im jeweiligen Auftragsformular vereinbartordentlich gekündigt werden. 16.2 15.3. Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Vor der Kündigung nicht ausgeschlossen. 16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfüg- bar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen. 16.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Unternehmen die vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich nur erbringen kann, wenn das Gebäude des Kunden über einen glasfaserbasierten Gebäudeanschluss an das Telekommunikati- onsnetz angebunden ist. Hierzu muss sowohl das Telekommunikationsnetz der Gemeinde als auch der Gebäudeanschluss des Kunden gebaut werden. Sofern der glasfaserbasierte Gebäudeanschluss (Teilnehmeranschluss) nicht innerhalbvon zwanzig (20) Monaten ab Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl das Unternehmen als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ist diese schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Vertragspartei ist schriftlich abzumahnen, und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben. Einer Abmahnung bedarf es insbesondere nicht, wenn  der Vertragspartner die Erfüllung der ihm obliegenden Leistungen ernsthaft und endgültig verweigert;  der Vertragspartner, dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen schuldhaft gegen wesentliche Bestimmungen der vertraglichen Bestimmungen (inkl. der AEB, Leistungsbeschreibungen) verstoßen;  der Vertragspartner bei der Nutzung der Leistungen gegen Strafvorschriften verstößt oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht;  in der Person des Vertragspartners ein Wechsel eintritt, eine Firmenveräußerung erfolgt oder aber sich die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse derart ändern, dass berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit und der Leistungsfähigkeit des Lieferanten bestehen und  wenn über das Vermögen des Lieferanten ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde, Vollstreckungen gegen erfolglos geblieben sind, oder Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht und nicht innerhalb eines Monats aufgehoben (z.B. Aufhebung des Arrestes) wurden. 15.4. Die Geltung von § 545 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Kündigung eines Einzel- oder Rahmenvertrages ist FCM berechtigt gleichzeitig alle mit dem Vertragspartner abgeschlossenen weiteren Einzelverträge zu kündigen. Die Anbindung gilt als realisiertSoweit für einen Einzelvertrag eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, wenn vor deren Ablauf der Teil- nehmer-anschluss auf dem Grundstück realisiert ist, die Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination (Glasfaser-Modem) besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert betreffende Vertrag nicht gekündigt werden kann. Ein Anspruch auf Scha- densersatz steht den Parteien im Falle , gilt dieser bis zu dem Zeitpunkt fort, zu dem der Ausübung des Sonderkündigungs- rechts nicht zubetreffende Einzelvertrag erstmalig ordentlich gekündigt werden kann.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit Mindestver- tragslaufzeit 24 Monate und ist nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar. Etwaige Etwa- ige andere Laufzeiten und Fristen werden im jeweiligen Auftragsformular vereinbart. 16.2 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. 16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfüg- barverfügbar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen. 16.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Unternehmen die vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich nur erbringen kann, wenn das Gebäude des Kunden über einen glasfaserbasierten Gebäudeanschluss an das Telekommunikati- onsnetz angebunden Telekommunikationsnetz an- gebunden ist. Hierzu muss sowohl das Telekommunikationsnetz der Gemeinde als auch der Gebäudeanschluss des Kunden gebaut werden. Sofern der glasfaserbasierte glasfaserba- sierte Gebäudeanschluss (Teilnehmeranschluss) nicht innerhalbvon innerhalb von zwanzig (20) Monaten ab Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl das Unternehmen als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Anbindung gilt als realisiert, wenn der Teil- nehmer-anschluss Teilnehmeranschluss auf dem Grundstück realisiert ist, die Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination Terminati- on (Glasfaser-Modem) besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann. Ein Anspruch auf Scha- densersatz Schadensersatz steht den Parteien im Falle der Ausübung des Sonderkündigungs- rechts Sonderkündigungsrechts nicht zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit und Beendigung. 16.1 Soweit keine andere vertragliche Regelung getroffen wurde, beträgt die Mindestver- tragslaufzeit 24 Monate. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer dreimonati- gen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit 24 Monate und ist in Textform gekündigt werden, nach den jeweils gesetzlich gültigen Fristen kündbar. Nach der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau kündbar. Etwaige andere Laufzeiten und Fristen werden im jeweiligen Auftragsformular vereinbart. 16.2 Das Recht zur außerordentlichen, d. h. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen. 16.3 Jede Kündigung hat in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder, soweit verfüg- barverfügbar, durch einen Kündigungsbutton zu erfolgen. 16.4 Dem Kunden ist bekannt, dass das Unternehmen die vertragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich nur erbringen kann, wenn das Gebäude des Kunden über einen glasfaserbasierten Gebäudeanschluss an das Telekommunikati- onsnetz angebunden Telekommunikationsnetz an- gebunden ist. Hierzu muss sowohl das Telekommunikationsnetz der Gemeinde als auch der Gebäudeanschluss des Kunden gebaut werden. Sofern der glasfaserbasierte glasfaserba- sierte Gebäudeanschluss (Teilnehmeranschluss) nicht innerhalbvon innerhalb von zwanzig (20) Monaten ab Vertragsschluss realisiert worden ist, sind sowohl das Unternehmen als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Anbindung gilt als realisiert, wenn der Teil- nehmerTeilnehmer-anschluss auf dem Grundstück realisiert ist, die Verbindung zwischen Point of Presence und Network Termination Terminati- on (Glasfaser-ModemGlasfaserabschlussgerät) besteht und der Anschluss somit technisch aktiviert werden kann. Ein Anspruch auf Scha- densersatz Schadensersatz steht den Parteien im Falle der Ausübung Aus- übung des Sonderkündigungs- rechts Sonderkündigungsrechts nicht zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen