Vertragslaufzeit und Beendigung. 7.1. Soweit Dauerschuldverhältnisse wie z.B. Serviceverträge, Mietverträge, SaaS-Verträge, Hosting- Verträge vorliegen und nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit des Vertrages zunächst 24 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende einer Laufzeit das Vertragsverhältnis schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner. 7.2. Die Parteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieser mehr als 2 aufeinanderfolgende Monate in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Nutzungsentgelt für zwei Monate erreicht.
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