Vertragslaufzeit und Beendigung. Sofern nicht im Kostenvoranschlag anders festgelegt, beträgt die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Jahr und beginnt zum vom Dienstleister im Kostenvoranschlag genannten Datum. Ein Servicevertrag kann durch jede der Vertragsparteien mit mindestens dreißig (30) Tagen Frist mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Die Kündigung tritt dreißig (30) Tage nach dem Erhalt solch einer Mitteilung in Kraft bzw. später, wenn dies („Kündigungsdatum“) entsprechend in der Kündigungsmitteilung festgelegt wurde. Die Kündigung kann nicht vor dem Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung in Kraft treten, vorausgesetzt jedoch, dass der Dienstleister den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn ein Instrument, das durch den Servicevertrag abgedeckt wird, an einen anderen Standort verlegt wird. (i) Kündigung durch den Kunden - Mit Ausnahme des Falls, da eine Kündigung in Verbindung mit dem Austausch eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters stattfindet, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, wird im Fall einer Kündigung des Servicevertrags durch den Kunden, der Dienstleister im eigenen Ermessen den Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Leistungen und der tatsächlich angefallenen und angemessenen Aufwendungen bei der Reparatur und Instandhaltung für die durch den Servicevertrag abgedeckten Ausrüstung vom Tag des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum berechnen. Die Gesamtzahlungsverpflichtungen des Kunden an den Dienstleister unter dieser Vereinbarung entsprechen (1) dem auf die vorgenannte Weise berechneten Betrag oder (2) dem anteilsmäßigen Preis des zugrundeliegenden Servicevertrags vom Datum des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum, je nachdem welcher Betrag größer ist, zzgl. zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtvertragswertes für die zugrundeliegende Vertragslaufzeit des Servicevertrags, der durch die Bestellung des Kunden abgedeckt wurde und gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Ungeachtet des Vorgenannten darf die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden den Gesamtpreis für den zugrundeliegenden Servicevertrag nicht übersteigen, wenn dieser nicht durch den Kunden gekündigt worden wäre. Falls der Kunde Vorauszahlungen an den Dienstleister erbracht hat und diese die zum Kündigungsdatum fälligen und oben beschriebenen Beträge übersteigen, so werden diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum dem Kunden für zukünftige Einkäufe von Instrumenten, Verbrauchsprodukten oder Serviceverträgen des Dienstleisters gutgeschrieben. Sämtliche unbezahlte Anteile dieses Betrags sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig. Es werden aufgrund der vorfristigen Kündigung eines Servicevertrags durch den Kunden keine Barerstattungen geleistet. Wenn ein Servicevertrag vorzeitig aufgrund des Austausches eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters gekündigt wird, dann wird der nicht in Anspruch genommene Anteil des Servicevertrags automatisch für eine Verlängerung der Garantie für das neue Instrument verwendet. (ii) Kündigung durch den Dienstleister - Im Fall einer Kündigung eines Servicevertrags durch den Dienstleister, wird, sofern dies nicht aus gutem Grund stattfindet, der Dienstleister den verbleibenden, ungenutzten Teil des Servicevertrags vom Kündigungsdatum bis Auslaufen des Servicevertrags berechnen. Alle Vorauszahlungen, die der Kunde für diesen Zeitraum an den Dienstleister getätigt hat, werden gutgeschrieben bzw. im alleinigen Ermessen des Dienstleisters innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigungsdatum zurückgezahlt. Sämtliche Restsummen, die der Kunde noch schuldet, sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig.
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Vertragslaufzeit und Beendigung. Sofern 14.1 Soweit nicht im Kostenvoranschlag ausdrücklich anders festgelegtvereinbart, beträgt die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Jahr und beginnt zum vom Dienstleister im Kostenvoranschlag genannten Datumgilt für den Dienstevertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem Tag der Dienstbereitstellung. Ein Servicevertrag kann durch jede der Vertragsparteien mit mindestens dreißig (30) Tagen Frist Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei Frist von einem (1) Monate zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung tritt dreißig (30) Tage nach dem Erhalt solch einer Mitteilung in Kraft bzw. später, wenn dies („Kündigungsdatum“) entsprechend in der Kündigungsmitteilung festgelegt wurde. Die Kündigung kann nicht vor dem Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung in Kraft treten, vorausgesetzt jedoch, dass der Dienstleister den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn ein Instrument, das durch den Servicevertrag abgedeckt wird, an einen anderen Standort verlegt wird.
(i) 14.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 314 BGB bleibt davon unberührt. Die Berechtigung, Schadenersatz zu verlangen, wird durch den Kunden - Mit Ausnahme des Falls, da eine Kündigung in Verbindung mit dem Austausch nicht eingeschränkt.
14.3 Kündigt die DGN den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, oder kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aus wichtigem Grund, den er selbst, die DGN jedoch nicht zu vertreten hat, oder kommt es vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zu einer einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnis, so ist der Kunde zur Zahlung eines gebrauchten Instruments Ablösebetrages verpflichtet. Die Höhe des Dienstleisters stattfindetAblösebetrages beträgt drei Viertel der Summe der restlich anstehenden Entgelte, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, wird im Fall einer Kündigung des Servicevertrags durch den Kunden, der Dienstleister im eigenen Ermessen den Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Leistungen und der tatsächlich angefallenen und angemessenen Aufwendungen bei der Reparatur und Instandhaltung für die durch den Servicevertrag abgedeckten Ausrüstung vom Tag des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum berechnenAblauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären. Die Gesamtzahlungsverpflichtungen des Kunden an den Dienstleister unter dieser Vereinbarung entsprechen (1) dem auf Hinzu kommen die vorgenannte Weise berechneten Betrag oder (2) dem anteilsmäßigen Preis des zugrundeliegenden Servicevertrags vom Datum des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum, je nachdem welcher Betrag größer ist, zzgl. zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtvertragswertes für die zugrundeliegende Vertragslaufzeit des Servicevertrags, Aufwendungen der durch die Bestellung des Kunden abgedeckt wurde und gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäre. Ungeachtet des Vorgenannten darf die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden den Gesamtpreis für den zugrundeliegenden Servicevertrag nicht übersteigen, wenn dieser nicht durch den Kunden gekündigt worden wäre. Falls der Kunde Vorauszahlungen an den Dienstleister erbracht hat und diese die zum Kündigungsdatum fälligen und oben beschriebenen Beträge übersteigen, so werden diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum dem Kunden für zukünftige Einkäufe von Instrumenten, Verbrauchsprodukten oder Serviceverträgen des Dienstleisters gutgeschrieben. Sämtliche unbezahlte Anteile dieses Betrags sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig. Es werden aufgrund der vorfristigen Kündigung eines Servicevertrags durch den Kunden keine Barerstattungen geleistet. Wenn ein Servicevertrag vorzeitig aufgrund des Austausches eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters gekündigt wird, dann wird der nicht in Anspruch genommene Anteil des Servicevertrags automatisch für eine Verlängerung der Garantie für das neue Instrument verwendet.
(ii) Kündigung durch den Dienstleister - Im Fall einer Kündigung eines Servicevertrags durch den Dienstleister, wird, sofern dies nicht aus gutem Grund stattfindet, der Dienstleister den verbleibenden, ungenutzten Teil des Servicevertrags vom Kündigungsdatum bis Auslaufen des Servicevertrags berechnen. Alle VorauszahlungenDGN, die der Kunde für diesen Zeitraum DGN bei anderen Unternehmen im Zusammenhang mit der Umschaltung und Kündigung der Leitung entstanden sind.
14.4 Wenn die DGN (aus welchen Gründen auch immer) den Adresspunkt des Kunden nicht an das Netz anschließt, besteht ein außerordentliches Recht zur Kündigung dieses Vertrages ab dem Zeitpunkt der Mitteilung dieser Entscheidung durch die DGN an den Dienstleister getätigt hatKunden.
14.5 Jede Kündigung hat in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) zu erfolgen.
14.6 Während der Vertragslaufzeit können Paket-Erweiterungen und Zusatz-Optionen gemäß Leistungsbeschreibung beauftragt werden. Soweit nicht abweichend geregelt, werden gutgeschrieben bzw. im alleinigen Ermessen des Dienstleisters innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigungsdatum zurückgezahlt. Sämtliche Restsummen, haben diese keine Auswirkung auf die der Kunde noch schuldet, sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fälligVertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist.
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Vertragslaufzeit und Beendigung. Sofern nicht 15.1 Schuldet der Vertragspartner eine Werkleistung, kann Porsche den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit, im Kostenvoranschlag anders festgelegt, beträgt die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Jahr und beginnt zum vom Dienstleister im Kostenvoranschlag genannten Datum. Ein Servicevertrag kann durch jede der Vertragsparteien mit mindestens dreißig (30) Tagen Frist Falle fortlaufender Leistungen nur mit einer schriftlichen Mitteilung an angemessenen Frist kündigen. Hat der Vertragspartner die andere Partei gekündigt werdenKündigung nicht zu vertreten, richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Vermutung gemäß § 648 S. 3 BGB auf 2,5 Prozent begrenzt ist, es sei denn, der Vertragspartner weist einen höheren Betrag nach. Die Erfolgt die Kündigung tritt dreißig (30) Tage nach dem Erhalt solch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Mitteilung in Kraft bzw. späterKündigungsfrist, hat der Vertrags- partner nur einen Vergütungsanspruch auf die bis zur Kündigung abgeschlossenen und nachge- wiesenen Leistungen, wenn dies („Kündigungsdatum“) entsprechend in der Kündigungsmitteilung festgelegt wurdePorsche die Verwertung dieser Leistungen zumutbar ist und die Leis- tungen brauchbar sind. Die Kündigung kann nicht vor dem Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung in Kraft treten, vorausgesetzt jedoch, dass der Dienstleister den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn ein Instrument, das durch den Servicevertrag abgedeckt wird, an einen anderen Standort verlegt wirdAnsonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
(i) 15.2 Schuldet der Vertragspartner eine Dienstleistung, kann Porsche den Vertrag oder Teile davon je- derzeit kündigen. Erfolgt die Kündigung aufgrund eines zu vertretenden vertragswidrigen Verhal- tens des Vertragspartners oder kündigt er selbst, ohne durch den Kunden - Mit Ausnahme des Fallsvertragswidriges Verhalten von Por- sche dazu veranlasst zu sein, da eine sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten, in sich abgeschlos- senen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten, sofern diese für Porsche verwertbar sind. Schadensersatzansprüche von Porsche bleiben unberührt. Hat der Vertragspartner die Kündi- gungsgründe nicht zu vertreten, ersetzt Porsche die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich ent- standenen und unmittelbar aus dem Auftrag resultierenden Ausgaben, einschließlich der Kosten aus nicht entsprechend lösbaren Verbindlichkeiten. Darüberhinausgehende Erfüllungs- oder Scha- densersatzansprüche stehen dem Vertragspartner anlässlich der Kündigung in Verbindung mit dem Austausch eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters stattfindet, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, wird im Fall einer Kündigung des Servicevertrags durch den Kunden, der Dienstleister im eigenen Ermessen den Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Leistungen und der tatsächlich angefallenen und angemessenen Aufwendungen bei der Reparatur und Instandhaltung für die durch den Servicevertrag abgedeckten Ausrüstung vom Tag des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum berechnen. nicht zu.
15.3 Die Gesamtzahlungsverpflichtungen des Kunden Rechte an den Dienstleister unter dieser Vereinbarung entsprechen (1) dem bis zur Kündigung geschaffenen Ergebnissen gehen wie vertraglich vorgesehen auf die vorgenannte Weise berechneten Betrag oder (2) dem anteilsmäßigen Preis des zugrundeliegenden Servicevertrags vom Datum des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum, je nachdem welcher Betrag größer ist, zzgl. zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtvertragswertes für die zugrundeliegende Vertragslaufzeit des Servicevertrags, Porsche über.
15.4 Nach Ausführung der durch die Bestellung des Kunden abgedeckt wurde vereinbarten Leistung hat der Vertragspartner unauf- gefordert sämtliche Leistungsergebnisse sowie die ihm von Porsche überlassenen Unterlagen ein- schließlich Teilen, Mustern und gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäredigitalen Datenträgern herauszugeben. Ungeachtet des Vorgenannten darf die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden den Gesamtpreis für den zugrundeliegenden Servicevertrag nicht übersteigen, wenn dieser nicht durch den Kunden gekündigt worden wäre. Falls der Kunde Vorauszahlungen Ein Zurückbehaltungsrecht an den Dienstleister erbracht hat und diese die zum Kündigungsdatum fälligen und oben beschriebenen Beträge übersteigen, so werden diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum dem Kunden für zukünftige Einkäufe von Instrumenten, Verbrauchsprodukten diesen Unterlagen besteht nur aufgrund unbestrittener oder Serviceverträgen des Dienstleisters gutgeschrieben. Sämtliche unbezahlte Anteile dieses Betrags sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig. Es werden aufgrund der vorfristigen Kündigung eines Servicevertrags durch den Kunden keine Barerstattungen geleistet. Wenn ein Servicevertrag vorzeitig aufgrund des Austausches eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters gekündigt wird, dann wird der nicht in Anspruch genommene Anteil des Servicevertrags automatisch für eine Verlängerung der Garantie für das neue Instrument verwendetrechtskräftig festgestellter An- sprüche aus demselben Rechtsverhältnis.
(ii) 15.5 Jede Kündigung durch den Dienstleister - Im Fall einer Kündigung eines Servicevertrags durch den Dienstleister, wird, sofern dies nicht aus gutem Grund stattfindet, bedarf der Dienstleister den verbleibenden, ungenutzten Teil des Servicevertrags vom Kündigungsdatum bis Auslaufen des Servicevertrags berechnen. Alle Vorauszahlungen, die der Kunde für diesen Zeitraum an den Dienstleister getätigt hat, werden gutgeschrieben bzw. im alleinigen Ermessen des Dienstleisters innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigungsdatum zurückgezahlt. Sämtliche Restsummen, die der Kunde noch schuldet, sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fälligSchriftform.
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Vertragslaufzeit und Beendigung. Sofern nicht im Kostenvoranschlag anders festgelegt, beträgt 5.1 Der Vertrag wird jeweils für die anfängliche Laufzeit des Servicevertrags ein Dauer einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr und beginnt geschlossen. Der Vertragsbeginn wird einvernehmlich zwischen den Parteien vereinbart.
5.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien jeweils unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum vom Dienstleister im Kostenvoranschlag genannten Datum. Ein Servicevertrag kann durch jede Ende der Vertragsparteien mit mindestens dreißig (30) Tagen Frist mit einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung tritt dreißig (30) Tage nach dem Erhalt solch einer Mitteilung in Kraft bzwbei SICOR IT. später, wenn dies („Kündigungsdatum“) entsprechend in der Kündigungsmitteilung festgelegt wurde. Die Im Übrigen ist die Kündigung kann nicht vor dem Ablauf von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Kündigungsmitteilung in Kraft treten, vorausgesetzt jedoch, dass der Dienstleister den Servicevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn ein Instrument, das durch den Servicevertrag abgedeckt wird, an einen anderen Standort verlegt wirdausgeschlossen.
(i) 5.3 Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund kann insbesondere bestehen, wenn
5.3.1 gesetzliche oder vertragliche Vorschriften durch den Kunden - Mit Ausnahme nicht eingehalten werden, er insbesondere seinen unter C. genannten Mitwirkungspflichten bzw. solchen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Ziff. 5) trotz Mahnung nicht nachkommt,
5.3.2 der Kunde fällige Zahlungen trotz Nachfristsetzung nicht leistet,
5.3.3 wenn über das Vermögen des FallsUnternehmens des Kunden oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
5.3.4 Gründe vorliegen, da eine Kündigung in Verbindung mit dem Austausch eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters stattfindet, wie in diesem Abschnitt vorgesehen, wird die die Leistung tatsächlich unmöglich machen.
5.3.5 der Kunde im Fall einer Kündigung Rahmen von Wartungsverträgen veraltete Hardware oder Betriebssysteme verwendet, für die keine Sicherheitsaktualisierungen mehr bereitgestellt werden und/oder hinsichtlich derer der Kunde keine Aktualisierungen vornimmt.
5.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5.5 Wird der Vertrag seitens des Servicevertrags Kunden gekündigt oder storniert, ohne dass SICOR IT dies zu vertreten hat, sind diese berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei SICOR IT das anrechnet, was der Kunde infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder diese durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft von SICOR IT hätten erwerben können oder erworben haben. Es wird daher vermutet, dass SICOR IT die Vergütung für den Kundenerbrachten Teil sowie mindestens 80 % der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der gem. Ziff. 6.1 vereinbarten Vertragslaufzeit zustehen. Dies gilt jedoch dann nicht, der Dienstleister soweit dem Kunden von SICOR IT im eigenen Ermessen den Gesamtpreis der tatsächlich erbrachten Leistungen Einzelfall ein kostenloses Kündigungsrecht eingeräumt wurde und der tatsächlich angefallenen und angemessenen Aufwendungen bei der Reparatur und Instandhaltung für SICOR IT die durch den Servicevertrag abgedeckten Ausrüstung vom Tag des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatum berechnen. Die Gesamtzahlungsverpflichtungen Erklärung des Kunden an den Dienstleister unter dieser Vereinbarung entsprechen (1) über die Ausübung dieses kostenlosen Kündigungsrechts fristgerecht zugeht. Es bleibt dem auf Kunden ausdrücklich vorbehalten, SICOR IT nachzuweisen, dass die vorgenannte Weise berechneten Betrag oder (2) dem anteilsmäßigen Preis des zugrundeliegenden Servicevertrags vom Datum des Inkrafttretens bis zum Kündigungsdatumersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, je nachdem welcher Betrag größer istals die vorstehend berücksichtigten Abzüge, zzglbzw. zwanzig Prozent (20 %) des Gesamtvertragswertes für die zugrundeliegende Vertragslaufzeit des Servicevertrags, dass eine anderweitige Verwendung der durch die Bestellung des Kunden abgedeckt wurde und gezahlt worden wäre, wenn der Vertrag nicht gekündigt worden wäreLeistungen stattgefunden hat. Ungeachtet des Vorgenannten darf die Gesamtzahlungsverpflichtung des Kunden den Gesamtpreis für den zugrundeliegenden Servicevertrag nicht übersteigen, wenn dieser nicht durch den Kunden gekündigt worden wäre. Falls Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde Vorauszahlungen an nur verpflichtet, den Dienstleister erbracht hat und diese die zum Kündigungsdatum fälligen und oben beschriebenen Beträge übersteigen, so werden diese innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Kündigungsdatum dem Kunden für zukünftige Einkäufe von Instrumenten, Verbrauchsprodukten oder Serviceverträgen des Dienstleisters gutgeschrieben. Sämtliche unbezahlte Anteile dieses Betrags sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig. Es werden aufgrund der vorfristigen Kündigung eines Servicevertrags durch den Kunden keine Barerstattungen geleistet. Wenn ein Servicevertrag vorzeitig aufgrund des Austausches eines gebrauchten Instruments des Dienstleisters gekündigt wird, dann wird der nicht in Anspruch genommene Anteil des Servicevertrags automatisch für eine Verlängerung der Garantie für das neue Instrument verwendetentsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
(ii) Kündigung durch den Dienstleister - Im Fall einer Kündigung eines Servicevertrags durch den Dienstleister, wird, sofern dies nicht aus gutem Grund stattfindet, der Dienstleister den verbleibenden, ungenutzten Teil des Servicevertrags vom Kündigungsdatum bis Auslaufen des Servicevertrags berechnen. Alle Vorauszahlungen, die der Kunde für diesen Zeitraum an den Dienstleister getätigt hat, werden gutgeschrieben bzw. im alleinigen Ermessen des Dienstleisters innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Kündigungsdatum zurückgezahlt. Sämtliche Restsummen, die der Kunde noch schuldet, sind sofort nach Erhalt einer Rechnung des Dienstleisters durch den Kunden fällig.
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