Vertragslaufzeit und Beendigung. 20.1 Schuldet der Vertragspartner eine Werkleistung, kann Porsche den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit, im Falle fortlaufender Leistungen nur mit einer angemessenen Frist kündigen. Hat der Vertragspartner die Kündigung nicht zu vertreten, richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Vermutung gemäß § 648 S. 3 BGB auf 2,5 Prozent begrenzt ist, es sei denn, der Vertragspartner weist einen höheren Betrag nach. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, hat der Vertragspartner nur einen Vergütungsanspruch auf die bis zur Kündigung abgeschlossenen und nachgewiesenen Vertragsleistungen, wenn Porsche die Verwertung dieser Vertragsleistungen zumutbar ist und die Vertragsleistungen brauchbar sind. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
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Vertragslaufzeit und Beendigung. 20.1 Schuldet der Vertragspartner eine Werkleistung, kann Porsche den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit, im Falle fortlaufender Leistungen nur mit einer angemessenen Frist kündigen. Hat der Vertragspartner die Kündigung nicht zu vertreten, richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Vermutung gemäß § 648 S. 3 BGB auf 2,5 Prozent begrenzt ist, es sei denn, der Vertragspartner weist einen höheren Betrag nach. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, hat der Vertragspartner nur einen Vergütungsanspruch auf die bis zur Kündigung abgeschlossenen und nachgewiesenen Vertragsleistungen, wenn Porsche die Verwertung dieser Vertragsleistungen zumutbar ist und die Vertragsleistungen brauchbar sind. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.und
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Vertragslaufzeit und Beendigung. 20.1 16.1 Schuldet der Vertragspartner eine Werkleistung, kann Porsche den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit, im Falle fortlaufender Leistungen nur mit einer angemessenen Frist kündigen. Hat der Vertragspartner die Kündigung nicht zu vertreten, richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Vermutung gemäß § 648 S. 3 S.3 BGB auf 2,5 Prozent begrenzt ist, es sei denn, der Vertragspartner weist einen höheren Betrag nach. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, hat der Vertragspartner nur einen Vergütungsanspruch auf die bis zur Kündigung abgeschlossenen und nachgewiesenen Vertragsleistungen, wenn Porsche die Verwertung dieser Vertragsleistungen zumutbar ist und die Vertragsleistungen brauchbar sind. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
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Vertragslaufzeit und Beendigung. 20.1 15.1 Schuldet der Vertragspartner eine Werkleistung, kann Porsche den gesamten Vertrag oder Teile davon jederzeit, im Falle fortlaufender Leistungen nur mit einer angemessenen Frist kündigen. Hat der Vertragspartner die Kündigung nicht zu vertreten, richtet sich sein Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass die Vermutung gemäß § 648 S. 3 BGB auf 2,5 Prozent begrenzt ist, es sei denn, der Vertragspartner weist einen höheren Betrag nach. Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, hat der Vertragspartner Vertrags- partner nur einen Vergütungsanspruch auf die bis zur Kündigung abgeschlossenen und nachgewiesenen Vertragsleistungennachge- wiesenen Leistungen, wenn Porsche die Verwertung dieser Vertragsleistungen Leistungen zumutbar ist und die Vertragsleistungen Leis- tungen brauchbar sind. Ansonsten besteht kein Vergütungsanspruch.
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