Vertragspreis. 4.1 Die dem Auftrag zugrundeliegenden Preise sind Festpreise.
Vertragspreis. 6.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise vor Annahme eines Vertrags gegebenenfalls anzupassen, unabhängig von den auf Preislisten oder Angeboten angegebenen Preisen. Der für die gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen geschuldete Preis ist der am Liefertermin gültige Preis. Der Verkäufer erbringt grundsätzlich erst dann eine Dienstleistung, wenn der Käufer bestätigt, dass er mit dem voraussichtlichen Preis einverstanden ist.
Vertragspreis. 9.1 Der Vertragspreis fußt auf einer Ausführung unter normalen Umständen und unter normalen Arbeitskonditionen.
Vertragspreis. Der abzurechnende Lieferpreis je Los für das Lieferjahr 2023 wird anhand der Preisformel für einen Referenzzeitraum (vgl. Ziffer 2 und Ziffer 4.1 der „Allgemeinen Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2023 der EWR Netz GmbH“) ermittelt. Die EWR Netz GmbH wird den endgültigen Lieferpreis nach Beendigung des Referenzzeitraums feststellen und dem Verkäufer gerundet auf drei Nachkommastellen in EUR/MWh mitteilen.
Vertragspreis. Für die Lieferung der Verlustenergie wird gemäß Angebot und Zuschlag folgender Vertragspreis vereinbart: Ausschreibung 2019 xx,xx €/MWh
Vertragspreis. 6.1 Der für die gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen geschuldete Preis soll der Preis sein, der am Liefertermin gültig ist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Preise vor Annah- me eines Vertrags gegebenenfalls anzupassen, unabhängig von den auf Preislisten oder Angebo- ten angegebenen Preisen. Der Verkäufer soll in der Regel keine Dienstleistungen erbringen, bis der Käufer bestätigt, dass er mit dem geschätzten Preis einverstanden ist.
Vertragspreis. Der Preis der beim AUFTRAGNEHMER vom KÄUFER bestellten DIENSTLEISTUNGEN ist im VERTRAG angegeben. Sofern im VERTRAG nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, handelt es sich im einen Festpreis, der keiner Änderung unterliegt.
Vertragspreis. Der Preis für die gemäß Ziffer 2 ausgeschriebene Vertragsmenge ergibt sich aus der in Anlage 3 beigefügten Zuschlagserklärung. ♦ Formblatt „Angebot Netzverluste“ - Los 1 / 2016: Summe €/MWh.
Vertragspreis. Als Vertragspreis für die Dienstleistung wird, zuzüglich Umsatzsteuer, folgendes vereinbart: pauschal xxx EUR Die an/von e-netz Südhessen gelieferte/abgenommene Energie wird der Lieferant zu den jeweiligen stündlichen EPEX-Spotmarktpreisen an e-netz Südhessen berechnen bzw. vergüten.
Vertragspreis. 12.1 Die Vertragspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Eine Preisgleitung wird nicht vereinbart. Während der vertragli- chen Bauzeit sind Nachforderungen für Steigerungen von Mate- rialpreisen oder Lohnkosten in der Bauindustrie ausgeschlos- sen.