Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich. 2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen. 2.3. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen. 2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen. 2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen. 2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.12.1 Lieferverträge, Bestellungen und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Die Einhaltung der Schriftform wird auch durch Datenfernübertragung oder Telefax gewahrt.
2.2 Angebote sind verbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2.3 Die Mohrbach Gruppe kann die Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie oder den Lieferabruf nach Ablauf von Beiselen schriftlich erteilt 3 Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom des Lieferabrufs beim Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmungwiderrufen, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit der Lieferant die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen den Lieferabruf nicht verbind- lichschriftlich bestätigt. Durch einen solchen Widerruf entstehen keine Kosten.
2.2. Angebote2.4 Die Mohrbach Gruppe kann jederzeit Änderungen des Liefergegenstandes, Entwürfe, Proben Ort der Lieferung und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3Art der Verpackung verlangen. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich zu informierenist verpflichtet, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.4derartige Änderungen unverzüglich vorzunehmen. Der Lieferant hat unverzüglichkann unserem Änderungsverlangen widersprechen, spätestens jedoch soweit die Durchführung der Änderungen für ihn unzumutbar ist. Falls aufgrund einer Änderung eine Woche nach Eingang Anpassung des Liefervertrages, insbesondere hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten erforderlich ist, so werden die Parteien dies angemessen einvernehmlich regeln.
2.5 Weichen Auftragsannahmen oder Bestätigungsschreiben des Lieferanten von der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilender Mohrbach Gruppe ab, ist der Lieferant verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen. Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten diesem Fall erst als vereinbartzustande, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurdendie Mohrbach Gruppe zustimmt. Dasselbe Ein Schweigen der Mohrbach Gruppe auf eine solche abweichende Auftragsannahme oder ein abweichendes Bestätigungsschreiben gilt für spätere Vertragsänderungenals Ablehnung.
2.52.6 Dritte, insbesondere Angestellte der Mohrbach Gruppe, sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Verträge hinausgehen. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangenEntsprechende Erklärungen begründen keine Verbindlichkeiten.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.11. Eine Bestellung wird erst verbindlichBestellungen und Annahmen von Bestellungen sowie ihre Änderungen und Ergänzungen sowie alle Vereinbarungen, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung per E-Mail oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lichper Telefax.
2.22. AngeboteBei den Mengen und Lieferterminangaben in den Bestellungen gelten ausgehend vom Bestelldatum und vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung folgende Freigabezeiträume: Die Mengen für den 1. und 2. Monat sind verbindlich bestellt und zur Fertigung freigegeben. Die Mengenangaben für den 3. und 4. Monat dienen dem Lieferanten zur Materialdisposition und Beschaffung des Vormaterials (Materialfreigabe), Entwürfestellen jedoch keine Fertigungsfreigabe dar. Mengenangaben in Bestellungen, Proben die über diesen Zeitraum hinausgehen (d.h. ab dem 5. Monat) sind unverbindliche Planzahlen. Jeweils nach Auslieferung der 1. Monatsquote sind die Mengen und Muster des Lieferanten sind Liefertermine für Beiselen kostenfrei die folgenden beiden Monate verbindlich. Im Rahmen unserer Bestellungen behalten wir uns vor, Termine und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmenMengen entsprechend unserem tatsächlichen Bedarf zu ändern.
2.33. Den Vertrag begleitende Unterlagen von uns (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen) werden jeweils Vertragsgrundlage und sind verbindlich.
4. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über erforderliche Genehmigungen und Meldepflichten für die Einfuhr und das Betreiben des Liefergegenstandes in schriftlicher Form zu informieren. Entsprechende Dokumentationen (z.B. Zolldokumente) sind uns rechtzeitig zu übergeben, spätestens mit Anlieferung der Ware. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich uns unverzüglich über alle Änderungen der vorstehenden Informationen und Dokumentationen zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.45. Der Lieferant hat unverzüglichAllein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen Kessler und dem Lieferanten sind die Bestellung und die Bestellbestätigung, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Regelungen in unserer Bestellung gehen diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen vor. Unsere Angaben vor Abschluss des schriftlichen Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilenVertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, in der Preis und Liefertermin sofern sich nicht jeweils ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertragesaus ihnen ergibt, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangensie verbindlich fortgelten.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen schriftlich vom Agrarhandel Xxxxxxx xxxxxxx- xxxx erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger sonsti- ger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen vom Agrarhandel Xxxxxxx auf Angebote, Aufforderungen Aufforderun- gen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche offensichtli- che Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen Agrarhandel Erhardt nicht verbind- lichverbindlich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen Agrarhandel Xxxxxxx kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Agrarhandel Xxxxxxx vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Lieferant hat Beiselen der Agrarhandel Xxxxxxx vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit Verkehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen der Agrarhandel Xxxxxxx ohne vorherige vorhe- rige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen vom Agrarhandel Xxxxxxx sind nicht ausge- schlossenausgeschlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin Lie- fertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung Auftragsbestäti- gung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen vom Agrar- handel Xxxxxxx ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen Agrarhandel Xxxxxxx unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge Änderungs- vorschläge zu unterbreiten. Beiselen Agrarhandel Xxxxxxx wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che welche Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen vorzu- nehmen hat. Beiselen Agrarhandel Erhardt ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigtbe- rechtigt, insbesonde- re insbesondere hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen Änderungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung An- passung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen Rechnun- gen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- tenenthalten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst Bestellungen (nachfolgend „Bestellung(en)“) der DIETZEL GMBH gelten frühestens mit Abgabe als verbindlich. Die Abgabe erfolgt schriftlich oder auf elektronischem Übertragungsweg. Lieferungen, wenn sie für die keine Bestellungen vorliegen, werden nicht anerkannt.
2.2. Angebote des Lieferanten sind für die DIETZEL GMBH kostenfrei und für den Lieferanten verbindlich und haben eine Mindestgültigkeitsdauer von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich6 (sechs) Wochen beginnend ab Angebotsdatum. Das Schweigen von Beiselen der DIETZEL GMBH auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur dann als Zustimmung, sofern wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Dem Lieferanten gegenüber seitens der DIETZEL GMBH gemachte Spezifikationsvorgaben sind Vertragsgrundlage. Solange in diesem Zusammenhang nichts anderes zwischen der Dietzel GmbH und dem Lieferanten schriftlich vereinbart wird, gelten für jede Anfrage und Bestellung die Bedingungen der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) der Dietzel GmbH als verbindlich. Die jeweils aktuelle Fassung der QSV ist unter www.dietzel- xxxxxxxxx.xx einsehbar und abrufbar. Sollte der Lieferant seitens der DIETZEL GMBH zur Verfügung gestellten Dokumente und Dateien nicht verarbeiten können, so hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich er dies unverzüglich der DIETZEL GMBH mitzuteilen. Die Produkte müssen der vereinbarten Beschaffenheit (Spezifikationen, Datenblättern, Zeichnungen, etc.), den gesetzlichen Bestimmungen und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Weiterhin sind Normen, auf die verwiesen wird und sonstige zur Vertragsgrundlage gemachten Unterlagen entsprechend zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegtberücksichtigen. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht Das Referenzieren auf ein Verschulden Angebote des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind sowie das Referenzieren auf dessen Materialnummern ist nicht ausge- schlossenBestandteil der Vertragsgrundlage.
2.4. Der Lieferant ist verpflichtet, die Spezifikationsvorgaben von DIETZEL GMBH mit den Eigenschaften des Produktes des Lieferanten abzugleichen. Sollte der Abgleich eine Abweichung aufzeigen, so darf grundsätzlich keine Lieferung ohne schriftliche Freigabe der DIETZEL GMBH erfolgen. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang die Freigabe der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung DIETZEL GMBH für die Dauer von mindestens 10 Jahre zu erteilen, in archivieren und bei Aufforderung der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere VertragsänderungenDIETZEL GMBH vorzulegen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines VertragesAuf offensichtliche Fehler (z.B. Schreib- und Rechenfehler), dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sindunvollständige Bestellungen, so fehlende Dokumente sowie widersprüchliche Bestellgrundlagen hat der Lieferant Beiselen die DIETZEL GMBH zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangenin Schriftform hinzuweisen.
2.6. AuftragsbestätigungenWiderspricht der Lieferant einer Bestellung nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Zugang, Versandanzeigenso kommt der Vertrag auf der Basis dieser Bestellung zustande. Ein Widerspruch ist nur zulässig, Frachtbriefewenn die Annahme der Bestellung für den Lieferanten nicht zumutbar ist. Jedes Abweichen von der Bestellung stellt einen Widerspruch dar. Auftragsbestätigungen haben nur die deklaratorische Aussage, Lieferscheinedass der Lieferant die Bestellung erhalten hat. Kann die DIETZEL GMBH nachweisen, Rech- nungen dass die DIETZEL GMBH eine Erklärung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Lieferanten diese Erklärung zugegangen ist.
2.7. Der Lieferant wird der DIETZEL GMBH innerhalb von 8 (acht) Werktagen nach Zugang einer Bestellung der DIETZEL GMBH eine Auftragsbestätigung senden.
2.8. Sofern der Lieferant eine Werkleistung oder Werklieferung schuldet, kann DIETZEL GMBH bis zur Abnahme jederzeit nachbilligem Ermessen und sonstige Schreiben unter Berücksichtigung der Interessen des Lieferanten haben Änderungen und Ergänzungen des Auftrags verlangen. Soweit ein Änderungsverlangen eine Kostenmehrung oder Kostenminderung und/oder Terminüberschreitung nach sich zieht, ist der Lieferant verpflichtet, hierauf unverzüglich nach Eingang des Änderungsverlangens von DIETZEL GMBH hinzuweisen und ein entsprechendes Nachtragsangebot vorzulegen. Die Änderung erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, in der die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum Vergütung der Mehrkosten oder die Berücksichtigung der Minderkosten sowie der Terminplan festgelegt werden. Die zusätzliche Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und Lieferantennummer zu enthal- tenden besonderen Kosten der geforderten zusätzlichen Leistung.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.1. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen Erhardt schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen Xxxxxxx auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen Erhardt nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen Xxxxxxx kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen Xxxxxxx vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Lieferant hat Beiselen Xxxxxxx vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen Xxxxxxx ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen Xxxxxxx sind nicht ausge- schlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen Xxxxxxx ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere spä- tere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen Erhardt unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge Änderungsvorschlä- ge zu unterbreiten. Beiselen Xxxxxxx wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen welche Än- derungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen Er- hardt ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich insbesondere hin- sichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen Änderun- gen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden KostenKos- ten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.12.1 Anfragen von MAGNA an den LIEFERANTEN (z.B. Request for Quotation) sind lediglich Einladungen an den LIEFERANTEN zur Legung eines Angebotes.
2.2 Der LIEFERANT hat in seinem Angebot die Mengen und die Beschaffenheit genau auf die Anfrage von MAGNA abzustimmen, allfällige Abweichungen müssen ausdrücklich bezeichnet werden.
2.3 Bestellungen, Annahmen, Lieferabrufe, Lieferverträge und sonstige zwischen MAGNA und dem LIEFERANTEN abzuschließende Rechtsgeschäfte sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Bestellung wird erst verbindlichBestellungen, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte BestellungAnnahmen und Lieferabrufe können jedoch auch durch Datenfernübertragung erfolgen.
2.4 Mündliche Vereinbarungen vor, bei oder nach Vertragsschluss, insbesondere nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen (einschließlich der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlenÄnderung dieser Schriftformklausel) sowie Nebenabreden jeder Art, gilt als schriftlich. Das Schweigen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen nicht verbind- lichMAGNA.
2.22.5 Angebote und Kostenvoranschläge des LIEFERANTEN sind für vier Wochen ab Zugang bei MAGNA verbindlich. Angebote, EntwürfeKostenvoranschläge und Prüfnachweise sind von MAGNA nicht zu vergüten, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmenes sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart.
2.3. 2.6 Der Lieferant LIEFERANT hat Beiselen vor Vertragsabschluss die Bestellung von MAGNA umgehend, längstens innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang schriftlich zu informierenbestätigen, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls anderenfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten MAGNA zum Rücktritt vom Vertrag Widerruf ihrer Bestellung berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang 2.7 Verträge zwischen MAGNA und dem LIEFERANTEN kommen ungeachtet der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung gelegten Angebote stets mit dem Inhalt der schriftlichen Bestellungen von MAGNA sowie mit dem Inhalt dieser Einkaufsbedingungen zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere VertragsänderungenStande.
2.52.8 MAGNA kann, im Rahmen des für den LIEFERANTEN Zumutbaren, Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung verlangen. Zeigt sich bei Dabei sind die Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Durchführung eines VertragesMehr- und Minderkosten sowie der Liefertermine, dass Abweichungen von angemessen und einvernehmlich zu regeln. Änderungen durch den LIEFERANTEN bedürfen der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich vorherigen schriftlichen Genehmigung durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangenMAGNA.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.12.1 Willenserklärungen jeder Art, wie z. B. Angebote, Annahmen, Lieferabrufe, einseitige Rechtsgeschäfte, bedürfen der Schriftform. Entsprechendes gilt für Änderungen und Ergänzungen solcher Erklärungen.
2.2 Mündliche Willenserklärungen sowie sonstige mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschliesslich nachträglicher Änderungen und Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen oder sonstiger vom Besteller verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Besteller.
2.3 Die Schriftform wird auch durch E-Mail oder Telefax erfüllt.
2.4 Kostenvoranschläge sind rechtsverbindlich und nicht zu vergüten, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.5 Eine Bestellung wird erst verbindlichist vom Lieferanten innerhalb von 5 (in Worten: fünf) Arbeitstagen (Montag bis Xxxxxxx) seit Zugang, wenn sie von Beiselen schriftlich erteilt oder Eingang beim Besteller, mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung zu bestätigen. Soweit im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Einzelfall keine Auftragsbestätigung durch den Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthälterfolgt, ist sie für Beiselen nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3. Der Lieferant hat Beiselen vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossen.
2.4. Der Lieferant hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien Besteller berechtigt, eine entsprechende Anpassung auf die Bestellung folgende Lieferung durch den Lieferanten als Bestätigung der Bestellung zu den Bedingungen des Bestellers zu werten. Ziff. 2.1 findet für diesen Fall keine Anwendung.
2.6 Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell- und Abrufplanung sind verbindlich. Soweit dem Besteller bei den Lieferabrufen gemäss der vereinbarten Preise Bestell- und Abrufplanung ein Ermessen zukommt, ist der Lieferant jedoch berechtigt, binnen 3 (in Worten: drei) Arbeitstagen (Montag bis Xxxxxxx) unter Angabe von Gründen zu verlangen.
2.6widersprechen. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Bei sachlich begründeten Einwänden wird der Besteller unverzüglich binnen einer Arbeitswoche gemeinsam mit dem Lieferanten nach einer verträglichen Lösung suchen. Dabei haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum Sicherstellung der Lieferfähigkeit des Bestellers und Lieferantennummer zu enthal- tenTermintreue Priorität.
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Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.11. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von Beiselen vom SWR schriftlich erteilt oder im Falle mündlichereiner mündlichen, telefonischer insbesondere telefonischen oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter erteilten Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß Auftragnehmer ordnungsgemäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte erstellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen des SWR auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Lieferanten Auftragnehmers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Bestellung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für Beiselen den SWR nicht verbind- lichverbindlich.
2.22. Angebote, Entwürfe, Proben und Muster des Lieferanten Auftragnehmers sind für Beiselen kostenfrei und auf den SWR kostenfrei. Auf Verlangen von Beiselen des SWR sind sie vom Lieferanten Auftragnehmer unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.33. Der Lieferant Auftragnehmer hat Beiselen den SWR vor Vertragsabschluss schriftlich zu informieren, falls die bestellte Ware bestellten Produkte nach den in der Bundesrepublik Deutschland gelten- den geltenden Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegtVerkehrsfähigkeit unterliegen. Andernfalls Bei nicht ordnungsgemäßer Information, insbesondere bei Nichtinformation, bei falscher, unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Information ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung der SWR nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten Auftragnehmers zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Entsprechendes gilt, wenn die Produkte einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Verkehrsfähigkeit unterliegen. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossendes SWR bleiben unberührt.
2.44. Der Lieferant Auftragnehmer hat unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erteilen, in der Preis und Liefertermin Lieferzeit ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung Auftragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbart, wenn sie von Beiselen ausdrücklich vom SWR schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe Entsprechendes gilt für spätere Vertragsänderungen.
2.55. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rechnungen und sonstige Schreiben des Auftragnehmers haben die Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer, zu enthalten.
6. Zeigt sich bei der Durchführung eines VertragesVertrags, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen Auftragnehmer den SWR unverzüglich schriftlich zu informieren und Änderungsvor- schläge Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Beiselen Der SWR wird dem Lieferanten Auftragnehmer mitteilen, ob und wel- che welche Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen Der SWR ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der WareProdukte. In diesen Fällen ist dem Auftragnehmer eine angemessene Frist für die erforderlichen Änderungen der Produktion zu gewähren. Verändern sich durch diese Än- derungen Änderungen die dem Lieferanten Auftragnehmer durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, verhandeln die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangendes Preises.
2.67. AuftragsbestätigungenWird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers mangels Masse abgelehnt, Versandanzeigenist der SWR berechtigt, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- tenganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vertragsschluss und Vertragsänderungen. 2.11. Eine Bestellungen, Abschlüsse und Lieferabrufe sowie ihre Änderungen und Ergänzungen be- dürfen der Schriftform.
2. Mündliche Vereinbarungen jeder Art – einschließlich nachträglicher Änderungen und Er- gänzungen unserer Einkaufsbedingungen – bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
3. Die Schriftform wird in der Regel auch durch Datenfernübertragung oder Telefax erfüllt.
4. Angebote, Fertigung von Entwürfen, Herstellung von Mustern oder Proben durch die Lie- feranten sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen für uns kostenlos. Zeich- nungen (mit detaillierter Bemaßung) und Unterlagen des Lieferanten sind uns im jeweils ver- einbarten Umfang kostenlos mitzuliefern. In jedem Fall sind alle Zeichnungen und Unterla- gen kostenlos mitzuliefern, die für die sachgerechte Durchführung von Montagen, Überwa- chungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffung und Wartung notwendig sind, die die Funktion des gelieferten Gegenstandes umfassend beschreiben, sowie für die Einholung von Geneh- migungen oder ähnliches erforderlich sind. Wir sind berechtigt, diese Zeichnungen und Un- terlagen zur Herstellung von Ersatzteilen, Veränderungen und dergleichen – auch durch be- auftragte Dritte – zu benutzen.
5. Unsere Bestellungen sind so lange frei widerruflich, wie uns keine schriftliche Auftragsbe- stätigung des Lieferanten zugegangen ist. Erreicht uns die Auftragsbestätigung mehr als 7 Kalendertage nach dem auf der Bestellung wird erst angegebenen Datum, so sind wir zum Widerruf der Bestellung berechtigt mit der Folge, dass ein zustande gekommener Vertrag durch den Widerruf seine Wirksamkeit rückwirkend verliert.
6. Lieferabrufe im Rahmen einer Bestell-und Abrufplanung werden verbindlich, wenn sie der Lieferant nicht bis zum Ende des zweiten Arbeitstages, der auf den Tag, an dem der Abruf zugeht, folgt, widerspricht. Der jeweilige Arbeitstag endet mit Geschäftsschluss in dem Be- trieb, von Beiselen schriftlich erteilt dem aus der Abruf erfolgt ist.
7. Bei erstmaliger Bestellung oder bei Änderung in der Ausführung von Liefergegenständen nach Zeichnung oder Muster sind uns vor endgültiger Fertigung 5 bis 10 Ausfallmuster zur Begutachtung einzusenden. Die endgültige Auftragserteilung erfolgt in diesem Falle erst mit dem Gutbefund der Muster.
8. Für die zwischen uns und dem Lieferanten gültigen Vereinbarungen ist der Inhalt unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestellung maßgeblich. Das gilt auch dann, wenn wir auf eine mündliche Anfrage hin eine Auftragsbestätigung erhalten und daraufhin für diesen Auf- trag vor vorbehaltloser Annahme der Lieferung oder Leistung eine schriftliche Bestellung übersenden. Schweigen wir auf eine Auftragsbestätigung, so kann dies keineswegs als Zu- stimmung verstanden werden. Kommt ein verbindlicher Auftrag ausnahmsweise zustande, ohne dass wir dazu eine Bestellung übersandt haben, gelten in jedem Fall unsere Einkaufs- bedingungen.
9. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Kor- rektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen. Unterbleibt der Hinweis, sind wir berechtigt, auch nach Vertragsschluss wahlweise die offensichtlich fehlerhaften Angaben durch einseitige Erklärung zu korrigieren mit der Folge, dass der Vertrag als mit dem geän- derten Inhalt geschlossen gilt, oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche wegen eines uns zur Last fallenden Verschuldens sind ausgeschlossen, sofern wir nicht vorsätzlich oder arg- listig gehandelt haben.
10. Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 7 Kalendertagen vor dem verein- xxxxxx Xxxxxxxxxxxx zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, so- weit diese im Falle mündlicher, telefonischer oder unter Verwendung sonstiger Fernkommunikationsmittel erteilter Bestellung vom Lieferanten ordnungsge- mäß schriftlich bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen er- stellte Bestellung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Beiselen auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten gilt nur als Zustimmungohne erhebli- chen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurdewobei in diesen Fällen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 14 Kalendertage beträgt. Soweit Wir werden dem Liefe- ranten die Bestellung offensichtliche Irrtümerjeweils durch die Änderung entstehenden, Schreib- oder Rechenfehler enthältnachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Verringert sich infolge der Änderung der für den Lieferanten anfal- lende Aufwand, ist sie für Beiselen so mindert sich der Vergütungsanspruch um den entsprechenden Anteil. Ha- ben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht verbind- lich.
2.2. Angebote, Entwürfe, Proben im normalen Produkti- ons- und Muster Geschäftsbetrieb des Lieferanten sind für Beiselen kostenfrei und auf Verlangen von Beiselen vom Lieferanten unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzunehmen.
2.3mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden las- sen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant hat Beiselen wird uns die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lie- ferverzögerungen rechtzeitig vor Vertragsabschluss dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 3 Werk- tagen nach Zugang unserer Mitteilung schriftlich zu informierenanzeigen. Uns steht sodann eine Frist von 3 Werktagen für den Widerruf unserer Mitteilung zu. Erfolgt der Widerruf, falls die bestellte Ware nach den in fallen uns keine Mehrkosten zur Last. Im Übrigen darf der Bundesrepublik Deutschland gelten- den Vorschriften einer Exportkontrolle oder anderen Beschränkungen der Ver- kehrsfähigkeit unterliegt. Andernfalls ist Beiselen ohne vorherige Fristsetzung und ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Lieferanten zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche von Beiselen sind nicht ausge- schlossenLieferant Änderungen an dem Liefergegenstand nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung vornehmen.
2.411. Der Lieferant hat unverzüglichWir sind berechtigt, spätestens jedoch eine Woche nach Eingang der Bestellung eine den Vertrag jederzeit durch schriftliche Auftragsbestätigung Erklärung unter Angabe des Grundes zu erteilen, in der Preis und Liefertermin ausdrücklich angegeben werden. Abweichungen der Auf- tragsbestätigung gegenüber der Bestellung gelten erst als vereinbartkündigen, wenn wir die bestellten Produkte oder Leistungen in unserem Ge- schäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen nicht mehr ver- wenden können. Dem Lieferanten werden wir in diesem Fall die von ihm erbrachte Teilleis- tung vergüten, nicht aber den entgangenen Gewinn. Vorbereitende Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden wir nur insoweit vergüten, als sie von Beiselen ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Dasselbe gilt für spätere Vertragsänderungenaus kaufmännischer o- der technischer Sicht vernünftig waren.
2.5. Zeigt sich bei der Durchführung eines Vertrages, dass Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten Spezifikation erforderlich oder zweckmäßig sind, so hat der Lieferant Beiselen unverzüglich zu informieren und Änderungsvor- schläge zu unterbreiten. Beiselen wird dem Lieferanten mitteilen, ob und wel- che Änderungen er gegenüber der ursprünglichen Bestellung vorzunehmen hat. Beiselen ist jederzeit zur Änderung der Bestellung berechtigt, insbesonde- re hinsichtlich Zusammensetzung der Ware. Verändern sich durch diese Än- derungen die dem Lieferanten durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so sind beide Parteien berechtigt, eine entsprechende Anpassung der vereinbarten Preise zu verlangen.
2.6. Auftragsbestätigungen, Versandanzeigen, Frachtbriefe, Lieferscheine, Rech- nungen und sonstige Schreiben des Lieferanten haben die Bestelldaten, ins- besondere Bestellnummer, Bestelldatum und Lieferantennummer zu enthal- ten.
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