Common use of Vertragsverhältnis Clause in Contracts

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL frei, ▪ die Annahme der Sendung zu verweigern, oder ▪ eine bereits übergebene/ übernommene Sendung zurückzugeben, oder ▪ zur Abholung bereit zu halten, oder ▪ diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBL, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL FNBL und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL FNBL nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL FNBL frei, ▪ die Annahme der Sendung zu verweigern, oder ▪ eine bereits übergebene/ übernommene Sendung zurückzugeben, oder ▪ zur Abholung bereit zu halten, oder ▪ diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBLFNBL, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL FNBL geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL LLS und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL LLS nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL LLS frei, ▪ die Annahme der Sendung zu verweigern, oder ▪ eine bereits übergebene/ übernommene Sendung zurückzugeben, oder ▪ zur Abholung bereit zu halten, oder ▪ diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBLLLS, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL LLS geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL AM und dem Absender Auftraggeber begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von bedingungsgemäßen Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL AM oder der von ihr beauftragten Dienstleister nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen Ge- schäftsbedingungen des Absenders Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochenwi- dersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- Preis- und Preisverzeichnis Leistungsverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL der AM frei, die Annahme der Sendung zu verweigern, oder eine bereits übergebene/ übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, oder ▪ oder, − zur Abholung bereit zu haltenbereitzuhalten, oder diese ohne Benachrichtigung des Absenders Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBLAM, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender Auftraggeber kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich VertragsschlussVer- tragsabschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 Ziff. 6 (Beförderungsausschluss) oder eine unter Absatz Abs. 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag derartigen Verträgen einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL Auftraggeber gegen AM geltend machen. Ausnahmsweise Aus- nahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche Ansprü- che gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen ver- traglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, Entgeltes erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders Auftraggebers bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL Citipost und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL Citipost nach Maßgabe der vorliegenden AGB und unter Beachtung der gesondert geschlossenen Rahmenverträge zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL Citipost frei, ▪ : - die Annahme der Sendung zu verweigern, verweigern oder - eine bereits übergebene/ übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, zurückzugeben oder - zur Abholung bereit zu halten, halten oder - diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBLCitipost, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort etc. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 6 Abs.1 oder eine unter Absatz Abs. 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL Citipost geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 2) unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsverhältnis. (1) Rechte und Pflichten im Geltungsbereich dieser AGB werden durch den Abschluss eines Beförderungsvertrages zwischen MBL BLO und dem Absender begründet. In der Regel kommt dieser Vertrag durch die Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von MBL BLO nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäfts- bedingungen des Absenders wird hiermit ausdrücklich widersprochen. (2) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht etc.) oder in sonstiger Weise nicht dem Leistungs- und Preisverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung oder diesen AGB, so steht es MBL BLO frei, ▪ die Annahme der Sendung zu verweigern, oder ▪ eine bereits übergebene/ übernommene Sendung zurückzugeben, oder ▪ zur Abholung bereit zu halten, oder ▪ diese ohne Benachrichtigung des Absenders zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben. (3) Das Recht von MBLBLO, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht, auch in anderen Fällen unberührt. (4) Der Absender kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich Vertragsschluss, Behandlung, geschuldetem Entgelt, Haftung und so fort aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter Abschnitt 7 oder eine unter Absatz 2 fallende Beschaffenheit hinweist oder in sonstiger Weise darauf verwiesen hat. Der Absender haftet für alle unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch den Versand von gemäß Abschnitt 7 ausgeschlossenen Gütern entstehen. (5) Ansprüche aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Absender als Versender von MBL BLO geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Absenders bleiben im Falle des Satzes 2 unberührt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)