Common use of Vertragsübernahme Clause in Contracts

Vertragsübernahme. 1. Die Raisin Bank kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vermögensverwaltungsvertrag auch an einen anderen Vertragspartner übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme durch einen anderen Vertragspartner das Recht zu, diesen Vermögensverwaltungsvertrag mit Wirkung zum beabsichtigten Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen. 2. Dieses Recht besteht nur bis zur Vertragsübernahme des neuen Vertragspartners. Nach Vertragsübernahme gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen, siehe hierzu Nr. XI. dieser Sonderbedingungen. Voraussetzung für die Vertragsübernahme gemäß dieser Ziffer ist, dass der Kunde Kenntnis von der Vertragsübernahme erlangt. Raisin Bank wird den Kunden mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Vertragsübernahme über diese informieren und über die Folgen hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsübernahme. 1. Die Raisin Bank kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vermögensverwaltungsvertrag Depotrahmensvertrag auch an einen anderen Vertragspartner übertragen. Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme durch einen anderen Vertragspartner das Recht zu, diesen Vermögensverwaltungsvertrag Depotrahmenvertrag mit Wirkung zum beabsichtigten Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen. 2kündigen (siehe dazu auch I. 1. c) der Sonderbedingungen für den ETF Robo der Raisin GmbH). Dieses Recht besteht nur bis zur Vertragsübernahme des neuen Vertragspartners. Nach Vertragsübernahme gelten die vertraglich festgelegten Kündigungsfristen, siehe hierzu Nr. XI. dieser SonderbedingungenAbschnitt “Kündigungen” der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Raisin Bank. Voraussetzung für die Vertragsübernahme gemäß dieser Ziffer ist, dass der Kunde Kenntnis von der Vertragsübernahme erlangt. Raisin Bank wird den Kunden mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Vertragsübernahme über diese informieren und über die Folgen hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorvertragliche Informationen Und Allgemeine Geschäftsbedingungen