Common use of Vertrauliche Informationen Clause in Contracts

Vertrauliche Informationen. Jede Partei (als „empfangende Partei“) ist verpflichtet, dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit eigener vertraulicher Daten vergleichbarer Art anwendet (mindestens jedoch eine angemessene Sorgfalt), um (a) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (die „offenlegende Partei“) für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrags zu verwenden und (b) außer in dem schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen eigenen Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer verbundenen Unternehmen einzuschränken, die diesen Zugriff für Zwecke benötigen, die im Einklang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, und die Geheimhaltungsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, deren Schutzbestimmungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen nicht wesentlich weniger streng als die im vorliegenden Vertrag aufgeführten ausgelegt sind. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, um Anforderungen geltenden Rechts oder Gerichtsbeschlüsse zu erfüllen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon vorab in Kenntnis setzt und bei allen Anstrengungen, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen, zusammenarbeitet.

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Vertrauliche Informationen. Jede Partei (als „empfangende Partei“) ist verpflichtet, dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die sie zum Schutz der Vertraulichkeit eigener vertraulicher Daten vergleichbarer Art anwendet (mindestens jedoch eine angemessene Sorgfalt), um (a) keine vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (die „offenlegende Partei“) für Zwecke außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Vertrags zu verwenden und (b) außer in dem schriftlich von der offenlegenden Partei genehmigten Umfang den Zugriff auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei auf diejenigen eigenen Mitarbeiter und Auftragnehmer sowie die Mitarbeiter und Auftragnehmer ihrer verbundenen Unternehmen einzuschränken, die diesen Zugriff für Zwecke benötigen, die im Einklang mit dem vorliegenden Vertrag stehen, stehen und die Geheimhaltungsvereinbarungen mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, deren Schutzbestimmungen in Bezug auf die vertraulichen Informationen nicht wesentlich weniger streng als die im vorliegenden Vertrag aufgeführten ausgelegt sind. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen, um Anforderungen geltenden Rechts oder Gerichtsbeschlüsse zu erfüllen, sofern die empfangende Partei die offenlegende Partei hiervon vorab in Kenntnis setzt und bei allen Anstrengungen, eine vertrauliche Behandlung zu erreichen, zusammenarbeitet.

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