Common use of Vertraulichkeit, Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhalten. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für It Leistungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 13.4 Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse alle im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Infor- mationen von Altran vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung Vertragserfüllung zu verarbeitenverwenden. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis In Bezug auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung Vertraulichen Informationen von Al- tran (a) unternimmt der Lieferant alle zumutbaren Schritte, um alle Vertraulichen Informationen ver- traulich zu behandeln und (b) gewährt der Lieferant nur solchen Personen Zugriff auf die Vertraulichen Informationen, die den Zugriff zur Vertragserfüllung benötigen. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch für weitere zwei (2) Jahre nach dem Ende der Laufzeit des Werk- oder Dienstvertrages fort. 9.2 Der vorstehende Abschnitt 9.1. gilt nicht für Ver- trauliche Informationen, die (a) vom Lieferanten ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen der of- fenlegenden Partei unabhängig entwickelt oder recht- mäßig und ohne Pflicht zur Geheimhaltung von ei- nem Dritten erworben wurden, der berechtigt ist, diese Vertraulichen Informationen bereitzustellen, (b) ohne Vertragsverletzung durch den Lieferanten allge- mein öffentlich zugänglich geworden sind, (c) dem Lieferanten zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Einschränkungen bekannt waren oder (d) nach schriftlicher Zustimmung von Altran von den vorste- henden Regelungen freigestellt sind. 9.3 Erhält der Lieferant bei der Erbringung der Leis- tungen Zugang zu personenbezogenen Daten, wird er die geltenden Datenschutzvorschriften beachten, ins- besondere personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der Leistungen verarbei- ten (Zweckbestimmung), sicherstellen, dass seine Mitarbeiter nur soweit zwingend erforderlich Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten und seine Mit- arbeiter auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - schriftlich verpflich- tet und diese über die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien einzuhaltenden Datenschutz- vorschriften belehren und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenAltran Nachfrage dies nachweisen. 13.5 9.4 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werdenLieferant wird personenbezogenen Daten nach dem aktuellen Stand der Technik entsprechend schützen. Im Falle der Verarbeitung von personenbe- zogene Daten durch den Lieferanten ist vor Auf- nahme der Arbeit ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 6.1 Der Auftragnehmer Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen („GeschGehG“) sowie solcher Tatsachen, Unterlagen und seine Kenntnisse, die ihm im Zuge der Durchführung der geschäftlichen Beziehungen mit x-xxxx.xxx® zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über x-xxxx.xxx® beinhalten, sofern x-xxxx.xxx® die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat (nachfolgend insgesamt „vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche, finanzielle, marktbezogene und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen, Preise von Produkten und Dienstleistungen, Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer, kooperierende Unternehmen, Marketing-Pläne und/oder -konzepte sowie finanzielle Angelegenheiten. Der Kunde wird die erbrachten Leistungenvertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung mit x-xxxx.xxx® verwenden. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung von x-xxxx.xxx®. 6.2 Die Geheimhaltungspflicht gemäß Ziff. 6.1 besteht nicht, soweit die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer jeweilige vertrauliche Information nachweislich: a) ohne Zutun des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise Kunden allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hatwerden b) dem Kunden bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder c) von dem Kunden ohne Zutun von x-xxxx.xxx® und ohne Verwertung anderer durch den vertraglichen Kontakt erlangter Informationen oder Kenntnisse entwickelt wird oder d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen preisgegeben werden muss. Im Übrigen bleibt § 5 GeschGehG von dieser Regelung unberührt. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe 6.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die der sonstigen Betroffenen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenNutzung der SaaS-Leistungen verantwortlich. Der Kunde und x-xxxx.xxx® verarbeiten personenbezogene Daten unter Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“). 6.4 Soweit x-xxxx.xxx® im Sinne Rahmen der Erbringung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sichSaaS-Leistungen personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird x-xxxx.xxx® im Auftrag des Kunden tätig. x-xxxx.xxx® wird die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und daher nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu vertraglich geschuldeten Leistungserbringung oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis auf Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung werden die strafrechtlichen Folgen Parteien in einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltengesonderten „Vereinbarung über eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag“ festlegen. Diese geht in ihrem Anwendungsbereich den Regelungen des SaaS-Vertrages vor. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Saas Leistungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung steheneiner Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeitenes sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich13.2. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten (auch personenbezogene Daten) aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB Iz.B. Versicherungen) zu beachtenübermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln. 13.3. Im Übrigen weisen wir bezüglich des Datenschutzes auf Folgendes hin: Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind wir, die WIPAG Süd GmbH & Co. KG (Anschrift und Kontaktdaten siehe untenstehend). Unser Datenschutzbeauftragter ist unter vorstehenden Kontaktdaten und unter der E-Mail-Adresse xxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx erreichbar. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Unsere Lieferungen und Leistungen setzen vertraglich ggf. voraus, ĚĂƐƐ ĚĞƌ XXxXxxXx XXX XXxXXXXXxXxXXXXX XxXX ;XXX Daten zum Zweck von Vertragsabschluss und Vertragserfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzuges) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere - ihm Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO). Wir verarbeiten die Daten darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Kenntnis kommende personenbezogenen Wahrung unserer berechtigten Interessen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei ʹnach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ʹin der Vermeidung eines Forderungsausfalls bei Dritten oder uns sowie in der Übermittlung von Leistungsinformationen an den Besteller. Datenkategorien: Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten (wie zum Beispiel Firma, ggf. Ansprechpartner, Adresse), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen. Drittempfänger: Daten sowie Betriebs- dürfen unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur uns übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, mit denen sich der Besteller in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Auftragserfüllung Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu verarbeitenkönnen. - nur Personal einzusetzenEine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, das mündlich wenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Besteller kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte. Produkt- und unter Hinweis Leistungsinformationen: Wir nutzen auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Besteller ggf. auf postalischem oder ʹunter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG ʹelektronischem Wege Informationen über unsere sonstigen Produkte und Leistungen zukommen zu lassen. Datenspeicherungsdauer: Wir löschen die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung Daten unverzüglich, wenn wir hierzu verpflichtet sind, insbesondere wenn wir die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigen und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist. Widerspruchsrechte: Ğƌ ĞƐƚĞůůĞƌ ŬĂŶŶ ĚĞƌ ĂƚĞProŶduǀktĞ- ƌunĂdƌďĞŝƚƵ Leistungsinformationen͞ ŐĞŶĂŶŶƚĞŶ ǁĞĐŬ ũĞĚĞƌnjĞŝrƚbe trŐoffĞenŐenĞPŶersƺonďĞƌ ƵŶƐ steht unabhängig davon ein Widerspruchsrecht nach Art. 13 Abs. 2 b) bzw. Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DS- GVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO zu. Sonstige Rechte der betroffenen Person: Der betroffenen Person stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Regelungen (insbesondere DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz) folgende Rechte zu: Recht auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurdeAuskunft, - Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der sie betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet (zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenZeitpunkt der Erstellung dieser AVLLB): Der bayrische Landesbeauftragte für Datenschutz, Xxxxxxxxxxxx. 00, 00000 Xxxxxxx, Tel. 000 000000-0, Fax 000 000000-00, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxx.xx. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 16.1 Die Parteien verpflichten sich, den Werbeauftrag unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. 16.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich Anbieter ist berechtigt, Werbeumsätze und seine Mitarbeitervergleichbar relevante Daten des Auftraggebers auf Produktebene in angemessenem Umfang zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsunternehmen und/oder an Unternehmen, die erbrachten Leistungensich mit der Erhebung und Auswertung solcher Informationen beschäftigen, weiterzuleiten. 16.3 Sofern beim Anbieter anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Anbieter diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne für den konkreten Auftraggeber, der den Anbieter mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat, auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen und pseudonymen Daten umfassen, die erzielten Arbeitsergebnisse durch Werbeschaltungen generiert worden sind. 16.4 Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschlvon ihm ausgelieferten Werbemittel untersagt. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder Insbesondere darf der Auftraggeber schriftlich die Daten aus Werbeschaltungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot umfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hatden Onlineangeboten des Anbieters und deren weitere Nutzung. Im Fall von Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe 16.5 Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung Werbemitteln auf den Onlineangeboten des Vertrages führenAnbieters Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Der Auftragnehmer wird Im Fall von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen Verstößen stellt er den Anbieter von etwaigen Ansprüchen Dritter und diese dem Auftraggeber aushändigenvon Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die 16.6 Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenDurchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, im Sinne gegebenenfalls für den Kunden des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeitenAuftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhalten. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Onlinewerbung

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 15.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich Lieferant ist alleiniger Eigentümer und seine MitarbeiterInhaber der Schutzrechte an seinen Angeboten, die erbrachten LeistungenBildern, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etcBerechnungen und anderen Aufzeichnungen (einschließlich solcher in elektronischer Form). Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferanten dürfen solche Gegenstände Dritten gegenüber geheim zu haltennicht zugänglich oder bekannt gemacht werden und nicht durch den Kunden selbst oder durch Dritte vervielfältigt werden. 15.2. Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders festgelegt, und zwar auch über gelten die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und dem Lieferanten im Zusammenhang mit Bestellungen zur Verfügung gestellten Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre als vertraulich, es sei denn, deren vertrauliche Behandlung verzichtet hatNatur ist offensichtlich. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen15.3. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das RechtLieferant ist berechtigt, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehenvertraglichen Beziehung zu speichern und solche Daten an mit dem Lieferanten verbundene Gesellschaften und Subunternehmer weiterzugeben, es sei denn, dies wiederspricht den auf den Lieferanten anwendbaren Datenschutzbestimmungen. 15.4. Der Lieferant speichert die unter Ziffer 15.3 genannten Daten des Kunden, sobald der Kunde den Lieferanten erstmalig, z. B. für eine Bestellanfrage, kontaktiert. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung der jeweiligen Daten. Dies findet insbesondere bei Vertragsschluss Anwendung. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Lieferant im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeitenFalle einer Vertragsverletzung berechtigt ist, seine Daten an Gesellschaften und Personen weiterzuleiten, die der Lieferant mit der Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche und Rechte betraut. 13.4 15.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sichKunde hat die Möglichkeit, sein Einverständnis zu der oben beschriebenen Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Er kann jederzeit in Textform verlangen, dass seine personenbezogenen Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen Anwendung finden, für die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verwendung und die Bestimmungen Verarbeitung blockiert werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Informationen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende seine gespeicherten personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich deren Herkunft, Empfänger und die Nutzung der personenbezogenen Daten und den Zweck der Nutzung zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenverlangen. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die uns im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung steheneiner Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeitenes sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich13.2. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten (auch personenbezogene Daten) aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (BDSG) und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB Iz.B. Versicherungen) zu beachtenübermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln. 13.3. Im Übrigen weisen wir bezüglich des Datenschutzes auf Folgendes hin: Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind wir, die WIPAG Nord GmbH & Co. KG (Anschrift und Kontaktdaten siehe untenstehend). Unser Datenschutzbeauftragter ist unter vorstehenden Kontaktdaten und unter der E-Mail-Adresse xxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx erreichbar. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage: Unsere Lieferungen und Leistungen setzen vertraglich ggf. voraus, dass der Besteller uns personenbezogene Daten (nachfolgend „Daten“) übermittelt. Wir verarbeiten diese Daten zum Zweck von Vertragsabschluss und Vertragserfüllung (einschließlich der Rechtsverfolgung und des Forderungseinzuges) auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere - ihm Art. 6 Abs. 1 b) DS-GVO). Wir verarbeiten die Daten darüber hinaus auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Kenntnis kommende personenbezogenen Wahrung unserer berechtigten Interessen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt dabei – nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen – in der Vermeidung eines Forderungsausfalls bei Dritten oder uns sowie in der Übermittlung von Leistungsinformationen an den Besteller. Datenkategorien: Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten (wie zum Beispiel Firma, ggf. Ansprechpartner, Adresse), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen. Drittempfänger: Daten sowie Betriebs- dürfen unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur uns übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, mit denen sich der Besteller in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Auftragserfüllung Beurteilung des Forderungsausfallrisikos bereitstellen zu verarbeitenkönnen. - nur Personal einzusetzenEine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, das mündlich wenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Besteller kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, sofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, Auskunfteien, Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte. Produkt- und Leistungsinformationen: Wir nutzen auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Besteller ggf. auf postalischem oder – unter Hinweis Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG – elektronischem Wege Informationen über unsere sonstigen Produkte und Leistungen zukommen zu lassen. Datenspeicherungsdauer: Wir löschen die Daten unverzüglich, wenn wir hierzu verpflichtet sind, insbesondere wenn wir die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht mehr benötigen und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist. Widerspruchsrechte: Der Besteller kann der Datenverarbeitung zu dem unter „Produkt- und Leistungsinformationen“ genannten Zweck jederzeit gegenüber uns widersprechen. Der betroffenen Person steht unabhängig davon ein Widerspruchsrecht nach Art. 13 Abs. 2 b) bzw. Art. 14 Abs. 2 c) i.V.m. Art. 21 DS- GVO gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO zu. Sonstige Rechte der betroffenen Person: Der betroffenen Person stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Regelungen (insbesondere DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz) folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurdebetroffene Person bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der sie betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet (zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AVLLB): Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenXxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 0391 81803- 0, Fax 0000 00000-00, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx, Homepage: www.datenschutz.sachsen- xxxxxx.xx. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, Daten, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 13.4 Der Auftragnehmer Genossenschaft traduko verpflichtet sich, die geltenden Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Ohne ausdrückliche gegenteilige Weisung darf die Genossenschaft traduko davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit der elektronischen Bearbeitung und der möglicherweise (seinerseits) unverschlüsselten elektronischen Übermittlung der Sprachdienstleistung über das Internet einverstanden ist. Die damit einhergehenden Datenschutz-, Datenänderungs- und Datenverlustrisiken trägt der Auftraggeber. Die Genossenschaft traduko ist bemüht, die Vertraulichkeit der übermittelten Dokumente nach dem neuesten Stand der Technik zu wahren. Sie kann allerdings aufgrund der elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten. Die Genossenschaft traduko ist ferner bemüht, die elektronische Datenkommunikation nach dem jeweils neuesten Stand der Technik auf etwaige Viren oder Sabotageprogramme hin zu untersuchen. Ein 100%iger Schutz vor Viren oder Sabotageakten kann allerdings auch bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf ein verbleibendes Restrisiko ausdrücklich hingewiesen. Die Genossenschaft traduko darf Dritte zur Vertragserfüllung beiziehen oder die Erfüllung ganz auf Dritte übertragen und sie ist berechtigt, die zur Erfüllung des Auftrags benötigten Daten des Auftraggebers offenzulegen. Die Genossenschaft traduko erklärt, dass ihre Mitarbeitenden und die von ihr beigezogenen Fachkräfte zu strenger Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und dass sie alle erforderlichen Massnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Datenschutzgesetzes zu gewährleisten. Falls notwendig ist die Genossenschaft traduko auch berechtigt, die Daten des Auftraggebers zur Erkennung, Eingrenzung und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) Beseitigung von Störungen und Fehlern an Dritte zu beachten, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verarbeiten. - nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurde, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien und Anweisungen zum Datenschutz und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenübermitteln. 13.5 Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 13.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter, die erbrachten Leistungen, die erzielten Arbeitsergebnisse und die erstellten Unterlagen und Datenträger sowie alle während der Vertragsdauer vom Auftraggeber erhaltenen Informationen technischer und geschäftlicher Art einschl. Zeichnungen, Muster etc. Dritten gegenüber geheim zu halten, und zwar auch über die Dauer des Vertrages hinaus, solange und soweit diese Leistungen, Ergebnisse, Unterlagen, Datenträger und Informationen nicht auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder der Auftraggeber schriftlich auf ihre vertrauliche Behandlung verzichtet hat. 13.2 Die unberechtigte Weitergabe von persönlichen Passwörtern kann - unbeschadet weiterer Rechte- zur fristlosen Auflösung des Vertrages führen16.1. Der Auftragnehmer wird von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen alle Kenntnisse, Informationen, Daten und diese dem Auftraggeber aushändigen. 13.3 Der Auftraggeber hat das Recht, DatenDokumente jeglicher Art, die den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen betreffen und die er im Zusammenhang mit Rahmen der Geschäftsbeziehung stehenGeschäftsverbindung erhält oder ihm bekannt werden, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. 13.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sichvertraulich behandeln und Dritten weder mitteilen, zugänglich machen noch übertragen, sondern nur zur Erfüllung seiner Tätigkeit verwenden. Erzeugnisse, die geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nach von Frequentis entworfenen Unterlagen, wie Zeichnungen, Modellen und die Bestimmungen über das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu beachtendergleichen und nach vertraulichen Angaben von Frequentis angefertigt sind, dürfen vom Auftragnehmer weder selbst verwendet noch Dritten angeboten oder geliefert werden. An diesen Unterlagen bleiben alle Rechte, insbesondere - ihm zur Kenntnis kommende personenbezogenen Daten sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln Eigentums- und Urheberrechte, bei Frequentis. Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen der Auftragserfüllung Abwicklung der Aufträge verwendet werden. Sie sind sorgfältig aufzubewahren und auf Verlangen sofort zurückzugeben. 16.2. Sind vertrauliche Informationen, die unter dieser Vereinbarung ausgetauscht werden, zusätzlich als Verschlusssachen eingestuft, so sind die entsprechenden behördlichen bzw. militärischen Sicherheitsauflagen unabhängig von und zusätzlich zu verarbeitendiesen Vertraulichkeitsbestimmungen zu beachten. 16.3. - Der Auftragnehmer darf nur Personal einzusetzen, das mündlich und unter Hinweis mit schriftlicher Zustimmung von Frequentis auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung auf bestehende Geschäftsverbindung hinweisen, den Namen oder das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichtet wurdeLogo von Frequentis verwenden und/oder öffentliche Äußerungen, - die vom Auftraggeber erlassenen Richtlinien welcher Art auch immer, zum Inhalt der Bestellung und Anweisungen zum Datenschutz zu den Lieferungen und zur Datensicherung (§ 71 BDSG) einzuhaltenLeistungen abgeben. 13.5 16.4. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Abwicklung der Bestellung für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren fort. 16.5. Der Auftrag darf nicht für Werbezwecke herangezogen werdenAuftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der einschlägigen Regelungen des Datenschutzrechtes. Bei Bedarf, insbesondere im Falle der Auftragsdatenverarbeitung, werden Frequentis und der Auftragnehmer die Regelungen einvernehmlich in einer Anlage zur Bestellung vereinbaren.

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Samples: General Terms and Conditions