Common use of Vertraulichkeit, Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit, Datenschutz. 9.1 AG und AN verpflichten sich gegenseitig, die ihnen aus ihren Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Vertragsbeendigung weiter. 9.2 Der AN darf Daten nur im Rahmen der Weisungen des AG erheben, verarbeiten, berichtigen, löschen, sperren oder nutzen, nicht aber für sonstige eigene Zwecke oder Zwecke eines Dritten. Der AG berechtigt den AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken innerhalb des Vertragsverhältnisses. 9.3 Alle den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag nach Art. 28 der DSGVO zwischen AN und AG ergänzend zum Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu. 9.4 Sicherungsgüter werden so, wie sie vom dem AG zur Verfügung gestellt werden, aufbewahrt. Der AN stellt auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügung. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicheren, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich im streng bewachten sicht- und zutritts- und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim AN bestellt und sorgt laufend für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.d. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, sich jederzeit von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugen. Dies kann nach Absprache mit dem AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT- Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 9.8 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den AN zwecks Auskunftsersuchen, Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den AG erteilen. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten frei.

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Samples: Archivdienstleistungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 9.1 AG Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzge- setzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personen- bezogene Daten in maschinell lesbarer Form und AN verpflichten sich gegenseitigfür Aufgaben, die ihnen sich aus ihren Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Vertragsbeendigung weiter. 9.2 Der AN darf Daten nur im Rahmen der Weisungen des AG erhebendiesem Vertrag ergeben, verarbeiten, berichtigen, löschen, sperren oder nutzen, nicht aber für sonstige eigene Zwecke oder Zwecke eines Drittenmaschinell bearbeitet. Der AG berechtigt den AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken innerhalb des Vertragsverhältnisses. 9.3 Alle den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtli- chen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach Art. 28 der DSGVO zwischen AN § 5 BDSG verpflichtet und AG ergänzend zum Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu. 9.4 Sicherungsgüter werden sogetroffen, wie sie vom dem AG zur Verfügung gestellt werden, aufbewahrtum die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. Der AN stellt Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder Beseitigung von Störun- gen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügungdas in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicherenDatenschutz ist dem Auftragnehmer sehr wichtig. Er orientiert sich an den aktuellsten Datenschutzgesetzen, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich insbesondere der EU- Datenschutzverordnung DSGV. Verantwortlich für den Datenschutz im streng bewachten sicht- KreativBüro Xxxxxxxxx ist Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx. - Auskunft über beim Auftragnehmer gespeicherte Daten und zutritts- deren Verarbeitung, - Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, - Löschung der beim Auftragnehmer gespeicherten Daten, - Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen darf, - Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim AN bestellt und sorgt laufend - Datenübertragbarkeit, sofern der Auftraggeber in die Datenverarbei- tung eingewilligt hat oder einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abge- schlossen hat. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.dZukunft widerrufen. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, Auftraggeber kann sich jederzeit von mit einer Beschwerde an die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Aufsichtsbe- hörde richtet sich nach dem Bundesland des Wohnsitzes, der Einhaltung Arbeit oder der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugenmutmaßlichen Verletzung. Dies kann nach Absprache - Der Auftraggeber seine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat, - die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit dem AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle TestateAuftraggeber erforderlich ist, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforder- lich ist, Revision- die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, Datenschutzbeauftragter, IT- Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 9.8 Soweit dass der Auftraggeber ein Betroffener sich unmittelbar überwiegendes schutzwürdiges Interesse an den AN zwecks Auskunftsersuchen, Berichtigung oder Löschung der Nichtweitergabe seiner Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den AG erteilenhat. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten frei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 9.1 AG 1. Die SPMD ist verpflichtet, auftragsrelevante Daten zu kennzeichnen und AN verpflichten sich gegenseitig, rückverfolgbar aufzubewahren. Dazu werden die ihnen aus ihren Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Daten und Informationen u. a. in einem Datenbanksystem erfasst und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Vertragsbeendigung weiter10 Jahre gespeichert. 9.2 Der AN darf Daten nur 2. Die SPMD ist ausdrücklich berechtigt, im Rahmen der Weisungen des AG erheben, verarbeiten, berichtigen, löschen, sperren oder nutzen, nicht aber Leistungserbringung festgestellte Daten in anonymisierter Weise für sonstige eigene Zwecke zu verwenden, z. B. für statistische Erhebungen oder Zwecke eines Drittentechnische Aus- und Bewertungen. 3. Der AG berechtigt den AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Kunde kann der Nutzung der Daten zu internen Zwecken innerhalb des Vertragsverhältnissesnach Nr. 3 dieser Ziffer IX jederzeit widersprechen bzw. eine diesbezügliche Einwilligung schriftlich widerrufen. 9.3 Alle 4. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen verpflichten sich die SPMD und der Kunde zur Einhaltung der europäischen Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx?xxxx=Xxxxxxxxx#xxxxxxx nachzulesen. 5. Die SPMD und der Kunde verpflichten sich wechselseitig, alle geschäfts- und personenbezogenen Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Teils, die anlässlich der vertraglichen Tätigkeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Übergabe vertraulicher Informationen begründet keine Eigentums-, Patent- oder Lizenzrechte eines Vertragspartners an den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag nach vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners. 6. Zu den Daten, die vertraulich zu behandeln sind, zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse / Informationen im Sinne des Art. 28 2 Ziff. 1 der DSGVO zwischen AN Richtlinie (EU) 2016/943 „über den Schutz vertraulichen Know-hows und AG ergänzend vertraulicher Geschäftsinformationen“ bzw. des § 2 Ziff. 1 des Gesetzes zum Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zuSchutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). 9.4 Sicherungsgüter werden so7. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für: • Informationen, wie sie vom die nachweislich aus allgemein zugänglichen Quellen stammen, • Informationen, die der Öffentlichkeit bereits offenkundig oder allgemein bekannt sind oder dem AG zur Verfügung gestellt werdenaktuellen Stand der Technik entsprechen • Informationen, aufbewahrt. Der AN stellt auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügung. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicheren, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich im streng bewachten sicht- und zutritts- und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter zu deren Offenlegung die jeweilige Partei aufgrund rechtlicher Bestimmungen / behördlicher Anordnungen verpflichtet ist beim AN bestellt und sorgt laufend für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.d. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, sich jederzeit von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugen. Dies kann nach Absprache mit dem AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. WirtschaftsprüferAuskunftsersuchen von Gerichten und Behörden), Revision• Die Einsichtnahmen in Auftragsunterlagen durch Begutachter der Akkreditierungsstelle, Datenschutzbeauftragter• veröffentlichungspflichtige, IT- Sicherheitsabteilungfür den Kunden erstellte SPMD-Dokumente (z. B. Zertifikate), Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder • die Berichterstattung an eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werdenSchiedsstelle im Falle einer Beschwerde. 9.8 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den AN zwecks Auskunftsersuchen8. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit endet 3 Jahre nach Abschluss des Auftrags / Ende der vertraglichen Zusammenarbeit mit dem Kunden, Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den AG erteilensofern nicht etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten frei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertraulichkeit, Datenschutz. 9.1 AG und AN verpflichten sich gegenseitig9.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die ihnen aus ihren Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Vertragsbeendigung weiterVertraulichkeit ist offenkundig. 9.2 Der AN darf 9.2. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten nur (auch personenbezogene Daten) aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln. 9.3. Im Übrigen weisen wir bezüglich des Datenschutzes auf Folgendes hin: Kontaktdaten: Datenschutzrechtlich Verantwortlicher sind wir, die Bielefelder Hohlträgerfabrik GmbH (Anschrift und Kontaktdaten siehe untenstehend). Unser Datenschutzbeauftragter ist unter vorstehenden Kontaktdaten und unter der E-Mail-Adresse xxxxxxxxx@xxxxxxx.xx erreichbar. Drittempfänger: Daten dürfen unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder uns übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, mit denen sich der Besteller in Verzug befindet. Die Auskunfteien speichern die an sie übermittelten Daten auch, um sie den ihnen angeschlossenen Vertragspartnern im Rahmen der Weisungen Beurteilung des AG erhebenForderungsausfallrisikos bereitstellen zu können. Eine solche Bereitstellung der Daten erfolgt jedoch nur, verarbeitenwenn die der Auskunftei angeschlossenen Vertragspartner ein berechtigtes Interesse an der Übermittlung der Daten aufweisen können. Die Auskunftei kann zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten mitteilen. Der Besteller kann von der Auskunftei Informationen zu über ihn gespeicherten Daten erhalten. Bei einem Forderungseinzug können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden, berichtigensofern dies zum Einzug der Forderung erforderlich ist: Abtretungsempfänger, löschenAuskunfteien, sperren Inkassounternehmen, Drittschuldner, Einwohnermeldeämter, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte. Produktinformationen: Wir nutzen auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO) Daten, um dem Besteller ggf. auf postalischem oder nutzen– unter Beachtung von § 7 Abs. 3 UWG – elektronischem Wege Informationen über unsere sonstigen Leistungen zukommen zu lassen. Datenspeicherungsdauer: Wir löschen die Daten unverzüglich, wenn wir hierzu verpflichtet sind, insbesondere wenn wir die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben sind, nicht aber mehr benötigen und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unabhängig davon erfolgt alle drei Jahre eine Überprüfung, ob eine Löschung der Daten möglich ist. Sonstige Rechte der betroffenen Person: Der betroffenen Person stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Regelungen (insbesondere DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz) folgende Rechte zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Zudem kann sich die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der sie betreffenden Daten beschweren. Die Anschrift der für sonstige eigene Zwecke oder Zwecke eines Drittenuns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Xxxxxxxxxxxxx. Der AG berechtigt den AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken innerhalb des Vertragsverhältnisses0 - 0, 00000 Xxxxxxxxxx, Tel. 9.3 Alle den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag nach Art. 28 der DSGVO zwischen AN und AG ergänzend zum Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu: 0211/38424-0, Fax: 0211/00000-000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xxx.xx, Homepage: xxx.xxx.xxx.xx. 9.4 Sicherungsgüter werden so, wie sie vom dem AG zur Verfügung gestellt werden, aufbewahrt. Der AN stellt auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügung. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicheren, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich im streng bewachten sicht- und zutritts- und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim AN bestellt und sorgt laufend für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.d. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, sich jederzeit von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugen. Dies kann nach Absprache mit dem AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT- Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 9.8 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den AN zwecks Auskunftsersuchen, Berichtigung oder Löschung seiner Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung durch den AG erteilen. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten frei.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertraulichkeit, Datenschutz. 9.1 AG Der AN sichert zu, über alle betrieblichen, geschäftlichen und AN verpflichten sich gegenseitig/ oder privaten Angelegenheiten des AG, die ihnen aus ihren Geschäftsbeziehungen ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen werden, auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Der AN wird von dieser Verpflichtung frei, wenn der AG ihn von seiner Schweigepflicht entbindet, eine gesetzliche Grundlage die Herausgabe der Informationen und Daten Dritten gegenüber vertraulich zu haltenerfordert oder die Informationen öffentlich bekannt sind. Diese Verpflichtung Vereinbarung gilt in identischer Form auch nach umgekehrt für den AG. Die Tatsache, dass der Vertragsbeendigung weiterAN für den AG tätig ist an sich, unterliegt nur dann der Vertraulichkeit, wenn der AG dies ausdrücklich verlangt und schriftlich vereinbart. Ansonsten darf der AN über die Tatsache, dass er für den AG tätig ist und auch in welchem Bereich er für den AG tätig ist selbst veröffentlichen (etwa auf der Web-Seite als Referenz etc. 9.2 ). Der AN darf ihm anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses oder, falls weiter gefasst, in der vom AG erheben, verarbeiten, berichtigen, löschen, sperren oder nutzen, nicht aber für sonstige eigene Zwecke oder Zwecke eines Drittenmitgeteilten Zweckbestimmung verarbeiten bzw. durch Dritte verarbeiten lassen. Der AG berechtigt den sichert zu und leistet dem AN zur elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken innerhalb Gewähr dafür, dass er alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, insbesondere solche die im Sinne des VertragsverhältnissesDatenschutzgesetzes und der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) wie etwa wirksame Zustimmungserklärungen unter Aufklärung der Betroffenen etc. 9.3 Alle den Datenschutz betreffenden Verpflichtungen und Vereinbarungen werden in einem Datenschutzvertrag nach Art, getroffen bzw. 28 der DSGVO zwischen AN und AG ergänzend zum Dienstleistungsvertrag festgelegteingeholt hat. Der AN sichert in seinem Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zu. 9.4 Sicherungsgüter werden so, wie sie vom dem AG zur Verfügung gestellt werdenzu, aufbewahrtihn bei der Erfüllung etwaiger Auskunfts-, Xxxxx- oder sonstiger Pflichten, die Betroffenen ihm gegenüber geltend machen, nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Der AN stellt auf Verlangen zugriffsgeschützte Sicherheitskartonagen gegen Berechnung zur Verfügung. Nach Abholung beim AG wird das Sicherungsgut in zugriffssicheren, verschlossenen Fahrzeugen bis zum Sicherheitslager transportiert und dort taggleich im streng bewachten sicht- und zutritts- und zugangsgeschützten Sicherheitslager erfasst und eingelagert. 9.5 Ein Datenschutzbeauftragter ist beim AN bestellt und sorgt laufend für die Einhaltung der datenschutzspezifischen Vorschriften. 9.6 Alle an den Leistungen i.S.d. Punkte 3-5 beteiligten Personen sind auf das Datengeheimnis verpflichtet. 9.7 Der AG ist befugt, während der Dauer des Vertragsverhältnisses, im Rahmen gesetzlicher Dokumentationspflichten aber auch darüber hinaus Daten des Auftraggebers, hier insbesondere Stammdaten wie Anschrift, Rechnungsdaten, Stundennachweise aber auch personenbezogene Daten wie die von Ansprechpartnern inkl. Kontaktdaten etc. sowie auch alle Daten, Unterlagen und sonstigen Informationen, die im Zuge der Durchführung des Auftrags überlassen oder erstellt werden, auch in elektronischer Form zu speichern und zu verarbeiten. Der AN verpflichtet sich jederzeit von der selbst zur Einhaltung der technischen Anforderungen die sich aus geltendem Recht in der Bundesrepublik Deutschland ergeben – hier insbesondere aus der DS-GVO und organisatorischen Maßnahmen in den jeweiligen Prozessschritten zu überzeugendem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG). Dies kann nach Absprache mit dem Der AN vor Ort nach rechtzeitiger Anmeldung in den Betriebsstätten des AN zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Alternativ können auf Wunsch aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT- Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitäts- Auditoren) oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudits zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 9.8 Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den AN zwecks Auskunftsersuchen, Berichtigung oder Löschung seiner wird die gespeicherten Daten wenden sollte, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. Auskünfte an Dritte oder Betroffene darf der AN insbesondere nur nach vorheriger, schriftlicher für eigene Zwecke verwenden und diese ohne Zustimmung durch den AG erteilen. 9.9 Die Überlassung des Sicherungsgutes an den AN hat seitens des AG nicht Dritten, die nicht mit der Auftragsdurchführung in jedem Einzelfall unter Wahrung der Anforderungen der jeweils geltenden gesetzlichen BestimmungenZusammenhang stehen, insbesondere unter Wahrung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen bekannt machen. Der AN sichert zu, ihm zur Durchführung des Auftrags überlassene Unterlagen sorgsam zu erfolgen. Bei etwaigen Verstößen bzgl. der Überlassung bzw. der Befugnis zur Überlassung des Sicherungsgutes hält der AG den AN von sämtlichen hieraus resultierenden Kosten freiverwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

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