Verwertung der Sicherheiten. Als Darlehensgeber ist die Bank berechtigt, Sicherheiten zu verwerten, wenn Zahlungs- verpflichtungen aus dem Darlehensver- trag nicht erfüllt werden oder erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die auf andere Weise nicht gelöst werden können (siehe hierzu bereits Ziffer 2.3).
Appears in 12 contracts
Samples: Verbraucherdarlehensverträge, Verbraucherdarlehensverträge, Verbraucherdarlehensverträge