Gewährleistung für Mängel. 9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich von Minder- und Falschlieferungen, fehlerhafter Montage oder fehlerhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes vereinbart wird.
Gewährleistung für Mängel. 12.1 Geschuldeter Zustand des Vertragsobjekts. Der geschuldete Zustand des Pacht- gegenstands bei seiner Übergabe ergibt sich aus der gemäß § 3 zu Grunde gelegten bzw. nach Vertragsschluss konkretisierten Planung. Soweit darin nicht näher be- schrieben, wird die passive Netzinfrastruktur in mittlerer Art und Güte hergestellt. § 12.2 Gewährleistung für Herstellungsmängel. Der BZV gewährleistet, dass die passive Netzinfrastruktur der Betreiberin in dem geschuldeten Zustand gemäß dem vorste- henden § 12.1 übergeben wird. Bei der Übergabe zu Recht beanstandete oder später innerhalb der mit den Bauunternehmen vereinbarten Gewährleistungsfristen nach § 13 VOB/B auftretende und zu Recht beanstandete Herstellungsmängel wird der BZV im Rahmen der ihm zustehenden Gewährleistungsrechte gegenüber den mit den Baumaßnahmen beauftragten Unternehmen unverzüglich beseitigen lassen. Der BZV hat für eine VOB/B-konforme (bei Lieferleistungen VOL/B-konforme) Gewähr- leistungsregelung in den Verträgen zu sorgen. Die Betreiberin ist zur unverzüglichen Mängelanzeige in Textform verpflichtet. Ein Selbstvornahmerecht der Betreiberin be- steht nur in den Fällen des § 13.7. Die Gewährleistung des BZV für Herstellungsmän- gel nach diesem Absatz ist ausgeschlossen, soweit der Mangel durch die eigene Tä- tigkeit der Betreiberin, insbesondere eine fehlerhafte Beratung bei Planung und Bau, verursacht wurde (vgl. § 3.3). § 12.3 Beschränkte Haftung des BZV als Verpächter. Für durch einen nach Vertrags- schluss entstehenden Mangel des Pachtgegenstands oder durch eine sonstige Pflichtverletzung verursachte Schäden haftet der BZV nur, wenn ihm, seinen gesetz- lichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder wenn sich der BZV mit einer ihm obliegenden Beseitigung des Mangels in Verzug befunden hat. Die Haftung auf Schadensersatz ist beschränkt auf einen Betrag von 00.000 € pro Schadenfall und pro Jahr auf das Doppelte dieser Summe, unberührt von dieser Beschränkung bleibt eine Verpflichtung zur Wiederher- stellung des Pachtgegenstands (§ 16.2). Die Haftungsbeschränkung des vorstehen- den Satzes greift ferner nicht ein: (a) bei Verletzungen von Leben, Körper oder Ge- sundheit, (b) wenn dem BZV oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsge- hilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, (c) soweit der BZV die Freiheit von bestimmten Mängeln oder eine bestimmte Eigenschaft des Vertragsobjekts be- sonders zugesichert oder einen...
Gewährleistung für Mängel. 8.2.1 Unsere Gewährleistung für die Mangelfreiheit der Ware in dem Zeitpunkt, in dem die Gefahr auf den Käufer übergeht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Auf jeden Fall unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 474 ff. BGB).
Gewährleistung für Mängel. 8.2.1. Wir haften dem Käufer dafür, daß die Ware zu der Zeit, zu der die Gefahr auf ihn übergeht, den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Unerhebliche Mängel (zum Beispiel geringfügige Eindrückungen und Veränderungen der Umverpackung) bleiben außer Betracht.
Gewährleistung für Mängel. 4.1 Bei Mängeln der DYCE-Apps gewährleistet Xxxxxxxxxx den vertragsgemäßen Gebrauch durch Überlassung von Updates oder einer Umgehungslösung. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kun- den von Xxxxxxxxxx zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bei Software („Work- around“), soweit unter Berücksichtigung des Workarounds ein unwesentlicher Fehler verbleibt.
Gewährleistung für Mängel. (a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers unterliegen der Bedingung, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit entsprechend §§ 377 f UGB voll und ganz rechtzeitig nachgekommen ist. Der Käufer muss dem Unternehmen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Nicht offensichtliche Mängel muss der Käufer dem Unternehmen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich melden. Sollte der Käufer dieser Obliegenheit nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache.
Gewährleistung für Mängel. 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist.
Gewährleistung für Mängel. 1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschulderten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Gewährleistung für Mängel. 12.2.1 Gewährleistung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. CPS verpflichtet sich unter Ausschluss sämtlicher anderer Ansprüche, alle Teile der Lieferungen von CPS, die nachgewiesenermassen infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von CPS. CPS trägt die in ihrem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Gelingt diese Nachbesserung oder Ersatz-lieferung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
Gewährleistung für Mängel. 4.1 Bei Mängeln der odoo Software-Add-ons gewährleistet much. den vertragsgemäßen Gebrauch durch Überlassung von Updates der odoo Software-Add-ons oder einer Umgehungslösung, sobald much. dies zur Verfügung steht. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunden von much. zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bei odoo Software-Add-ons („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.