Gewährleistung für Mängel Musterklauseln

Gewährleistung für Mängel. 6.1 Die Ware gilt dann als mangelhaft, wenn der Käufer nachweist, dass sie zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von der in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbarten Art, Menge und Beschaffenheit abweicht. Besteht keine solche Vereinbarung, ist die Mangelhaftigkeit der Ware nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (einschlägige Normen, Richtlinien, Prüf- und Abnahmebedingungen sowie ggf. allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) und den Angaben in den technischen Merkblättern zu beurteilen. Das Vorliegen eines Rechtsmangels richtet sich nach § 435 BGB. 6.2 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seiner Pflicht zur Untersuchung der Ware sowohl nach geltendem Recht als auch nach diesen Verkaufsbedingungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer ist gegenüber uns verpflichtet, jede einzelne Lieferung in jeder Hinsicht unverzüglich auf erkennbare und typische Abweichungen zu untersuchen und uns jeden festgestellten Mangel unverzüglich, spätestens jedoch 4 Tage nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung erst später entdeckt werden, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. 6.3 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur Lieferung einer mangelfreien Ersatzware verpflichtet. Bei der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der Käufer ist nicht berechtigt, nach eigenem Ermessen den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Ersatzlieferung ist zweimal fehlgeschlagen und dieses Fehlschlagen ist ausschließlich und unmittelbar auf uns zurückzuführen. 6.4 Der Käufer hat uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen und die beanstandete Ware zu untersuchen. Die beanstandete Ware ist auf unser Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Gibt der Käufer uns trotz Aufforderung keine Gelegenheit, die beanstandeten Waren oder Proben davon zu prüfen, ist er nicht berechtigt, sich auf Mängel der Waren zu berufen. Ein ungerechtfertigtes Mängelbeseitigungsverlangen berechtigt uns zum Schadensersatz, wenn der Käufer bei sorgfältiger Prüfung hätte erkennen können, dass kein Sac...
Gewährleistung für Mängel. 8.2.1. Wir haften dem Käufer dafür, dass die Ware zu der Zeit, zu der die Gefahr auf ihn übergeht, den gesetzlichen Bestimmungen, insbes. § 434 BGB genügt. Unerhebliche Mängel (zum Beispiel geringfügige Eindrückungen und Veränderungen der Umverpackung) bleiben außer Betracht. 8.2.2. Die Gewährleistung entfällt, wenn es sich um Sachmängel handelt, die durch falsche oder unangemessene Behandlung der Ware, insbesondere unsachgemäße Lagerung, durch den Käufer entstanden sind, oder Ansprüche nach Abschnitt 8.1. dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausgeschlossen sind. 8.2.3. Beanstandete Waren sind vom Käufer einzusenden. Liegt ein Sachmangel vor, haben wir das Recht, anstelle der mangelhaften eine mangelfreie Ware zu liefern. Der Käufer erhält Ersatz der ihm für die Rücksendung der mangelhaften Ware entstandenen Kosten. Schlägt die Ersatzlieferung fehlt, kann der Käufer nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Alle vertraglichen und deliktischen Ansprüche auf Ersatz von unmittelbaren oder mittelbaren Schäden aufgrund von Mängeln sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Anspruch auf die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes gestützt wird. Im Fall der Körperverletzung haften wir für jedes Verschulden.
Gewährleistung für Mängel. 9.1 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich von Minder- und Falschlieferungen, fehlerhafter Montage oder fehlerhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes vereinbart wird. 9.2 Eine Gewährleistungspflicht trifft uns für Sachmängel bei eventuell vereinbarter Lieferung gebrauchter Produkte mit Ausnahme der Punkte 10.2, 10.3 und 10.4 nicht. 9.3 Unsere Produkte und Leistungen haben ausschließlich die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 9.4 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, fehlerhafte Aufbewahrung, fehlerhafte Montage, fehlerhafte Inbetriebnahme, mangelnde Wartung, fehlerhafte Behandlung oder fehlerhaften Aufbau durch den Kunden oder durch Dritte sowie durch die Verwendung von nicht geeignetem Zubehör oder durch natürliche Abnutzung entstanden sind, sofern die Schäden von uns nicht zu vertreten sind. 9.5 Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, die Integration der Produkte in die bei ihm vorhandenen Prozesse und baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten zu planen und vorzunehmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 9.6 Soweit nicht ausdrücklich eine Abnahme vereinbart ist, hat der Kunde die Pflicht, gelieferte Xxxx unverzüglich nach Ablieferung bei ihm oder bei dem von ihm bestimmten Dritten zu untersuchen und etwaige Mängel uns unverzüglich schriftlich zu melden. Es gelten hierbei §§377, 381 BGB und die Regelungen in diesem Absatz. 9.7 Unbeschadet seiner etwaigen Gewährleistungsrechte ist der Kunde verpflichtet, auch einen mit unerheblichen Mängeln behafteten Vertragsgegenstand abzunehmen. 9.8 Bei jeder Mängelrüge steht uns das Recht zur umgehenden Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Gegenstandes zu. Der Kunde ist verpflichtet, uns dafür die notwendige Zeit und Gelegenheit einzuräumen. Eine Vernichtung des beanstandeten Gegenstands ist bis zur endgültigen Klärung und Abwicklung der Mängelrüge mit uns nicht gestattet. Nach vorheriger Abstimmung mit uns ist dem Kunden gestattet, den mangelbehafteten Gegenstand bei sich ohne Rücksendung an uns ordnungsgemäß zu vernichten. 9.9 Wir können vom Kunden verlangen, dass er uns auf unsere Kosten den beanstandeten Gegenstand innerhalb von 3 Werktagen zurückschickt. Der Kunde ist allerdings zur Rücksendung des...
Gewährleistung für Mängel. 12.2.1 Gewährleistung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung. CPS verpflichtet sich unter Ausschluss sämtlicher anderer Ansprüche, alle Teile der Lieferungen von CPS, die nachgewiesenermassen infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von CPS. CPS trägt die in ihrem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Gelingt diese Nachbesserung oder Ersatz-lieferung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. 12.2.2 Im Zusammenhang mit der Lohnfertigung (vgl. Ziff. 7.1) gewährleistet CPS einzig die sorgfältige Bearbeitung der betreffenden Materialien gemäss den schriftlichen Vorgaben des Bestellers. CPS überprüft diese Vorgaben nicht und übernimmt keine Gewähr betreffend die Materialien. Der Besteller ist für diese allein verantwortlich. CPS verpflichtet sich unter Ausschluss sämtlicher anderer Ansprüche, alle Leistungen von CPS, die nachgewiesenermassen infolge mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Gelingt diese Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herab-setzung des Preises.
Gewährleistung für Mängel. 4.1 Bei Mängeln der odoo Software-Add-ons gewährleistet much. den vertragsgemäßen Gebrauch durch Überlassung von Updates der odoo Software-Add-ons oder einer Umgehungslösung, sobald much. dies zur Verfügung steht. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunden von much. zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bei odoo Software-Add-ons („Workaround“), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt. 4.2 Die odoo Software-Add-ons sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit hat, die im Angebot beschrieben ist.
Gewährleistung für Mängel. 4.1 Bei Mängeln der seitens much. bereitgestellten Infrastruktur und odoo Software-Add-ons gelten die Regelungen aus Ziffer 4 der Ergänzenden Bestimmungen für Software-Miete (B.) entsprechend.
Gewährleistung für Mängel. Die Anwendung der Haftung für die Gewährleistung für Mängel wird für die Waren des Verkäufers ausgeschlossen.
Gewährleistung für Mängel. 8.2.1 Bei Mängeln der Ware hat der Käufer ein Recht auf Nacherfüllung. Die Nacherfül- lung erfolgt nach unserer Xxxx in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 8.2.2 Unsere Gewährleistung entfällt insbe- sondere, wenn es sich um Mängel handelt, die allein durch falsche oder unangemessene Behandlung der Ware, insbesondere unsach- gemäße Lagerung, durch den Käufer ent- standen sind.
Gewährleistung für Mängel. 7.1 Der Verkäufer bemüht sich jedweden ihm zuzuschreibenden Fehler, Qualitätsmangel oder mangelnde Konformität der Produkte, der innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung aufgetreten ist, zu beheben, vorausgesetzt dieser ist ihm fristgerecht, konform dem Art. 4.3 mitgeteilt worden. Es obliegt dem Verkäufer zu entscheiden, die betroffenen Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Für die in Garantie ersetzten oder reparierten Produkte gilt dieselbe Garantie für weitere 6 Monate ab Datum des erfolgten Ersatzes oder der erfolgten Reparatur.
Gewährleistung für Mängel. (a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers unterliegen der Bedingung, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit entsprechend §§ 377 f UGB voll und ganz rechtzeitig nachgekommen ist. Der Käufer muss dem Unternehmen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Nicht offensichtliche Mängel muss der Käufer dem Unternehmen unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich melden. Sollte der Käufer dieser Obliegenheit nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache. (b) Das Unternehmen gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Waren und Arbeiten für einen Zeitraum von sechs