Common use of Verwertung der Sicherheiten Clause in Contracts

Verwertung der Sicherheiten. 7.5.1. Wir sind berechtigt, auch ohne Rücktritt von den entsprechenden Kaufverträgen vom Käufer auf dessen Kosten die Herausgabe von Waren unter Eigentumsvorbehalt zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, von den Kaufverträgen zurückzutreten und die Waren unter Eigentumsvorbehalt nach unserem Belieben zu verwerten. 7.5.2. Wir sind berechtigt, uns zur Sicherheit übereignete und auf unser Verlangen herausgegebene Ware nach billigem Ermessen – auch durch freihändigen Verkauf, ohne vorherige Inbesitznahme oder im Namen des Käufers – zu verwerten. 7.5.3. Wir sind berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. 7.5.4. Der Erlös aus der Verwertung bzw. dem Einzug der Sicherheiten einschließlich der Mehrwertsteuer steht uns zu; er wird nach Abzug der Kosten einschließlich etwaiger Mehrwertsteuerverbindlichkeiten mit den Verbindlichkeiten des Käufers nach unserer Xxxx verrechnet. Ein etwaiger Übererlös wird dem Käufer ausbezahlt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verwertung der Sicherheiten. 7.5.1. 7.5.1 Wir sind berechtigt, auch ohne Rücktritt von den entsprechenden entsprechen- den Kaufverträgen vom Käufer Kunden auf dessen Kosten die Herausgabe Her- ausgabe von Waren unter Eigentumsvorbehalt zu verlangen. Wir Treten wir wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden – insbesondere wegen seines Zahlungsverzugs – gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück, sind ferner berechtigtwir berech- tigt, von den Kaufverträgen zurückzutreten die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen und die Waren unter Eigentumsvorbehalt nach unserem Belieben zu verwerten. Im Falle des Rücktritts liegt spätestens in unserem Herausgabeverlangen auch un- sere Rücktrittserklärung; ebenso, wenn wir Vorbehaltsware pfänden. 7.5.2. 7.5.2 Wir sind berechtigt, uns zur Sicherheit übereignete und auf unser un- ser Verlangen herausgegebene Ware nach billigem Ermessen – auch durch freihändigen Verkauf, ohne vorherige Inbesitznahme oder im Namen des Käufers – zu verwerten.Ermessen 7.5.3. 7.5.3 Wir sind berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. 7.5.4. 7.5.4 Der Erlös aus der Verwertung bzw. dem Einzug der Sicherheiten Sicherhei- ten einschließlich der Mehrwertsteuer Umsatzsteuer steht uns zu; er wird nach Abzug der Kosten einschließlich etwaiger Mehrwertsteuerverbindlichkeiten Umsatzsteuerver- bindlichkeiten mit den Verbindlichkeiten des Käufers Kunden nach unserer un- serer Xxxx verrechnet. Ein etwaiger Übererlös wird dem Käufer Kun- den ausbezahlt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verwertung der Sicherheiten. 7.5.1. 7.5.1 Wir sind berechtigt, auch ohne Rücktritt von den entsprechenden Kaufverträgen vom Käufer auf dessen Kosten die Herausgabe von Waren unter Eigentumsvorbehalt zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, von den Kaufverträgen zurückzutreten und die Waren unter Eigentumsvorbehalt nach unserem Belieben zu verwerten. 7.5.2. 7.5.2 Wir sind berechtigt, uns zur Sicherheit übereignete und auf unser Verlangen herausgegebene Ware nach billigem Ermessen – auch durch freihändigen Verkauf, ohne vorherige Inbesitznahme oder im Namen des Käufers – zu verwerten. 7.5.3. 7.5.3 Wir sind berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. 7.5.4. 7.5.4 Der Erlös aus der Verwertung bzw. dem Einzug der Sicherheiten einschließlich der Mehrwertsteuer steht uns zu; er wird nach Abzug der Kosten einschließlich etwaiger Mehrwertsteuerverbindlichkeiten mit den Verbindlichkeiten des Käufers nach unserer Xxxx verrechnet. Ein etwaiger Übererlös wird dem Käufer ausbezahlt.

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Samples: General Terms and Conditions

Verwertung der Sicherheiten. 7.5.1. Wir sind berechtigt, auch ohne Rücktritt von den entsprechenden Kaufverträgen vom Käufer auf dessen Kosten die Herausgabe von Waren unter Eigentumsvorbehalt zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, von den Kaufverträgen zurückzutreten und die Waren unter Eigentumsvorbehalt nach unserem Belieben zu verwerten. 7.5.2. Wir sind berechtigt, uns zur Sicherheit übereignete und auf unser Verlangen herausgegebene Ware nach billigem Ermessen - auch durch freihändigen Verkauf, ohne vorherige Inbesitznahme oder im Namen des Käufers - zu verwerten. 7.5.3. Wir sind berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. 7.5.4. Der Erlös aus der Verwertung bzw. dem Einzug der Sicherheiten einschließlich der Mehrwertsteuer steht uns zu; er wird nach Abzug der Kosten einschließlich etwaiger Mehrwertsteuerverbindlichkeiten mit den Verbindlichkeiten des Käufers nach unserer Xxxx verrechnet. Ein etwaiger Übererlös wird dem Käufer ausbezahlt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen