Voraussetzungen für die Erdgaslieferung Musterklauseln

Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der Halberstadtwerke. 1.2. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. 1.3. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der GWBA. Die Lieferung er- folgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgas- liefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1. Die Verbrauchsstelle liegt im Vertriebsgebiet der Stadtwerke Würzburg AG. 1.2. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. 1.3. Es darf kein wirksamer Erdgaslieferungsvertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Ihre Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gerne am WVV-Servicetelefon: 0000 00-0000, persönlich im WVV-Kundenzentrum in der DomstraThe oder per E-Mail an xxxx@xxx.xx. Weitere Informationen zu unseren Angeboten finden Sie unter xxx.xxx.xx Inhaltsübersicht Seite 1. Voraussetzungen für die Erdgaslieferung 3 2. Vertragsabschluss und ergänzende Informationspflichten 3 3. Vertragsdurchführung 3 4. Preise, Preisanpassung, Erdgassteuer und Nutzenergie 4 5. Messeinrichtungen 5 6. Zutrittsrecht 5 7. Vertragsstrafe 6 8. Ablesung 7 9. Abrechnung 7 10. Zahlungsweise 7 11. Bonität 8 12. Abschlagszahlungen 8 13. Vorauszahlungen 8 14. Zahlung, Verzug 9 15. Berechnungsfehler 10 16. Unterbrechung der Versorgung 10 17. Hakung 11 18. (Fristlose) Kündigung 12 19. Verschiedenes 12 20. Datenschutz 13 21. Schlichtungsstelle und Verbraucherservice 14 22. Energieeinsparung und Energieeffizienz 14 Muster-Widerrufsformular 15
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der ESB. Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der SWK. 1.2 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. 1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 2.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet. 2.2 Der Erdgasverbrauch beträgt höchstens 500.000 kWh im Jahr und die Lieferung erfolgt an einen Standard-Lastprofilzähler. 2.3 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. 2.4 Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. 2.5 badenova AG & Co. KG (badenova) behält sich das Recht einer Bonitätsprüfung des Kunden vor und kann bei unzureichender Bonität die Auftragsannahme ablehnen. Der dazu von badenova beauftragte Dienstleister verwendet zum Zwecke der Bonitätsprüfung Wahr- scheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Adressdaten einfließen. Zum Zwecke der Prüfung der Bonität des Kunden wird badenova die vom Kunden gespeicherten Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum dem mit der Bonitätsprüfung beauftragten Dienstleister übermitteln.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Vertriebsgebiet der RhönEnergie Fulda GmbH. 1.2 Die Lieferung erfolgt zum Letztverbrauch in Niederdruck. 1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1. Der voraussichtliche Jahresverbrauch des Kunden beträgt bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 100.000 kWh. 1.2. Die Verbrauchsstelle liegt im Vertriebsgebiet der KommEnergie GmbH. Die Eigentumsgrenze des Netzanschlusses ist die Verbrauchsstelle, über den der Kunde beliefert und mittels Marktlokations-ID energiewirtschaftlich identifiziert wird. 1.3. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt bei Lieferbeginn im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. 1.2 Die Lieferung erfolgt für einen Erdgasbedarf ab 6.000 bis 1.000.000 kWh zum Letztverbrauch in Niederdruck an der Verbrauchsstelle. 1.3 Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag für die Verbrauchsstelle mit einem anderen Lieferanten bestehen. 1.4 ESWE liefert ausschließlich innerhalb der Marktgebiete NetConnect H- Gas, NetConnect L-Gas und Gaspool H-Gas. 1.5 Voraussetzung für die Aufnahme der Gaslieferung ist ein wirksames Netzanschlussverhältnis für die jeweilige Verbrauchsstelle (Anschluss) mit dem örtlich zuständigen Netzbetreiber. Nur für Verbraucher gemäß § 13 BGB, also für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
Voraussetzungen für die Erdgaslieferung. 1.1 Die Verbrauchsstelle liegt im Grundversorgungsgebiet von badenova. 1.2 Die Lieferung erfolgt an einen Standard-Lastprofilzähler. 1.3 Wird ein Kunde, der nicht über einen Standard-Lastprofilzähler verfügt, entgegen der Regelung der Ziff. 1.2 diesem Tarif zugeordnet, ist kein Liefervertrag zu diesem Tarif zustande gekommen. In diesem Fall wird der Kunde vom örtlichen Grundver- sorger beliefert und er erhält eine dahingehende Information von badenova. 1.4 Zum Lieferbeginn darf gleichzeitig kein wirksamer Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen.