Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. 13.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 13.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.
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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem, Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem
Vorauszahlungen. 13.1 6.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen sowie so- wie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 6.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeit- raum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung ist nicht vor Beginn der Lieferung fällig. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 6.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorauszahlungs- systeme einrichten.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Gasversorgung, Gaslieferungsvertrag
Vorauszahlungen. 13.1 9.1 Der Lieferant Versorger ist berechtigt, für den Gasverbrauch Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig recht- zeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugebenanzuge- ben.
13.2 9.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungs- zeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigenberück- sichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Versorger Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen Teilbe- trägen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnenverrech- nen.
13.3 9.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Stromliefervertrag
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant 14.1 Mark-E ist berechtigt, für den Gasverbrauch Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 14.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungszeit- raums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Mark-E Abschlagszahlungen, so kann er sie die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 14.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant Mark-E beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler Chipkar- tenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Stromversorgungsvertrag
Vorauszahlungen. 13.1 14.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 14.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 14.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichten.
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Samples: Sondervertrag Für Die Versorgung Mit Erdgas Im Preissystem
Vorauszahlungen. 13.1 1.- Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch Erdgasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
13.2 2.- Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 3.- Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommtnachkommen wird. Bei Verlangen Anforderung einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher verständiger Form zu un- terrichteninformieren. Hierbei sind mindestens die Höhe, der Beginn, die Höhe Beginn und die Gründe der Vorauszahlungen für die angeforderte Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall die Beendigung anzugeben.
13.2 . Die Vorauszahlung bemisst orientiert sich nach an dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden oder dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer des betroffenen Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer istausfallen wird, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungenwerden durch den Lieferanten Abschlagszahlungen erhoben, so kann er die Vorauszahlung nur ebenfalls in ebenso vielen Teilbeträgen verlangenverlangt werden. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung Abrechnung zu verrechnen.
13.3 Statt . Vor Beginn der Lieferung wird eine Vorauszahlung zu verlangen, nicht fällig. Anstatt einer Vorauszahlung kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- Bargeld oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch Elektrizitätsverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommtnachkommen wird. Bei Verlangen Anforderung einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher verständiger Form zu un- terrichteninformieren. Hierbei sind mindestens die Höhe, der Beginn, die Höhe Beginn und die Gründe der Vorauszahlungen für die angeforderte Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall die Beendigung anzugeben.
13.2 . Die Vorauszahlung bemisst orientiert sich nach an dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden oder dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer des betroffenen Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer istausfallen wird, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungenwerden durch den Lieferanten Abschlagszahlungen erhoben, so kann er die Vorauszahlung nur ebenfalls in ebenso vielen Teilbeträgen verlangenverlangt werden. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung Abrechnung zu verrechnen.
13.3 Statt . Vor Beginn der Lieferung wird eine Vorauszahlung zu verlangen, nicht fällig. Anstatt einer Vorauszahlung kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- Bargeld oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant 15.1 Mark-E ist berechtigt, für den Gasverbrauch Erdgasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine Voraus- zahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme bestehtbe- steht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Voraus- zahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 15.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrechnungs- zeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigenberücksichti- gen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant AbschlagszahlungenMark-E Ab- schlagszahlungen, so kann er sie die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 15.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant Mark-E beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler Chip- kartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Energieliefervertrag
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant ist 14.1 Die Stadtwerke sind berechtigt, für den Gasverbrauch Erdgasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 14.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden vorher- gehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch Ver- brauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigenberücksich- tigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant erheben die Stadtwerke Abschlagszahlungen, so kann er sie die Vorauszahlung Vo- rauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung Voraus- zahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 14.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant können die Stadtwerke beim Kunden einen Bargeld- Bargeld oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme ver- gleichbare Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vorauszahlungen. 13.1 7.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen sowie so- wie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 7.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Ab- rechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeit- raum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Vorauszahlung ist nicht vor Beginn der Lieferung fällig. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 7.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorauszahlungs- systeme einrichten.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Vorauszahlungen. 13.1 5.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen Erdgasverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommtnachkommt (frühestens jedoch zu Beginn der Lieferung). Bei Verlangen einer Voraus- zahlung ist Die Höhe der Kunde hierüber ausdrücklich Vorauszahlung des Kunden beträgt dabei die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten zu leistenden Zahlungen und in verständlicher Form zu un- terrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen sowie die Voraussetzungen ergibt sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch für ihren Wegfall anzugeben.
13.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch zwei Liefermonate des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder und dem aktuellen Vertragspreis bzw. - sollte kein vorhergehender Abrechnungszeitraum bestehen - aus dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer KundenKunden und dem aktuellen Vertragspreis. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungen, so kann er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung wird mit den jeweils nächsten vom Kunden nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen verrechnet. Erfolgt eine solche Verrechnung und liegen die Voraussetzungen für eine Vorauszahlung weiterhin vor, ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnenKunde verpflichtet, den verrechneten Betrag unverzüglich nach der Verrechnung als erneute Vorauszahlung nachzuentrichten.
13.3 5.2 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden einen ein Vorkassensystem (z. B. Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme einrichtenChipkartenzähler) einrichten und betreiben.
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Samples: Clubkasse Füllen
Vorauszahlungen. 13.1 Der Lieferant ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommtnachkommen wird. Bei Verlangen Anforderung einer Voraus- zahlung Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher verständiger Form zu un- terrichteninformieren. Hierbei sind mindestens die Höhe, der Beginn, die Höhe Beginn und die Gründe der Vorauszahlungen für die angeforderte Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall die Beendigung anzugeben.
13.2 . Die Vorauszahlung bemisst orientiert sich nach an dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums des betroffenen Kunden oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer istausfallen wird, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Abschlagszahlungenwerden durch den Lieferanten Abschlagszahlungen erhoben, so kann er die Vorauszahlung nur ebenfalls in ebenso vielen Teilbeträgen verlangenverlangt werden. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung Abrechnung zu verrechnen.
13.3 Statt . Vor Beginn der Lieferung wird eine Vorauszahlung zu verlangen, nicht fällig. Anstatt einer Vorauszahlung kann der Lieferant beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorkassensysteme einrichten.
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Samples: Gasliefervertrag
Vorauszahlungen. 13.1 3.1 Der Lieferant Grundversorger ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraums Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Voraus- zahlung ist Vorauszahlung wird der Kunde hierüber hier- über ausdrücklich und in verständlicher Form zu un- terrichtenunterrichtet. Hierbei sind mindestens werden der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlungen Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Ihren Wegfall anzugebenangegeben.
13.2 3.2 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums Abrech- nungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungs- zeitraum Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Lieferant Grundversorger Abschlagszahlungen, so kann wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen.
13.3 3.3 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant Grundversorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassesysteme Vorauskassensysteme einrichten.
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Samples: Grundversorgungsvertrag – Gas