Common use of Vorauszahlungen Clause in Contracts

Vorauszahlungen. Der Stromlieferant ist berechtigt, jederzeit Bonitätsprüfungen des Kunden durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für zukünftige Stromlieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs für 3 Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird auf Basis der 3 vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch von 3 Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt. Der Stromlieferant kann vom Kunden für den Lieferumfang eine Vorauszahlung insbesondere dann verlangen, wenn a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet, bewilligt oder mangels Masse abgewiesen wurde, c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder d. gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzugs mit Aussetzung der Lieferung oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste, e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer Insolvenzaufhebung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B.: Märkte) vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vorauszahlungen. Der Stromlieferant ist berechtigt, jederzeit Bonitätsprüfungen des Kunden durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für zukünftige Stromlieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflich- tungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei entsprechenden Hinweisen ist der Stromlieferant zu einer Bonitätsprüfung des Kunden berechtigt. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen durchschnitt- lichen Stromverbrauchs für 3 Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird auf Basis der 3 vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch von 3 Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt. Der Stromlieferant kann vom Kunden für den Lieferumfang eine Vorauszahlung insbesondere insbeson- dere dann verlangen, wenn a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet, oder bewilligt oder mangels Masse abgewiesen wurde, c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder d. gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzugs mit Aussetzung der Lieferung Liefe- rung oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste, e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer Insolvenzaufhebung, einer Abweisung Abwei- sung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht zeit- gerecht nachkommt, f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B.: Märkte) vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen

Vorauszahlungen. Der Stromlieferant ist berechtigt, jederzeit Bonitätsprüfungen des Kunden durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant Gaslieferant für zukünftige Stromlieferungen Gaslieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei entsprechenden Hinweisen ist der Gas- lieferant zu einer Bonitätsprüfung des Kunden berechtigt. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs durchschnitt- lichen Gasverbrauchs für 3 Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch Gasverbrauch wird auf Basis der 3 vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder nach dem durchschnittlichen Verbrauch von 3 Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt. Der Stromlieferant Gaslieferant kann vom Kunden für den Lieferumfang eine Vorauszahlung insbesondere insbeson- dere dann verlangen, wenn a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet, oder bewilligt oder mangels Masse abgewiesen wurde, c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder d. gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzugs mit Aussetzung der Lieferung Liefe- rung oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste, e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer Insolvenzaufhebung, einer Abweisung Abwei- sung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht zeit- gerecht nachkommt, f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B.: Märkte) vereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Gaslieferbedingungen