Common use of Vorbemerkung Clause in Contracts

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 10) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 sowie § 1 Ziffer 2 LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 109) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 30.06.2016 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 9 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag Lieferanten- rahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 109) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 30.06.2016 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 9 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung durch den Netzbetreiber er- geben sich aus der Anlage 8 zum LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas, Netznutzungsvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 10X) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 29. Xxxx 2018 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 X sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. der Wiederherstel- lung der Anschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung bzw. Entsperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag (Gas)

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 10) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. der Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung bzw. Entsperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Die Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag Lieferanten- rahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 10IX) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 30.06.2016 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 IX sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) durch den Netzbetreiber auf Anweisung des Transportkunden ergeben sich aus der Anlage 4.1 und Anlage 4.2.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Ergänzenden Geschäftsbedingungen (EGB) des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 1013) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 31.03.2022 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 13 sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) bzw. der Wiederherstellung der Anschlussnutzung (Entsperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung bzw. Entsperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV, soweit und solange insoweit noch keine Prozesse im Rahmen der elektronischen Marktkommunikation nach der GeLi Gas festgelegt worden sind.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 1011) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 31.03.2020 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 11 sowie § 1 Ziffer 2 LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Vorbemerkung. Diese Anlage 4 enthält die ergänzenden Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach Anlage 3 zur Kooperationsvereinbarung (KoV 10IX) der Gasnetzbetreiber vom 29.03.2018 30.06.2016 (im Folgenden „LRV“), vgl. § 2 Ziffer 3 lit. c) KoV 10 IX sowie § 1 Ziffer 2 LRV. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden und der Abwicklung einer Sperrung durch den Netzbetreiber ergeben sich aus der Anlage 8 zum LRV.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas