Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energie- wirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung durch den Liefe- ranten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Gasversor- gung (Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZVStromnetzzugangs- (StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, 2005 und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung Netz- nutzung durch den Liefe- rantenLieferanten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energie- wirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, 2005 und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung durch den Liefe- rantenLieferanten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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Samples: Netznutzungsvertrag Strom, Netznutzungsvertrag Strom
Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Gasversor- gung (Energie- wirtschaftsgesetz – Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZVStromnetzzugangs- (StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, 2005 und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen Allall-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung durch den Liefe- rantenLieferanten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle Entnah- mestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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Samples: netze.estw.de
Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, 2005 und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung durch den Liefe- rantenLieferanten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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Samples: www.gipsprojekt.de
Vorbemerkung. Der Netznutzungsvertrag basiert insbesondere auf dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energie- wirtschaftsgesetz Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07. Juli 2005 und der Stromnetzzugangs-(StromNZVStromnetzzugangs- (StromNZV) sowie der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 26. Juli 2005, jeweils in der aktuellen Fassung, und ist zwischen dem Netzbetreiber und dem Netznutzer abzuschließen, wenn dieser mit einem Lieferanten keinen All-inclusive-Vertrag (= Lieferung von elektrischer Energie plus Netznutzung durch den Liefe- rantenLieferanten) abgeschlossen hat oder er an seiner Entnahmestelle im Verteilernetz des Netzbetreibers von mehreren Lieferanten elektrische Energie bezieht. Veröffentlichungen des Netzbetreibers erfolgen auf der Internetseite:
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