VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre abgekürzt.
Appears in 20 contracts
Samples: Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions, Debt Securities Terms and Conditions
VORLEGUNGSFRIST. Die in Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist für fällige Schuldverschreibungen wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre abgekürztverkürzt.
Appears in 2 contracts
Samples: Terms and Conditions of the Notes, Terms and Conditions of the Notes
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen Schuldverschreibung auf zehn Jahre abgekürztverkürzt.
Appears in 1 contract
Samples: Namensschuldverschreibung
VORLEGUNGSFRIST. Die in Vorlegungsfrist gemäß § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf beträgt zehn Jahre abgekürztJahre.
Appears in 1 contract
Samples: Anleihebedingungen
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen Schuldver- schreibungen auf zehn Jahre abgekürztverkürzt.
Appears in 1 contract
Samples: Endgültige Angebotsbedingungen
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre abgekürzt.. § 9 KÜNDIGUNGSGRÜNDE
Appears in 1 contract
Samples: Amendment of the Terms and Conditions of the Securities
VORLEGUNGSFRIST. Die in § 801 Absatz 1 Satz 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die Schuldverschreibungen auf zehn Jahre abgekürztverkürzt.
Appears in 1 contract
Samples: Anleihebedingungen