Vorsorgeversicherung für Neugeborene Musterklauseln

Vorsorgeversicherung für Neugeborene. Für während der Wirksamkeit des Vertrags neugeborene leibliche Kinder der versicherten Person gewähren wir für zwölf Monate nach Vollendung der Geburt beitragsfrei Versicherungsschutz. Wird das Kind innerhalb der ersten sechs Lebensmonate bei uns versichert, gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz zusätzlich. Für diesen Versicherungsschutz gelten die gleichen Versicherungssummen wie für das am höchsten versicherte Elternteil, jedoch nicht mehr als insgesamt 100.000 EUR Invaliditätssumme, 10.000 EUR Todesfallsumme und 20 EUR Krankenhaustagegeld. Die progressive Invaliditätsstaffel sowie Mehrleistung ab 90 % Invalidität gilt für die Vorsorgever- sicherung nicht. Die Höchstgrenze gilt auch für den Fall, dass für das versicherte Elternteil bei uns mehrere Unfall- versicherungen bestehen.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. In Erweiterung zu Abschnitt B2 Ziffer 1.1 gilt folgendes als vereinbart:
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. 24.1 Für neugeborene Kinder des Versicherungsnehmers besteht ab Vollendung der Geburt für das erste Lebensjahr Versicherungsschutz für den Invaliditätsfall (ohne Progres- sion) gemäß Ziffer 2.1 AUB CIF4ALL 2021 sowie für den To- desfall gemäß Ziffer 2.6 AUB CIF4ALL 2021.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. Während der Vertragsdauer geborene Kinder des Versicherungsnehmers sind ab Vollendung der Geburt bis zu sechs Monaten danach mit 50.000 EUR für den Invaliditätsfall beitragsfrei mitversichert. Wird das Kind innerhalb dieses Zeitraumes mit in den Vertrag eingeschlossen, so gilt der beitragsfreie Invaliditätsschutz bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres zusätzlich.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. 15.1 Für neugeborene Kinder des Versicherungsnehmers besteht ab Vollendung der Geburt für das erste Lebensjahr Versicherungsschutz für den Invaliditätsfall (ohne Progression) gemäß Ziff. 2.1 AUB 2008 sowie für den Todesfall gemäß Ziff. 2.6 AUB 2008.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. BB_Top_HUV 12.2012
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. CIF4ALL BB UV classic 2021_06.2021/01
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. Weitere Bestimmungen
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. Für nach dem Versicherungsbeginn geborene leibliche Kinder des Ver- sicherungsnehmers gilt Folgendes:
Vorsorgeversicherung für Neugeborene. (§ 10 Ziff. 10.1 AUB 2008)