Common use of Vorstand Clause in Contracts

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbar.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 5 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungGeschäftsordnung vom 27. August 2007. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Xx. Xxxxxxxxx fungiert zudem jeweils als Chairman des Boards der Cub Creek Energy LLC, der Elster Oil & Gas LLC, der Salt Creek Energy LLC und der Bright Rock Energy LLC, ferner als Aufsichtsratsvorsitzender der Tin Internati- onal AG sowie der Ceritech AG. Er ist zudem Mitglied des Board of Directors der Almonty Industries, Inc. Gemäß § 10 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0Q7, 0024, 00000 Xxxxxxxx68161 Mannheim, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbar.

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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt

Vorstand. 11 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei oder vier weiteren natürlichen Per- sonen als Vorstandsmitgliedern, als Stellvertreter. (2) Der Vorstandsvorsitzende und alle weiteren Vorstandsmitglieder werden von dem Auf- sichtsrat für die Dauer von vier Jahren bestellt. Er bleibt auch nach seiner Amtszeit solan- ge weiter im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. (3) Ein Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes ist schriftlich gegenüber dem Aufsichtsrat und übrigen Vorstand zu erklären. (4) Xxxxxxxx ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Emittentin besteht gemäß § 9 AbsAmtsperiode aus seinem Amt aus, ent- scheidet der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden, ob das Amt bis zur nächsten Amtsperiode neu besetzt wird. 1 Xxxxxxxx der Satzung Vorstandsvorsitzende vor Ablauf der Amtsperiode aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat innerhalb von 4 Wochen einen neuen Vorstandsvorsitzenden zu bestellen. Bei einer oder mehreren PersonenErsatzbestellung endet die Amtszeit des Ersatzmitgliedes mit derjenigen des ursprünglich bestellten Vorstands. (5) Vorstandsmitglieder können hauptamtlich als Geschäftsführer tätig sein, soweit sie vom Aufsichtsrat entsprechend bestellt werden. Die Ihre Anzahl ist auf höchstens zwei begrenzt. Im Übrigen ist der Vorstand ehrenamtlich tätig. (6) Mitglieder des Vorstandes können nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. (7) Soweit hauptamtliche Vorstandsmitglieder bestellt werden, dürfen diese keine ordentli- chen Mitglieder des Vereins sein. Eine gleichwohl etwa bestehende ordentliche Mitglied- schaft ruht für die Dauer der hauptamtlichen Tätigkeit. (8) Der Verein wird durch den Aufsichtsrat bestimmtVorstandsvorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzen- den, oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende, gerichtlich und außergerichtlich vertre- ten. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. (1) Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Vorstands ernennenVereins und vertritt diesen ge- richtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat Er ist für die Bestellung der Mit- glieder Wahrnehmung aller Vereinsaufgaben zustän- dig, sofern sie nicht satzungsgemäß anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er ent- scheidet über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungVer- eins. Der Vorstand kann Ausschüsse und Arbeitskreise zur Unterstützung der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Vorstands- arbeit bestellen. (2) Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über führt in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich Vorstandsitzungen durch. Über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarist Protokoll zu führen.

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Samples: Satzung

Vorstand. 17 Zusammensetzung und Xxxx (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. (2) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Emittentin besteht gemäß § 9 Generalversammlung auf die Dauer von bis zu fünf Jahren gewählt. Wenn die Generalversammlung keine kürzere Funktionsperiode bestimmt, erfolgt die Xxxx auf die Dauer von fünf Jahren. Die Funktionsdauer beginnt - sofern die Generalversammlung nichts anderes beschließt - mit Schluss der Generalversammlung, in der die Xxxx erfolgt ist und endet mit Schluss der ordentlichen Generalversammlung im fünften auf die Xxxx folgenden Geschäftsjahr. Wiederwahl ist zulässig. (3) Wählbar sind alle eigenberechtigten, physischen Mitglieder der Genossenschaft. Unbeschadet der Regelung des Abs. 5 können allenfalls bestellte Aufsichtsratsmitglieder dem Vorstand nicht angehören. (4) Das Recht zur Erstattung eines Wahlvorschlags steht, sofern ein solcher bestellt ist, dem Aufsichtsrat oder einem Zehntel der Mitglieder zu. (5) Sinkt durch vorzeitiges Ausscheiden die Zahl der Vorstandsmitglieder unter die in Abs. 1 der Satzung genannte Mindestzahl, hat die unverzüglich einzuberufende Generalversammlung eine Xxxx vorzunehmen. Bis dahin hat - sofern ein Aufsichtsrat bestellt ist - dieser aus einer oder mehreren Personenseiner Mitte so viele Personen zu vorläufigen Vertretern von Vorstandsmitgliedern zu bestellen, dass die in Abs. 1 bestimmte Mindestzahl erreicht ist. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird zu Stellvertretern von Vorstandsmitgliedern bestellten Aufsichtsratsmitglieder dürfen während ihrer Vertretungstätigkeit ihre Funktion im Aufsichtsrat nicht ausüben. (6) Die Registrierung neu gewählter und die Löschung ausgeschiedener Vorstandsmitglieder ist durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung Vorstand unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. (7) Die Legitimation der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Vorstandsmitglieder erfolgt durch das betreffende Generalver- sammlungsprotokoll. (1) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. (2) Vertretungsbefugt sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses selbständig vertretungsbefugt. (3) Die Zeichnung erfolgt in der Deutsche Rohstoff AG Weise, dass zur Firma der Genossenschaft die Unterschrift der gemäß Abs. 2 vertretungsbefugten Personen hinzugesetzt wird. (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft selbstverantwortlich gemäß den Bestimmungen des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der GesetzeGenossenschaftsgesetzes, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie Geschäftsordnung für den Vorstand und den Beschlüssen der Geschäftsordnung Generalversammlung. (2) Der Vorstand hat insbesondere die Pflicht: 1. die Geschäfte der Genossenschaft entsprechend deren Zweck und Gegenstand, insbesondere unter Beachtung des VorstandsFörderauftrags, im Interesse der Mitglieder zu führen; 2. Dabei haben alle personellen und sachlichen Maßnahmen zu treffen, um die Mitglieder ordnungsgemäße Führung des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten; insbesondere ist auf die Erteilung einer ausreichenden Zahl von Bevollmächtigungen an entsprechend qualifizierte Personen zu achten; 3. die Beschlüsse der Generalversammlung durchzuführen, insbesondere die Eingaben / Einreichungen an das Firmenbuch einzubringen / durchzuführen; 4. die Generalversammlung gemäß § 30 einzuberufen und den Revisionsverband hierzu fristgerecht einzuladen; 5. für eine ordnungsgemäße Buchführung und insbesondere innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Berichts des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen zu sorgen; 6. das Mitgliederregister (§ 11) ordnungsgemäß zu führen; 7. einem gegebenenfalls bestehenden Aufsichtsrat gemäß § 21 Bericht zu erstatten, über sein Verlangen an den Aufsichtsratssitzungen teilzunehmen und die Belange von ihm bean- standeten Mängel ehestens zu beheben; 8. über Verlangen des Revisors an den gesetzlichen Revisionen teilzunehmen, alle zur Revision erforderlichen Unterlagen vorzulegen, die benötigten Auskünfte zu erteilen und festgestellte Mängel ehestens zu beheben und den sonstigen Verpflichtungen, die sich insbesondere aus der Arbeit- nehmer Satzung des Österreichischen Genossenschaftsverbands // Schulze-Delitzsch ergeben, nachzukommen. (3) Eine nähere Regelung der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Pflichten des Vorstands vorerfolgt durch eine Geschäftsordnung, die vom Vorstand auf-, von einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung gegebenenfalls bestehenden Aufsichtsrat festgestellt und von der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Generalversammlung genehmigt wird. (4) Die Mitglieder des Vorstands haben die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers anzuwenden. Mitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Genossenschaft persönlich und gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. (1) Die Beschlüsse des Vorstands werden - sofern mehr als ein Mitglied bestellt ist - in der Regel in Sitzungen gefasst, die der Vorstand auch in Form einer Videokonferenz abhalten kann, sofern im Fall der Videokonferenz ein gegenseitiger Meinungsaustausch und eine Feststellung der Identität der Anwesenden sowie der Geheimhaltung des Sitzungsinhalts sichergestellt ist. Die Sitzungen sind am Sitz beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Verwaltung Vorstandsmitglieder anwesend sind; die Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich mit Stimmenmehrheit der Emittentin anwesenden und stimmberechtigten Vorstandsmitglieder (Abs. 2). Nähere Bestimmungen, auch über die Abstimmung in anderer Form, enthält die Geschäfts- ordnung für den Vorstand. (2) Wird über geschäftliche Angelegenheiten der Genossenschaft beraten, die die Interessen eines Vorstandsmitglieds, ihm nahe stehender Personen (Ehegatte, Verwandte oder Verschwägerte, Lebensgefährte) oder Unternehmen berühren, so darf das betroffene Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, ist jedoch vor der Beschlussfassung zu hören. (3) Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken ordnungsgemäß zu protokollieren. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung für den Vorstand. (1) Der Vorstand hat gegebenenfalls dem Aufsichtsrat jederzeit über dessen Verlangen alle auf den Geschäftsbetrieb bezughabenden Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. (2) Der Aufsichtsrat kann insbesondere folgende Unterlagen verlangen, wobei auch die Individualrechte einzelner Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 24e Abs. 1 GenG zu beachten sind: 1. den Unternehmensplan, aus dem insbesondere die Investitions-, Finanz- und Absatz- planung hervorgeht; 2. Rohbilanzen zu einem vom Aufsichtsrat gewünschten Stichtag; 3. aktuelle Saldenlisten; 4. eine Übersicht über die Mitgliederbewegung und den Mitgliederstand; 5. in der zweiten Jahreshälfte die Halbjahresbilanz und die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung für das erste Halbjahr; 6. einen Bericht über besondere Vorkommnisse; erforderlichenfalls ist hierüber vorweg der Vorsitzende des Aufsichtsrats unverzüglich zu verständigen. (3) Der Vorstand ist - sofern ein Aufsichtsrat besteht - verpflichtet, diesem rechtzeitig vor der ordentlichen Generalversammlung den Jahresabschluss und den Bericht des Vorstands vorzulegen. (4) Der Vorstand hat - sofern ein Aufsichtsrat besteht - diesen vom Termin und Xxxxxxxx der gesetzlichen Revisionen durch den Österreichischen Genossenschaftsverband // Xxxxxxx- Xxxxxxxxx zu verständigen, ihn zu allfälligen Schlussbesprechungen mit dem Revisor einzuladen und unverzüglich nach Eingang des Revisionsberichts mit dem Aufsichtsrat über das Ergebnis der Revisionen in gemeinsamer Sitzung zu beraten. In welchen Angelegenheiten die Genehmigung des Aufsichtsrats einzuholen ist, bestimmt die Geschäftsordnung. Für dienstrechtliche Angelegenheiten der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder ist - wenn ein Aufsichtsrat bestellt ist - dieser zuständig, der auch die entsprechenden Dienstverträge sowie vergleichbare Verträge abschließt. Ist kein Aufsichtsrat bestellt, ist die Generalversammlung hierfür zuständig. Sie bestimmt zu diesem Zweck zwei Bevollmächtigte. Allfällige Vergütungen und Entschädigungen der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung festgesetzt. (1) Die Mitglieder des Vorstands können unbeschadet von Entschädigungsansprüchen aus bestehenden Verträgen auch vor Ablauf ihrer Funktionsperiode durch Beschluss der Generalversammlung ihrer Funktion enthoben werden. (2) In dringenden Fällen kann ein allenfalls bestehender Aufsichtsrat Vorstandsmitglieder bis zur Entscheidung der unverzüglich einzuberufenden Generalversammlung vorläufig ihrer Funktion entheben. Derartige Funktionsenthebungen sind unverzüglich zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Sinkt dadurch die Zahl der Vorstandsmitglieder unter die fest- gesetzte Mindestzahl, hat der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarAufsichtsrat die in § 17 Abs. 5 vorgesehenen Maßnahmen zu treffen.

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Samples: Genossenschaftsvertrag

Vorstand. Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. Dabei führt der Emittentin besteht gemäß § 9 AbsVorstand die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. 1 der Satzung aus einer oder mehreren PersonenDer Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Geschäftsverlauf, Strategie und Risiken. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und Geschäftsordnung für den Abschluss Vorstand bestimmt die Ressortzuständigkeiten, die Modalitäten der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigBeschlussfassung und weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Die Vorstände bedürfen zudem für bestimmte, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats genannte wesentliche Geschäfte, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnungerlassene Geschäftsordnung vom 7. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt September 2022. Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand und des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen Geschäftsverteilungsplans zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeitführen. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff Emittentin besteht derzeit aus den nachfolgend genannten Mitgliedern: Xxxxxx Xxxx CEO (Vorstandsvorsitzender) 2022 2024 Xxx Xxxxxxxx CFO (Finanzvorstand) 2022 (mit Wirkung ab dem 01.01.2023) 2024 Xxxx Xxxxxx Xxxx wurde 1968 in Essen, Nordrhein-Westfalen geboren. Er ist seit 1991 als Selbständiger tätig. Von 1998 bis 2002 war er Berater der Sächsischen Landesbank in enger Zusammenarbeit mit den damaligen Vorständen tätig. Im April 2003 wurde Xxxxxx Xxxx Mehrheitsaktionär der publity AG; im Oktober 2003 wurde er zum Vorstandsvorsitzenden der publity AG setzt bestellt. Unter seiner Führung ist die publity AG seit 2004 im deutschen Immobilienmarkt tätig. Zum Jahresende 2020 hat Xxxx Xxxx seine Vorstandsposition bei der publity AG niedergelegt. Seitdem ist Xxxx Xxxx als Berater für die publity-Unternehmensgruppe tätig. Nach dem Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitglieds der publity AG am 5. Januar 2023 hat die publity AG ferner einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Xxxxx Xxxx als neues Aufsichtsratsmitglied der publity AG gestellt. Xxxxxx Xxxx ist seit Oktober 2010 persönliches Mitglied im „International Bankers Forum (IBF)“. Darüber hinaus engagierte er sich wie folgt zusammenvon Xxxx 2010 bis Mai 2013 als Beisitzer des Präsidiums in der „Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V. (BKS)“. Neben diesen Tätigkeiten hatte Xxxx Xxxx zudem die Position des Vorstands bzw. Geschäftsführers in diversen weiteren Gesellschaften inne, unter anderem in solchen, in die seine Beteiligungsgesellschaft, die Emittentin, investiert hat und investiert. Neben seiner Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Emittentin übt Xxxx Xxxx folgende weitere wesentliche Tätigkeiten aus: Gemäß Gesellschaft / Funktion von bis Geschäftsführer der Olek Capital S.à r.l. 2012 heute Geschäftsführer der OA22 GmbH 2021 heute Berater der publity-Unternehmensgruppe 2021 heute Geschäftsführer der TO Holding 1 GmbH 2022 heute Xxxx Xxx Xxxxxxxx wurde 1992 geboren. Nach seinem Abitur in 2011 absolvierte Xxxx Xxxxxxxx zunächst ein Medizinstudium an der Ruhr-Universität Bochum, das er 2015 mit dem Staatsexamen abschloss. Nach seinem daran anschließenden Bachelor- und Masterstudium (Bachelor of Science – Economics & Business Economics; Master of Arts – Digital Management) in Maastricht und Großbritannien war Xxxx Xxxxxxxx von 2018 bis 2021 als Consultant, zuletzt als Senior Consultant, bei der accoda GmbH & Co. KG tätig und steuerte insbesondere Strategie- und Transformationsprojekte für Kunden in der Sparkassen-Finanzgruppe und der Versicherungsbranche. Seit April 2022 war Xxxx Xxxxxxxx als Senior Consultant bei Kampmann Management Consultants tätig und führte Digitalisierungs- und Vertriebsprojekte im deutschen Bankensektor durch. Seit Januar 2023 ist Xxxx Xxxxxxxx Chief Financial Officer (CFO) der Emittentin. Neben seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstands der Emittentin übt Xxxx Xxxxxxxx gegenwärtig keine weiteren wesentlichen Tätigkeiten aus. Der Vorstand ist unter der Geschäftsadresse der Emittentin (Neon Equity AG, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx) erreichbar. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gemäß § 10 Abs. 2 7 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertretengerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird erfolgt die Vertretung gemeinschaftlich mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder einem Prokuristen. Sofern der Vorstand nur aus einem Mitglied bestehen sollte, vertritt es die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretenallein. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmenjedoch das Recht zur Einzelvertretung einräumen und sie von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. Die Mitglieder 2 BGB befreien. Dem Vorstandsvorsitzenden Xxxxxx Xxxx wurde Befreiung von den Beschränkungen des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbar§ 181 Alt. 2 BGB erteilt.

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Samples: Wertpapierprospekt

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl Geschäftsadresse der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmtVorstands ist der Sitz der DekaBank in Frankfurt am Main. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied Verwaltungsrat der DekaBank hat am 5. Dezember 2019 beschlossen, Xxxxxx Xxxxx-Xxxxxx mit Wirkung zum Vorsitzenden oder Sprecher 1. Juni 2020 zum neuen Mitglied des Vorstands ernennenzu bestellen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung Xxxxxxx Xxxxxx wird zum 31. Mai 2020 aus der Mit- glieder DekaBank ausscheiden. Die nachfolgende Tabelle „Mitglieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt Zuständigkeiten“ zeigt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder Zusammensetzung des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte (einschließlich ihrer Zuständigkeiten): Mitglied des Vorstands vorvom 1. August 2012 bis 30. September 2015 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands vom 1. Oktober 2015 bis 31. Dezember 2019 Vorsitzender des Vorstandes ab 1. Januar 2020 Zentralbereiche: Vorstandsstab & Kommunikation, die einem Zustimmungsvorbehalt Strategie & Beteiligungen, Personal, Recht, Revision Zentralbereiche: Vorstandsstab & Kommunikation, Strategie & Beteiligungen, Personal, Recht, Revision Mitglied des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung Vorstands seit 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2020 Übernahme der Zuständigkeiten durch Zentralbereiche: Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, Wertpapierfonds-Risikocontrolling, Compliance Zentralbereiche: Risikocontrolling, Marktfolge Kredit, Wertpapierfonds-Risikocontrolling, Compliance Mitglied des Vorstands seit 1. Juli 2006 Geschäftsfeld: Asset Management Immobilien Asset Management Wertpapiere Geschäftsfelder: Asset Management Immobilien; Asset Management Wertpapiere Zentralbereiche: Finanzen, Treasury Zentralbereiche: Treasury Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2019 Zentralbereiche: IT, Geschäftsservices, Zentralbereiche: Finanzen, IT, Geschäftsservices, Organisationsentwicklung Organisationsentwicklung Mitglied des Vorstands seit 1. Mai 2013 Geschäftsfelder: Kapitalmarkt, Finanzierungen, Asset Management Services Geschäftsfelder: Kapitalmarkt, Finanzierungen, Asset Management Services * Etwaige Änderungen der Anzahl der Vorstandsmitglieder bzw. der strategischen Ausrichtung und Weiterentwicklung können jederzeit zu einer Anpassung der vorgenannten Zuständigkeiten für die Geschäftsfelder und Zentralbereiche führen; solche Anpassungen werden unter Berücksichtigung der nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarMindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) gebotenen Funktionstrennung vorgenommen.

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Samples: Supplement

Vorstand. 20 Zusammensetzung und Dienstverhältnis 1. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung mindestens aus einer oder mehreren zwei Personen. Die Anzahl Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Dabei soll ein Vertreter des Gründungsmitglieds „Bethesda Service GmbH“ zum Vorstand bestellt werden. Gehören der Genossenschaft juristische Personen oder Personenhandelsgesellschaften als Mitglieder an, können die zur Vertretung befugten Personen (gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Vertreter) in den Vorstand bestellt werden. 2. Mitglieder des Vorstandes wird können nachstehende Angehörige eines Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedes nicht sein: 1. Ehegatten, Verlobte, Mitglieder einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts­ ähnlichen Gemeinschaft oder eingetragene Lebenspartner, 2. Geschwister der in Nr. 1 genannten Personen, 3. Eltern, Kinder, Xxxxx oder Geschwister sowie deren Ehegatten, Verlobte, Mitglieder einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft oder eingetragene Lebenspartner. 3. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Die Bestellung erfolgt auf höchstens fünf Jahre. Wiederbestellung ist zulässig. Für die Abberufung durch den Aufsichtsrat bestimmtmuss ein wichtiger Grund vorliegen. Für den Beschluss zur Abberufung ist die Mehrheit von drei Vierteln des Aufsichtsrates erforderlich. 4. Anstellungsverträge mit hauptamtlichen und nebenamtlichen Vorstandsmitgliedern sollen auf die Dauer der Bestellung abgeschlossen werden. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden Aufsichtsratsvorsitzende unterzeichnet namens der Genossenschaft die Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds unter Einhaltung der vertraglichen oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und gesetzlichen Frist sowie für den Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen ist der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern Aufsichtsrat, vertreten durch seinen Vorsitzenden, zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat idie außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grund (fristlose Kündigung) ist die Generalversammlung zuständig. Im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungÜbrigen gilt §25 Abs. 2 Satz 1. 1. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetzte, insbesondere des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der GesetzeGenossenschaftsgesetzes, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft Satzung und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen gemäß §21 Abs. 4 zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über erlassenden Geschäftsordnung für den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungVorstand. 2. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft Genossenschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen einzelne oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 Alternative 2 BGB befreien. 3. Vorstandsmitglieder zeichnen für die Genossenschaft, in dem sie der Firma der Genossenschaft oder gestattender Benennung des Vorstandes ihre Namensunterschrift beifügen. Der Prokurist zeichnet in der Weise, Rechtsgeschäfte dass er der Firma seinen Namen mit einem Prokura andeutenden Zusatz beifügt. 4. Der Vorstand gibt sich als Vertreter Dritter vorzunehmeneine Geschäftsordnung. Sie ist von jedem Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben. 5. Zur Gesamtvertretung befugte Vorstandsmitglieder können einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen. Das gilt sinngemäß für das jeweilige Vorstandsmitglied, das in Gemeinschaft mit einem Prokuristen die Genossenschaft vertritt. 6. Die Mitglieder des Vorstandes nehmen gemäß §27 Abs.2 an den Sitzungen des Aufsichtsrates teil, soweit nicht durch besonderen Beschluss des Aufsichtsrates die Teilnahme ausgeschlos­ sen wird. In den Sitzungen des Aufsichtsrates hat der Vorstand die erforderlichen Auskünfte über geschäftliche Angelegenheiten zu erteilen. Bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrates haben die Mitglieder des Vorstandes kein Stimmrecht. 1. Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheim­ nisse, die ihnen durch die Tätigkeit im Vorstand bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu wahren. 2. Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, a) die Geschäfte entsprechend genossenschaftlicher Zielsetzung zu führen, b) die für einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb notwendigen personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig zu planen und durchzuführen, c) für ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen gemäß §§ 37 ff. zu sorgen, d) über die Zulassung des Mitgliedschaftserwerbs und über die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen zu entscheiden, e) die Mitgliederliste nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes zu führen, f) im Prüfungsbericht festgehaltene Mängel abzustellen und dem Prüfungsverband darüber zu berichten. 3. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zu berichten über die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung). Dabei hat er auf wesentliche Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen sowie erkennbare Risiken der zukünftigen Entwicklung einzugehen. Der Vorstand hat den Jahresabschluss unverzüglich nach seiner Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen. §25 Abs. 3 ist zu beachten. 4. Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Genossenschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu handeln. Sie haben nachzuweisen, dass sie die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft angewandt haben. 5. Die Ersatzpflicht gegenüber der Genossenschaft tritt nicht ein, wenn die Handlung auf einem gesetzmäßigen Beschluss der Generalversammlung beruht. Die Ersatzpflicht wird dagegen nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Aufsichtsrat die Handlung gebilligt hat. 1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft aufgrund seiner Beschlüsse. Vorstandssitzungen sind nach Bedarf einzuberufen. Eine Vorstandssitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Mitglied des Vorstands dies unter Angabe der Gründe verlangt. Die Einberufung der Vorstandssitzung erfolgt durch den Vorsitzenden, der die wesentlichen zur Verhandlung kommenden Gegenstände in der Einladung mitteilen soll. Näheres regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand. 2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder mitwirkt. Er fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 3. Schriftliche Beschlussfassungen oder Beschlüsse im Wege von Fernkommunikationsmedien sind am Sitz ohne Einberufung einer Sitzung nur zulässig, wenn kein Vorstandsmitglied diesem Verfahren widerspricht. 4. Beschlüsse sind zu Beweiszwecken ordnungsgemäß zu protokollieren. Die Protokolle sind fortlaufend zu nummerieren. Sie sind von den an der Verwaltung Beratung mitwirkenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. 5. Wird über Angelegenheiten der Emittentin unter Genossenschaft beraten, die die Interessen eines Vorstandsmitglieds, seines Ehegatten, seiner Eltern, Kinder, Geschwister oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person berühren, so darf das betreffende Vorstandsmitglied an der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarBeratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

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Samples: Satzung Der Lebensraum Baugenossenschaft Eg

Vorstand. 8 Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß aus 3 oder mehr Mitgliedern. Er wählt aus seiner Mitte eine(n) PräsidentIn. Er kann über seine Organisation und Geschäftsführung ein Reglement erlassen. § 9 AbsDer Vorstand wird auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt, d.h. 1 bis zum Tage der Satzung aus einer oder mehreren PersonenGeneralversammlung des der Xxxx folgenden Jahres. Die Anzahl der § 10 Der Vorstand führt die Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen, die Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnungzeichnen je kollektiv zu Zweien. Der Vorstand plant in Abstimmung mit den Wünschen der Deutsche Rohstoff AG Generalversammlung das Jahresprogramm und führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmendurch. Die Mitglieder des Vorstands Vorstandes sind am Sitz ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden. § 10.1 Der Vorstand kann die Geschäftsführung des Familienzentrums und die damit zusammenhängende Vertretung des Vereins nach Massgabe eines Organisationsreglements ganz oder teilweise an eine Betriebsleitung delegieren. § 11 Die Generalversammlung wählt eine(n) oder mehrere RevisorIn(nen). Die Amtsdauer der Verwaltung RevisorIn(nen) entspricht derjenigen der Emittentin unter Vorstandsmitglieder. Sie brauchen nicht Vereinsmitglieder zu sein. § 12 Die RevisorIn(nen) prüfen die Jahresrechnung, erstatten der Geschäftsanschrift X0ordentlichen Generalversammlung Bericht und stellen Antrag auf Abnahme oder Ablehnung der Jahresrechnung. § 13 Mitgliederkategorien Eine Aktivmitgliedschaft steht allen Personen offen, 00die gewillt sind, 00000 Xxxxxxxxbei der Verfolgung des Vereinszweckes mitzuwirken oder diesen zu unterstützen. § 13.1 Ein- und Austritte Die Aufnahme der Aktivmitglieder erfolgt durch die Anmeldung über die offizielle Familienclub-Website oder dem Anmeldeformular. Der Austritt aus dem Familienclub erfolgt schriftlich (Brief oder Email) an den Vorstand und wird per Ende des laufenden Jahres wirksam. Der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr wird nicht zurückerstattet. Das Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages hat das automatische Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge (siehe § 14 Ausschluss). § 14 Ausschluss Mitglieder, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarwelche trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag nicht bezahlen, verlieren ihre Mitgliedschaft. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden. § 15 Haftung Der Verein haftet ausschliesslich mit dem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder über die Bezahlung des Mitgliederbeitrages hinaus ist ausgeschlossen. § 16 Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer, bzw. bei Kindern der Eltern.

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Samples: Statuten Des Vereins

Vorstand. 20. (1) Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Absaus: 1. dem Obmann 2. dem Obmannstellvertreter 3. 1 – 4 weiteren Mitgliedern (2) Er wird durch die Delegiertenversammlung aus der Satzung aus einer oder mehreren PersonenZahl der Mitglieder der Genossen- schaft gewählt. Die Anzahl Funktionsperiode beträgt drei Jahre. Die Xxxx erfolgt mit Stimm- karte oder Stimmzettel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Alljährlich soll ein Drittel der Vorstandsmitglieder, zumindest jedoch ein Vorstandsmitglied aus- scheiden und sollen die freigewordenen Stellen durch Neuwahlen besetzt werden. (3) Die Legitimationen der Vorstandsmitglieder werden durch die über die Wahlhandlung aufzunehmende Niederschrift der Delegiertenversammlung nachgewiesen. (4) Der Aufsichtsrat ist befugt, Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmtvorläufig bis zur Entscheidung der Delegiertenversammlung von ihren Geschäften zu entheben und wegen der einst- weiligen Fortführung das Erforderliche zu veranlassen. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennenEin Beschluss über die vorläu- fige Enthebung von der Geschäftsführung bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat Die Delegiertenversammlung ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der unverzüglich einzuberufen. Den abberufenen Vorstandsmitgliedern ist Xxxxx zu geben. (5) Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigeinem Vorstandsmitglied dürfen nur mit beiderseitigem Kündi- gungsrecht und einer höchstens 6-monatigen Kündigungsfrist abgeschlossen werden. Für den Vorstand besteht Diese Anstellungsverträge enden jedenfalls mit der Nichtwiederwahl des Vorstands- mitgliedes. (1) Der Vorstand, sowie zum Betrieb von Geschäften der Genossenschaft gemäß § 26 GenG bevollmächtigte Prokuristen (eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnungallfällig bestellte Geschäftsführung), ver- treten die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei Sie haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets ihnen oblie- genden Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen Kaufmannes zu erfüllen und die Belange Beschränkungen einzuhalten, die durch Gesetz, Satzung und eine von der Arbeit- nehmer Delegier- tenversammlung zu genehmigende Geschäftsanweisung festgesetzt sind. (2) Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Gesellschaft ebenso wie die Belange Hälfte der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigenMit- glieder. Unter diesen müssen jedenfalls der Obmann oder dessen Stellvertreter sein. Der Vor- stand ist Obmannstellvertreter vertritt den Obmann bei der Wahrnehmung der Geschäfte seiner Verhinderung mit allen Rech- ten und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfenPflichten. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig Vorsitzende stimmt mit und umfassend gilt bei Stimmengleichheit jene Meinung, welcher der Vor- sitzende beigetreten ist. Niederschriften über Beschlüsse sind von den Gang dabei mitwir- kenden Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. (3) Schriftstücke rechtsverbindlichen Inhalts bedürfen der GeschäfteZeichnung in der Weise, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- dass der a. Xxxxxx und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die sein Stellvertreter gemeinsam b. oder einer von ihnen gemeinsam mit einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen oder einem gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur 26 GenG bevollmächtigten Prokuristen (Geschäftsführer) c. oder ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz einem gemäß § 26 GenG bevollmächtigten Pro- kuristen (Geschäftsführer) der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarFirma ihre Unterschrift hinzufügen.

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Samples: Genossenschaftsvertrag (Satzung)

Vorstand. Xxxxxx Xxxxxxx Amtsleiterin Seit 8 Jahren arbeitet und engagiert sich Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx als Kurdirektorin in der Kur- und Weinstadt Bad Sulza. Projekte wie die Sanierung des Gradierwerkes, der Siedepfanne V oder der Tourist-Info sind zurzeit ihre größten Projekte. Aktuell enga- giert sich unsere Kurdirektorin auch als Vorsitzende im Marketing Ausschuss des Thüringer Heilbäderverbandes e.V. Die Bundesrepublik Deutschland gibt ab Januar 2021 auf Antrag eine eID-Karte an Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedstaa- ten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschafts- raumes aus. Mit dem eID-Karte-Gesetz wird die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises (Online-Ausweis- funktion) auch für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugänglich. Zu diesem Zweck sieht das eID-Karte-Gesetz vor, dass der genannte Per- sonenkreis auf freiwilliger Basis eine eID-Karte in der Meldebe- hörde beantragen kann. Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus deutsche Personalausweis ist bereits mit einer oder mehreren PersonenFunktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgestattet. Die Anzahl Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ermöglicht Kartenin- habern, ihre Identität gegenüber Online-Diensten einfach und sicher nachzuweisen. Um sie einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, wird mit dem eID-Karte-Gesetz eine eID- Karte auf freiwilliger Basis eingeführt. Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr in Höhe von 37 € ausgestellt, welche bei Antragsstellung fällig ist. Zumal dieses „Öffentlich machen“ nach dem Gesetz auch straf- bar ist. Aus diesem Grund schreibt die Thüringer Kommunalordnung fest, was öffentlich und was nichtöffentlich in Sitzungen zu bera- ten ist und wann diese Ergebnisse öffentlich werden. Das muss weiterhin von uns Xxxxx geachtet werden. auch wenn unser Rathaus weiterhin verschlossen ist, können Termine vereinbart werden und natürlich arbeitet unsere Verwal- tung im Hintergrund weiter. Xxxxxx, die für ihren beantragten Ausweis den PIN-Brief erhalten haben (unter 16 Jahre bitte nachfragen) und Bürger, die einen Reisepass bis 26.10.2020 beantragt haben, können diese Doku- mente nach vorheriger Terminabsprache je nach Beantragungs- ort im Einwohnermeldeamt Bad Sulza oder dienstags im Bürger- büro Wormstedt abholen. Bitte bringen Sie Ihre bisherigen (alten) Dokumente mit. Mit freundlichen Grüßen Ihr Einwohnermeldeamt fast 4 Wochen sind seit der Mitglieder letzten Sitzung unseres Stadtrats vergangen. In einer Zeit, in der das Corona Virus und die entsprechende Pandemie unser privates, gesellschaftliches und auch politi- sches Leben weiterhin bestimmt und auch beeinflusst. Gerade deshalb müssen wir an unser aller Wohl denken und auch im Interesse ALLER handeln. Das heißt nicht, dass eine intensive Debatte um Beschlüsse und Lösungen verhindert wird. Nein, das soll es nicht. Offen, transparent und nachvollziehbar wollen wir weiterhin agieren. Diese Strategie spiegelt sich auch im Handeln der Verwaltung wieder. Hier beziehe ich mich auf den Haushalt, den Prozess um die Koordinierung von Kreisaufgaben (wie die Sicherstellung des Vorstandes wird durch Sportunterrichtes für unsere Schulkinder, als auch die Unterstüt- zung von Vereinen und neu zu entwickelnden Verträge zwischen den Aufsichtsrat bestimmtunterschiedlichen Partnern), die Absprachen in den Ort- schaften mit den Ortschaftsbürgermeistern und Ortschaftsräten zur zukünftigen Entwicklung oder die Arbeit unserer Aufsichtsrä- te in unseren Gesellschaften. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden Solange dies öffentlich erfolgt, ist das kein Problem. Sobald aber nichtöffentliche Prozesse öffentlich gemacht wer- den, ohne das die Öffentlichkeit eingebunden werden kann, wer- den Denkprozesse zerstört, können Personen angegriffen oder Sprecher verunglimpft werden. Bereich der Liegenschaften /Steuern. Ihre Erfahrung aus dem Landesamt für Geoinformation und Bodenmanagement werden Ihr und uns dabei eine große Hilfe sein. Für die Bereiche Kasse/Umsatzsteuer sowie den Kindergarten Eckolstädt suchen wir Personal. Die entsprechenden Ausschrei- bungen wurden im Amtsblatt und auf unserer Homepage veröf- fentlicht. Intensiv arbeiten wir am Pilotprojekt ThAVEL. Hier werden zu- sammen mit der Verwaltung 4.0 des Vorstands ernennenThüringer Landesverwal- tungsamtes digitale Anträge vorbereitet. Der Aufsichtsrat ist Ab Ende Oktober / An- fang November werden die ersten 6 Anträge online gestellt und unsere Bürger können diese nutzen. Ein großes Dankeschön an das Land Thüringen für die Bestellung gute Zusammenarbeit in diesem Be- reich durch Xxxxx Xxxxxx Xxxxxx vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit seinen Mitarbeitern. Weiterhin wird intensiv an der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss Vorbereitung zum Einsatz von re- gisafe (zur Schaffung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigdigitalen, papierlosen Verwaltung) ge- arbeitet. Bis Ende Oktober wollen wir einen neuen Zeitplan festlegen, wel- cher uns ermöglicht, die 15 Einwohnerversammlungen, welche durch Corona ausgefallen sind, zu realisieren. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat November sind wieder die Beratungen der Ortschafts- bürgermeister und der Bürgermeister der erfüllten Gemeinden geplant. Derzeit werden durch die Ortschaften Prioritätenlisten für Pro- jekte erstellt und der Verwaltung übergeben, um diese in den XX 0000 einbauen zu können. In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde auch der 1. Nachtrag mit der entsprechenden 1. Nachtragshaushaltssatzung erarbei- tet. Im Hauptausschuss am 6.Oktober 2020 wurden der vorgelegte 1. Nachtragshaushalt vorgestellt, beraten und diskutiert. Dazu wird es im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungTOP „Haushaltsberatung 1. Nachtrag“ weitere Informationen geben. Ein Schwerpunkt dieses Nachtrages ist die Aufnahme einer fi- nanziellen Unterstützung für Kommunen mit kommunalen Ther- men in den Haushalt 2020. Im Rahmen des Bädertages 2020 wurde von der Staatsekretärin Xxxxxxxxx Xxxxxx (SPD) mitgeteilt, dass die Stadt Bad Sulza aus dem Corona Hilfspaket für Thermen 555.555,55 € erhalten wird. Weiterhin kam die Bewilligung für die Zuwendung für die Sirene in Gebstedt in Höhe von 0.000 €. Nach einer intensiven Diskussion im Amt wurde festgelegt, dass der neue Seniorenkomplex „altersgerechtes Wohnen“ die Adres- se Thälmannring 1 A erhalten wird, da der Haupteingang, auch für Rettungskräfte, von Seiten des Thälmannringes erfolgen wird. Um also Verwirrungen zu vermeiden und im Notfall nicht unnö- tig Zeit zu verlieren, wurde diese Vergabe der Hausnummer be- schlossen. Vor wenigen Tagen erfolget der symbolische Spatenstich für un- ser Mehrzweckgebäude. Auch der 2. BA der Siedepfanne ist in vollem Gange. Ein Besuch des Bundestagsabgeordneten Xxxxxxxx Xxxxx (CDU) vor Ort macht deutlich, auch Berlin interessiert sich für unsere Anlagen und der Einsatz des Abgeordneten für diese Bauten ist wichtig und richtig. Wöchentlich erfolgen Bauberatungen zu aktuellen Projekten in Bad Sulza wie dem Gradierwerk, der Siedepfanne V, dem Mehr- zweckgebäude, der Tourist Info. Und die Baumaßnahmen in den anderen Ortschaften? Die Heizung vom Feuerwehrgerätehaus Großromstedt ist einge- baut, der Feuerlöschteich Pfuhlsborn ist fertig saniert, im Dach- geschoss des DGH in Hermstedt erfolgen nach dem Trockenbau das Verlegen des Fußbodens und die Malerarbeiten in kommu- naler Eigenleistung. In Wormstedt sollen im November die Maßnahmen aus der Dorferneuerung fertiggestellt werden. Der Vorstand Jugendclub Eckolstädt erhält neue Heizung. Im MGH Münchengosserstedt soll der Deutsche Rohstoff Eingangsbereich saniert werden und weiterhin erhält das Haus eine neue Küche. Getreu dem Motto: „schaffe, schaffe Häusle baue“. Weitere Informationen erfolgen hierzu durch den Bauausschuss- vorsitzenden Herrn Xxxxxxx. gemeinsam mit der Kurdirektorin Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxx nahm ich am Bädertag in Bad Lobenstein (21. September 2020) und an dem darauf folgenden Tag an der Mitgliederversammlung des Thüringer Heilbäderverbandes (22.September 2020) teil. Walzel“ als Standort für die neue Rettungswache, die Verände- rung des vorhandenen Bolzplatzes als zukünftigen Spielplatz für die Kinder und die mögliche Gestaltung des, sich im Dornrös- chenschlaf befindlichen Parks am Weintor, als möglichen „Trimm - Dich - Park“ mit neuem Jugendclub, Sportanlagen, Wegen und Lichtkonzept. Auch beim Thema „Wiedereinsetzen des Behördenbusses“ hat das Landratsamt mögliche Lösungen angeboten. Hier werden wir weiter an der Thematik arbeiten. Sehr geehrte Anwesende, getreu dem Anfangszitat ist es unsere Botschaft, auch weiterhin die Interessen Aller zu vertreten. Dabei sollte auch das eigene Ego keine Rolle spielen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine faire Debattenkultur in unse- rem Parlament. Danke. Ihr Bürgermeister Xxxx Xxxxxxx Am 29. September wurde in Bad Sulza die 2. Regionalkonferenz zur Maßnahmenentwicklung im Rahmen der Studie zur Fortent- wicklung der Thüringer Heilbäder und Kurorte durchgeführt. Für die Kurdirektorin und für mich als Bürgermeister war es ein Bedürfnis zu hören und zu sehen, wie wir uns entwickeln müssen. In meinem Grußwort habe ich deutlich gemacht, dass eine Ent- wicklung Thüringens und natürlich auch Bad Sulza’s davon ab- hängt, ob hier Atommüll gelagert wird. Strahlen wollen wir mit unserem Entwicklungspotential und nicht mit Atommüll. Das GRÜNE HERZ DEUTSCHLANDS darf nicht zum „Atom-Klo“ verkommen, wie es bereits in dem Artikel in der TA vom 29. Sep- tember 2020 erläutert wurde. Weitere Informationen zu unserem Tourismus werden durch die Xxxxxxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx erläutert. weiterhin informiere ich Sie, dass ich im Rahmen meiner Befug- nisse die Verträge zur Nutzung der Fahrbibliothek für unsere Ort- schaften unterschrieben habe. Außerdem erhielten Sie von mir eine schriftliche Information zu den Anfragen im Top Bürgerfragestunde aus der letzten Stadt- ratssitzung, welche ich zugesagt hatte. Als Vorstandmitglied nahm ich an der Sitzung der KIV GmbH am 22.September 2020 in Erfurt teil. Am 30. September nahmen Xxxx Xxxxxxxx (Sachgebietsleiterin im Bauamt) und ich an der Pressekonferenz zum erfolgten Pi- lotprojekt „Das TLBG als kostenfreier Geodatendienstleister für Kommunen und Landesbehörden“ teil. Hier war Bad Sulza (hier vertreten durch Xxxx Xxxxxxxx) eine von 2 Kommunen, die schnellste Behörde, welche ihre Daten für vorhandene B-Pläne, Flächennutzungspläne oder Kitas übermit- telt hatte. Jetzt kann „Ottonormalverbraucher“ im Rahmen seiner digita- len Möglichkeiten über Geoproxy öffentlich und ohne Kosten die eben genannten Informationen abrufen. Wir wünschen uns als Kommune die Erweiterung mit einer An- tragsmöglichkeit. Das muss die die Zukunft sein. Ich nahm an der AG führt Sitzung Wandern des LRA Weimarer Land teil und informierte darüber, wie wir in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 die Geschäfte Mittel von 60.000 € xür die Wanderwege in Bad Sulza und Umgebung verwenden werden. Vor wenigen Tagen erfolgte das angekündigte Treffen mit der SG Medizin Bad Sulza e.V.. Auch hier machen wir uns auf einen GE- MEINSAMEN Weg. Mit dem Ziel der Sicherung des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der GesetzeSchulsportes, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung Unterstützung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft Ehrenamtes im Verein und der Aktionäre stets finanziellen Mittel zur Reali- sierung von Sanierungen im Bereich des Platzes und der Ge- bäude. Zukünftig wird es einen Vertrag zwischen dem Landkreis und der Stadt für die entsprechenden Mittel von Land und Kreis geben. Im Anschluss nahmen der Amtsleiter Xxxx Xxxxxx und ich an der öffentlichen Sitzung des OR Bad Sulza teil. Eines unserer Schwerpunkte war die kurze Information zu einer möglichen Gestaltung des vorhandenen Spielplatzes „Auf dem mit dieser oben genannten Botschaft möchte ich Sie Alle herzlich zu unserer Beratung zum 1. Nachtragshaushalt 2020 begrüßen und Ihnen danken, dass Sie uns in dieser schwierigen Zeit auch tatkräftig mithelfen, diese schwierigen Zeiten zu meistern. Die Erarbeitung war und ist immer noch geprägt von der Sorgfalt eines ordentlichen Corona- Pandemie und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen deren Umgang in unserem Land. Deshalb gilt im Vorfeld der Beratung des Haushaltes einen gro- ßen Dank den Mitarbeiterinnen und die Belange Mitarbeitern der Arbeit- nehmer Stadtverwal- tung (der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigenAmtsleiterin Xxxx Xxxxxxx (Hauptamt/Kämmerei), dem Amtsleiter Herrn Xxxxxx (Bau/Ordnung) sowie den Ortschafts- bürgermeisterinnen und Ortschaftsbürgermeistern, Stadträten und Ortschaftsräten, auszusprechen. Einen ganz besonderen Dank gilt unserer Kämmerin Xxxx Xxxxx. 1. Der Vor- stand vorliegende Haushaltsplan ist bei das Ergebnis der Wahrnehmung Arbeit der Geschäfte letzten 8 Wochen und Interessen beinhaltet sowohl den Verwaltungs.- und den Vermögenshaushalt. 2. Auf Grund der Gesellschaft Weisungen Corona-Pandemie und den unerwarteten Ein- nahmen und Ausgaben musste der Haushalt mehrfach geän- dert werden. Daher ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen des Aufsichtsrats oder Hauptamtes und der Hauptversammlung nicht unterworfenKämmerei. 3. Ihnen steht zur Erläuterung des 1. Nachtragshaushaltes der Vorbericht zur Verfügung. 4. Er erläutert die Allgemeinsituation sowie die Veränderungen im Vermögenshaushalt und im Verwaltungshaushalt. 5. Aktuell bewegt sich der und der Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig Gesamthaushalt bewegt sich jetzt bei: rund 27.908.640,00 Mio. € in E/A im Verwaltungs- und umfassend über Vermögenshaushalt. Das ist eine erneute Erhöhung des Haushaltsvolumens von rund 4.032.920,00 € als in den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungHH Plan für 2020 veranschlagt 6. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögens- haushalt beträgt jetzt 3.446.310,00 €. Im XX Xxxx 0000 xxxxx 0.194.760,00 € fixiert, welche sich um 2,251.550 € erhöht haben. Statt Entnahmen aus der Rücklage können wir dieser Rück- lage, Gelder zuweisen. 7. Für den Haushalt der Landgemeinde bedeutet dies: UNGEPLANTE Einnahmen im VwHH: 1. Stabilisierungsmaßnahmen nach dem Thür. Gesetz zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (330.000 € (Gewebesteuerstabilisierungszuweisung 150.000 € xnd Allgemeine Stabilisierungszuweisung 180.000 € 2. 78.000 € xrhöhter Sonderlastenausgleich (geplant 650.000 €, jetzt 720.000 €) 3. Zuweisung für Kurorte im Rahmen der Corona-Pandemie zur Hälfte des Vorstands vor, Sonderlastenausgleiches = 364.100 € 4. Geplante Zuweisung für Kurorte mit kommunalen Thermen von rund 550.000.00 € 8. Hauptsächlich durch die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft erhöhte Zuführung zum Vermö- genshaushalt wird die Deutsche Rohstoff AGim HH 0000 xeplante Entnahme der Rücklage auf NULL gesetzt und stattdessen eine Zufüh- rung zur Allgemeinden Rücklage von 1.000.000 € xeran- schlagt. Wie mit dem Haushalt 2020 beschlossen wurden die Schul- den bezüglich der Toskana Therme Bad Sulza in Höhe von 5,43 Mio. € im Rahmen der Umschuldung der FKV (Forde- rungskaufverträge) in den Schuldenstand der Stadt aufge- nommen. Somit erhöhte sich der Schuldenstand von 2,0 Mio. € auf rund 7,4 Mio. €. Dieser entspricht einer pro Kopf Verschuldung von rund 967 €. Nicht desto trotz ist zu erkennen, sofern nur dass es ein Vorstandsmitglied bestellt positiver Haushalt ist und wir auch in die Unternehmen vor Ort durch Aufträge in- vestieren. Denn diese Unternehmen sichern uns die Gewerbesteuer für die Zukunft. Sie sichern unsere dauernde Leistungsfähigkeit. Mit dieser 1. Nachtragshaushaltssatzung gehen wir SPARSAM in die Zukunft, denn was einmal ausgegeben ist, durch dieses allein vertretenist weg. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestelltUnd weil wir nicht wissen, wird was uns zukünftig erwartet, werden wir auch weiterhin KONSERVATIV planen. Wir gehen davon aus, dass die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied Auswirkungen der Pandemie für uns als Kommune erst in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertretenden nächsten Jahren zu spüren sein werden. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmenBitte stimmen Sie dem 1. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarNachtragshaushalt 2020 in dieser schwierigen Zeit zu! Danke.

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Samples: Not Applicable

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin INTERSEROH SE besteht gemäß nach § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der INTERSEROH SE aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit hat er folgende Mitglieder: − Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx (Vorsitzender), − Xxxxxxx Xxxxxx. Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx, Vorsitzender des Vorstandes der INTERSEROH SE, ist zugleich Gesellschafter der ALBA plc & Co. KGaA (vormals ALBA Ak- tiengesellschaft) sowie der Isabell Finance Beteiligungs GmbH und direkt bzw. als Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin an der Ge- schäftsführung dieser beiden Gesellschaften beteiligt. Beide Gesellschaften sind ihrerseits Kommanditisten der ALBA Group KG. Xx. Xxxx Xxxxxxxxxx ist zudem geschäftsführender Gesellschafter der Alpsee Ltd. sowie indirekter Gesellschafter der ALBA Group Europe plc. Die Alpsee Ltd. ist Kommandi- tistin, die ALBA Group Europe plc Komplementärin der ALBA Group KG (siehe zur Struktur der ALBA-Gruppe Abschnitt 3.2.6). Das ehemalige Vorstandsmitglied Xxxxxx Xxxxxxx ist mit Wirkung zum 13. Dezember 2010 einvernehmlich aus dem Vorstand ausgeschieden. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft INTERSEROH SE organ- schaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Auf- sichtsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern die Befugnis zur Einzelver- tretung einräumen. Der Aufsichtsrat kann einzelnen ein, mehrere oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen alle Vor- standsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 BGB ganz oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmenteilweise befreien. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarEine solche Befugnis oder Befreiung ist für die am- tierenden Vorstandsmitglieder nicht erfolgt.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsvertrag

Vorstand. 17 Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Absaus mindestens drei Vereinsmitgliedern. 1 der Er nimmt die aus dieser Satzung aus einer oder mehreren Personenfolgenden Rechte und Pflichten wahr. Eine weitergehende Vertretung des Vereins ist ausgeschlossen. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt. Die Anzahl der Mitglieder Xxxx des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmterfolgt auf die Dauer von vier Jahren. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennenJeder Ausscheidende ist wiederwählbar. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat Im übrigen bleibt jedes Vorstandsmitglied so lange im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungAmt, bis ein Nachfolger ordnungsgemäß gewählt wird. Der Vorstand ist berechtigt und auf Antrag des Geschäftsführers verpflichtet, sich durch Zuwahl zu ergänzen. Die Ergänzungswahl ist bis zur nächsten Mitgliederversammlung gültig. Dem Vorstand des Verbandes der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe Vereine Creditreform e.V. steht das Recht zu, bis zur nächsten Mitgliederversammlung einen Notvorstand aus dem Kreise der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des VorstandsMitglieder vorzuschlagen. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. § 18 Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über stellt den Gang Vereinsgeschäftsführer mit schriftlichem, vom Verband der Geschäfte, insbesondere Vereine Creditreform e.V. festgelegten Vertrag an. Die Beschlußfassung des Vorstandes über die Umsatz-Anstellung des Vereins- geschäftsführers bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Vorstandes des Verbandes der Vereine Creditreform e. V. Kommt keine Einigung zustande, Kosten- und Liquiditätsentwicklungso geht das Recht der Anstellung auf den Gesamtvorstand des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. über. Entsprechendes gilt, wenn innerhalb eines Jahres kein Geschäftsführer angestellt ist. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Bestätigung durch den Gesamtvorstand des Vorstands vorVerbandes der Vereine Creditreform e.V. kann mit Auflagen, in Ausnahmefällen mit einer Befristung, verbunden werden. Bei Verweigerung der Bestätigung kann der Vereinsvorstand die nächste Mitgliederversammlung des Verbandes der Vereine Creditreform e.V. anrufen, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbardann endgültig entscheidet.

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Samples: Satzung

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht Die wichtigste Aufgabe des Vorstands ist gemäß § 9 76 AktG das Unternehmen zu leiten. Hierzu tagt der Vorstand im 14-tägigen Turnus in einer Vorstandssitzung. Zudem sind die Aufgaben des Vorstands in der Geschäftsordnung festgeschrieben, welche letztmals im Jahr 2018 überarbeitet und vom Aufsichtsrat erlassen wurde. Die genauen Ressortverantwortlichkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder sind in dem Ge- schäftsverteilungsplan in der nachstehenden Tabelle dargestellt: Verantwortlichkeit Ansiedelung Unternehmensentwicklung, Unternehmensweite Systeme, Unternehmenssteuerung und Prozesse, Risikomanagement/ Compliance, Personal, Recht/ Kommunikation/ Vorstandssekretariat, Revision, Innovationsmanagement Komposit Grundsatz/ Produkte/Technik, Privatkunden Betrieb und Schaden, Kraftfahrtversicherung, Firmen/Gewerbe, Industrie/ Großindustrie, Transportversicherung, Technische Versicherungen Leben Mathematik, Leben Betrieb/ Leistung, Leben betriebliche Altersversorgung, Informationstechnologie (IT) Effizienz und Entwicklung, Kundenservice Nord und Süd, Allgemeine Verwaltung Vertriebsentwicklung, Vertriebsdirektionen, Maklerdirektion, Marketing, Vertrieb Grundsatz/ Steuerung, Vertrieb Sparkassen/ Verbund, Vertrieb Personalmanagement Kapitalanlage, Kapitalanlage Backoffice, Rückversicherung, Rechnungswesen/ Steuern Ressort 1 (Vorstandsvorsitzender) Ressort 2 (Schaden/Unfall) Ressort 3 (Leben/IT) Ressort 4 (Kundenservice) Ressort 5 (Vertrieb) Ressort 6 (Finanzen) Der Aufsichtsrat der SVL hat 21 Mitglieder und setzt sich gemäß § 4 DrittelbG zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern und zu zwei Dritteln aus Anteilseignern zusammen. Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist gemäß § 111 Abs. 1 AktG die Überwachung der Satzung Geschäftsfüh- rung. Dieser Aufgabe kommt der Aufsichtsrat mit dem Instrument der Aufsichtsratssitzungen, welche vier Mal jährlich stattfinden, nach. Als weiteres Instrument nutzt der Aufsichtsrat den Bi- lanzprüfungsausschuss und den Kapitalanlageausschuss. Diese Ausschüsse setzen sich aus einer oder mehreren PersonenMitgliedern des Aufsichtsrats zusammen. Den Vorsitz hat je- weils der Aufsichtsratsvorsitzende. Der Bilanzprüfungsausschuss tagt einmal jährlich und nimmt die Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfer vor. Er bereitet die Entschei- dung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses vor und gibt eine Beschlus- sempfehlung. Des Weiteren lässt er sich über die Ergebnisse der Prüfung der Solvabilitätsüber- sicht von den Wirtschaftsprüfern berichten. Der Kapitalanlageausschuss tagt zweimal jährlich und lässt sich detaillierter als im gesamten Auf- sichtsrat zur Kapitalanlage berichten. Darüber hinaus lässt sich dieser auch zur Kapitalanlage- strategie, -planung und zur Risikosituation informieren. Die Anzahl der Mitglieder Entscheidungsbefugnisse des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie Kapi- talanlageausschusses sind in der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungAufsichtsrates festgelegt. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vorSVL macht von der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeit Gebrauch, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung in der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der VorstandsarbeitSatzung Zustim- mungsvorbehalte für den Aufsichtsrat vorzusehen. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß In § 10 Abs. 2 9 der Satzung der Gesellschaft wird SVL sind folgende Zu- stimmungsvorbehalte vorgesehen: • Gründung, Auflösung, Erwerb und Veräußerung von Beteiligungsgesellschaften und anderen Unternehmen, Erwerb und Veräußerung von Anteilen sowie Kapitalerhöhungen bei diesen Unternehmen, • Abschluss und Aufhebung von Unternehmensverträgen, insbesondere von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, sowie Interessengemeinschaftsverträgen und Kooperati- onsverträgen, • Aufnahme neuer Aufgaben und Behandlung bestehender Tätigkeitsgebiete im Rahmen des Unternehmensgegenstandes. Aufgrund dieser Zustimmungsvorbehalte nimmt der Aufsichtsrat nicht nur die Deutsche Rohstoff AGÜberwachungs- funktion als solche wahr, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarsondern wirkt auch bereits im Vorfeld bei relevanten Entscheidungen mit.

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Samples: Solvency and Financial Condition Report

Vorstand. 11 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei, oder vier weiteren natürlichen Personen, als Vorstandsmitgliedern, als Stellvertreter. (2) Der Vorstandsvorsitzende und alle weiteren Vorstandsmitglieder werden von dem Aufsichtsrat für die Dauer von vier Jahren bestellt. Er bleibt auch nach seiner Amtszeit solange weiter im Amt bei ein neuer Vorstand gewählt worden ist. (3) Ein Rücktritt eines Vorstandsmitgliedes ist schriftlich gegenüber dem Aufsichtsrat und übrigen Vorstand zu erklären. (4) Xxxxxxxx ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Emittentin besteht gemäß § 9 AbsAmtsperiode aus seinem Amt aus, entscheidet der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden, ob das Amt bis zur nächsten Amtsperiode neu besetzt wird. 1 Xxxxxxxx der Satzung Vorstandsvorsitzende vor Ablauf der Amtsperiode aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat innerhalb von 4 Wochen einen neuen Vorstandsvorsitzenden zu bestellen. Bei einer oder mehreren PersonenErsatzbestellung endet die Amtszeit des Ersatzmitgliedes mit derjenigen des ursprünglich bestellten Vorstands. (5) Vorstandsmitglieder können hauptamtlich als Geschäftsführer tätig sein, soweit sie vom Aufsichtsrat entsprechend bestellt werden. Die Ihre Anzahl ist auf höchstens zwei begrenzt. Im Übrigen ist der Vorstand ehrenamtlich tätig. (6) Mitglieder des Vorstandes können nur natürlich, unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein. (7) Soweit hauptamtliche Vorstandsmitglieder bestellt werden, dürfen diese keine ordentlichen Mitglieder des Vereins sein. Eine gleichwohl etwa bestehende ordentliche Mitgliedschaft ruht für die Dauer der hauptamtlichen Tätigkeit. (8) Der Verein wird durch den Aufsichtsrat bestimmtVorstandsvorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, oder durch zwei stellvertretende Vorsitzende, gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes müssen Vereinsmitglieder sein. (1) Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher Vorstand führt eigenverantwortlich die Geschäfte des Vorstands ernennenVereins und vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich. Der Aufsichtsrat Er ist für die Bestellung der Mit- glieder Wahrnehmung aller Vereinsaufgaben zuständig, sofern die nicht satzungsgemäß anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er entscheidet über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene GeschäftsordnungVereins. Der Vorstand kann Ausschlüsse und Arbeitskreise zur Unterstützung der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Vorstandsarbeit bestellen. (2) Der Vorstand berichtet führt in regelmäßigen Abständen eigenverantwortlich Vorstandssitzungen durch. Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. (3) Der Vorstand hat mit Beginn eines jeden Geschäftsjahres einen Wirtschaftsplan zu erstellen und diesen dem Aufsichtsrat regemäßig vorzustellen. (4) Das Wirken des Vorstandes hat sich am Interesse des Vereins, dem Vereinszweck und umfassend über den Gang gesetzlichen Vorschriften auszurichten. (5) Dem Vorstand obliegt die Darstellung des Vereins in der Geschäfte, insbesondere Öffentlichkeit. (6) Der Vorstand entscheidet über die Umsatz-Aufnahme von Mitgliedern in den Verein. Er beruft die Mitgliederversammlung ein, Kosten- bereitet sie vor und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vorstellt die Tagesordnung auf. (7) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mindestens die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten Hälfte der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. anwesend ist. (8) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit der Deutsche Rohstoff AG setzt anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag. (9) Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen. (1) Der Vorstand gibt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 eine Geschäftsordnung. (2) Diese bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Satzung vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Aufsichtsrat. (3) Die Geschäftsordnung enthält die Bedingungen des internen Geschäftsbetriebes, das Zustandekommen von Vorstandsbeschlüssen und ihre Dokumentation, sowie die internen Vertretungs- und Zuständigkeitsregeln. (1) Im Außenverhältnis wird der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, Verein stets durch dieses allein seinen gesetzlichen Vorstand vertreten. Sind mehrere § 15 Haftung Die Vorstandsmitglieder bestellthaften nur für vorsätzlich, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbargrob fahrlässig verursachten Schaden.

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Samples: Satzung

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin Gesellschaft besteht gemäß § 9 Absderzeit aus einem Mitglied, Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx. 1 Xxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxx begann seine berufliche Laufbahn mit einer Lehre zum Datenverarbeitungs- Kaufmann in einem Software-Unternehmen. Im Anschluss studierte er Betriebswirtschaft mit Schwer- punkt Informatik, welches er mit dem Titel Diplom-Betriebswirt (FH) abschloss. Nach dem Studium baute Herr Schnagl die e-Commerce-Abteilung beim Unternehmen Time-Life International GmbH auf, zunächst in Deutschland und später auch die Ausweitung nach West-Europa, Tschechien und Kana- da. Zuletzt war Xxxx Xxxxxxx „Director e-Commerce Europe“ tätig. Im Jahre 2003 gründete Xxxx Xxxxxxx die Direktmarketing-Agentur karanga GmbH und übernahm einen wesentlichen Teil seines Teams bei der Satzung aus einer oder mehreren PersonenTime-Life International GmbH als Mitarbeiter. Die Anzahl ka- ranga GmbH hat renommierte Kunden wie beispielsweise den Bezahlsender Sky (früher Premiere). Bereits im Jahre 2004 wurde die posterXXL GmbH als 100 %-ige Tochter der Mitglieder karanga GmbH gegrün- det, bevor sie 2007 in die posterXXL AG umgewandelt wurde. Seitdem ist Herr Xxxxxxx mit dem Auf- bau der Emittentin beschäftigt. Herr Schnagl ist über die Emittentin Mitglied in zahlreichen Branchen- verbänden wie beispielsweise dem Photoindustrie-Verband, dem Bundesverband der Großlaboratori- en sowie dem Kuratorium des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmtPhoto + Medienforum Kiel. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied der posterXXL AG hat Herrn Schnagl mit Beschluss vom 24. August 2007 zum Vorsitzenden oder Sprecher Vor- stand bestellt und mit Beschluss vom 30. April 2012 die Amtszeit mit Wirkung ab dem 24. August 2012 für weitere fünf Jahre verlängert. Herr Schnagl vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß und ist von den Beschränkungen des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und § 181 BGB für den Abschluss Fall der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständigMehrvertretung befreit. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand Herr Schnagl ist zugleich Geschäftsführer der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe karanga GmbH und Managing Director der GesetzeposterXXL Inc., der SatzungNew York, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungUSA. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung posterXXL Inc. ist eine Schwestergesellschaft der Zuständigkeiten Emittentin. Herr Schnagl hält derzeit unmittelbar weder Aktien noch Optionen an der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten Gesellschaft. Allerdings ist Herr Schnagl zu 85,5 % an der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der VorstandsarbeitAlleinaktionärin karanga GmbH unmittelbar beteiligt. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Das Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin ist unter der Geschäftsanschrift X0der Gesellschaft, 00Infanteriestra- ße 11a/Gebäude C, 00000 Xxxxxxxx80797 München, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbar.

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Samples: Basisprospekt

Vorstand. 18 Zusammensetzung des Vorstandes 1. Der Vorstand besteht aus dem Vereinsvorsitzenden (Präsidenten), bis zu drei Stellvertretern, dem Schatzmeister und weiteren höchstens sieben Beisitzern sowie dem gewählten Jugendleiter. Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder berechtigt, darunter der Emittentin besteht gemäß Vereinsvorsitzende oder einer seiner Stellvertreter. 2. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt auch im Falle seiner Neuwahl durch eine ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung während einer Wahlperiode nur bis zur nächstfolgenden ordentlichen Mitgliederversammlung, bei der Wahlen turnusgemäß anstehen, im Amt. 3. Xxxx ein Mitglied des Vorstandes auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung vorzeitig abgewählt oder tritt es zurück, so hat eine Neuwahl stattzufinden. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gilt insoweit § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen16 entsprechend. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmtAbwahl kann nur aufgrund eines form- und fristgerechten Antrages erfolgen. 4. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstands ernennenVereinsvorsitzenden. 5. Der Aufsichtsrat Vorstand ist mit drei seiner Mitglieder beschlussfähig. 1. Der Vorstand vertritt den Verein und ist dessen ausführendes Organ. Es ist berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die für eine ordnungsgemäße Vereinsführung erforderlich sind. 2. Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind vom Vorstand ein Geschäftsbericht sowie der Jahresabschluss einschließlich eines Haushaltsplanes zu erstellen und der Mitgliederversammlung vorzulegen. 3. Der Vorstand legt zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, spätestens bis zum Ende des vierten Monats des laufenden Geschäftsjahres, einen Haushaltsplan vor und erstattet einmal im Jahr einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage. 4. Dem Vorstand obliegt es, Ehrungen nach der Ehrenordnung vorzunehmen. 5. Der Vorstand beschließt über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern und ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands Berufung und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern Abberufung von Trainern und Übungsleitern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. 6. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt hat die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben Aufsicht über die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfenGeschäftsstelle. 7. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfteist verpflichtet, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vorvor Entscheidungen, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegenden Bestand einer Abteilung betreffen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen zuständige Abteilungsleitung zu beteiligen. 8. Alle Verhandlungen und Beschlussfassung Beschlüsse des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AGVorstandes sind streng vertraulich, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, sie nicht ausdrücklich für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Verstöße werden durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind am Sitz der Verwaltung der Emittentin unter der Geschäftsanschrift X0, 00, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarden Ehrenrat geahndet.

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Samples: Satzung

Vorstand. 5 5.1. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren mindes- tens zwei Personen. Die Anzahl Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstandes wird durch den Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des Vorstands. Dabei haben die Mitglieder des Vorstands die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigen. Der Vor- stand ist bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung. 5.2. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte des Vorstands vor, die einem Zustimmungsvorbehalt des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der Vorstandsarbeit. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder o- der durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen Prokuris- ten vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestatten, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter Dritter vorzunehmen. 5.3. Die Mitglieder des Vorstands wer- den vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jah- ren bestellt. Wiederbestellungen, jeweils für höchstens fünf Jahre, sind am Sitz zulässig. 5.4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder ein- geladen sind und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder – darunter der Verwaltung Vorsitzende oder ein von ihm benanntes Vorstandsmitglied – an der Emittentin unter Sitzung teilnimmt. Abwesende Vorstandsmitglieder können ihre Stimme schriftlich, fernmündlich, per Telefax oder durch elektroni- sche Medien abgeben. Die abwe- senden Vorstandsmitglieder sind unverzüglich über die gefassten Beschlüsse zu unterrichten. 5.5. Der Vorstand trifft seine Entschei- dungen mit einfacher Mehrheit der Geschäftsanschrift X0an der Beschlussfassung beteiligten Vorstandsmitglieder, 00sofern nicht zwingende gesetzli- che Bestimmungen etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleich- heit gibt die Stimme des Vorsit- zenden den Ausschlag. 5.6. Der Vorstandsvorsitzende ist be- rechtigt, 00000 Xxxxxxxxeinem Vorstandsbe- schluss zu widersprechen (Veto- recht). Übt der Vorstandsvorsit- zende sein Vetorecht aus, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbargilt der Beschluss als nicht gefasst.

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Samples: Satzung

Vorstand. Der Vorstand der Emittentin besteht gemäß § 9 Abs. 1 Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einer einem oder mehreren PersonenMitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes Vorstandsmitglieder wird durch den vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmit- glied Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher und ein Vorstandsmitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung Gegenwärtig besteht der Mit- glieder des Vorstands und für den Abschluss der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern zuständig. Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 beschlossene Geschäftsordnung. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG führt die Geschäfte des Unternehmens als Leitungsorgan eigenverant- wortlich nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Vorstandsdienstverträge sowie der Geschäftsordnung des VorstandsGesellschaft aus einem Alleinvorstand. Dabei haben die Die Mitglieder des Vorstands die Interessen werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Gesellschaft und der Aktionäre stets mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters wahrzunehmen und die Belange der Arbeit- nehmer der Gesellschaft ebenso wie die Belange der Allgemeinheit angemessen zu berücksichtigenAmtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vor- stand ist Aufsichtsrat kann die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Amtszeit widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa bei der Wahrnehmung der Geschäfte und Interessen der Gesellschaft Weisungen des Aufsichtsrats grober Pflichtverletzung oder der wenn die Hauptversammlung nicht unterworfen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regemäßig und umfassend über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Umsatz-, Kosten- und LiquiditätsentwicklungVorstandsmitglied das Vertrauen entzieht. Die aktuelle Geschäftsordnung sieht bestimmte Geschäfte Beschlüsse des Vorstands vorwerden, soweit es an einer expliziten Regelung durch Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung fehlt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen und ist ein Vorsitzender bestellt, so gibt bei Stimmengleichheit die einem Zustimmungsvorbehalt Stimme des Auf- sichtsrats unterliegen, die Festlegung der Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder nach Ressorts, die Modalitä- ten der Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstands sowie weitere Aspekte der VorstandsarbeitVorsitzenden den Ausschlag. Der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG setzt sich wie folgt zusammen: Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird die Deutsche Rohstoff AG, sofern Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist, durch dieses allein vertreten. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind und/oder mehreren Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen oder gestattenberechtigt sind, Rechtsgeschäfte mit sich im Namen der Gesellschaft und als Vertreter Dritter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Mitglieder des Vorstands sind Dem Vorstand der Gesellschaft gehört gegenwärtig an: Xxxx Xxxx Xxxxxx (*1969): Xxxx Xxxx Xxxxxx ist seit Gründung der Gesellschaft am Sitz 21. Dezember 2006 alleiniger Vorstand der Verwaltung Gesellschaft. Xxxx Xxxx Xxxxxx ist für einen Zeitraum von drei Jahren zum Vorstand bestellt. Xxxx Xxxx Xxxxxx ist Diplom-Betriebswirt. Xxxx Xxxx Xxxxxx war bis Ende 2005 kaufmännischer Geschäftsführer der Emittentin Kufner Textilwerke GmbH. Zuvor war er fünf Jahre stellvertretender Leiter Corporate Finance der XX.XX AG und verantwortete zusätzlich den Bereich Investor Relations. Hiervor war er drei Jahre bei der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG tätig und begleitete als Leiter einer Geschäftstelle die Fusion zur HVB. Im Zeitraum von November 2005 bis Oktober 2006 war Xxxx Xxxx Xxxxxx Vorstand der Nukleus Capital AG, sowie von Dezember 2006 bis Juni 2008 Vorstand der Aurora Capital AG. Xxxx Xxxx Xxxxxx war darüber hinaus von 2006 bis Ende 2007 als Geschäftsführer der Käfer GmbH & Co. Verwaltungs- und Beteiligungs KG tätig. Derzeit übt Xxxx Xxxx Xxxxxx gemeinsam mit Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft, die Vorstandsfunktion der CFO AG aus, der Mehrheitseignerin der Tacitus Capital AG und der Scutum Capital AG. Der Vorstand ist unter der Geschäftsanschrift X0Geschäftsadresse der Gesellschaft erreichbar. Gegen den Vorstand wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts verhängt. Der Vorstand war in den letzten fünf Jahren nicht an Konkursen, 00Insolvenzverfahren oder Liquidationen beteiligt. Gegen den Vorstand wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen seitens Regulierungsbehörden (einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt, 00000 Xxxxxxxxnoch wurden sie jemals vor einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx erreichbarManagement- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte einer Gesellschaft als untauglich angesehen.

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