Common use of Vorteile Clause in Contracts

Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt insbesondere Leistungen folgender externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch: Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke der Bewertung Beratungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 92168 BVAL (Bloomberg Valuation Services), Bloomberg Finance L.P., 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000 AVS-Valuation GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber wurde der Depotbank/Verwahrstelle übertragen. Dabei erfolgt bei Anteilscheinen, die in Sammelurkunden dargestellt werden, die Gutschrift der Ausschüttungen beziehungsweise der Auszahlungen durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut, welches entweder direkt oder indirekt über eine depotmäßige Verbindung zur Depotbank/Verwahrstelle verfügt. Dies gilt auch für allfällig im Ausland vertriebene Anteilscheine. Der Prospekt, die Fondsbestimmungen, das Basisinformationsblatt, der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden von der Verwaltungsgesellschaft kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ebenso wie die Ausgabe- und Rücknahmepreise auf der Internetseite xxx.xxx.xx (deutsch, gegebenenfalls englisch) beziehungsweise im Falle des Vertriebes von Anteilen im Ausland zusätzlich auf der Internetseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (englisch, gegebenenfalls deutsch sowie sonstige fremdsprachige Versionen des Basisinformationsblatts) abrufbar. Diese Unterlagen sind auch bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/Verwahrstelle sowie den im Anhang angeführten Vertriebsstellen erhältlich.

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Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und KursinformationssystemeMarktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß sie im besten Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu handelndiesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdbezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds Investmentfonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) Es werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesenkeine derartigen Dienste in Anspruch genommen. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt insbesondere Leistungen folgender externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch: Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann Gewinnausschüttung sowie die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke Rücknahme der Bewertung Beratungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft Anteile erfolgt durch die Depotbank (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Informationsiehe Abschnitt III). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen Ausschüttungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 92168 BVAL (Bloomberg Valuation Services), Bloomberg Finance L.P., 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000 AVS-Valuation GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie über die Durchführung von Zahlungen jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber wurde der Depotbank/Verwahrstelle übertragenweitergeleitet. Dabei erfolgt bei AnteilscheinenDeutschland HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Xxxxxxxxxxx 00 – 23, 00000 Xxxxxxxxxx Rumänien Banca Comerciala Romana S.A., Calea Plevnei nr 159, Business Garden Bucharest, cladirea X, xxxxxx 0, xxxxxx 0, Xxxxxxxxx, Xxxxxxx und S.A.I. Erste Asset Management S.A., Boulevard Aviatorilor 92, Bucharest, sector 1 Schweiz NPB Neue Privat Bank AG, Limmatquai 1 / am Bellevue, Postfach, CH-8024 Zürich Slowakei Slovenska Spořitelna a.s., Xxxxxxxxxx 00, 000 00 Xxxxxxxxxx Xxxxxxx ALLFUNDS BANK, S.A., de los Xxxxxx Xxxxxxxxx, 0, 00000, Xxxxxx Xxxxxx Erste Befektetési Zrt. – H-1138 Budapest Népfürdő u. 24-26 Auf alle die in Sammelurkunden dargestellt werden, die Gutschrift der Ausschüttungen beziehungsweise der Auszahlungen Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut, welches entweder direkt oder indirekt über eine depotmäßige Verbindung zur Depotbank/Verwahrstelle verfügt. Dies gilt auch für allfällig vollständigen Abdruck im Ausland vertriebene Anteilscheine. Der Prospekt, die Fondsbestimmungen, das Basisinformationsblatt, der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden von Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und sind ebenso wie das Erscheinungsdatum und die Ausgabe- und Rücknahmepreise Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxx.xx (deutschInternet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgen. Sofern die Anteilinhaber über bestimmte Tatsachen oder Vorgänge gem. § 133 InvFG 2011 zu informieren sind, gegebenenfalls englisch) beziehungsweise im Falle des Vertriebes von Anteilen im Ausland zusätzlich auf der Internetseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (englischwird die Verwaltungsgesellschaft die Informationen über die Depotbank den depotführenden Stellen zur Verfügung stellen, gegebenenfalls deutsch sowie sonstige fremdsprachige Versionen des Basisinformationsblatts) abrufbar. Diese Unterlagen sind auch bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/Verwahrstelle sowie den im Anhang angeführten Vertriebsstellen erhältlichdie diese an die Anteilinhaber weiterleiten.

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Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige geldwerte) nicht-monetäre Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und KursinformationssystemeMarktberichte, Teilnahme an Konferenzen usw.) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß sie im besten Interesse der Anteilinhaber eingesetzt werden. Die Verwaltungsgesellschaft kann zu handelndiesem Zweck mit Handelspartnern Vereinbarungen abschließen, wonach ein Teil der Transaktionskosten gutgeschrieben und zum Bezug derartiger Vorteile auch von Dritten verwendet werden kann. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das Diese nicht-monetären Vorteile betragen bei Aktientransaktionen max. 0,12 % der jeweiligen Transaktionssumme. Die Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wirdbezweckt durch die Inanspruchnahme dieser Vorteile eine Verbesserung der Qualität ihrer Verwaltungsleistung. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) gewähren. Die Gewährung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds Investmentfonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) Es werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesenkeine derartigen Dienste in Anspruch genommen. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt insbesondere Leistungen folgender externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch: Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann Gewinnausschüttung sowie die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke Rücknahme der Bewertung Beratungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft Anteile erfolgt durch die Depotbank (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Informationsiehe Abschnitt III). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen Ausschüttungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 92168 BVAL (Bloomberg Valuation Services), Bloomberg Finance L.P., 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000 AVS-Valuation GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie über die Durchführung von Zahlungen jeweils depotführenden Stellen an die Anteilinhaber wurde der Depotbank/Verwahrstelle übertragenweitergeleitet. Dabei erfolgt bei AnteilscheinenSlowakei Slovenska Spořitelna a.s., Xxxxxxxxxx 00, 000 00 Xxxxxxxxxx Xxxxxxx ALLFUNDS BANK, S.A., de los Xxxxxx Xxxxxxxxx, 0, 00000, Xxxxxx Xxxxxxxxxx Česká Spořitelna a.s., Olbrachtova 1929/62, 14000 Prag 4 Auf alle die in Sammelurkunden dargestellt werden, die Gutschrift der Ausschüttungen beziehungsweise der Auszahlungen Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen findet § 136 InvFG 2011 Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut, welches entweder direkt oder indirekt über eine depotmäßige Verbindung zur Depotbank/Verwahrstelle verfügt. Dies gilt auch für allfällig vollständigen Abdruck im Ausland vertriebene Anteilscheine. Der Prospekt, die Fondsbestimmungen, das Basisinformationsblatt, der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden von Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Verwaltungsgesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und sind ebenso wie das Erscheinungsdatum und die Ausgabe- und Rücknahmepreise Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - in elektronischer Form auf der Internetseite xxx.xxx.xx (deutschInternet-Seite der emittierenden Verwaltungsgesellschaft erfolgen. Sofern die Anteilinhaber über bestimmte Tatsachen oder Vorgänge gem. § 133 InvFG 2011 zu informieren sind, gegebenenfalls englisch) beziehungsweise im Falle des Vertriebes von Anteilen im Ausland zusätzlich auf der Internetseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (englischwird die Verwaltungsgesellschaft die Informationen über die Depotbank den depotführenden Stellen zur Verfügung stellen, gegebenenfalls deutsch sowie sonstige fremdsprachige Versionen des Basisinformationsblatts) abrufbar. Diese Unterlagen sind auch bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/Verwahrstelle sowie den im Anhang angeführten Vertriebsstellen erhältlichdie diese an die Anteilinhaber weiterleiten.

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Vorteile. Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass sie infolge ihrer Verwaltungstätigkeit für den Investmentfonds (sonstige sons- tige geldwerte) Vorteile (z.B. für Broker Research, Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) ausschließlich dann vereinnahmt, wenn eine Qualitätsverbesserung der Leistung der Verwaltungsgesellschaft bezweckt ist und die Verwaltungsgesellschaft nicht gehindert ist, pflichtgemäß im besten Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Dabei kann es sich z.B. um Researchmaterial handeln, das der Verwaltungsgesellschaft von Handelspartnern / Brokern unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltungsgesellschaft darf aus der vereinnahmten Verwaltungsgebühr Rückvergütungen gewähren. Die Gewährung Gewäh- rung von derartigen Rückvergütungen führt nicht zu einer Mehrbelastung des Fonds mit zusätzlichen Kosten. Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug allfällig damit verbundener Kosten an den Investmentfonds weitergeleitet und im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. Die Verwaltungsgesellschaft nimmt insbesondere Leistungen folgender externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch: Für schwer bewertbare Vermögensgegenstände kann die Verwaltungsgesellschaft zum Zwecke der Bewertung Beratungsleistungen Bera- tungsleistungen zukaufen, wobei dabei eine Gesellschaft (oder allenfalls mehrere dieser Gesellschaften), die auf der Liste der Beratungsgesellschaften für schwer bewertbare Vermögenswerte aufscheint, eingesetzt wird. Diese Liste - zum Zeitpunkt der Erstellung des Prospekts - finden Sie anbei sowie in gegebenenfalls aktualisierter Form in deutscher Sprache auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü KonzerninformationenKonzernin- formationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information). Die entsprechenden Kosten dieser Beratungsleistungen werden dem Investmentfonds gemäß Pkt. 15. lit. f dieses Dokuments verrechnet. (aktuelle Liste unter xxx.xxx.xx (Menü Über uns / Untermenü Konzerninformationen) sowie in englischer Sprache unter xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (Menu About Us / Submenu Important Information) Die folgenden Gesellschaften werden von der Verwaltungsgesellschaft als Berater im Zusammenhang mit der Bewertung Bewer- tung schwer bewertbarer Vermögensgegenständen eingesetzt: Value & Risk Service GmbH, OpernTurm (18. OG), Xxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, eingetragen einge- tragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der HRB 92168 BVAL (Bloomberg Valuation Services), Bloomberg Finance L.P., 000 Xxxxxxxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, XX 00000 AVS-Valuation GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber wurde der Depotbank/Verwahrstelle übertragen. Dabei erfolgt bei Anteilscheinen, die in Sammelurkunden dargestellt werdenwer- den, die Gutschrift der Ausschüttungen beziehungsweise der Auszahlungen durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut, welches entweder direkt oder indirekt über eine depotmäßige Verbindung zur DepotbankDepot- bank/Verwahrstelle verfügt. Dies gilt auch für allfällig im Ausland vertriebene Anteilscheine. Der Prospekt, die Fondsbestimmungen, die Wesentlichen Anlegerinformationen bzw. ab 1.1.2023 das BasisinformationsblattBasisinforma- tionsblatt, der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden von der Verwaltungsgesellschaft kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ebenso wie die Ausgabe- und Rücknahmepreise auf der Internetseite xxx.xxx.xx (deutsch, gegebenenfalls englisch) beziehungsweise im Falle des Vertriebes von Anteilen im Ausland zusätzlich auf der Internetseite Inter- netseite xxx.xxx-xxxxxxxxxxxxx.xxx (englisch, gegebenenfalls deutsch sowie sonstige fremdsprachige Versionen der Wesentlichen Anlegerinformationen / des Basisinformationsblatts) abrufbar. Diese Unterlagen sind auch bei der VerwaltungsgesellschaftVer- waltungsgesellschaft, der Depotbank/Verwahrstelle sowie den im Anhang angeführten Vertriebsstellen erhältlich.

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