Vorvertragliche Anzeigepflichten. 11 Erklärungen, Anschriftenänderung
Vorvertragliche Anzeigepflichten. Sofern wir Sie in Textform um Mitteilung bestimmter Gefahrumstände gebeten haben, bitten wir Sie, uns diese soweit Ihnen bekannt unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bitte geben Sie uns auch solche Umstände an, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie § 11 AHB-Lu 2008 (Lu H1 und Lu H 2) und § 13 AUB-Lu
Vorvertragliche Anzeigepflichten. Die Versicherungsnehmerin hat bis zur Ab- gabe ihrer Vertragserklärung dem Versiche- rer alle ihr bekannten Gefahrumstände an- zuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Ent- schluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Die Versicherungsnehmerin ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver- tragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahr- erheblich sind Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Ein- fluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzu- schließen.
Vorvertragliche Anzeigepflichten. Sie sind verpflichtet, den Versicherungsantrag und die damit verbundenen Fragen wahrheits- gemäß und vollständig auszufüllen bzw. zu beantworten. Wenn die Berufsfähigkeit einer anderen Person versichert werden soll, hat auch diese alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 10 28 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles 11 29 Obliegenheiten bei unmittelbarer Gefahr eines Umweltschadens und nach Eintritt eines solchen 11 30 Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten 11
Vorvertragliche Anzeigepflichten. Nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) informieren wir Sie hiermit über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Vorvertragliche Anzeigepflichten a) Pflichten des Versicherungsnehmers Der Versicherungsnehmer bestätigt, dass er der HanseMerkur mittels eines Fragebogens oder auf sonstiges Befragen in Schrift- oder anderer Textform alle für die Beurteilung der Gefahr erheblichen Tatsachen mitgeteilt hat. Diese Verpflichtung gilt auch für Fragen, welche die HanseMerkur nach der Vertragserklärung durch den Versicherungsnehmer, jedoch vor der Vertragsannahme, stellt. Gefahrerheblich sind alle Gefahrtatsachen, die geeignet sind, den Entschluss des Versicherers zu beeinflussen, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschliessen. Der Versicherungsnehmer bestätigt, dass die Fragen der HanseMerkur im Antrag oder Risikofragebogen von dem Versicherungsnehmer bzw. Makler, falls der Versicherungsnehmer von einem Makler betreut wird, nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden sind. Er bestätigt zudem für den Fall, dass der Vertrag durch einen Stellvertreter abgeschlossen worden ist, dass sowohl die erheblichen Gefahrtatsachen, die dem Vertretenen, als auch diejenigen, die dem Vertreter bekannt waren, angezeigt worden sind.
Vorvertragliche Anzeigepflichten. § 7 Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung? § 8 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 9 Was geschieht, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 10 Wann können Sie die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen? § 11 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre Versicherung durch Sonderzahlungen erhöhen? § 12 Wie und unter welchen Voraussetzungen können Sie zum Ren- tenbeginn eine Todesfallleistung im Rentenbezug oder eine Hin- terbliebenenrenten-Zusatzversicherung nachträglich einschlie- ßen oder ändern?
Vorvertragliche Anzeigepflichten. § 7 Was bedeutet vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Fol- gen hat ihre Verletzung? Vorvertragliche Anzeigepflicht
Vorvertragliche Anzeigepflichten