Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund Musterklauseln

Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Unbeschadet eines Kündigungsverzichts des Kunden oder bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer ist eine vorzeitige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund jeder- zeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung möglich. Ein wichtiger Grund, der den Kunden zur Vertragsauflösung be- rechtigt, liegt insbesondere vor, wenn das Nutzungsrecht des Kunden am Anschlussobjekt endet und der Kunde aus diesem Grund das Anschlussobjekt endgültig verlässt. Wichtige Gründe, die die Dienstleisterin zur Vertragsauflösung berechtigen, liegen insbesondere in folgenden Fällen vor: • Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (§ 143 TKG); • Wenn der Kunde selbst oder eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis die Dienstleisterin nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • im Fall einer gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßende Nutzung der Datentransferleistungen; • wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Netz oder Datentransferleistungen sicherstellen sollen oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen; • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wird; • die Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfah- rens über das Vermögen des Kunden abgelaufen ist; • das Unternehmen des Kunden nach Eröffnung des Insolvenz- verfahrens nicht fortgeführt wird. Wird der Vertrag vor Ablauf dieses Zeitraumes durch vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund seitens der Dienst- leisterin beendet, dann ist vom Kunden mit Vertragsbeendigung ein Restentgelt zu bezahlen. Berechnung des Restentgelts: Sum- me der noch offenen monatlichen Nutzungsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer oder danach bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Das von der Dienstleisterin be- reitgestellte Equipment ist vom Kunden entweder zur Abholung bereitzuhalten oder an die von der Dienstleisterin angegebene inländische Übernahmestelle zurückzustellen.
Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Aus wichtigem Grund können Dauerschuldverhältnisse ex nunc und Einmalschuldverhältnisse ex tunc mit sofortiger Wirkung ohne Beachtung einer Frist aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, welche zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor:
Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Eine vorzeitige Auflösung des Vertrags aus wichtigem Grund ist je- derzeit von beiden Vertragsteilen schriftlich mit sofortiger Wirkung unter nachfolgenden Bedingungen möglich: • Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Androhung der Kündigung und unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ggf. Androhung der Leistungsaussetzung); • Wenn der Kunde selbst oder ein eine Sicherstellung leistender Dritter bei Abschluss des Vertrags über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Um- stände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis der Auftragnehmer nicht abgeschlossen hätte; • Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Kunden; • Wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens des Kunden abgewiesen wird; • Wenn die Frist von 6 Monaten nach Eröffnung des Insolvenzver- fahrens über das Vermögen des Kunden abgelaufen ist; • Wenn das Unternehmen des Kunden nach Eröffnung des Insol- venzverfahrens nicht fortgeführt wird; • Bei mangelnder Bonität des Kunden (Bonitätsindex von 400 ge- mäß AKV oder höher). Das vom Auftragnehmer bereitgestellte Equipment ist vom Kunden an die vom Auftragnehmer angegebene inländische Geschäfts- adresse frei zurückzustellen. Bei vorzeitiger, nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Auflösung des Vertragsverhältnisses ist eine Rückverrechnung etwaig gewährter Boni oder Rabatte zulässig.
Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. Die Parteien sind berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der jeweils andere Partner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht gehörig nachkommt bzw. eine Bestimmung dieser Vereinbarung gröblich oder wiederholt verletzt. LASK ist zu vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages ohne Einhaltung einer Frist insbesondere (aber nicht nur) dann berechtigt, wenn - der Partner mit einer Zahlungsverpflichtung, die EUR 1.000,00 übersteigt, trotz Mahnung und Gewährung einer Nachfrist mehr als 30 Tage in Verzug ist; - der Partner oder Personen, denen der Partner eine Zutrittsberechtigung zur Verfügung gestellt hat, ein Verhalten setzen, dass zu einer Bestrafung von LASK, sei es durch öffentliche Behörden oder auch durch entsprechende Bewerbsveranstalter, führt; - der Partner oder Personen, denen der Partner eine Zutrittsberechtigung zur Verfügung gestellt hat, ein gegen die Hausordnung verstoßendes Verhalten trotz Abmahnung fortsetzen oder durch ihr rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Nutzern BWT Business Clubs diese Nutzung verleiden. Der Partner ist zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages ohne Einhaltung einer Frist insbesondere berechtigt, wenn - LASK trotz Abmahnung und Nachfristsetzung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dies gilt ausdrücklich nicht im Falle einer Bauverzögerung den Stadionbau betreffend. Sollte der BWT Business Club Vertrag aus Gründen, die in die Sphäre des Partners fallen, vorzeitig von LASK aufgelöst werden, so stehen LASK weiterhin sämtliche Vertragsansprüche zu. Sollte der Vertrag aus Gründen, die in die Sphäre von LASK fallen vom Partner vorzeitig aufgelöst werden, so hat der Partner Anspruch auf anteilige Rückerstattung des von ihm im Voraus bereits geleisteten Entgelts, hinsichtlich jenes Anteiles des jeweiligen Vertragsjahres, der nach der Vertragsauflösung liegt.
Vorzeitige Vertragsauflösung aus wichtigem Grund. 5.1. Beide Parteien sind berechtigt diesen Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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