Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts Musterklauseln

Vorübergehende Aussetzung der Berechnung des Nettoinventarwerts. Die Geschäftsführung kann nach Rücksprache mit dem AIFM die Berechnung und Veröffentlichung des Nettoinventarwerts pro Anteil einer Anteilsklasse eines Teilfonds und/oder gegebenenfalls die Ausgabe, die Rückgabe und die Umwandlung von Anteilen einer Anteilsklasse eines Teilfonds in den folgenden Fällen vorübergehend aussetzen: