Common use of Wann entfällt der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 5 contracts

Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 5 contracts

Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 3 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung (Arb 2011), Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmiss- brauch beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte Umstand angeführte Um- stand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Medikamentenmissbrauch beeinträchtigenden Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen;. 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung 2021, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Medikamentenmiss- brauch beeinträchtigenden Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen;. 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte Umstand angeführte Um- stand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. Artikel 17.4.1.2 und Pkt. 4.1.3. Artikel 17.4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung 2021, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutzversicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.und

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten Hilfeleistungs- pflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug Fahr- zeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen untersu- chen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen gesetzli- chen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Ver- waltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte er- brachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift Sucht- gift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen gesetz- lichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführenvorfüh- ren, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. den Punkten 4.1.2. und Pkt. 4.1.3. besteht be- steht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes Ge- richtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen Lei- stungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als 4.1 Neben den in Artikel 8 festgelegten Obliegenheiten gelten als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versiche- rungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, Zu- stand befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung Ver- pflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchenun- tersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen untersu- chen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten Hilfeleistungs- pflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung Begrün- dung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzuzahlenzurückzuzah- len.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug Fahr- zeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen untersu- chen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen gesetzli- chen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Ver- waltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte er- brachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. dass der Lenker die behördliche Befugnis Berechtigung besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift Sucht- gift oder Medikamenten- missbrauch Medikamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen gesetz- lichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführenvorfüh- ren, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen;. 4.1.3. dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten mitversi- cherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. besteht 4.1.3 be- steht nur dann, wenn der ange- führte angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes Ge- richtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen Lei- stungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutzgelten, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfal- les nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medi- kamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befin- det und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entsprichtent- spricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten Hilfeleistungspflich- ten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- hen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte an- geführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Ver- waltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte er- brachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. 4.1. 4.1 Als Obliegenheiten, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gelten im Fahrzeug-Rechtsschutz, 4.1.1. 4.1.1 dass der Lenker die behördliche Befugnis besitzt, das Fahrzeug zu lenken; 4.1.2. 4.1.2 dass der Lenker sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles Versicherungsfal- les nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamenten- missbrauch Medi- kamentenmissbrauch beeinträchtigten Zustand befindet, befin- det und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entsprichtent- spricht, seine Atemluft auf Alkohol untersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen; 4.1.3. 4.1.3 dass der Lenker nach einem Verkehrsunfall seinen gesetzlichen ge- setzlichen Verständigungs- oder Hilfeleistungspflichten entspricht. Die Verpflichtung zur Leistung bleibt gegenüber dem Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer und den mitversicherten Personen beste- henbestehen, soweit diese die Verletzung dieser Obliegenheiten weder kannten noch kennen mussten. 4.2. 4.2 Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheiten nach Pkt. 4.1.2. den Punkten 4.1.2 und Pkt. 4.1.3. 4.1.3 besteht nur dann, wenn der ange- führte an- geführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Ver- waltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte er- brachte Leistungen sind zurückzuzahlen.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutz Versicherung