Common use of Wann entfällt der Versicherungsschutz? Clause in Contracts

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlen.

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Samples: mietervereinigung.at, www.mietervereinigung.at, mietervereinigung.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten Medikamentenmiss- brauch beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen untersu- chen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte ange- führte Umstand im Spruch oder in der Begründung Begrün- dung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall Versi- cherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung Ent- scheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Verwal- tungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer Ver- sicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzah- len.

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Samples: durchblicker.at, www.hdi.at, unterhaltsrecht.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: durchblicker.at, durchblicker.at, durchblicker.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: www.generali.at, www.oeamtc.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, und befindet oder dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde Verwaltungs- behörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: www.aatca.at, durchblicker.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: www.versichern24.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall Versicherungs- fall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: www.porschebank.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers Versi- cherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt Zeit- punkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift Sucht- gift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, be- findet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen rechtskräf- tigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: durchblicker.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträchtigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf den Privat-, Berufs- und/oder Betriebsbereich.

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Samples: durchblicker.at

Wann entfällt der Versicherungsschutz?. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers bewirkt, gilt, gilt dass der Versicherungsnehmer sich im Zeitpunkt des Versicherungsfalles nicht in einem durch Alkohol, Suchtgift oder Medikamentenmissbrauch beein- trächtigten beeinträch- tigten Zustand befindet, befindet und dass er einer gesetzlichen Verpflichtung Ver- pflichtung entspricht, seine Atemluft auf Alkohol untersu- chenuntersuchen, sich einem Arzt vorführen, sich untersuchen oder sich Blut abnehmen zu lassen. Leistungsfreiheit wegen Verletzung der Obliegenheit besteht nur dann, wenn der angeführte Umstand im Spruch oder in der Begründung einer im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall Versiche- rungsfall ergangenen rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes Ge- richtes oder einer Verwaltungsbehörde festgestellt worden ist. Vom Versicherer erbrachte Leistungen sind zurückzu- zahlenzurückzuzahlen.

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Samples: www.tiroler-versicherung.at