Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates, beim Invaliditätsanspruch und der Unfallrente innerhalb von drei Monaten, in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ▪ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen ▪ beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist ▪ bei der Unfallrente zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtliche dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir, sofern wir das Gutachten in Auftrag gegeben haben. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Samples: Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T 17
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates, Monats beim Invaliditätsanspruch Invalidi- tätsanspruch und der Unfallrente innerhalb von drei Monaten, Mona- ten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ▪ - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen ▪ Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Be- messung der Invalidität notwendig ist ▪ ist; - bei der Unfallrente zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtliche dauerhafte Invalidität von mindestens min- destens 50 Prozent. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruches Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir, sofern wir das Gutachten in Auftrag gegeben haben. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. Der Erstinvaliditätsanspruch inklusive der ärztlichen Be- scheinigung über die Art und Höhe des Invaliditätsgrades ist von Ihnen auf Ihre Kosten zu erbringen.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monates, Monats beim Invaliditätsanspruch und der Unfallrente innerhalb von drei Monaten, Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ▪ - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen ▪ Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist ▪ ist; - bei der Unfallrente zusätzlich die ärztliche Bescheinigung über eine voraussichtliche dauerhafte Invalidität von mindestens 50 Prozent. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruches Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir, sofern wir das Gutachten in Auftrag gegeben haben. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb inner- halb von zwei Wochen.
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