Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer
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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 a) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen Fris- ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir.
c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung ein angemessener Vor- schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werdenverlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
9.4 e) Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
9.5 f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden.
g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen.
h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • − Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • − beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss − von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • − von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch - beim In- validitätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang Ein- gang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 5 ‰ der versicherten Summe, • - bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzenzum fünffachen Tagegeldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzenzum fünffachen Kranken- haustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb inner- halb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVor- schüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlichjähr- lich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung Vollen- dung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditäts- leistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehr- betrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordernanzufor- dern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandtüber- sandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim lnvaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeWir übernehmen die Attestkosten, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzendie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb lnvaliditätsleistung in- nerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere lnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgen- des:
1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer70 % (R+V BB Mehrleistung 100)
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim lnvaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeWir übernehmen die Attestkosten, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzendie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 6.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 6.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb lnvaliditätsleistung in- nerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 6.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- xxxx sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere lnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgen- des:
1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer70 % (R+V BB Mehrleistung 100)
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb in- nerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender fol- gender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich zusätz- lich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invalidi- tät notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten versi- cherten Summe, • - bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tage- geldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVor- schüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe Hö- he einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut er- neut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Le- bensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • 9.1 - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt aus- geübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir be- reits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 4 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich unverzüg- lich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 9.1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch - beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • − Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • − beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeDie ärztlichen Gebühren, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summedie Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwir.
9.2 9.2. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 9.3. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme Todes- fallsumme beansprucht werden.
9.4 9.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss − von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • − von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 9.5. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind Der Versicherer/Risikoträger ist verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir er einen Anspruch anerkennenanerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernimmt der Versicherer/Risikoträger bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwerden nicht übernommen.
9.2 Erkennen wir Erkennt der Versicherer/Risikoträger den Anspruch an oder haben wir uns hat er sich mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir leistet der Versicherer/Risikoträger innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir zahlt der Versicherer/Risikoträger - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir der Versicherer/Risikoträger sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns vom Versicherer/Risikoträger zusammen mit unserer der Erklärung über unsere seine Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleistung, als der Versicherer/Risikoträger bereits gezahlt hat, fordert dieser den überzahlten Betrag zurück.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir ist der Versicherer/Risikoträger berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • ! Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • ! beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig not- wendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir ! bei Invalidität bis zu 2 ‰ 1‰ der versicherten Summe, • Invaliditätsgrundsumme oder bei Übergangsleistung Unfall-Rente in Höhe einer Monatsrente ! bei Sofortleistung bei Schwerverletzungen bis zu 5 1% der versicherten Summe, • ! bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • ! bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme Todes- fallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss ! von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • ! von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich unver- züglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ 1 Promille der versicherten Summe, • – bei Übergangsleistung bis zu 5 % 1 Prozent der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • – bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens läng- stens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer Ziff. 9.1, • – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Bescheini- gung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeWir übernehmen die Attestkosten, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzendie Ihnen zur Be- gründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb inner- halb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - angemessene – angemesse- ne Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invali- ditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdver- sicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgendes:
1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittel- bar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede ver- sicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer70 % (R+V BB Mehrleistung 100)
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Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennenanerken- nen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender fol- gender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • Unfall- folgen – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des HeilverfahrensHeilver- fahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • .
9.1.1 Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begrün- dung des Leistungsanspruchs entstehen, über- nehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • – bei Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaus-Tagegeldsatz, – bei Verdienstausfallgeld bis zu 10 % eines Verdienstausfallgeldsatzes, – bei sonstigen von uns angeforderten Beschei- nigungen bis zu einem Betrag von 25 EUR. Sonstige Weitere Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. .
9.3.1 Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. Soweit keine Todesfallsumme versichert ist, kann vor Abschluss des Heilverfahrens ein Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditäts- leistung verlangt werden, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht und eine Invalidi- tät gemäß Ziffer 2.1.1.1 ärztlich festgestellt und geltend gemacht wurde. Die Höhe der Vorschussleistung richtet sich nach dem nach ärztlicher Einschätzung min- destens zu erwartenden Invaliditätsgrad, höchstens jedoch 10 % der vereinbarten Invali- ditätsgrundversicherungssumme.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität Inva- lidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1415. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • 9.1 – von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
9.5 Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.6 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Ren- tenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen Lebensbeschei- nigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Renten- zahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des HeilverfahrensLeistungsanspruchs entstehen, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • Invaliditätsgrundsumme oder bei Übergangsleistung Unfall-Rente in Höhe einer Monatsrente – bei Sofortleistung bei Schwerverletzungen bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • – bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme Todesfall- summe beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich unver- züglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Gruppen Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 9.1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • − Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • − beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeDie ärztlichen Gebühren, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summedie Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwir.
9.2 9.2. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 9.3. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme Todes- fallsumme beansprucht werden.
9.4 9.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss − von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • − von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 9.5. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • – beim Invaliditätsanspruch Invaliditatsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ 1 Promille der versicherten Summe, • – bei Übergangsleistung bis zu 5 % 1 Prozent der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • – bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert ver- längert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht nach Ziffer Ziff. 9.1, • – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeDie ärztlichen Gebühren, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summedie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwir.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 4% jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • :
9.1.1 Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • Unfallfol- gen,
9.1.2 beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis Nach- weis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begrün- dung des Leistungsanspruchs entstehen, über- nehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ 10 Promille der versicherten Summe, • – bei Übergangsleistung bis zu 5 % Prozent der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 drei Tagegeldsätzen, • – bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzenfünf Kranken- haustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität Inva- lidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Lebens- jahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss
9.4.1 von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • ,
9.4.2 von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit vier Prozent jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen Lebensbe- scheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2010)
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind 6.1 Chubb ist verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- in Textform Monaten – zu erklären, ob und in welchem Umfang wir welcher Höhe Chubb einen Anspruch anerkennenanerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis darüber, dass sich der Unfall/die Entführung in einem versicherten öffentlichen Verkehrsmittel gemäß Ziffer 1.3 auf einer versicherten Reise gemäß Ziffer 1.2 ereignete; • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, ; • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des HeilverfahrensHeilver- fahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist; • beim Entführungsgeld polizeilicher Nachweis über die Entführung von mindestes 24 Stunden. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeDie ärztlichen Gebühren, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summedie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtübernimmt Chubb.
9.2 Erkennen wir 6.2 Erkennt Chubb den Anspruch an oder haben wir uns hat sich Chubb mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir leistet Chubb innerhalb von zwei Wochen.
9.3 6.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - zahlt Chubb – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 6.4 Sie und wir Chubb sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns Chubb zusammen mit unserer ihrer Erklärung über unsere ihre Leistungspflicht nach Ziffer 9.16.1, • von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
9.5 Zur Prüfung . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als Chubb bereits erbracht hat, ist der Voraussetzungen Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. Chubb-Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab Versicherung von mit der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauerösterreichischen American Express Aurum Card gezahlten Kosten bei Flug- oder Gepäckverspätung (Aurum Reisekomfort VB 2004 AT)
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Samples: Membership Terms and Conditions
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch - beim Invalidi- tätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Bemes- sung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Lei- stungsanspruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 ‰ 1%o der versicherten Summe, • - bei Übergangsleistung bis zu 5 1% der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustage- geldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVorschüs- se. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung Invaliditätslei- stung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werdenwer- den.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätslei- stung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Renten- zahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Gruppen Unfallversicherungsvertrag
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim lnvaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • ñ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • ñ beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeWir übernehmen die Attestkosten, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzendie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 6.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 6.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung lnvaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten ver- einbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 6.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss ñ von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • ñ von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere lnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abwei- chend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgendes:
1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer70 % (R+V BB Mehrleistung 100)
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Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • Unfallfolgen – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • .
9.1.1 Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen auf eigene Veranlassung zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ 2‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • – bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • – bei Unfall-Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaus-Tagegeldsatz, Die ärztlichen Gebühren für die von uns angeforderten bzw. Sonstige Kosten beauftragten Gutachten oder Atteste übernehmen wir nichtin voller Höhe.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. .
9.3.1 Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine ein Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres von 3 Monaten nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht verlangt werden, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht.
9.3.2 Wir zahlen nach einem Unfall die vereinbarte Invaliditätsleistung vor Ablauf des Heilverfahrens, wenn keine Lebensgefahr mehr besteht und folgende Voraussetzungen vollständig erfüllt sind: – Verlust von Gliedmaßen, – Verlust von nachfolgend genannten inneren Organen: Nieren, Milz, Gallenblase, Magen, Zwölffinger-, Dick-, Dünn-, und Enddarm, – Schulter-, Ellenbogen- Hand-, Hüft-, Knie- oder Sprunggelenkersatz.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei 4 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen, uns steht dieses Recht innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1415. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • 9.1 – von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.
9.5 Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 2% jährlich zu verzinsen.
9.6 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich innerhalb von 2 Monaten nach der Anforderung übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Vema Unfallversicherungskonzept
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Anspruch auf die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennenaner- kennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • – beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf Invalidität und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir – bei Invalidität bis zu 2 ‰ 1‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann können eine Invaliditätsleistung sowie die Unfall-Rente innerhalb eines Jahres nach dem Unfall insgesamt nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • – von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere lnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigtbe- rechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die VersicherungsdauerFäl- ligkeit.
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Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem wel- chem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invalidi- tät notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • - bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme Todesfall- summe beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1418. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir be- reits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigtbe- rechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Be- messung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung Invaliditäts- leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditäts- leistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die VersicherungsdauerVersicherungsdauer / Widerrufsrecht
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Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 11.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim – beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennenanerken- nen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • Unfallfolgen – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten SummeDie ärztlichen Gebühren, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summedie Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzenüber- nehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 11.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 11.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - – wenn Sie es verlangen – angemessene Vorschüsse. Vor Die Vorschüsse werden auf die endgültig fällig werdende Leistung angerechnet.
11.4 Bei schwerwiegenden Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss des Heilverfahrens kann einen sofortigen Vorschuss von mindestens 20% der Summe, die sich aus der zu erwartenden unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) errechnet. Besteht für die versicherte Person allerdings aufgrund des Unfalls akute Lebensgefahr, so ist der sofortige Vorschuss auf die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall begrenzt. Eine schwerwiegende Unfallverletzung liegt immer in den Fällen vor, in denen der zu erwarten- de Grad der Invalidität mindestens 40% beträgt. Dass eine unfallbedingte Invalidität verbleibt, muss von Ihnen durch Vorlage eines fachärztli- chen Attestes nachgewiesen werden. Der von uns an Sie gezahlte sofortige Vorschuss bei schwerwiegenden Unfallverletzungen wird auf die Zahlung der endgültigen Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werdenangerechnet.
9.4 11.5 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich jährlich neu bemessen zu lassen. Ihnen steht das Recht längstens 3 Jahre nach Eintritt des Unfalls zu, uns nur 2 Jahre. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese beträgt die Frist von drei auf fünf für Sie und uns 5 Jahre. • Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Abgabe einer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach entsprechend Ziffer 9.111.1, • von Ihnen vor Ablauf der dieser Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung als wir sie bereits erbracht haben, so ist der Mehrbeitrag mit 5% jährlich zu verzinsen.
9.5 11.6 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen Lebensbescheini- gungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Renten- zahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Travel Insurance Agreement
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • - bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen1 Tagegeldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb inner- halb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1418. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. • Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer
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Samples: Unfallversicherung
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim Invaliditätsanspruch – beim Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten- Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen be- ginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir • bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 1 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - – auf Ihren Wunsch - – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, 9.1 • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 4 % jährlich zu verzinsen. 7002021239
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung Bescheini- gung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die VersicherungsdauerVertragsdauer
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Samples: Unfallversicherungsvertrag
Wann sind die Leistungen fällig?. 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats -beim - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten- Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: • - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, • - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir - bei Invalidität bis zu 2 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • - bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzeneinem Tagegeldsatz, • - bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzeneinem Kranken- haustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.
9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde Grun- de nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene angemes- sene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung Invalidi- tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden.
9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität Invali- dität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. • Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • - von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invali- ditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen.
9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Ren- tenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit. Die Versicherungsdauer.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief