Common use of Wann sind die Leistungen fällig? Clause in Contracts

Wann sind die Leistungen fällig?. a) Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir. c) Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht. e) Sie sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 2 contracts

Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch -beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – Monaten- in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. • bei Invalidität bis zu 2 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu 2 Tagegeldsätzen, • bei Krankenhaustagegeld bis zu 2 Krankenhaustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Anspruch auf die Invaliditätsleistung und die Unfall-Rente innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennenaner- kennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch Anspruch auf Invalidität und Unfall-Rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wirwir – bei Invalidität bis zu 1‰ der versicherten Summe. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss können eine Invaliditätsleistung sowie die Unfall-Rente innerhalb eines Jahres nach dem Unfall insgesamt nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, – von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistunglnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigtbe- rechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten FälligkeitFäl- ligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbestätigung Zur Mastercard® Business Gold

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wel- cher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim ◆ bei Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leis- tungsanspruchs entstehen, übernehmen wir. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über den Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit einer Erklärung über unsere Leistungspflicht nach Ziffer 9.1, von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Unfall Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Be- messung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditäts- leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvaliditäts- leistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer / Widerrufsrecht

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungs Bedingungen Für Den Gruppenunfallvertrag

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch In- validitätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang Ein- gang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 5 ‰ der versicherten Summe, - bei Übergangsleistung bis zu 5 % der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zum fünffachen Tagegeldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zum fünffachen Kranken- haustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb inner- halb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVor- schüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditäts- leistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlichjähr- lich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung Vollen- dung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvaliditäts- leistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag Mehr- betrag mit 5 Prozent 5% jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordernanzufor- dern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandtüber- sandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 7.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei 3 Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. Die Gebühren für die von Ihnen bedingungsgemäß vorzulegenden kurzen ärztlichen Bescheinigungen oder Zeugnisse sowie ärztliche Krankheits- und Befundberichte übernehmen wir im Rahmen der jeweils geltenden Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Die Höchstleistung beträgt 500 EUR je Unfall Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wir. c) 7.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 7.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 7.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre 3 Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei 3 auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 7.1, – von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 5% jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wirwir – bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe, – bei Übergangsleistung bis zu 1 Prozent der versicherten Summe, – bei Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, – bei Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens läng- stens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziff. 9.1, – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 5% jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheini- gung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invalidi- tätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung Bemes- sung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Lei- stungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1%o der versicherten Summe, - bei Übergangsleistung bis zu 1% der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustage- geldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVorschüs- se. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätslei- stung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr besteht. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvaliditätslei- stung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 5% jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Renten- zahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Gruppen Unfallversicherungsvertrag

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir. c) 9.2. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todes- fallsumme beansprucht werden. e) 9.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss − von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, − von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch innerhalb Invaliditätsanspruch in- nerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender fol- gender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich zusätz- lich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invalidi- tät notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versi- cherten Summe, - bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zu einem Tage- geldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch - angemessene VorschüsseVor- schüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Hö- he einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut er- neut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Le- bensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Leistungs- pflicht nach Ziffer 14 a) 9.1 - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen ausgeübt Frist aus- geübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits be- reits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 4 % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich unverzüg- lich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten beginnen Fristen be- ginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wirwir • bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, • bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, • bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, • bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1 • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 4 % jährlich zu verzinsen.. 7002021239 h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheini- gung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Vertragsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherungsvertrag

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 UV-STD 01/2015 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, − von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch lnvaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren. Wir übernehmen die Attestkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, . Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 6.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 6.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb eine lnvaliditätsleistung in- nerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 6.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- xxxx sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistunglnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgen- des: 1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit.70 % (R+V BB Mehrleistung 100)

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch innerhalb Invaliditätsanspruch und bei der Unfallrente inner- halb von drei Monaten – in Textform - zu erklären, ob und in welchem Umfang wel- cher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender UnterlagenUn- terlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der UnfallfolgenUnfall- folgen, - beim Invaliditätsanspruch und bei der Unfall- rente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe, - bei der Unfallrente bis zu 10% einer Monatsrente, - bei Übergangsleistung bis zu 1% der versicherten Summe, - bei Tagegeld und Krankenhaustagegeld bis zu je einem Tagessatz. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch – angemessene - ange- messene Vorschüsse, nicht jedoch auf die Unfall- rente. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Inva- liditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todes- fallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungIn- validitätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordernver- zinsen. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.Die Versicherungsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Kranken- haustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde Grun- de nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch – angemessene - angemes- sene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invalidi- tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität Invali- dität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvali- ditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 fünf Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug Ren- tenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Jahres Reiseschutzbrief

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch lnvaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren. Wir übernehmen die Attestkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, . Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb eine lnvaliditätsleistung in- nerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer verein- barten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss • von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistunglnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgen- des: 1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit.70 % (R+V BB Mehrleistung 100)

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem wel- chem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invalidi- tät notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, - bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfall- summe beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1418. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits be- reits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigtbe- rechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität Invali- dität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wir. c) 9.2. Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3. Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todes- fallsumme beansprucht werden. e) 9.4. Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss − von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, − von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 6.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- lnvaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: ñ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, ñ beim Invaliditätsanspruch lnvaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren. Wir übernehmen die Attestkosten, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, . Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 6.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 6.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine lnvaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer ver- einbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 6.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert verlän- gert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss ñ von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, ñ von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistunglnvaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abwei- chend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgendes: 1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungs- schutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem lnvaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit.70 % (R+V BB Mehrleistung 100)

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 8.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir bei Invalidität bis zu 1 % der versicherten Summe, bei Übergangsleistungen bis zu 1 % der versicherten Summe, bei Tagesgeld bis zu einem Tagegeldsatz, bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 8.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 8.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 8.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 8.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir sie bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen (Aub)

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsan- spruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss Ab- schluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsan- spruchs entstehen, übernehmen wirwir - bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Summe, - bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe, - bei Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, - bei Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb eine Invaliditätsleistung inner- halb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 1418. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungs- pflicht nach Ziffer 9.1, – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf 5 Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, - von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent 4% jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.. Die Versicherungsdauer

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2012)

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – : 9.1.1 Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – Unfallfol- gen, 9.1.2 beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis Nach- weis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung Begrün- dung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, über- nehmen wir – bei Invalidität bis zu 10 Promille der versicherten Summe, – bei Übergangsleistung bis zu 5 Prozent der versicherten Summe, – bei Tagegeld bis zu drei Tagegeldsätzen, – bei Krankenhaustagegeld bis zu fünf Kranken- haustagegeldsätzen. Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität Inva- lidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Lebens- jahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden.muss f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss 9.4.1 von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, 9.4.2 von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, Invaliditätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 vier Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen Lebensbe- scheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub 2010)

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 11.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennenanerken- nen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, Unfallfolgen – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, über- nehmen wir. Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 11.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 11.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch wenn Sie es verlangen – angemessene Vorschüsse. Vor Die Vorschüsse werden auf die endgültig fällig werdende Leistung angerechnet. 11.4 Bei schwerwiegenden Unfallverletzungen zahlen wir Ihnen vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss innerhalb einen sofortigen Vorschuss von mindestens 20% der Summe, die sich aus der zu erwartenden unfallbedingten dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) errechnet. Besteht für die versicherte Person allerdings aufgrund des Unfalls akute Lebensgefahr, so ist der sofortige Vorschuss auf die vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall begrenzt. Eine schwerwiegende Unfallverletzung liegt immer in den Fällen vor, in denen der zu erwarten- de Grad der Invalidität mindestens 40% beträgt. Dass eine unfallbedingte Invalidität verbleibt, muss von Ihnen durch Vorlage eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtfachärztli- chen Attestes nachgewiesen werden. Der von uns an Sie gezahlte sofortige Vorschuss bei schwerwiegenden Unfallverletzungen wird auf die Zahlung der endgültigen Invaliditätsleistung angerechnet. e) 11.5 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich jährlich neu bemessen zu lassen. Ihnen steht das Recht längstens 3 Jahre nach Eintritt des Unfalls zu, uns nur 2 Jahre. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese beträgt die Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf für Sie und uns 5 Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Abgabe einer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß entsprechend Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen 11.1, von Ihnen vor Ablauf dieser Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, Invaliditätsleistung als wir sie bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag Mehrbeitrag mit 5 Prozent 5% jährlich zu verzinsen. h) 11.6 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen Lebensbescheini- gungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Renten- zahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Travel Insurance Agreement

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch Invaliditatsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs entstehen, übernehmen wirwir – bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe, – bei Übergangsleistung bis zu 1 Prozent der versicherten Summe, – bei Tagegeld bis zu 1 Tagegeldsatz, – bei Krankenhaustagegeld bis zu 1 Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen zah- len wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens längs- tens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert ver- längert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss – von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leis- tungspflicht nach Ziff. 9.1, – von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß Ziffer 14 a) der Zusatzbedingungen ausgeübt werden. g) Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Widerrufsbelehrung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren. Wir übernehmen die Attestkosten, die Ihnen zur Begründung Be- gründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, . Sonstige Kosten übernehmen wirwir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb inner- halb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene angemesse- ne Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invalidi- tätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, • von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere InvaliditätsleistungInvali- ditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem anderen zustoßen (Fremdver- sicherung), abgeschlossen. Abweichend von den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen gilt Folgendes: 1. Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittel- bar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person. h) Zur Prüfung der Voraussetzungen 2. Sie als Versicherungsnehmer informieren jede ver- sicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrags bestehenden Versicherungsschutz und über diese Vereinbarung. R+V Besondere Bedingungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab der nächsten Fälligkeit.70 % (R+V BB Mehrleistung 100)

Appears in 1 contract

Samples: Sonderbedingungen Für Zusatzleistungen Der Exclusivecard

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten – in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, – beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir – bei Invalidität bis zu 1 ‰ der versicherten Invaliditätsgrundsumme oder bei Unfall-Rente in Höhe einer Monatsrente – bei Sofortleistung bei Schwerverletzungen bis zu 1 % der versicherten Summe, – bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz, – bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfall- summe beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, – von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, Invaliditätsleistung als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent % jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich unver- züglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Gruppen Unfallversicherung

Wann sind die Leistungen fällig?. a) 9.1 Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditäts- anspruch Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fris- ten Fristen beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. b) . Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungs- anspruchs Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wirwir bis zu 100 € pro Versicherungsfall. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht. c) 9.2 Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen. d) 9.3 Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann ein angemessener Vor- schuss eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur verlangt wer- den, sofern keine akute Lebensgefahr mehr bestehtbis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden. e) 9.4 Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahre Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von Ihnen vor Ablauf der Frist ausgeübt werden. f) Wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu zwei Jahre nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres verlängert sich diese Frist von zwei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht ge- mäß nach Ziffer 14 a) 9.1, − von Ihnen vor Ablauf der Zusatzbedingungen Frist ausgeübt werden. g) . Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 Prozent jährlich zu verzinsen. h) 9.5 Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Rentenbezug sind wir berechtigt, Lebensbescheinigungen anzufordern. Wird die Beschei- nigung Bescheinigung nicht unverzüglich übersandt, ruht die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.

Appears in 1 contract

Samples: Gruppen Unfallversicherung